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    Diesel-Abgasskandal  293  0 Kommentare
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    OLG Nürnberg - Schadensersatz für BMW-Dieselfahrer!

    Das OLG Nürnberg hat sich der aktuellen Rechtsprechung angesprochen und BMW zu Schadensersatz verurteilt. Nähere Informationen zum Fall des Geschädigten finden Sie im Folgenden!

     

    Der Fall vor dem OLG Nürnberg!

    Im vorliegenden Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat der Käufer eines BMW 218d Active Tourer geklagt. Er hatte den Gebrauchtwagen, ausgestattet mit einem Dieselmotor des Typs N47 mit der Abgasnorm Euro 5 im Mai 2016 für 26.650 € erworben.

    Er verlangte von BMW für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, einem sogenannten Thermofenster, Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Das Fahrzeug wollte er allerdings behalten. Das OLG Nürnberg entschied als Berufungsgericht zugunsten des Klägers.

     

    Was passiert bei einem Thermofenster?

    Kommt bei der Abgasreinigung ein Thermofenster zum Einsatz, arbeitet die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturbereich vollständig. Sobald die Ober- oder Untergrenze der Temperaturskala erreicht wird, wird sie reduziert und es kommt zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

    Das OLG Nürnberg bezieht sich bei seiner Entscheidung auf das Urteil des BGHs: Der Autohersteller habe fahrlässig gehandelt, sodass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zusteht. BMW habe trotz Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine Übereinstimmungsbescheingung ausgestellt und damit bestätigt, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden - was im vorliegenden Fall aber nicht zutrifft.

     

    Wieviel Schadensersatz steht dem Geschädigten zu?

    BMW konnte den Vorwurf der Fahrlässigkeit nicht widerlegen. Dem Kläger sei ein Schaden dadurch entstanden, dass davon ausgegangen werden könnte, dass er das Diesel-Fahrzeug bei Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Geschädigte hat laut dem OLG Nürnberg damit einen Ersatzanspruch hinsichtlich des sogenannten Differenzschadens in Höhe von 10 % des Kaufpreises.

    Im vorliegenden Fall stehe dem Kläger daher 2.665 € Schadensersatz zu. Es kommt zu keinem Abzug einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und der Kläger darf sein Fahrzeug behalten.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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