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Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG
- BaFin prüft Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG
- Liegenschaft in Augsburg möglicherweise überbewertet
- Gesellschaft kooperiert mit BaFin zur Klärung, sieht Projektentwicklung positiv
EQS-News: Gateway Real Estate AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Immobilien Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG |
Berlin, 06.Mai 2024. Die BaFin hat am 29. April 2024 eine Bekanntmachung über die Prüfung des verkürzten Abschlusses zum Stichtag 30. Juni 2023 und des zugehörigen Zwischenlageberichts der
Gateway Real Estate AG (die „Gesellschaft“ – WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) veröffentlicht. Gegenstand der Prüfung ist, ob eine zum Stichtag 30. Juni 2023 mit rund EUR 141,5 Mio. bewertete
Liegenschaft möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet wurde.
Hintergrund der Prüfung ist, dass die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Neuordnung der laufenden Finanzierung für ihre Projektentwicklung in Augsburg im vierten Quartal 2023 auf Wunsch des Finanzierungspartners ein neues Wertgutachten in Auftrag gegeben hatte. Auf Basis eines neuen Wertermittlungsverfahrens ergab sich ein um ca. EUR 42 Mio. bzw. 30 % niedrigeren Wert gegenüber dem bislang nach IAS 40 bilanzierten Wertansatz für diese Immobilie aus dem geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022. Bezogen auf das gesamte Immobilienportfolio der Gesellschaft entspricht dies einer Abwertung um 3,6 %.
Die Gesellschaft hat diese Abwertung unverzüglich mit Ad hoc-Meldung vom 23. November 2023 bekannt gemacht und bereits in ihrer Zwischenmitteilung zum 30. September 2023 ausgewiesen.
Das Projektentwicklungsgrundstück in Augsburg wird aktuell in Teilen gewerblich bzw. industriell genutzt und soll nach den Vorstellungen der Gesellschaft einer überwiegend wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Hieran arbeitet die Gesellschaft seit mehr als drei Jahren gemeinsam mit der Stadt Augsburg. Mit Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes vom 18. September 2023 und Stadtratsbeschluss vom 19. Oktober 2023 wurde die Umwidmung beschlossen und das Projektentwicklungsziel bestätigt. Aus operativer Sicht sieht die Gesellschaft die Projektentwicklung in Augsburg weiterhin auf einem positiven Weg.