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    FinTech-Börsengang: Ferratum startet im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse - Aktie über (Seite 4) | Diskussion im Forum

    eröffnet am 20.02.15 08:57:08 von
    neuester Beitrag 09.05.24 21:34:08 von
    Beiträge: 916
    ID: 1.207.985
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      schrieb am 20.04.24 17:35:09
      Beitrag Nr. 886 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.284 von Kampfkater1969 am 20.04.24 17:10:55
      Zitat von Kampfkater1969: Letztlich ist es aber so, dass die Finanzverwaltung der Schweiz bestens funktioniert.....anders als andere Länder...dort sind jahrelange Liegezeiten der Anträge die Regel....und zu oft kommt nie eine Erstattung.


      Da habe ich leider andere (schlechte) Erfahrungen mit den Schweizern. Wie gesagt, mein längstes Warten waren 1 1/2 Jahre - und da musste ich auch noch nachhaken.

      Und ganz grundsätzlich gibt es sicher Leute, denen dieser Verrechnungssteuer-Bürokratenkram Spaß macht - hier das dahinschicken, dann einen Bescheinigung von dort einholen, dann wieder ausfüllen und so weiter. Ich finde, dann doch lieber ohne diesen ganzen MIst... und die Schweiz wird ja immer weiter von der EU abgekoppelt und bei dem Versuch der kommenden reibungsloseren Abwicklung der Quellensteuern wahscheinlich nicht mitmachen. Insofern sehe ich hier in der Schweiz als Standort eigentlich nur Nachteile für uns Aktionäre.

      Und mir vollkommen unverständlich ist übrigens auch die "Schnüffelei" der Schweizer - bspw. wann wurden die Aktien angeschafft und ähnliche Fragen, die doch eigentlich mit der Rückerstattung von Quellensteuer nichts zu tun haben (oder spielt das eine Rolle, ob ich nun die Aktien 5 oder 15 Jahre gehalten habe?).
      Multitude | 5,180 €
      Avatar
      schrieb am 20.04.24 17:22:56
      Beitrag Nr. 885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.179 von lazy_invest am 20.04.24 16:45:44
      Zitat von lazy_invest: Nein, meines Wissens werden 15% von D einbehalten. Art. 10 Abs. 2 Buchstabe c DBA D-CH

      Was den Handel angeht, hast du wohl Recht. Zum Glück gibt es ein paar Alternativen. Aber ja, wird Zeit, dass sich EU und die Schweiz da mal einigen


      Diese 15% sind aber -soweit mir bekannt- in der Schweiz wie die 35% Schweizer Verrechnungssteuer anrechenbar.
      Multitude | 5,180 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.24 17:12:16
      Beitrag Nr. 884 ()
      Wie sind eure Einschätzungen zur kommenden Dividende ab Auszahlung 2025? Stark steigend oder nicht der Rede wert?

      Soweit ich es würdige......wird es auch 2025 nicht der HIT...da haben wir in Deutschland einige bessere Dividendenplayer
      Multitude | 5,180 €
      Avatar
      schrieb am 20.04.24 17:10:55
      Beitrag Nr. 883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.777 von K1K1 am 20.04.24 14:09:23Doch, sie erheben. Und auch da greifen je nach Ansässigkeit weltweit und Rechtsform komplizierte Regeln nach den jeweiligen DBA/Abkommen.....

      Letztlich ist es aber so, dass die Finanzverwaltung der Schweiz bestens funktioniert.....anders als andere Länder...dort sind jahrelange Liegezeiten der Anträge die Regel....und zu oft kommt nie eine Erstattung.

      Werden also kommende Dividenden der Multitude künftig mit 35% Abzug schweizer Quellensteuer laufen? Davon nur 15% gleich in Deutschland anrechenbar auf Abmelkungssteuer........restliche 20% dann über Antrag an Staat Schweiz holbar.......
      Multitude | 5,180 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.24 16:45:44
      Beitrag Nr. 882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.951 von K1K1 am 20.04.24 15:20:28Nein, meines Wissens werden 15% von D einbehalten. Art. 10 Abs. 2 Buchstabe c DBA D-CH

      Was den Handel angeht, hast du wohl Recht. Zum Glück gibt es ein paar Alternativen. Aber ja, wird Zeit, dass sich EU und die Schweiz da mal einigen
      Multitude | 5,180 €
      6 Antworten

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      schrieb am 20.04.24 15:20:28
      Beitrag Nr. 881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.864 von lazy_invest am 20.04.24 14:49:12
      Zitat von lazy_invest: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitaler…

      https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/…

      Erstattung teilweise möglich. Bearbeitungszeit mindestens 6 Monate (!).

      Berücksichtigen musst du zusätzlich, dass in der Schweiz ansässige Steuersubjekte die 35% Quellensteuer vollständig zurück erhalten und mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern müssen. Das macht bei gewissen Grössenordnungen der Dividende natürlich einen entsprechenden Unterschied zu den steuerlichen Verhältnissen in anderen Ländern. Macht somit im Sinne des Grossteils des Aktienkapitals (der Dividendenempfänger) absolut Sinn, das Schweizer Steuermodell zu nutzen.


      Hast Du Deine Quellen mal durchgelesen? Gemäß den Informationen in den beiden Links (Hervorhebung durch mich)

      "Im Ausland ansässige Empfänger können im schriftlichen Antragsverfahren durch Freistellung vom Steuerabzug oder Erstattung bereits einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer entlastet werden."

      wird in Deutschland nach dem Freistellungsantrag eben keine Quellensteuer (Kapitalertragssteuer) einbehalten.


      Und das Besteuerungsrecht für in Deutschland bezogene Dividenden liegt gem. DBA bei der Schweiz - insofern gibt es hier für in der Schweiz veranlagte auch keinen Unterschied und Dein vermeintliches Argument zieht nicht.

      Die Schweiz ist für Aktionäre in dieser Hinsicht einfach ein ungünstiger Ort.

      Hinzu kommt nebenbei, dass der Handel an den meisten Europäischen Börsen nicht mehr möglich ist.
      Multitude | 5,180 €
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.24 14:49:12
      Beitrag Nr. 880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.777 von K1K1 am 20.04.24 14:09:23https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitaler…

      https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/…

      Erstattung teilweise möglich. Bearbeitungszeit mindestens 6 Monate (!).

      Berücksichtigen musst du zusätzlich, dass in der Schweiz ansässige Steuersubjekte die 35% Quellensteuer vollständig zurück erhalten und mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern müssen. Das macht bei gewissen Grössenordnungen der Dividende natürlich einen entsprechenden Unterschied zu den steuerlichen Verhältnissen in anderen Ländern. Macht somit im Sinne des Grossteils des Aktienkapitals (der Dividendenempfänger) absolut Sinn, das Schweizer Steuermodell zu nutzen.
      Multitude | 5,180 €
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      Avatar
      schrieb am 20.04.24 14:09:23
      Beitrag Nr. 879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.465 von lazy_invest am 20.04.24 12:36:02
      Zitat von lazy_invest: Da offenbar der Grossteil der Aktien in der Schweiz gehalten werden, macht der Standort Schweiz für diesen Grossteil schlicht Sinn.


      Ich lasse mich gerne berichtigen, aber bei Steuerausländern erhebt Deutschland -im Gegensatz zur Schweiz, die Quellensteuern von 35% vorabkassiert- keine Quellensteuern!?
      Multitude | 5,180 €
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      Avatar
      schrieb am 20.04.24 12:36:02
      Beitrag Nr. 878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.652.247 von Kampfkater1969 am 20.04.24 06:47:33Da offenbar der Grossteil der Aktien in der Schweiz gehalten werden, macht der Standort Schweiz für diesen Grossteil schlicht Sinn.
      Multitude | 5,180 €
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.24 06:47:33
      Beitrag Nr. 877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.650.447 von K1K1 am 19.04.24 17:43:14Stimmt.....deshalb sollte man bei der Bewertung kommender Dividendenchancen bei dieser Aktie den Quellensteuerverlust oder den Arbeitsaufwand würdigen......

      Dabei wäre es so einfach, eine Sitzverlegung in ein Land, was 0% Quellensteuer erhebt oder nur die 15%, die man problemlos in Deutschland angerechnet bekommt.
      Multitude | 5,180 €
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