HelloFresh nach Börsengang (Seite 7)
eröffnet am 02.11.17 11:29:16 von
neuester Beitrag 07.06.24 17:48:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.890.025 von krautattacke am 04.06.24 17:27:31GLG war ja heute erst im Bundesanzeiger aufgetaucht, nachdem sie gestern angeblich 1,19% leerverkauft haben sollen.
Nun wurde die Meldung offenbar zurückgezogen. Ist wohl irgendwem aufgefallen, dass da was nicht stimmen kann.
Nun wurde die Meldung offenbar zurückgezogen. Ist wohl irgendwem aufgefallen, dass da was nicht stimmen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.887.844 von Mriko am 04.06.24 11:43:28Ein Tag später dafür GLG Partners LP mit neuer Leerverkaufsposition eingestiegen. +1,19%
In der Summe sind wir inzwischen bei einer meldepflichtigen Leerverkaufsquote von 14,22%.[/quote]
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GLG Partners tauchen im Bundesanzeiger nicht mehr auf. Gleich wieder abgetaucht.
meldepflichtige Leerverkaufsquote jetzt 13,54%
In der Summe sind wir inzwischen bei einer meldepflichtigen Leerverkaufsquote von 14,22%.[/quote]
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GLG Partners tauchen im Bundesanzeiger nicht mehr auf. Gleich wieder abgetaucht.
meldepflichtige Leerverkaufsquote jetzt 13,54%
habe letzte die Bafin angeschrieben mit der Bitte, hellofresh auf etwaige Ungereimtheiten zu überprüfen! Weiss das ist Schwachsinn, fand ich trotzdem mal interessant!
HGS-AZB 6507/00009#00084
Eingangsbestätigung
Sehr geehrter Herr R,
ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 30.05.2024. Ich habe den Vorgang zur Sachverhaltsermittlung und Prüfung an die zuständige Stelle innerhalb der BaFin weitergeleitet. Sollten sich dabei Fragen ergeben, wird sich das Team der Market Contact Group oder die Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung an Sie wenden.
Ich möchte Sie gern darauf hinweisen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gesetzlich vorgegebenen Verschwiegenheitspflichten unterliegt. Eine detaillierte Auskunft zu einzelnen Vorgängen ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verarbeitet zu ihrer Aufgabenerfüllung personenbezogene Daten. Dabei hält sich die BaFin an die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die BaFin informiert Sie über die näheren Umstände, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden (Artikel 13 und Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung). Die weiteren Informationen zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter: https://www.bafin.de/ref/19641298.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gehrke
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zentrale Rechtsabteilung
Market Contact Group
Eingangsbestätigung
Sehr geehrter Herr R,
ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 30.05.2024. Ich habe den Vorgang zur Sachverhaltsermittlung und Prüfung an die zuständige Stelle innerhalb der BaFin weitergeleitet. Sollten sich dabei Fragen ergeben, wird sich das Team der Market Contact Group oder die Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung an Sie wenden.
Ich möchte Sie gern darauf hinweisen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gesetzlich vorgegebenen Verschwiegenheitspflichten unterliegt. Eine detaillierte Auskunft zu einzelnen Vorgängen ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verarbeitet zu ihrer Aufgabenerfüllung personenbezogene Daten. Dabei hält sich die BaFin an die gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die BaFin informiert Sie über die näheren Umstände, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden (Artikel 13 und Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung). Die weiteren Informationen zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter: https://www.bafin.de/ref/19641298.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gehrke
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zentrale Rechtsabteilung
Market Contact Group
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.888.921 von BenButch76 am 04.06.24 14:40:57
Wie es sein kann, kann ich dir nicht beantworten. Muss dann einer dieser außerbörslichen Deals sein. Da gibt es vermutlich mehrere Möglichkeiten.
An der Börse jedenfalls unmöglich an einem Tag 1,2% aller Aktien zu shorten, ohne das der Kurs sich bewegt, solange nicht entsprechende Gegenpositionen gemeldet werden, die es aber in dem Fall nicht gab.
Zitat von BenButch76: echt, warum? und wie kann es dann so sein?
Wie es sein kann, kann ich dir nicht beantworten. Muss dann einer dieser außerbörslichen Deals sein. Da gibt es vermutlich mehrere Möglichkeiten.
An der Börse jedenfalls unmöglich an einem Tag 1,2% aller Aktien zu shorten, ohne das der Kurs sich bewegt, solange nicht entsprechende Gegenpositionen gemeldet werden, die es aber in dem Fall nicht gab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.888.906 von katjuscha-research am 04.06.24 14:38:40echt, warum? und wie kann es dann so sein?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.888.837 von BenButch76 am 04.06.24 14:23:52
Krass ist das falsche Wort
Im normalen Börsenhandel ist das unmöglich.
Zitat von BenButch76: krass, oder?
Krass ist das falsche Wort
Im normalen Börsenhandel ist das unmöglich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.888.816 von katjuscha-research am 04.06.24 14:20:30krass, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.888.579 von BenButch76 am 04.06.24 13:32:21
Taucht GLG Partners da mit 1,19% komplett neu auf?
Wie geht das denn?
Zitat von BenButch76: https://bundesanzeiger.de/pub/de/nlp?2
viel los gestern bei den lv
Taucht GLG Partners da mit 1,19% komplett neu auf?
Wie geht das denn?
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