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     129  0 Kommentare Bundesgericht entscheidet über Anbindung für Rügener LNG-Terminal

    Für Sie zusammengefasst
    • Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klagen gegen LNG-Terminal-Anbindungsleitung.
    • Umweltverbände fordern Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.
    • Verbände kritisieren Rügener Terminal als überflüssig und umweltschädlich.

    LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag (12.00 Uhr) seine Entscheidung über Klagen von Umweltverbänden gegen die Anbindungsleitung des Rügener Flüssigerdgas (LNG)-Terminals bekannt geben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordern die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023. Mit auf einen Baustopp abzielenden Eilanträgen waren die Verbände vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.

    Die rund 50 Kilometer lange Leitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau von LNG-Infrastruktur ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglicht. Das kritisieren die Verbände. Sie halten das Rügener Terminal für überflüssig und natur- und umweltschädlich. Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt./chh/DP/he






    dpa-AFX
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