Almrausch-Dudler schrieb 15.08.23, 00:11
Ein sehr erfreuliches Jahresergebnis, keine Frage.
Allerdings lag schon vor der HV ein Gegenantrag zu TOP 7 vor.
Jeder der nicht anwesend sein konnte hatte also die Möglichkeit über den Antrag der Geschäftsleitung abzustimmen,
wie über den Gegenantrag.
Neben anderen gab es in der HV dann auch den Antrag TOP 7 aufzuteilen in den Beschluss a und b,
nach dem dann auch verfahren wurde.
Nebeneffekt: Die vermutlich bis zu rund 320.000 schriftlich abgegebenen Stimmen
(Differenz zwischen TOP 2 und TOP 7) wurden wegen der Aufteilung in a und b vermutlich ungültig und deshalb nicht mitgezählt.
Leider frage ich mich inzwischen auch bei Naturstrom: Ging es bei dem gewählten Verfahren wirklich um a und b oder um die 320.000 Stimmen.
Oder wurde tatsächlich so überzeugend argumentiert, dass fast alle Anwesenden dann doch für die Zustiftung waren?
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