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    Korrektur  177  0 Kommentare "Kraftfahrt-Bundesamt hat geprüft: Auch neuere Fiat Ducato-Fahrzeuge und Wohnmobile enthalten illegale Abschalteinrichtungen", 28.03.2024, 15:56 Uhr

    Bremen (ots) - Im Hinblick auf die vorgenannte Pressemitteilung ist
    richtigzustellen, dass das Fahrzeug Fiat Ducato 2,3 Mulitjet 150 EU6W (Typ 250,
    Fahrzeugklasse M1, 2,3 l Hubraum mit SCR-Katalysator) nicht nach dem
    WLTP-Verfahren, sondern im NEFZ genehmigt wurde. Es handelt sich um ein Fahrzeug
    nach der Euro-Norm 6b.

    Der Beitrag vom 28.03.2024 nahm Bezug auf eine Mitteilung des
    Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 21.03.2024. Aus dieser Mitteilung des KBA geht
    hervor, dass auch neuere Fiat Ducato-Fahrzeuge auf Euro 6-Basis, bei denen zur
    Abgasnachbehandlung ein SCR-Katalysator zum Einsatz kommt, nach Einschätzung der
    deutschen Behörde illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Auf erneute Anfrage
    beim KBA wurde nunmehr präzisiert, dass besagtes Fahrzeug nach dem NEFZ
    zugelassen wurde und nicht nach dem WLTP-Verfahren.

    Die Pressemeldung wird daher wie folgt korrigiert:

    Kraftfahrt-Bundesamt hat geprüft: Auch neuere Fiat Ducato-Fahrzeuge und
    Wohnmobile enthalten illegale Abschalteinrichtungen

    Für den Hersteller FCA Italy S.p.A. bzw. aktuell Stellantis Europe S.p.A. steht
    neuer Ärger ins Haus. Dabei scheint man dort aus der Historie und der
    Aufarbeitung des Dieselabgasskandals in Deutschland wenig hinzugelernt zu haben.
    Es stehen daher möglicherweise für Halter von Fiat-Ducato-Fahrzeugen und
    Wohnmobilen weitere Maßnahmen an. Hierauf deutet eine aktuelle Mitteilung des
    Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 21.03.2024 hin. In dieser Stellungnahme hat das
    Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt, dass mehrere Fiat Ducato-Fahrzeugtypen eine
    unzulässige Emissionsstrategie nach der Verordnung (EG) 715/2007 aufweisen. Das
    KBA hat FCA Italy S.p.A. deshalb nach eigenem Bekunden bereits wegen der
    Nichtkonformität angehört und zugleich zu Abhilfemaßnahmen aufgefordert.
    Betroffen sind insbesondere auch Wohnmobile auf Fiat Ducato-Basis.

    Die Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben unter anderem ergeben, dass
    selbst Euro 6-Fahrzeuge unzulässige Emissionsstrategien aufweisen. Geprüft wurde
    ein Fiat Ducato 2,3 l Multijet 150, Euro 6 (Typ 250, Fahrzeugklasse N1) mit
    NOx-Speicherkatalysator (NSC) und ein Fiat Ducato 2,3 Multijet 150 Euro 6W (Typ
    250, Fahrzeugklasse M1, 2,3 l Hubraum mit SCR-Katalysator). Bei beiden
    Fahrzeugtypen - so die Erkenntnisse des KBA - werden die AGR-Raten über ein
    sogenanntes Kraftstoffintegral reduziert. Für den 2,3 l Multijet 150, Euro 6 mit
    NOx-Speicherkatalysator (NSC) soll die genehmigende Behörde sowie FCA Italy bzw.
    Stellantis Europe bereits gegenüber dem KBA bestätigt haben, dass eine
    AGR-Korrektur über ein Kraftstoffintegral erfolgt. Für das Euro 6-Fahrzeug mit
    SCR-Katalysator wurde zusätzlich ein Timer zur Reduzierung der AGR als auch der
    Wirksamkeit des SCR-Systems festgestellt.

    "Es ist skandalös, dass offenbar auch die neueren Fiat Ducato-Fahrzeuge und
    Wohnmobile auf Euro 6-Basis, die eine Abgasnachbehandlung mit einem
    SCR-Katalysator enthalten, immer noch illegale Abschalteinrichtungen enthalten",
    so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. Angeblich soll
    Stellantis Europe S.p.A. bei den Euro-6-Fahrzeugen bereits Maßnahmen ergriffen
    haben. Die Fahrzeugbesitzer sollten daher darauf achten, ob in der Werkstatt zum
    Beispiel ein Software-Update angeboten bzw. durchgeführt wird. Es ist jedenfalls
    mehr als zweifelhaft, ob sich die Fahrzeuge durch ein bloßes Software-Update in
    einen vorschriftsgemäßen Zustand versetzen lassen bzw. dies nicht entsprechende
    Folgeschäden nach sich zieht.

    Wir raten dazu, vor dem Aufspielen von Software-Updates unsere kostenfreie
    Erstberatung zu nutzen.

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    Dr. Petra Brockmann
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
    Fax: +49-421-2468511
    E-Mail: mailto:brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
    https://hahn-rechtsanwaelte.de/

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/5780900
    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB



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