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    EQS-News  201  0 Kommentare SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024

    Für Sie zusammengefasst
    • Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024
    • Abstimmung ohne Versammlung war nicht beschlussfähig
    • Anmeldung bis 18. Mai 2024 erforderlich, Beschlussvorlagen zustimmen

    EQS-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
    SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024

    30.04.2024 / 13:25 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Presseinformation

    SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024

    (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H

    • Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig
    • Die Versammlung findet am 21. Mai 2024 um 13:30 Uhr (MESZ) in den Räumen des Crowne Plaza Frankfurt statt
    • Anmeldung bis spätestens Samstag, den 18. Mai 2024, um 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich
       

    Kahl am Main, xx. April 2024 – Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und
    der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main in seiner Eigenschaft als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung vom 25. April 2024 bis zum 29. April 2024 laden alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H) dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

    Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

    Die Versammlung findet am 21. Mai 2024 statt und beginnt um 13:30 Uhr (MESZ) in den Räumen des Crowne Plaza Frankfurt - Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (Raum Hamburg). Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ den Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

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