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    EU-Länder  105  0 Kommentare Leichtere Steuerverfahren für grenzüberschreitende Anleger

    Für Sie zusammengefasst
    • EU-Finanzminister einigen sich auf neue Verfahren zur Entlastung von doppelter Besteuerung
    • Ziel: Förderung grenzüberschreitender Investitionen und Bekämpfung von Steuermissbrauch
    • Neue Richtlinie soll langwierige und kostspielige Erstattungsverfahren vereinfachen

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Grenzüberschreitende Anleger in der EU sollen künftig schneller und einfacher von doppelter Besteuerung entlastet werden. Die Finanzminister der EU-Länder verständigten sich am Dienstag bei einem Treffen in Brüssel auf neue Verfahren, die grenzüberschreitende Investitionen fördern und Steuermissbrauch bekämpfen sollen.

    Derzeit erheben viele Mitgliedstaaten Steuern auf Dividenden und Zinsen, die an Anleger mit Wohnsitz im Ausland gezahlt werden. Gleichzeitig müssen diese Investoren in ihrem Wohnsitzland auf dieselben Einkünfte Einkommenssteuer zahlen. Zwar gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die dies vermeiden sollen. Diese unterscheiden sich jedoch zwischen den EU-Ländern erheblich, hieß es in einer Mitteilung. Demnach seien die Erleichterungs- oder Erstattungsverfahren "langwierig, kostspielig und umständlich" - und könnten anfällig für Steuerbetrug im großen Stil sein.

    Mit der neuen Richtlinie sollen die EU-Länder etwa jeweils entweder den entsprechenden Steuersatz zum Zeitpunkt der Zahlung von Dividenden oder Zinsen anwenden oder die zu viel gezahlte sogenannte Quellensteuer innerhalb einer bestimmten Frist erstatten. Auch die Einführung beider Systeme ist möglich. Unter bestimmten Bedingungen können die Mitgliedsstaaten auch ihre derzeitigen Verfahren beibehalten.

    Die neuen Vorschriften müssen noch vom EU-Parlament begutachtet und anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten. Bis Ende 2028 sollen sie den Angaben nach in nationales Recht umgesetzt werden./rdz/DP/men






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