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     205  0 Kommentare Deine Rechte bei unverschuldetem Unfall

    Sei das eine zu hohe Geschwindigkeit, Glatteis im Winter oder zu dichtes Auffahren – es gibt viele Gründe, aus denen Unfälle passieren können. Während es ganz klar ist, dass derjenige, der den Unfall verursacht hat, zur Rechenschaft gezogen wird, sind die Rechte des Unfallopfers oft gar nicht so klar. Warum es wichtig ist, bei einem unverschuldeten Unfall die eigenen Rechte zu kennen und welche Rechte man überhaupt hat, zeigt dieser Artikel.

    Bild: Unfallopfer sollten bei einem unverschuldeten Unfall ihre Rechte kennen. Bildquelle: stevepb via pixabay.com

    Warum ist es wichtig, die eigenen Rechte bei unverschuldetem Unfall zu kennen?

    Passiert ein Unfall, bemühen sich beide Seiten recht zügig um einen Kfz-Gutachter. Heutzutage ist das problemlos über das Internet möglich. So lässt sich gezielt ein Gutachter für die Region suchen. Wer einen Kfz-Gutachter in Norddeutschland sucht, wird ebenso fündig wie alle anderen, die einen Kfz-Gutachter wegen eines Unfalls benötigen.

    Bei einem Unfall versuchen meist beide Seiten, die Schuld von sich abzuweisen. Besonders dann, wenn man selbst Geschädigter – also das Unfallopfer ist – kann das sehr schmerzlich sein. Die Gegnerseite versucht in solchen Fällen häufig, einen eigenen Kfz-Gutachter zu vermitteln, damit der Beitrag für das Opfer geringer ausfällt. Damit das nicht passiert, muss man gut aufpassen. Man benötigt einen guten Kfz-Gutachter, der auf der eigenen Seite steht und dabei hilft, die eigenen Rechte durchzusetzen.

    Grundsätzlich gilt: Als Geschädigter hat man freie Wahl, was einen Gutachter betrifft. Daher sollte man davon absehen, einen Gutachter der Gegenseite zu nehmen. Besser ist es, sich selbst nach einem kompetenten Spezialisten umzusehen.

    Unverschuldeter Unfall: Das gilt es als Erstes zu tun

    Wer in einen Autounfall verwickelt wird, sollte schnell reagieren. Vor allem dann, wenn einen selbst keine Schuld trifft, ist es unabdingbar, sich gleich auf die Fakten zu konzentrieren. Es gilt, eine Beweissicherung am Unfallort vorzunehmen. Zudem ist die Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens absolut notwendig. Hier kommt der Kfz-Gutachter ins Spiel. All das ist wichtig, wenn es um die Schadensregulierung mit dem gegnerischen Versicherer geht.

    Viele, die in einen unverschuldeten Unfall verwickelt sind, denken, dass der Fall ohnehin klar ist. Allerdings ist dem nicht immer so. Eine Menge Kfz-Gutachter und Sachverständiger beobachten es immer wieder, dass es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommt – auch dann, wenn der Fall zunächst klar zu sein scheint.

    Damit in versicherungstechnischer Hinsicht alles glasklar ist, muss die Schuld zweifelsfrei feststehen. Erst dann kann die zuständige Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung zu Ende bringen.

    Schadensminderungspflicht: Was ist das und betrifft sie mich?

    Selbst dann, wenn man sich selbst an alle Verkehrsregeln gehalten hat, gilt man als Unfallbeteiligter. Unfallopfer eines unverschuldeten Unfalls haben außerdem eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Worum handelt es sich?

    Geregelt ist diese Pflicht in § 254 BGB Abs. 2. Laut dieser Regelung müssen Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten. Das bedeutet keineswegs, dass man auf die eigenen Rechte verzichtet. Es bedeutet lediglich, dass die Kosten für den Schadensverursacher nicht durch „künstliche Kostentreiber“ in die Höhe getrieben werden.

    Welche Ansprüche stehen mir bei einem unverschuldeten Unfall zu?

    Der Kfz-Gutachter ist es, der Unfallopfer zu allen Schadensersatzpositionen berät, die in Frage kommen können. Oft wird hier mit einem Rechtsanwalt zusammengearbeitet, um der gesamten Forderung etwas Nachdruck zu verleihen.

    Folgende Schadensersatzansprüche sind möglich:

    • Rechtsanwaltskosten
    • Sachverständigenkosten
    • Reparaturkosten
    • Schmerzensgeld (nur mit ärztlichem Attest möglich)
    • Verdienstausfall
    • Wiederbeschaffungsaufwand
    • Kosten für eine Heilbehandlung
    • Kosten für einen Mietwagen (vergleichbare Fahrzeugklasse)
    • Merkantile Wertminderung
    • Kosten, die nach dem Unfall anfallen (z.B. Verbringungs- oder Abschleppkosten)

    Totalschaden durch unverschuldeten Unfall: Was kann man tun?

    Der Kfz-Gutachter kann feststellen, ob es sich um einen sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder nicht. Er liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den ermittelten Wiederbeschaffungswert um über 130 % übersteigen.

    Geschädigte erhalten in so einem Fall die Differenz aus dem Wiederbeschaffungs- und Restwert als Schadensersatz. Bei einem Neuwagen, der gerade erst zugelassen wurde, spricht man von einem unechten Totalschaden.

    Dennoch kann eine Reparatur trotz Totalschaden möglich sein. Die Reparaturkosten dürfen in dem Fall jedoch maximal 130 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Auch hier sollten Unfallopfer ihren Sachverständigen oder Kfz-Gutachter zurate ziehen. Dieser weiß am besten, wie im konkreten Fall vorgegangen werden sollte.

    Fazit

    Unfallopfer müssen ihre Rechte genau kennen, um Ansprüche durchsetzen zu können. Dabei und bei der Erstellung eines Gutachtens helfen Kfz-Gutachter. Es ist äußerst wichtig, sich einen erfahrenen und kompetenten Berater an die Seite zu holen. So lassen sich die eigenen Rechte bei unverschuldetem Unfall durchsetzen.

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy

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