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     109  0 Kommentare Kühltürme von AKW Grafenrheinfeld sollen im August gesprengt werden

    Für Sie zusammengefasst
    • Kühltürme des Atommeilers Grafenrheinfeld werden Mitte August gesprengt.
    • Betrieb von 1982 bis 2015, Rückbau seit 2018, Sprengung geplant.
    • Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Grafenrheinfeld bis 2046.

    SCHWEINFURT (dpa-AFX) - Mehr als neun Jahre nach der Stilllegung des Atommeilers Grafenrheinfeld sollen Mitte August die weit sichtbaren Kühltürme des Kernkraftwerks gesprengt werden. "Die Sprengung wird nach aktuellen Planungen im Zeitraum 16. bis 18. August 2024 stattfinden, nach derzeitigem Stand voraussichtlich am Freitag, dem 16. August", teilte das Landratsamt Schweinfurt am Donnerstag mit. Da die Sprengung von vielen Faktoren abhängig sei, könne es aber auch kurzfristig noch zu Verschiebungen kommen.

    Das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld war von 1982 bis 2015 in Betrieb. Der Meiler durfte nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im Jahr 2011 zwar wieder hochfahren, am 27. Juni 2015 war dann aber endgültig Schluss. Seit 2018 wird das Kraftwerk zurückgebaut. Die nun vom Betreiber Preussen Elektra geplante Sprengung der rund 140 Meter hohen Kühltürme dürfte dabei nicht nur für die Bevölkerung einer der markantesten Schritte sein.

    Das Kraftwerk liegt südlich von Schweinfurt am Mainufer. Der Bau dauerte rund acht Jahre. Der sogenannte Druckwasserreaktor verfügte über eine Bruttoleistung von 1345 Megawatt. Die Einbauten in den Kühltürmen waren bereits im Frühjahr 2023 ausgebaut und entsorgt worden.

    Während des Betriebs war es in dem Meiler zu mehreren meldepflichtigen Ereignissen gekommen, im November 2012 gleich zwei innerhalb weniger Tage. Unter anderem war am 16. November 2012 eine Kühlpumpe ausgefallen.

    Auch ohne das laufende Kraftwerk ist Grafenrheinfeld aber noch immer Teil der bundesdeutschen Atompolitik - im Zwischenlager lagern seit 2006 radioaktive Abfälle. Es gibt zwei Lagerbereiche mit einer Gesamtkapazität von 88 Stellplätzen für Castorbehälter. Die Genehmigung sieht unter anderem eine zulässige Wärmeleistung von drei Megawatt vor und ist zunächst auf 40 Jahre befristet, läuft also nach bisherigem Stand 2046 aus./had/DP/zb





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