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    Aufsicht erhebt Vorwürfe: Wirecard-Prüfern droht Gefängnis: Druck auf EY erhöht Chance auf Schadense - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 04.12.20 09:51:24 von
    neuester Beitrag 07.12.20 13:59:59 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.335.495
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      Avatar
      schrieb am 04.12.20 09:51:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es handelt sich um einen automatisiert angelegten Thread zur Nachricht "Aufsicht erhebt Vorwürfe: Wirecard-Prüfern droht Gefängnis: Druck auf EY erhöht Chance auf Schadensersatz" vom Autor Roland Klaus

      Böse Prügel für den Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY: Die Aufsichtsbehörde APAS erhebt schwere Vorwürfe gegen Ernst&Young. Das erhöht die Chancen auf Schadensersatz für geschädigte Wirecard-Anleger deutlich.

      Lesen Sie den ganzen Artikel: Aufsicht erhebt Vorwürfe: Wirecard-Prüfern droht Gefängnis: Druck auf EY erhöht Chance auf Schadensersatz
      Avatar
      schrieb am 04.12.20 09:51:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Man sollte ehrlich sagen, daß das größte Problem hier nicht die Frage der Haftung sondern der Zahlungsfähigkeit ist. EY Deutschland ist eine rel. kleine Einheit im Vergleich zur Höhe der Schadensersatzforderungen. Von daher wäre es mehr als angebracht, nach dem Vorbild der Abwicklung im Falle der ENRON in USA, zuerst die privaten Anleger vollständig bis zu einer Schadenshöhe von 1 Mio. zu entschädigen und dann darüber gehende Summen und die institutionellen Anleger - deren Mitarbeiter ja nicht persönlich verletzt wurden - in einer anteiligen Höhe zu entschädigen.
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      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.20 09:55:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Warum berichtet die Presse eigentlich nicht darüber, daß im Wirecard-InsO-Verfahren schon entschieden wurde, daß Aktionäre nur mit 30 % ihres Schadens Eingang in das Verfahren erhalten. Das heißt, sie bekommen am Ende gerade mal ca. 3 % Ihres Schaden zurück. Wer einen Anwalt nimmt bekommt unter 100'000 € Schaden gar nichts zurück.
      Wirecard | 0,523 €
      Avatar
      schrieb am 04.12.20 11:23:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.945.127 von Citizen_Caine am 04.12.20 09:51:24Mich würde immer noch interessieren woher die Meinung kommt dass bei Enron private Anleger mit bis zu einer Million Dollar Verlust vollständig entschädigt wurden. Soweit ich das weiss gab es feste Zahlungen pro Aktie - und die Zahlung war erheblich unter dem Verlust für die meisten Anleger...
      Wirecard | 0,538 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.20 13:00:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.945.172 von Citizen_Caine am 04.12.20 09:55:09
      Zitat von Citizen_Caine: Warum berichtet die Presse eigentlich nicht darüber, daß im Wirecard-InsO-Verfahren schon entschieden wurde, daß Aktionäre nur mit 30 % ihres Schadens Eingang in das Verfahren erhalten. Das heißt, sie bekommen am Ende gerade mal ca. 3 % Ihres Schaden zurück. Wer einen Anwalt nimmt bekommt unter 100'000 € Schaden gar nichts zurück.


      Und wo ist dazu die Quelle ?
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      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 04.12.20 15:34:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      was Gläubiger betrifft.

      zuerst einmal kommen die Banken dran mit Entschädigung, dann die insti. Hedgefonds,

      dann die Fonds, und am Schluss der gemeine Privatanleger.

      erst wenn die anderen ihre Kohle haben und noch was übrig bleibt, darf auch Lieschen Müller

      auf Schadensersatz hoffen.

      da dies aber faktisch nie vorkommt zumal Private Aktionäre als Gesellschafter schon alleine

      keine Nachschusspflicht haben, ergo dadurch auch rechtlich keine Handhabe auf Entschädigung.
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      Avatar
      schrieb am 04.12.20 16:41:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Abfischer:

      Sorry, aber das ist Unsinn. Im Wirecard-Verfahren werden geschädigte Anleger als gleichrangige Gläubiger behandelt, also genauso wie die Kreditgeber. Stichwort ist: Ansprüche aus deliktischem Handeln, einfach mal googeln. Voraussetzung ist, dass sie diese Ansprüche professionell begründen, am besten mit Hilfe eines Anwalts. Wer einfach nur das Schreiben zur Anmeldung der Forderungen auf der Seite des Insolvenzverwalters ausfüllt, der wird merken, dass seine Forderungen vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden.

      Aber ansonsten gibt es keinen Unterschied zwischen Privatanlegern, Fonds und Hedge Fonds. Warum auch?

      Ach und @Citizen_Caine: Das mit den 30 Prozent höre ich zum ersten Mal. Macht überhaupt keinen Sinn. Quelle würde mich doch auch sehr interessieren.
      Wirecard | 0,534 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.12.20 19:01:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.950.923 von katzenbaum am 04.12.20 16:41:48Hallo, ich kann mir vorstellen, woher die 30 % kommen, aber wer der wieder Stille Post gespielt hat, und die Tatsachen verdreht / bewusst weglässt, würde mich mal interesseren.

      Anbei ein Auszug der Zusammenfassung der Gläubigerversammlung der DSW:

      Es gab für die Abstimmungen deswegen auch eine rege Diskussion darüber, ob die Forderungen
      der Aktionäre, die angemeldet wurden, ein volles Stimmrecht nach dem angemeldeten
      Schadensersatzbetrag hatten. Der Vorschlag des Insolvenzverwalters war, dass diese
      Forderungsanmeldungen mit 30 % des angemeldeten Wertes als Stimmrecht bewertet werden
      würden.
      Hierzu erfolgte eine heftige Diskussion, letztlich wurde der Vorschlag aber akzeptiert.
      Zu 50 % würden sonstige Forderungen bewertet, bei denen der Grund feststehe, die Höhe aber
      umstritten sei. Zu 100 % würden die Forderungen bewertet werden, die sich aus der Buchhaltung
      der Wirecard schon heute unbestritten in Grund und Höhe ergeben würden.
      Ausdrücklich betonte Herr Jaffé mehrmals, dass die Bewertung des Stimmrechts mit 30% bei den
      Aktionären keinerlei Anhaltspunkt dafür biete, wie wahrscheinlich es ist, dass die Forderungen in
      voller Höhe zur Tabelle anerkannt werden können. Es sei aus seiner Sicht einfach zu früh, das zu
      beurteilen.
      Herr Jaffé deutete an, dass letztlich vor Gericht zu klären sein werde, welchen Schadensersatz in
      welcher Höhe die Aktionäre in diesem Verfahren hätten.

      Aber da ja mehrmals an den User Citizen Cane die Frage der Quelle gestellt wurde, die er nicht beantwortet hat, scheint es so zu sein, dass Citizen Cane eine eigene Agenda hat....

      So long
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      Avatar
      schrieb am 05.12.20 19:14:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.950.923 von katzenbaum am 04.12.20 16:41:48
      Zitat von katzenbaum: @Abfischer:

      Sorry, aber das ist Unsinn. Im Wirecard-Verfahren werden geschädigte Anleger als gleichrangige Gläubiger behandelt, also genauso wie die Kreditgeber. Stichwort ist: Ansprüche aus deliktischem Handeln, einfach mal googeln. Voraussetzung ist, dass sie diese Ansprüche professionell begründen, am besten mit Hilfe eines Anwalts. Wer einfach nur das Schreiben zur Anmeldung der Forderungen auf der Seite des Insolvenzverwalters ausfüllt, der wird merken, dass seine Forderungen vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden.

      Aber ansonsten gibt es keinen Unterschied zwischen Privatanlegern, Fonds und Hedge Fonds. Warum auch?

      Ach und @Citizen_Caine: Das mit den 30 Prozent höre ich zum ersten Mal. Macht überhaupt keinen Sinn. Quelle würde mich doch auch sehr interessieren.


      Hallo,

      soweit korrekt, aber - auch für mich - ist es eine große Frage, ob man die professionelle Hilfe eines Anwalts benötigt. Ich stimme Dir voll zu, dass man eine entsprechende Begründung benötigt, damit die Forderung anerkannt wird.

      Die DSW hatte dazu ein Musterformular kostenlos zur Verfügung gestellt, das auch ich genutzt habe.

      Mir stellt sich die Frage, ob die großen Kanzleien nur auf Kundenfang gehen, auch Tilp schreibt, dass oft die schlüssigen Begründungen fehlen. Mal sehen, ob das Formblatt der DSW ausreichend ist....

      Aber ich gehe davon aus, sofern die Forderung nicht anerkannt wird, dann man dann immer noch den Klageweg bestreiten kann - sprich die "unzureichende" Anmeldung entsprechend heilen kann

      Tilp:

      Der Insolvenzverwalter teilte mit, dass bislang gut 11.000 Forderungsanmeldungen eingegangen seien. Das Insolvenzgericht bezifferte den Umfang auf ca. 12,4 Mrd. Euro. Dabei ist zu beachten, dass der Insolvenzverwalter in seinem Vortrag deutlich machte, dass eine Vielzahl der Forderungsanmeldungen nicht den Anforderungen an die erforderliche schlüssige Begründung einer Schadensersatzforderung genügt. Hierbei scheint es sich um solche Forderungsanmeldungen zu handeln, welche von Aktionären ohne anwaltliche Vertretung vorgenommen wurden. Der Insolvenzverwalter wies darauf hin, dass die Sichtung und Einordnung der Forderungsanmeldungen mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen wird.
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      Avatar
      schrieb am 07.12.20 12:47:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.946.507 von hichurch am 04.12.20 11:23:12
      ENRON
      In der US-Presse ist das leicht zu finden!
      Wirecard | 0,515 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.20 12:55:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.947.842 von Moneyburner1 am 04.12.20 13:00:20
      Zitat von Moneyburner1:
      Zitat von Citizen_Caine: Warum berichtet die Presse eigentlich nicht darüber, daß im Wirecard-InsO-Verfahren schon entschieden wurde, daß Aktionäre nur mit 30 % ihres Schadens Eingang in das Verfahren erhalten. Das heißt, sie bekommen am Ende gerade mal ca. 3 % Ihres Schaden zurück. Wer einen Anwalt nimmt bekommt unter 100'000 € Schaden gar nichts zurück.


      Und wo ist dazu die Quelle ?


      Eine Anleger-Schutz-Vereinigung!
      ... Das Insolvenzrecht sieht vor, dass den Gläubigern grundsätzlich ein Stimmrecht in nomineller Höhe ihrer Forderungen zusteht. Hiervon sind Abschläge insbesondere dann möglich, wenn die angemeldete Forderung streitig oder sonst unsicher ist. Vor diesem Hintergrund schlug der Insolvenzverwalter vor, die in der Buchhaltung der Insolvenzschuldnerin erkennbaren Verbindlichkeiten mit 100 %, sonstige Verbindlichkeiten mit 50 % und Schadensersatzansprüche der Aktionäre mit 30 % ihres Nominalwerts zu bewerten.

      Grüße, CC
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      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.20 12:59:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.970.344 von Citizen_Caine am 07.12.20 12:47:51Coole Antwort, einfach was posten - ohne Inhalt. Wenns so einfach ist: Ein Link würde schon reichen.
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      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.20 13:06:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.970.518 von hichurch am 07.12.20 12:59:42
      Geht nicht - da Intranet
      Leider kann ich deinen Wunsch aus rechtlichen Gründen nicht erfüllen. Aber der Textausschnitt sagt ja alles.
      Wirecard | 0,523 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.20 13:10:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.970.452 von Citizen_Caine am 07.12.20 12:55:36
      Ich habe das vllt falsch verstanden!
      Es scheint doch nicht um die Entschädigung an sich zu gehen, sondern um das Stimmrecht. Es war mir nicht bekannt, daß man ein gewichtetes Stimmrecht in Abhängigkeit von der Höhe Forderung hat.
      mea culpa!!

      Salü, C.C.
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      Avatar
      schrieb am 07.12.20 13:21:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.970.641 von Citizen_Caine am 07.12.20 13:06:59Noch coolere Antwort: Aus rechtlichen Gründen - was immer das für welche sein mögen. Ich glaube Du kennst die rechtliche Lage zu verlinken nicht. Aber egal, es gibt keinen Link weil das was Du schreibst gelogen ist, Fake news, “Fakten” ohne Beleg.
      Wirecard | 0,515 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.20 13:59:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.970.809 von hichurch am 07.12.20 13:21:15
      Sorry - Ich heiße aber nicht Donald!
      Ich hatte es falsch gelesen - es ist i. d. Tat nur das Stimmrecht reduziert, nicht die Anrechnung des Schadens.

      ok?
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