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    LUKOIL - die größte Ölfirma der Welt (Seite 5)

    eröffnet am 20.02.06 12:30:06 von
    neuester Beitrag 03.06.24 12:37:34 von
    Beiträge: 2.216
    ID: 1.041.660
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      schrieb am 24.09.23 14:52:22
      Beitrag Nr. 2.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.531.668 von Prienmanni am 24.09.23 14:04:27
      Zitat von Prienmanni: Ich denke nicht, dass Lukoil im Rahmen des Rückkaufangebots, welches gerade vorbereitet wird auch auf ADR Halter zugehen wird


      Die gehen direkt auf Citi zu, da hier in D niemand wandeln darf, werden die alle zwangsverkauft. War bei Magnit genauso.
      Avatar
      schrieb am 24.09.23 14:04:27
      Beitrag Nr. 2.175 ()
      Ich denke nicht, dass Lukoil im Rahmen des Rückkaufangebots, welches gerade vorbereitet wird auch auf ADR Halter zugehen wird
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.09.23 20:43:05
      Beitrag Nr. 2.174 ()
      Avatar
      schrieb am 16.09.23 20:17:20
      Beitrag Nr. 2.173 ()
      Lukoil könnte mit ca. 20 bis 30 Euro um die Ecke kommen beim Zwangsverkauf.
      Mal sehen ob die dann auch beim ADR Halter ankommen.
      Avatar
      schrieb am 16.09.23 20:08:36
      Beitrag Nr. 2.172 ()
      Freedom finance will aktuell 500 euro Gebühr nur für konteneröffnung. Dann nochmal 3-5% von der Konvertierung.

      Da mache ich nicht mit. Es steht gar nicht fest das es funktioniert, und selbst wenn, kann Putin in einem Wochenend - Dekret die unfreundlichen Staaten enteignen. Dann noch diese Rate von nur 88% weil der DR Agent Aktien nicht findet.

      Ich behalte die ADR. Mal sehen ob Lukoil mit einem Rückkauf-Angebot kommt und sie das umsetzbar wäre.

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      Avatar
      schrieb am 15.09.23 14:03:02
      Beitrag Nr. 2.171 ()
      Bundesbank ING Clearstream
      Ich habe heute bei der ING nachgefrag­t, ob diese und Clearstrea­m Luxenburg eine Genehmigun­g der Bundesbank­ zur Verlagerun­g von Lukoil ADR umsetzten werden. Folgend die heutige Antwort:

      Vielen Dank für Ihre Nachricht.­

      Sobald Sie Informatio­nen von der Bundesbank­ erhalten, dass diese die Umlagerung­ genehmigt,­ wenden Sie sich bitte nochmals bezüglich der Zustimmung­ an uns. Aktuell liegen uns hierzu noch keine Informatio­nen vor - z.B. was die Zustimmung­ enthalten soll und ich welcher Form diese erfolgen soll.

      Bitte beachten Sie noch Folgendes:­

      Hier gilt weiterhin,­ dass Clearstrea­m Banking seit Mitte August 2022 das komplette Settlement­ für ADRs auf russische Aktien eingestell­t hat.

      Das bedeutet: Es ist keine Übertragun­g möglich. Die Umwandlung­en in Aktien waren unabhängig­ davon je nach Wertpapier­ immer mal wieder über Clearstrea­m durchführb­ar - und diese haben wir auch, soweit auch für uns möglich, ab Oktober 2022 aktiv angeboten und umgesetzt.­

      Die Umwandlung­en waren und sind aber an diverse Bedingunge­n geknüpft, die alle gleichzeit­ig erfüllt sein müssen - und die auch je nach ADR unterschie­dlich sein können. Aktuell ist bei jedem ADR mindestens­ eine Bedingung nicht erfüllt: Clearstrea­m Banking lässt nichts zu.

      Bei den meisten anderen ADRs kommt dazu, dass die jeweiligen­ ADR-Agents­ keine Wandlungen­ aufnehmen.­

      Wir wünschen Ihnen einen angenehmen­ Tag.

      Viele Grüße

      Ihre ING
      Avatar
      schrieb am 13.09.23 15:23:52
      Beitrag Nr. 2.170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.473.989 von galaxa33 am 13.09.23 13:22:32Hmm, Consors hat bei mir gerade die Bestätigung meiner Stammdaten angefordert. Habe ich dann gemacht. Haben andere bei Consors auch diese Erfahrung gemacht ?
      Avatar
      schrieb am 13.09.23 13:22:32
      Beitrag Nr. 2.169 ()
      Degiro blockt komplett ab mit Verweis auf Clearstream
      Laut Degiro geht nach wie vor nichts und Sie sind auch nicht bereit einen Ausnahmeantrag für mich zu stellen. Ein Übertrag und damit auch ein Verkauf über Clearstream sei nach wie vor nicht möglich.

      Klingt ein bisschen so, als sei Degiro einfach kundenunfreundlicher unterwegs als andere Broker.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.09.23 08:57:16
      Beitrag Nr. 2.168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.464.776 von Leland_Gaunt am 11.09.23 21:49:07Genau das würde ich auch machen. Und einen wahnsinnig hohen Preis angeben. Damit ich Verluste habe :-)
      Avatar
      schrieb am 11.09.23 21:49:07
      Beitrag Nr. 2.167 ()
      Dann würde ich meinen eigenen Namen angeben. Insich-Geschäfte (181 BGB) sind nicht verboten.
      1 Antwort
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