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    Außenamt  105  0 Kommentare Falscher Eindruck durch Haftanträge gegen Hamas und Israel

    Für Sie zusammengefasst
    • Auswärtiges Amt kritisiert gleichzeitiges Vorgehen gegen Hamas und Israel.
    • Hamas verantwortet barbarisches Massaker, Israel hat Recht auf Verteidigung.
    • Deutschland respektiert Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs.

    BERLIN (dpa-AFX) - Das gleichzeitige Vorgehen des Chefanklägers beim Internationalen Strafgerichtshof gegen die Hamas und gegen Israel hat nach Einschätzung des Auswärtigen Amts ein falsches Bild entstehen lassen. "Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und die beiden israelischen Amtsträger auf der anderen Seite ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden", sagte ein Außenamtssprecher am Pfingstmontag in Berlin. "Jedoch wird das Gericht nun sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten haben, die der Chefankläger in seinem Antrag ausführlich dargestellt hat."

    Es ist die erste Äußerung aus der Bundesregierung zu dem Vorgang. Vergleichsweise detailliert weist das Außenamt auf die Verantwortung der islamistischen Terrororganisation Hamas hin: "Die Hamas-Führer verantworten ein barbarisches Massaker, bei dem am 7. Oktober in Israel Männer, Frauen und Kinder auf brutalste Weise gezielt ermordet, vergewaltigt und verschleppt wurden. Die Hamas hält weiterhin israelische Geiseln unter unsäglichen Bedingungen gefangen, greift Israel mit Raketen an und missbraucht die Zivilbevölkerung in Gaza als menschliche Schutzschilde. Zu Israel hieß es: "Die israelische Regierung hat das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerung davor zu schützen und dagegen zu verteidigen. Klar ist, dass dabei das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Verpflichtungen gilt."

    Deutschland habe den Internationalen Strafgerichtshof immer unterstützt und respektiere seine Unabhängigkeit und seine Verfahrensabläufe wie die aller anderen internationalen Gerichte. "Dazu gehört, dass die Vorverfahrenskammer nun erst einmal über die Anträge des Chefanklägers auf die Ausstellung von Haftbefehlen zu entscheiden hat. Das Gericht wird dabei eine Reihe schwieriger Fragen zu beantworten haben, einschließlich gerade auch der Frage seiner Zuständigkeit und der Komplementarität von Ermittlungen betroffener Rechtsstaaten, wie es Israel einer ist", sagte der Sprecher weiter.

    Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, Karim Khan, hatte zuvor einen Haftbefehl wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant beantragt. Auch für den Anführer der islamistischen Hamas im Gazastreifen, dessen Stellvertreter sowie gegen den Auslandschef der Hamas wurden Haftbefehle beantragt./and/DP/he






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