Börsengang Huber Automotive?
eröffnet am 07.07.22 15:14:49 von
neuester Beitrag 17.04.24 12:28:45 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.597.845 von bns23 am 10.04.24 18:26:16Heute eine Mitteilung hierzu der SdK e.V.
Quelle:
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/sdk-laedt-anleihe…
Zitate hieraus:
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird einer Laufzeitverlängerung nicht zustimmen. Zwar erscheint eine Verlängerung der Anleihelaufzeit auf den ersten Blick als eine im Vergleich zu einer Insolvenz der Gesellschaft akzeptable Maßnahme. Jedoch hat die Gesellschaft letztmalig für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen geprüften und testierten Jahresabschluss veröffentlicht. Seither wurde kein geprüfter und testierter Jahresabschluss von der Emittentin mehr veröffentlicht. Laut Angaben der Gesellschaft ist der Hintergrund dafür, dass sich die Gesellschaft und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWT Crowe bezüglich diverser Bilanzpositionen und deren Bewertung in den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht einigen konnten. Ferner weisen die von der Gesellschaft im Zuge der Einladung zur Gläubigerversammlung veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen aus Sicht der SdK zahlreiche Auffälligkeiten auf. Eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung würde nach Einschätzung der SdK im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich der den Anleiheinhabern zustehende Vermögensanteil der Gesellschaft weiterhin schmälert und eventuell vorhandene Anfechtungsansprüche verjähren.
Die SdK wird am 18. April 2024 für alle betroffenen Anleiheinhaber ein kostenloses Webinar veranstalten und über die aktuelle Situation sowie unsere Einschätzung hierzu informieren. Für die Teilnahme ist aufgrund des begrenzten Platzkontingents eine kostenlose Registrierung unter www.sdk.org/informationsveranstaltung nötig. Nach Registrierung erhalten Sie dann den Teilnahmelink zugesendet. Zu der Veranstaltung haben wir sowohl Herrn Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG, als auch Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Moser, Partner bei DMR Legal, die institutionelle Investoren vertreten, eingeladen.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern auf alle Fälle ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Ferner hat die SdK einen kostenlosen Newsletterservice eingerichtet. Hierfür können sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/huberautomotive registrieren. Die SdK wird hierüber über die weiteren Entwicklungen informieren. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Meine Würdigung:
Ich war nie investiert.....die Zinsen zu mies für das hohe Risiko.
Quelle:
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/sdk-laedt-anleihe…
Zitate hieraus:
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird einer Laufzeitverlängerung nicht zustimmen. Zwar erscheint eine Verlängerung der Anleihelaufzeit auf den ersten Blick als eine im Vergleich zu einer Insolvenz der Gesellschaft akzeptable Maßnahme. Jedoch hat die Gesellschaft letztmalig für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen geprüften und testierten Jahresabschluss veröffentlicht. Seither wurde kein geprüfter und testierter Jahresabschluss von der Emittentin mehr veröffentlicht. Laut Angaben der Gesellschaft ist der Hintergrund dafür, dass sich die Gesellschaft und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RWT Crowe bezüglich diverser Bilanzpositionen und deren Bewertung in den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2020/2021 nicht einigen konnten. Ferner weisen die von der Gesellschaft im Zuge der Einladung zur Gläubigerversammlung veröffentlichten vorläufigen und ungeprüften Zahlen aus Sicht der SdK zahlreiche Auffälligkeiten auf. Eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung würde nach Einschätzung der SdK im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich der den Anleiheinhabern zustehende Vermögensanteil der Gesellschaft weiterhin schmälert und eventuell vorhandene Anfechtungsansprüche verjähren.
Die SdK wird am 18. April 2024 für alle betroffenen Anleiheinhaber ein kostenloses Webinar veranstalten und über die aktuelle Situation sowie unsere Einschätzung hierzu informieren. Für die Teilnahme ist aufgrund des begrenzten Platzkontingents eine kostenlose Registrierung unter www.sdk.org/informationsveranstaltung nötig. Nach Registrierung erhalten Sie dann den Teilnahmelink zugesendet. Zu der Veranstaltung haben wir sowohl Herrn Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG, als auch Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Moser, Partner bei DMR Legal, die institutionelle Investoren vertreten, eingeladen.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern auf alle Fälle ihr Stimmrecht wahrzunehmen. Ferner hat die SdK einen kostenlosen Newsletterservice eingerichtet. Hierfür können sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/huberautomotive registrieren. Die SdK wird hierüber über die weiteren Entwicklungen informieren. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern an, diese kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
Meine Würdigung:
Ich war nie investiert.....die Zinsen zu mies für das hohe Risiko.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.596.831 von retcodnipS am 10.04.24 16:08:49Das ist klar - meine ursprüngliche Frage war ja nur, was passiert, wenn die 2. Abstimmung nicht bis zum 16.4. durchgeführt werden kann - denn mir als Gläubiger wurde ja zugesagt, dass ich mein Geld am 16.4. zurück erhalte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.596.801 von bns23 am 10.04.24 16:03:20Wenn die 2. Abstimmung negativ ausfällt, wird die Anleihe fällig.
D.h. die Firma ist dann zahlungsfähig bzw. sie finden eine Lösung, die Anleihe anderweitig abzulösen.
D.h. die Firma ist dann zahlungsfähig bzw. sie finden eine Lösung, die Anleihe anderweitig abzulösen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.596.738 von retcodnipS am 10.04.24 15:56:53Wenn das Geld tatsächlich nicht da ist (es könnte ja auch sein, dass durchaus flüssiges Kapital vorhanden ist, aber anders verwendet werden soll), hätte das dann nicht am 16.4. automatisch die Insolvenz zur Folge? Wenn eine Firma die unbestrittenen Forderungen nicht begleichen kann - muss sie dann nicht Insolvenz anmelden?
Aber wie gesagt kenne ich die detaillierten Regelungen für diesen Fall nicht, daher die Frage.
Aber wie gesagt kenne ich die detaillierten Regelungen für diesen Fall nicht, daher die Frage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.596.711 von bns23 am 10.04.24 15:52:54‚Eigentlich müsste doch Zinszahlung und Rückzahlung erfolgen, wenn zum festgelegten Termin keine Einigung über eine Prolongation erzielt wurde?‘
Das Geld für die Rückzahlung ist nicht da.
Es steckt in Projekten und Anlagen.
Wie bitte soll denn die Rückzahlung der Anleihe nach deinem Verständnis erfolgen?
Das Geld für die Rückzahlung ist nicht da.
Es steckt in Projekten und Anlagen.
Wie bitte soll denn die Rückzahlung der Anleihe nach deinem Verständnis erfolgen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.596.609 von retcodnipS am 10.04.24 15:40:26Ja, bin ich, allerdings nur mit einem geringen Betrag.
Und wie Du schon schreibst wüsste ich nicht was mir dieses Wissen über die genauen Regelungen der Prolongation bei meiner Anlageentscheidung geholfen haben sollte. Dass es ein Ausfallrisiko gibt, gerade bei kleineren Unternehmen, ist klar und ja schon an der Höhe des Coupons sichtbar.
Und wie Du schon schreibst wüsste ich nicht was mir dieses Wissen über die genauen Regelungen der Prolongation bei meiner Anlageentscheidung geholfen haben sollte. Dass es ein Ausfallrisiko gibt, gerade bei kleineren Unternehmen, ist klar und ja schon an der Höhe des Coupons sichtbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.596.570 von bns23 am 10.04.24 15:36:47
Bist du investiert?
Es ist leichtsinnig, wenn man Geld ohne Hintergrundwissen blind in Finanzinstrumente steckt.
Andererseits fällt man hier genauso auf die Nase, wenn man sich schlau gemacht hat.☺️
Zitat von bns23: Aha, warum das? Gibt es da gesetzliche Regelungen zu? Eigentlich müsste doch Zinszahlung und Rückzahlung erfolgen, wenn zum festgelegten Termin keine Einigung über eine Prolongation erzielt wurde?
Bist du investiert?
Es ist leichtsinnig, wenn man Geld ohne Hintergrundwissen blind in Finanzinstrumente steckt.
Andererseits fällt man hier genauso auf die Nase, wenn man sich schlau gemacht hat.☺️
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.595.790 von retcodnipS am 10.04.24 14:10:09Aha, warum das? Gibt es da gesetzliche Regelungen zu? Eigentlich müsste doch Zinszahlung und Rückzahlung erfolgen, wenn zum festgelegten Termin keine Einigung über eine Prolongation erzielt wurde?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.595.667 von bns23 am 10.04.24 13:53:28Nein. Der Termin wird gerissen.
Zinszahlung kann erst nach erfolgter Prolongation erfolgen.
Zinszahlung kann erst nach erfolgter Prolongation erfolgen.
Hm, die Anleihe ist am 16.4.24 fällig, also in 6 Tagen.
Kann bis dahin noch fristgerecht eine Abstimmung in Präsens durchgeführt werden? Was passiert, wenn nicht?
Kann bis dahin noch fristgerecht eine Abstimmung in Präsens durchgeführt werden? Was passiert, wenn nicht?
06.05.24 · EQS Group AG · Huber Automotive Unternehmensanleihe 6,00 % bis 04/24 |
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