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     125  0 Kommentare Schaffner Holding Aktien: Dekotierung und Kraftloserklärung ab 16. Mai 2024

    Das Obergericht Solothurn hat kürzlich einen markanten Beschluss gefasst, der die Aktionäre der Schaffner Holding AG betrifft. Es geht um die Kraftlosigkeit ihrer Namenaktien und eine stattliche Barabfindung.

    • Das Obergericht des Kantons Solothurn hat alle im Publikum befindlichen Namenaktien der Schaffner Holding AG für kraftlos erklärt.
    • Das Urteil wurde am 25. April 2024 gefällt und ist am 2. Mai 2024 in Rechtskraft getreten.
    • Die Inhaber der für kraftlos erklärten Schaffner Aktien erhalten eine Barabfindung in Höhe von CHF 505 pro Aktie.
    • Dies entspricht dem von Tyco Electronics (Schweiz) Holding II GmbH im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots bezahlten Angebotspreis.
    • Die SIX Exchange Regulation hat die Dekotierung von Schaffner bereits am 11. Januar 2024 bewilligt.
    • Der letzte Handelstag der Schaffner Aktien ist der 15. Mai 2024, die Dekotierung erfolgt per 16. Mai 2024.

    Der Kurs von Schaffner Holding lag zum Zeitpunkt der Nachricht bei 510,00EUR und hat sich im Vergleich zum Vortag nicht verändert.


    Schaffner Holding

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    ISIN:CH0009062099WKN:914783






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    Schaffner Holding Aktien: Dekotierung und Kraftloserklärung ab 16. Mai 2024 Das Obergericht Solothurn hat kürzlich einen markanten Beschluss gefasst, der die Aktionäre der Schaffner Holding AG betrifft. Es geht um die Kraftlosigkeit ihrer Namenaktien und eine stattliche Barabfindung.