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     121  0 Kommentare Ahrtal: Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft wird nicht veröffentlicht

    In Rheinland-Pfalz wird der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zur Ahrtal-Flut-Katastrophe nicht veröffentlicht. Laut einem Bericht des Justizministers Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag stünden dem die Strafprozessordnung und Gesetze des Strafgesetzbuchs entgegen. Eine solche Akteneinsicht sehe die Strafprozessordnung nicht vor. Eine Veröffentlichung könne Privatgeheimnisse, Dienstgeheimnisse und Geheimhaltungspflichten verletzen. Außerdem hätten Hinterbliebene bereits angekündigt, gegen die

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    Ein Beitrag von Holger Douglas.





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    Ahrtal: Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft wird nicht veröffentlicht In Rheinland-Pfalz wird der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zur Ahrtal-Flut-Katastrophe nicht veröffentlicht. Laut einem Bericht des Justizministers Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag stünden dem die …

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