checkAd

     117  0 Kommentare Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google

    Für Sie zusammengefasst
    • Google muss Kündigungsbutton auf Google One anbieten
    • Gericht entscheidet: Google muss Unterlassungserklärung abgeben
    • Verbraucherzentrale Bayern begrüßt Entscheidung als Sieg für Verbraucherrechte

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Internetkonzern Google muss nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern künftig auf seiner Plattform Google One einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I entschieden, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag mitteilte und eine Gerichtssprecherin bestätigte. Das Urteil erfolgte bereits Mitte März.

    Google One ist im Wesentlichen ein Bezahldienst für mehr Cloud-Speicherplatz. Kostenlos bietet Google 15 GB an, um etwa Fotos oder E-Mails zu speichern. Für mehr Speicherplatz zahlen Nutzerinnen und Nutzer monatlich zwischen rund zwei und 20 Dollar.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Alphabet Inc C!
    Long
    158,41€
    Basispreis
    1,05
    Ask
    × 14,95
    Hebel
    Short
    180,00€
    Basispreis
    1,05
    Ask
    × 14,95
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Laut Gericht hat Google zwar inzwischen eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche eingefügt. Allerdings wollte die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage erreichen, dass Google eine Unterlassungserklärung abgibt und sich damit verpflichtet, den Button auch künftig auf der Website zu lassen.

    "Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Google auf seiner Plattform den Kündigungsbutton anbieten muss", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

    Ein sogenannter Kündigungsbutton für viele online abschließbare Verträge wie Mobilfunkverträge oder Abonnements von Streamingdiensten und Zeitschriften ist seit Juli 2022 Vorschrift. Dadurch sollen Kündigungen ähnlich einfach sein wie Onlinekäufe. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat jedoch jeder fünfte dazu verpflichtete Anbieter noch keinen Button eingebunden./kov/DP/jha

    Alphabet Registered (C)

    +0,31 %
    -2,35 %
    +8,33 %
    +17,35 %
    +59,17 %
    +42,62 %
    +189,80 %
    +545,76 %
    +506,85 %
    ISIN:US02079K1079WKN:A14Y6H

    Die Alphabet Registered (C) Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -3,12 % und einem Kurs von 145,8USD auf Tradegate (25. April 2024, 13:09 Uhr) gehandelt.





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google Der Internetkonzern Google muss nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern künftig auf seiner Plattform Google One einen Kündigungsbutton anbieten. Das hat das Landgericht München I entschieden, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer