SBM Monaco – ein Substanzriese mit Perspektive (Seite 28)
eröffnet am 25.09.17 23:56:40 von
neuester Beitrag 06.02.24 13:30:12 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 55.915.787 von Joschka Schröder am 09.10.17 23:06:46Vielen Dank für die Ausführungen.
Mein einziges Bedenken bei SBM ist der Zeithorizont. Falls es zu keiner Sondersituation kommen sollte, kann es gut sein, dass die Aktie noch lange Zeit mit einem so großem Abschlag handelt.
Mein einziges Bedenken bei SBM ist der Zeithorizont. Falls es zu keiner Sondersituation kommen sollte, kann es gut sein, dass die Aktie noch lange Zeit mit einem so großem Abschlag handelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.914.872 von nobodys am 09.10.17 20:42:17
In Deutschland regelt dies der § 39 Börsengesetz (Abfindung vorgeschrieben).
Zur Situation in Frankreich: Einer mir vorliegenden Übersichtsarbeit zufolge entschied am 14. Dezember 2012 das Pariser Handelsgericht in einem Grundsatzurteil, dass ein Delisting auch ohne die Abgabe von Abfindungsangeboten durchgeführt werden darf, sofern für die betroffenen Aktien kein liquider Markt mehr besteht. Dies ist bei SBM nachweislich nicht der Fall.
Ob sich seitdem in der Rechtsprechung etwas geändert hat (z.B. lief gegen o.g. Urteil noch ein Berufungsverfahren vor dem Cour d’Appel de Paris), lasse ich derzeit prüfen. Letztlich wäre das Ergebnis aber wohl irrelevant für die eigene Investitionsentscheidung. Und ganz grundsätzlich: Ein Delisting würde aus Sicht des Großaktionärs nur dann Sinn machen, wenn es mit einem Übernahme- und Abfindungsangebot verbunden wäre.
Zitat von nobodys: Das Zitat ist wirklich sehr interessant. Danke für den Hinweis. Jetzt müsste man nur noch die Aktionärsrechte im Falle eines Delistings o.ä. im französischen Recht kennen.
In Deutschland regelt dies der § 39 Börsengesetz (Abfindung vorgeschrieben).
Zur Situation in Frankreich: Einer mir vorliegenden Übersichtsarbeit zufolge entschied am 14. Dezember 2012 das Pariser Handelsgericht in einem Grundsatzurteil, dass ein Delisting auch ohne die Abgabe von Abfindungsangeboten durchgeführt werden darf, sofern für die betroffenen Aktien kein liquider Markt mehr besteht. Dies ist bei SBM nachweislich nicht der Fall.
Ob sich seitdem in der Rechtsprechung etwas geändert hat (z.B. lief gegen o.g. Urteil noch ein Berufungsverfahren vor dem Cour d’Appel de Paris), lasse ich derzeit prüfen. Letztlich wäre das Ergebnis aber wohl irrelevant für die eigene Investitionsentscheidung. Und ganz grundsätzlich: Ein Delisting würde aus Sicht des Großaktionärs nur dann Sinn machen, wenn es mit einem Übernahme- und Abfindungsangebot verbunden wäre.
Das Zitat ist wirklich sehr interessant. Danke für den Hinweis. Jetzt müsste man nur noch die Aktionärsrechte im Falle eines Delistings o.ä. im französischen Recht kennen.
Zu One Monte Carlo:
60.000€/m^2 für One Monte Carlo finde ich weitaus zu niedrig. Die Location ist nicht nur gut oder sehr gut sondern eine der aller besten die dort möglich sind. Wer schon einmal dort war, kann das bestätigen. Dazu kommen noch die Ladenflächen und Parkplätze. Allein die Parkplätze setze ich mit 150.000€ jeweils an und das ist schon sehr konservativ.
Zu One Monte Carlo:
60.000€/m^2 für One Monte Carlo finde ich weitaus zu niedrig. Die Location ist nicht nur gut oder sehr gut sondern eine der aller besten die dort möglich sind. Wer schon einmal dort war, kann das bestätigen. Dazu kommen noch die Ladenflächen und Parkplätze. Allein die Parkplätze setze ich mit 150.000€ jeweils an und das ist schon sehr konservativ.
Erwähnenswert ist der Satz des monegassischen Finanzministers aus einer Parlamentsanhörung am 3.10.2017: "La sortie de la cote, c'est une question en cours d'étude".
Am 6.10.2017 kam dann mit Bezug auf besagte Aussage eine Unternehmensmeldung, in der erklärt wird, ein Delisting sei aktuell nicht geplant.
Ein Delisting würde nur zusammen mit einem Abfindungsangebot Sinn machen.
Vor etwa 10 Jahren wollte ja schon einmal Qatar bei der SBM einsteigen, im Raum stand damals ein Gebot von 74,5 EUR je Aktie. Wenn ich mich recht erinnere, hat sich die Angelegenheit damals aber dadurch erledigt, dass der Hauptaktionär eine mögliche Beteiligung auf maximal 10 % begrenzen wollte.
Es ist zu vermuten, dass oben genannte Gründe während der vergangenen Tage den Kurs bewegt haben.
Unter Substanzgesichtspunkten ist die SNB eine schlafender Riese, allein die Investitionssummen für die Renovierung des Hotel de Paris und den Neubaukomplex One MonteCarlo belaufen sich auf 300 Mio. EUR und 370 bis 390 Mio. EUR. Die jeweiligen Arbeiten sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
Der Unternehmenswert (Börsenkapitalisierung plus Nettofinanzguthaben) beträgt auf Basis des aktuellen Börsenkurses 985 Mio. EUR und liegt weit unter dem Buchwert zzgl. stiller Reserven.
Am 6.10.2017 kam dann mit Bezug auf besagte Aussage eine Unternehmensmeldung, in der erklärt wird, ein Delisting sei aktuell nicht geplant.
Ein Delisting würde nur zusammen mit einem Abfindungsangebot Sinn machen.
Vor etwa 10 Jahren wollte ja schon einmal Qatar bei der SBM einsteigen, im Raum stand damals ein Gebot von 74,5 EUR je Aktie. Wenn ich mich recht erinnere, hat sich die Angelegenheit damals aber dadurch erledigt, dass der Hauptaktionär eine mögliche Beteiligung auf maximal 10 % begrenzen wollte.
Es ist zu vermuten, dass oben genannte Gründe während der vergangenen Tage den Kurs bewegt haben.
Unter Substanzgesichtspunkten ist die SNB eine schlafender Riese, allein die Investitionssummen für die Renovierung des Hotel de Paris und den Neubaukomplex One MonteCarlo belaufen sich auf 300 Mio. EUR und 370 bis 390 Mio. EUR. Die jeweiligen Arbeiten sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
Der Unternehmenswert (Börsenkapitalisierung plus Nettofinanzguthaben) beträgt auf Basis des aktuellen Börsenkurses 985 Mio. EUR und liegt weit unter dem Buchwert zzgl. stiller Reserven.
Weiß jemand die Anzahl der Quadratmeter für den Rental Sector?
Ohne One Monte Carlo natürlich.
Nur der richtigkeithalber: One Monte Carlo. Es entstehen 22.900 qm nutzbare Fläche.
Ohne One Monte Carlo natürlich.
Nur der richtigkeithalber: One Monte Carlo. Es entstehen 22.900 qm nutzbare Fläche.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.911.044 von gnuldi am 09.10.17 13:05:28
Zitat von gnuldi: Wenn man sich was genehmigen lässt, macht man ESM doch auch normalerweise
Wer sonst hat Interesse an so hohe nicht Stückzahlen
Daher meine vermutung
Wenn man sich was genehmigen lässt, macht man ESM doch auch normalerweise
Wer sonst hat Interesse an so hohe nicht Stückzahlen
Daher meine vermutung
Wer sonst hat Interesse an so hohe nicht Stückzahlen
Daher meine vermutung
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.910.774 von gnuldi am 09.10.17 12:29:49Woher willst Du wissen, dass das Rückkäufe sind. Eine identische Genehmigung gab es bereits im vergangenen GJ, ohne dass anschließend tatsächlich Rückkäufe durchgeführt worden sind.
Heute wieder fester
Scheinbar wird wirklich eingesammelt, wie im Bericht vom 22.9. angekündigt wird
Quelle Homepage
Bis 60 Euro soll gekauft werden
Scheinbar wird wirklich eingesammelt, wie im Bericht vom 22.9. angekündigt wird
Quelle Homepage
Bis 60 Euro soll gekauft werden
Schon seltsam
Gestern steigende Kurse bei riesigem Umsatz
Und heute will keiner mehr rein
Gestern steigende Kurse bei riesigem Umsatz
Und heute will keiner mehr rein