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    enercity Genussschein DE0007255358 / 725535 - Austausch (Seite 2)

    eröffnet am 13.02.22 12:06:23 von
    neuester Beitrag 14.04.24 21:38:38 von
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    ID: 1.357.395
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    ISIN: DE0007255358 · WKN: 725535 · Symbol: STW5
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      schrieb am 24.03.23 15:29:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Heute stand bei enercity die Hauptversammlung an. Die Ausschüttung für die Genussscheine erfolgt am Montag 27.03. Allerdings habe ich bisher nichts zur Höhe der Ausschüttung gefunden. In 2022 gab es zumindest mehr Gewinn als in 2021.
      Stadtw Hannover G | 855,00 €
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      schrieb am 17.02.22 12:10:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.858.828 von rob_rang9 am 17.02.22 09:03:04
      Zitat von rob_rang9: Darf ich Dich fragen, wie hoch der Depotanteil des GS bei dir aktuell ist?

      ... so um die 3-4%,
      als Maßstab aber auch nicht sonderlich aussagefähig, weil ich seit 2018 und MIFID ziemlich weit weg vom Mainstream investiere und nur noch einen langsam auslaufenden Anteil in normalen Anleihen und Anleihe-Ähnlichen halte.
      Stadtw Hannover G | 935,00 €
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      schrieb am 17.02.22 09:03:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.822.720 von albondy am 13.02.22 17:53:03
      Zitat von albondy: ... bin da ebenfalls seit Jahren mehr oder weniger stark mit drin,
      die letzten Jahre wegen geringer Liquidität und mit Umsätzen fast nur noch auf der Briefseite inzwischen ohne Trading.


      Darf ich Dich fragen, wie hoch der Depotanteil des GS bei dir aktuell ist?
      Stadtw Hannover G | 935,00 €
      1 Antwort
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      schrieb am 15.02.22 16:55:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.839.100 von albondy am 15.02.22 11:44:53Die GS-Halter werden sicherlich überwiegend in der Region ansässig sein und daher einen gewissen Bezug zu "ihren" Stadtwerken haben. Das ist ein guter Gedanke. In einem alten Artikel der regionalen Tageszeitung ist zu lesen, dass ein gewisser Teil der GS auch an eigene Mitarbeiter verkauft wurde. Hier mag dann evtl. auch die "Mitarbeiter-Unternehmen-Beziehung" betroffen sein.

      Allerdings ist das ausständige Volumen so gering, dass es hier nicht die Masse an Betroffenen geben dürfte. Und für die allgemeine Finanzierungstätigkeit sind die paar GS (Emi-Volumen waren ja nur 5 Mio. EUR; rd. 3,5 Mio. EUR halten die Stadtwerke selbst), die man an Privatkunden verkauft auch, auch nicht entscheidend. Da dürfte der allgemeine Ruf der Stadtwerke bei den Stellen, die solche Finanzierungen stemmen, die evtl. negative Presse für ein paar Tage über ein paar Privatanleger weit überwiegen.

      Eine weitergehende Auskunft auf eine Mailanfrage hab ich nicht erhalten; zu dem laufenden EuGH-Prozess kann man auch nicht mehr sagen. Das ist erstmal nachvollziehbar. In der Sache weiß keiner mehr und man scheint allgemein auf einen "Wink" des EuGH zu warten, in welche Richtung seine Entscheidung gehen wird. Es sind alles nur "was wäre wenn"-Gedanken. Bei einer entsprechend großen Depotpositionen bleibt einem das im Kopf hängen.
      Stadtw Hannover G | 935,00 €
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      schrieb am 15.02.22 11:44:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.826.290 von rob_rang9 am 14.02.22 10:07:43
      Zitat von rob_rang9: Jetzt weiß ich nicht, wie tief Du in dem Genussschein drin bist.

      ... nicht sehr "tief" weil grundsätzlich -und noch mehr in Zeiten wie diesen- immer sehr breit diversifiziert und aktuell stark risiko-minimiert aufgestellt.

      Zitat von rob_rang9: Was mich aktuell beunruhigt ist, dass im Rahmen eines inländischen Gerichtsverfahrens der EuGH angerufen wurde. Hierbei geht es darum, ob der steuerlicher Querverbund allgemein eine genehmigungspflichtige Beihilfe i.S. der EU-Beihilfelinien ist. Die Stadtwerke sind ja in Zusammenhang mit der VVG-Holding teil eines solchen Querverbunds.
      Ich male mir hier als "Worst-Worst-Case" das Szenario aus, dass der Querverbund in seiner jetzigen Form nicht mehr statthaft ist und es eine andere finanz-/politische Lösung für die Querfinanzierung des ÖPNV, Bäder usw. geben wird. In der möglichen Folge könnte der Querverbund in Hannover und damit die VVG aufgelöst werden, da er schlicht und einfach nicht mehr erforderlich ist und keinen Mehrwert mehr bringt. Dies wiederum hätte zur Folge, dass es keine Gewinnabführung der Stadtwerke an die VVG mehr gibt (es gibt ja die VVG nicht mehr), welche wesentliche Grundlage für die Ausschüttungsberechnung ist. Auch könnte dann so die folgende Kündigungsbedingung für die Genussscheine zutreffen: "Ist durch Änderungen gesellschaftsrechtlicher Verträge eine neue Basis der Ausschüttungsberechnung notwendig, ist die Gesellschaft berechtigt, das Genussscheinkapital ganz oder in Teilen zu kündigen." (Genussscheinbedingungen, § 7, Abs. 3).
      Ich frage mich, ob es in diesem Szenario bspw. eine rechtlich mögliche Auslegung wäre, dass die Ausschüttungen dann zwar nicht mehr an die VVG-Holding erfolgen, dafür dann aber an die Stadt Hannover direkt. Die Stadt Hannover fungiert als Rechtsnachfolger der VVG. Bei den Genussscheinen ändert sich im Prinzip nichts, da dann nicht auf die Ausschüttung an die VVG abgestellt wird, sondern auf die Ausschüttung an die Stadt Hannover.
      Hierfür fehlt mir aber das tiefere Rechtsverständnis.
      Daher wäre es interessant, sich mit jemand anderen zu dieser Fragestellung über die Auswirkungen eines möglichen EuGH-Urteils beim steuerlichen Querverbund auszutauschen.

      ... erstmal nur das übliche halbwissende WPF-Geschwafel :)

      Die Bedingung zur Kündigung aus Steuerrechtsgründen stand in praktisch jedem von hunderten GS-Prospekten - und hat mW noch nie wirklich gegriffen.

      Zwar sollte man die Eurokratie niemals hinsichtlich bürgerferner Rücksichtlosigkeit unterschätzen - und "Experte" bin ich darin wahrlich auch nicht.

      Aber enercity aka "Stadtwerke Hannover" ist ein munter gewachsenes ehemals lokales Unternehmen mit noch immer überwiegend regionaler Kundschaft, was auch für die Mehrheit der langjährigen GS-Halter gelten dürfte. Ergo wird man sich die in Hannover nicht unnötig verprellen - und im Falle eines Falles sicher nach einer praktikablen Lösung suchen. Gilt ebenso für potenzielle zukünftige Investoren in zB "grüne Schuldscheine" (letzte Emission 100 Mio in 2018) oder andere zukünftige Neu-Finanzierungs-Vehikel. Wer absehbar auch in Zukunft frisches Kapital braucht, verärgert möglichst nicht seinen treuen örtlichen Stamm an alteingesessenen Kapitalgebern.
      Just my two Cents.
      Wenns Dich wirklich beunruhigt, frag einfach telefonisch zB den Carlo Kallen bei der IR/PR, was der dazu sagt.
      Stadtw Hannover G | 935,00 €
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      schrieb am 14.02.22 10:07:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.822.720 von albondy am 13.02.22 17:53:03Für das Jahr 2021 wird die Gewinnabführung der Stadtwerke an die VVG-Holding unter Plan liegen. Ich rechne mit einem Ausschüttungssatz von rd. 50 %. Für das Jahr 2022 wurde aber bereits ein deutlicher Sprung nach oben kommuniziert. Hier rechne ich mit einem Ausschüttungssatz zwischen 65 und 70 %.

      Mit gefällt die seit Jahren beständig kommunizierte Aussage, dass eine EBIT-Verdoppelung 2016 zu 2025 angestrebt wird. Aus dem "tiefen Tal" scheinen sie bereits draußen zu sein, einzig Corona hat 2020 und 2021 das Ergebnis belastet. Außerdem stellten sich die Stadtwerke auch breit auf - es wird mit Lynqtech auch schon eigen programmierte Software erfolgreich verkauft. Schön wäre es jetzt noch, wenn auch die Ergebnisse der Thüga, an denen man ja eine größere Beteiligung hält, anziehen würden. Allerdings sehe bei der Thüga da nicht so viel Potenzial für die Zukunft.

      Bei mir im Depot ist der Genussschein schon seit vielen Jahren die zweigrößte Position. Daher verfolge ich die Entwicklung des Unternehmens immer regelmäßig ist. Es gibt z. B. für die Ergebnisse 2. und 3. Quartal immer eine Pressekonferenz und anschließend eine Berichterstattung in den Medien. So bekommt man auch ohne Halbjahresbericht - den sie ja nicht zwingend machen müssen und seit einigen wenigen Jahren auch nicht mehr erstellen - unterjährig ein bisschen war zur Geschäftsentwicklung mit.


      Jetzt weiß ich nicht, wie tief Du in dem Genussschein drin bist.
      Was mich aktuell beunruhigt ist, dass im Rahmen eines inländischen Gerichtsverfahrens der EuGH angerufen wurde. Hierbei geht es darum, ob der steuerlicher Querverbund allgemein eine genehmigungspflichtige Beihilfe i.S. der EU-Beihilfelinien ist. Die Stadtwerke sind ja in Zusammenhang mit der VVG-Holding teil eines solchen Querverbunds.

      Ich male mir hier als "Worst-Worst-Case" das Szenario aus, dass der Querverbund in seiner jetzigen Form nicht mehr statthaft ist und es eine andere finanz-/politische Lösung für die Querfinanzierung des ÖPNV, Bäder usw. geben wird. In der möglichen Folge könnte der Querverbund in Hannover und damit die VVG aufgelöst werden, da er schlicht und einfach nicht mehr erforderlich ist und keinen Mehrwert mehr bringt. Dies wiederum hätte zur Folge, dass es keine Gewinnabführung der Stadtwerke an die VVG mehr gibt (es gibt ja die VVG nicht mehr), welche wesentliche Grundlage für die Ausschüttungsberechnung ist. Auch könnte dann so die folgende Kündigungsbedingung für die Genussscheine zutreffen: "Ist durch Änderungen gesellschaftsrechtlicher Verträge eine neue Basis der Ausschüttungsberechnung notwendig, ist die Gesellschaft berechtigt, das Genussscheinkapital ganz oder in Teilen zu kündigen." (Genussscheinbedingungen, § 7, Abs. 3).

      Ich frage mich, ob es in diesem Szenario bspw. eine rechtlich mögliche Auslegung wäre, dass die Ausschüttungen dann zwar nicht mehr an die VVG-Holding erfolgen, dafür dann aber an die Stadt Hannover direkt. Die Stadt Hannover fungiert als Rechtsnachfolger der VVG. Bei den Genussscheinen ändert sich im Prinzip nichts, da dann nicht auf die Ausschüttung an die VVG abgestellt wird, sondern auf die Ausschüttung an die Stadt Hannover.

      Hierfür fehlt mir aber das tiefere Rechtsverständnis. Daher wäre es interessant, sich mit jemand anderen zu dieser Fragestellung über die Auswirkungen eines möglichen EuGH-Urteils beim steuerlichen Querverbund auszutauschen.
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      schrieb am 14.02.22 09:50:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.823.749 von honigbaer am 13.02.22 21:28:17Ausständiges Volumen per 31.12.2021 = rd. 1.526.000 Stücke.

      Ausschüttungsentwicklung:


      Die Laufzeit ist unbefristet. Es besteht nur eine Kündigungsmöglichkeit für den Anlage zu 100 %, was bei aktuellen Kursen von über 900 % aber nicht sinnvoll ist.
      Stadtw Hannover G | 935,00 €
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      schrieb am 13.02.22 21:28:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Welches Volumen steht denn bei den Genussscheinen aus und wie haben sich die Ausschüttungen in den letzten Jahren entwickelt? Eine bestimmte LAufzeit hatten diese Genussscheine nicht, oder?
      Stadtw Hannover G | 935,00 €
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      schrieb am 13.02.22 17:53:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.821.543 von rob_rang9 am 13.02.22 12:06:23
      Zitat von rob_rang9: Hallo,
      bin auf der Suche nach anderen, die in den Genusschein von enercity (vormals Stadtwerke Hannover) investiert sind.
      Selbst bin ich schon seit vielen Jahren investiert und freue mich über die stetigen und nun auch wieder ansteigenden Ausschüttungen.
      Gerne möchte ich mich mit anderen Investieren austauschen - u.a. zur möglichen zukünftigen Entwicklung des Geschäftsverlaufs und auch zu rechtlichen Belangen rund umd die Stadtwerke, welche Auswirkungen auf den Genussschein haben können.
      Ich freue mich auf Rückmeldungen...

      ... bin da ebenfalls seit Jahren mehr oder weniger stark mit drin,
      die letzten Jahre wegen geringer Liquidität und mit Umsätzen fast nur noch auf der Briefseite inzwischen ohne Trading.
      Zwischenberichte machen sie wohl nicht mehr, dafür gibt es inzwischen einen

      Finanzkalender 2022
      01.04.2022 - Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021
      04.04.2022 - Ausschüttung auf das Genussscheinkapital
      04.04.2022 - Veröffentlichung Jahresabschluss 2021


      und entsprechende Pressemitteilungen:
      03. Dezember 2021
      enercity peilt Rekordumsatz für das Jahr 2021 an

      Umsatz steigt im dritten Quartal um 13,2 Prozent auf 3,1 Milliarden Euro
      Ergebnis (EBIT) steigt um 21,6 Prozent auf rund 99 Millionen Euro
      E-Mobilität: Zahl der öffentlichen enercity-Ladepunkte in Hannover in elf Monaten verdoppelt


      Den EVU und Grundversorgern geht es mitten in der Energiekrise grundsätzlich nicht schlecht, anders als vielen Stromanbieter-Karussel-Unternehmen.
      Da Stagflation, Energie-Armut und Mangelwirtschaft jetzt bis zum BlackOut oder in die Rezession offiziell planwirtschaftliches Staatsziel sind, wird das wohl zunächst auch so bleiben. Was "danach" kommt weiß mE wohl heute noch niemand.

      "Wallstreet Journal" hat schon 2019 unser energiepolitisches Gemurkse als "World's Dumbest Energy Policy" bezeichnet. Seitdem ist nichts besser sondern alles nur noch viel teurer geworden.
      enercity ist mE dabei gut, vielschichtig breit und zukunftsorientiert aufgestellt, hat auf die Marktveränderungen mit mehr und stärker diversifizierten Tarifen reagiert.
      Auf den Jahresbericht 2021 warte ich und hoffe ebenso auf eine wieder höhere Ausschüttung.
      Stadtw Hannover G | 935,00 €
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      schrieb am 13.02.22 12:06:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bin auf der Suche nach anderen, die in den Genusschein von enercity (vormals Stadtwerke Hannover) investiert sind.

      Selbst bin ich schon seit vielen Jahren investiert und freue mich über die stetigen und nun auch wieder ansteigenden Ausschüttungen.

      Gerne möchte ich mich mit anderen Investieren austauschen - u.a. zur möglichen zukünftigen Entwicklung des Geschäftsverlaufs und auch zu rechtlichen Belangen rund umd die Stadtwerke, welche Auswirkungen auf den Genussschein haben können.

      Ich freue mich auf Rückmeldungen...
      Stadtw Hannover G | 935,00 €
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