Dorstener Maschinenfabrik - Wann endet der Dornröschenschlaf?
eröffnet am 21.11.14 11:55:54 von
neuester Beitrag 09.04.24 00:37:36 von
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Löschung aus dem Handelsregister
Ja ich mit einem gültigen effektiven Stück über 50 DM Aber damit ist jetzt Schluß: Die Dorstener Maschinenfabrik AG wurde schon am 05.10.2023 aus dem Handelsregister (AG Gelsenkirchen, HRB 7094) gelöscht und keiner hat es bemerkt. Die Düsseldorfer Börse nicht und ich auch nicht.
05.10.2023 Handelsregister tägliche Änderungen
Dorstener Maschinenfabrik AG, c/o Bürogemeinschaft Poppenbüttler Hauptstraße 3, 22399 Hamburg
b) Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Quelle: Handelsregister / northdata.de
Jetzt könnt ihr euch eure effektiven Stücke ausliefern lassen sofern eure Bank das macht. Gegründet wurde sie übrigens mit Satzung vom 15.12.1937.
Noch jemand dabei ?
Wenn man sich mit dem Vorstand beschäftigt, findet man neben gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang mit Rüdiger Beuttenmüller insbesondere Aktiengesellschaften, die aufgrund von Gerüchten tüchtig im Kurs stiegen, bevor sie sich dann in ihr Schicksal als wertlose Gesellschaften ergaben.
Mal schauen, ob hier noch etwas Spannendes aufgezogen wird.
Mal schauen, ob hier noch etwas Spannendes aufgezogen wird.
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 53/00
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7094 eingetragenen Dorstener Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Hüttenstr. 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Lutz Petrowsky, Engentwiete 11, 22850 Norderstedt
wird heute, am 11.01.2023, um 9:22 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
160 IN 53/00
Amtsgericht Essen, 11.01.2023
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7094 eingetragenen Dorstener Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Hüttenstr. 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Lutz Petrowsky, Engentwiete 11, 22850 Norderstedt
wird heute, am 11.01.2023, um 9:22 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
160 IN 53/00
Amtsgericht Essen, 11.01.2023
Mea culpa, ich krieche fast über den Boden. Die Börse Düsseldorf hat mich doch bedient. Warum das in meinem Depot - zunächst - nicht dargestellt wurde, weiß ich auch nicht. Danke Düsseldorf.
Und es wird weiter gefaked.
Seit Wochen stehen 167 Stück zu 0,30 im Angebot, gesucht wird zu 11 Cent. Nicht nur hier bei w:o, sondern tagesaktuell auch an der Düsseldorfer Börse. Also habe ich jetzt einmal den Einsatz von 1000 Stück zu 0,30 gewagt (für ungeübte Rechner: stolze 50 €) , Nun hätte ich wenigstens die 167 Stück erhalten müssen, auch, wenn Makler und Händler keinen Bock auf so etwas haben. Müssen es ja nicht einstellen. Aber nein, die 167 sind weg - nicht bei mir - und die Nachfrage ist auf 1000 Stück zu 0,25 angehoben. Ich sage, alles nur Besc...
Seit Wochen stehen 167 Stück zu 0,30 im Angebot, gesucht wird zu 11 Cent. Nicht nur hier bei w:o, sondern tagesaktuell auch an der Düsseldorfer Börse. Also habe ich jetzt einmal den Einsatz von 1000 Stück zu 0,30 gewagt (für ungeübte Rechner: stolze 50 €) , Nun hätte ich wenigstens die 167 Stück erhalten müssen, auch, wenn Makler und Händler keinen Bock auf so etwas haben. Müssen es ja nicht einstellen. Aber nein, die 167 sind weg - nicht bei mir - und die Nachfrage ist auf 1000 Stück zu 0,25 angehoben. Ich sage, alles nur Besc...
Und immer noch notiert......
Ob es jemals eine Hauptversammlung wieder geben wird ?
Ob es jemals eine Hauptversammlung wieder geben wird ?
Tja, Delisting der Aktie hätte auch schon längst von Amts wegen erfolgen können. NmM.
Da wundere ich mich warum die noch gehandelt werden.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.225.029 von Mittachmahl am 16.07.18 16:27:51
Damit wird laut §218 Insolvenzordnung vom Gericht KEIN Insolvenzplan mehr angenommen und die AG kann nach Beendigung des Insolvenzverfahrens aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Das geht dann einher mit der Einstellung der Börsennotierung.
DoMaschFab - Schlusstermin war der 17. September 2018
Zitat von Mittachmahl: Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 53/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7094 eingetragenen Dorstener Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Hüttenstr. 1, 46284 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Lutz Petrowsky, Engentwiete 11, 22850 Norderstedt
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 27.617.577,08 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 294.197,57 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
160 IN 53/00
Amtsgericht Essen, 16.07.2018
Damit wird laut §218 Insolvenzordnung vom Gericht KEIN Insolvenzplan mehr angenommen und die AG kann nach Beendigung des Insolvenzverfahrens aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Das geht dann einher mit der Einstellung der Börsennotierung.