BGH-Urteil

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Mobbing - das unterschätzte Krankheitsrisiko

39 Prozent der Mobbing-Opfer werden jahrelang attackiert. Dann stellen sich oft chronische Erkrankungen ein. Auch Mobbing-Opfer haben Anspruch auf Krankentagegeld, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Bisher gesellten sich zu längeren Krankheitsphasen selbst bei Angestellten oft finanzielle Engpässe. Denn ab dem 42. Krankheitstag wird selbst bei Angestellten nur noch Krankengeld bezahlt, das meist unter dem Nettoeinkommen liegt. Eine Krankentagegeldversicherung gleicht die Differenz aus.


Wer in Folge von Mobbing arbeitsunfähig wird, dem steht Krankentagegeld zu, urteilte der BGH. (© Antonioguillem)

Er war Projektleiter für Brandschutzanlagen und wurde nach eigenen Angaben über einen längeren Zeitraum gemobbt. Folgen waren psychische und physische Leiden. Ein Arzt attestierte ihm die Arbeitsunfähigkeit. Der Patient beanspruchte daraufhin das nach einiger Zeit im Krankenstand mit seiner privaten Krankenversicherung vereinbarte Krankentagegeld in Höhe von 117 Euro.

Der Versicherer zahlte zunächst, stellte dann jedoch seine Leistungen mit der Begründung ein, dass laut einem außergerichtlichen Gutachten keine hundertprozentige Arbeitsfähigkeit vorliege. Die stattdessen diagnostizierte „konfliktbedingte Arbeitsplatzunverträglichkeit“ rechtfertige nicht die Zahlung des Krankentagegelds. Dagegen klagte das Mobbing-Opfer und der Fall gelangte schließlich vor das Höchstgericht.

Höchstrichterliche Entscheidung begründet Ansprüche
 

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Mobbing-Opfer Recht (Az.: IV ZR 137/10). Die höchsten deutschen Zivilrichter führten die vom Arzt festgestellten Symptome und Krankheiten, unter anderem Rückenbeschwerden, Panikreaktionen und Depressionen, auf das Mobbing am Arbeitsplatz zurück.

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Dieter Fromm
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Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
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Verfasst von Dieter Fromm
BGH-Urteil Mobbing - das unterschätzte Krankheitsrisiko 39 Prozent der Mobbingopfer leiden jahrelang unter Attacken. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof, dass Betroffene Anspruch auf Krankentagegeld haben.