`Good News` zu Capitalstage WKN 609500 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.03.05 11:47:32 von
neuester Beitrag 24.03.05 16:03:19 von
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ISIN: DE0006095003 · WKN: 609500 · Symbol: ECV
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Neuigkeiten
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07.05.24 · EQS Group AG |
03.05.24 · dpa-AFX |
03.05.24 · dpa-AFX Analysen |
Werte aus der Branche Erneuerbare Energien
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
5,0500 | +39,58 | |
0,9798 | +30,64 | |
1,1026 | +16,06 | |
4,6700 | +14,74 | |
0,6780 | +10,78 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
6,9400 | -9,58 | |
8,15 | -10,93 | |
0,5900 | -11,81 | |
4,1800 | -19,62 | |
1,3675 | -21,41 |
= nichtmehr vorhandenes Kapital verwalten, vermehren und nochmehr dazu vernichten !!
Good News:
CapitalStage hält 10% an Conergy! Conergy wird mit ca. 550 Mio. bewertet. Ergo: CapitalStage hat alleine dadurch einen Wert von 55 Mio. => oder Milchmädchenrechnung !!!!
Das ist wohl die `brutto` Beteiligung, mit der kannst aber die Luft nicht im Balon halten.
Wenn das alles ist, und auchnoch bekannt wird dann gibts demnächst Kurse um 0,35 - 0,55 Cent
na dann Prost
Good News:
CapitalStage hält 10% an Conergy! Conergy wird mit ca. 550 Mio. bewertet. Ergo: CapitalStage hat alleine dadurch einen Wert von 55 Mio. => oder Milchmädchenrechnung !!!!
Das ist wohl die `brutto` Beteiligung, mit der kannst aber die Luft nicht im Balon halten.
Wenn das alles ist, und auchnoch bekannt wird dann gibts demnächst Kurse um 0,35 - 0,55 Cent
na dann Prost
#1 bei deinen good news solltest du die mehrheitsverhältnisse in augenschein nehmen wie diese aussehen...
unter nachfolgendem link wirst du vergebens suchen (stand 6.3.05 17:20 )...http://www.capitalstage.com/
....wird schon einen grund haben warum man keine aktionärsstrukturdaten in die homepage einstellt
unter nachfolgendem link wirst du vergebens suchen (stand 6.3.05 17:20 )...http://www.capitalstage.com/
....wird schon einen grund haben warum man keine aktionärsstrukturdaten in die homepage einstellt
So WAD, die Aktionärsstruktur findest Du im vorläufigen Verkaufsprospekt ausführlich dargestellt:
www.conergy.de unter Investor Relations / Publikationen
Kann man 609500 eigentlich shorten?
www.conergy.de unter Investor Relations / Publikationen
Kann man 609500 eigentlich shorten?
#3Dietrich_von_Bern
"...die Aktionärsstruktur findest Du im vorläufigen Verkaufsprospekt ausführlich dargestellt:
www.conergy.de unter Investor Relations / Publikationen..."
erst richtig lesen, dann den kleinen aber feinen unterschied erkennen
kleine hilfestellung!
Capitalstage WKN 609500 ist nicht Conergy.....
....es sei denn, CS hat die hompageseiten von Conergy übernommen...das ist meines wissens bisher noch nicht der fall
"...die Aktionärsstruktur findest Du im vorläufigen Verkaufsprospekt ausführlich dargestellt:
www.conergy.de unter Investor Relations / Publikationen..."
erst richtig lesen, dann den kleinen aber feinen unterschied erkennen
kleine hilfestellung!
Capitalstage WKN 609500 ist nicht Conergy.....
....es sei denn, CS hat die hompageseiten von Conergy übernommen...das ist meines wissens bisher noch nicht der fall
Oh, sorry. Hier die con CS:
Anteilseigner
54,36% Futura Capitalis AG
4,76% Orthmann AG Schweiz
21,04% Streubesitz
19,84% TICABAMA 59 Verwaltungs GmbH
Anteilseigner
54,36% Futura Capitalis AG
4,76% Orthmann AG Schweiz
21,04% Streubesitz
19,84% TICABAMA 59 Verwaltungs GmbH
ConEnergy AG und Conergy AG grenzen Marktstellung ab
Die Vorstände der Hamburger Conergy AG und der ConEnergy AG , Essen, einigen sich auf eine klare Abgrenzung ihrer Marktpositionierungen, berichten die Unternehmen in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie wollen damit einer Verwechslungsgefahr vorbeugen, die sich daraus ergeben könnte, dass beide Unternehmen im weitesten Sinne im Energiemarkt tätig sind. Die Unternehmen seien allerdings Spezialisten in unterschiedlichen Geschäftsfeldern und hätten einen hohen Bekanntheitsgrad für ihre Marke aufgebaut. Über eine pragmatische Einigung wollen sich beide Unternehmen die künftige Verwendung der etablierten Markennamen sichern und die komplementären Kompetenzen zur Zusammenarbeit nutzen.
Die ConEnergy AG mit Sitz in Essen bietet Unternehmen der Energiewirtschaft seit 1996 ein umfassendes Dienstleistungsangebot: Die Leistungen der Unternehmensberatung decken strategische, organisatorische und technische Fragestellungen ab. Der Branchenspezialist setzt gemeinsam mit seinen Klienten die erarbeiteten Maßnahmen um. Ergänzt werden diese Dienstleistungen durch eine Personalberatung, die nicht nur bei der Stellenbesetzung sondern auch bei klassischen Personalthemen unterstützt. Gemeinsam mit der Messe Essen veranstaltet die ConEnergy AG die internationale Fachmesse „E-world energy & water. Seit Anfang 2001 betreibt die ConEnergy AG in einer Tochtergesellschaft das Internetportal „EnerGate“, welches neben Nachrichten maßgeschneiderte Informationen für Kunden bereitstellt.
Die Hambuger Conergy AG ist Systemanbieter für erneuerbare Energien in Europa. Ihr Schwerpunkt liegt in der Realisierung von Solarstrom- und Windkraftanlagen. Das 1998 gegründete Unternehmen fungiert dabei als Holding. Die operativen Aufgaben werden in Tochtergesellschaften ausgeführt. Zur Unternehmensgruppe gehören die voltwerk AG (Stuttgart), die SunTechnics Solartechnik GmbH (Hamburg), die AET GmbH (Sulzbach-Neuweiler), die Conergy Systems GmbH (Dahlewitz), die Conergy Rainwater GmbH (Rosengarten) und die Conergy Electronics GmbH (Hamburg). Die Tochterunternehmen decken von der Produktentwicklung, über die Fertigung, den Groß- und Einzelhandel, die Projektierung von Großanlagen bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung von Anlagen die Breite des Marktes ab.
24.10.2002 Quelle: ConEnergy AG; Conergy AG
Die Vorstände der Hamburger Conergy AG und der ConEnergy AG , Essen, einigen sich auf eine klare Abgrenzung ihrer Marktpositionierungen, berichten die Unternehmen in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie wollen damit einer Verwechslungsgefahr vorbeugen, die sich daraus ergeben könnte, dass beide Unternehmen im weitesten Sinne im Energiemarkt tätig sind. Die Unternehmen seien allerdings Spezialisten in unterschiedlichen Geschäftsfeldern und hätten einen hohen Bekanntheitsgrad für ihre Marke aufgebaut. Über eine pragmatische Einigung wollen sich beide Unternehmen die künftige Verwendung der etablierten Markennamen sichern und die komplementären Kompetenzen zur Zusammenarbeit nutzen.
Die ConEnergy AG mit Sitz in Essen bietet Unternehmen der Energiewirtschaft seit 1996 ein umfassendes Dienstleistungsangebot: Die Leistungen der Unternehmensberatung decken strategische, organisatorische und technische Fragestellungen ab. Der Branchenspezialist setzt gemeinsam mit seinen Klienten die erarbeiteten Maßnahmen um. Ergänzt werden diese Dienstleistungen durch eine Personalberatung, die nicht nur bei der Stellenbesetzung sondern auch bei klassischen Personalthemen unterstützt. Gemeinsam mit der Messe Essen veranstaltet die ConEnergy AG die internationale Fachmesse „E-world energy & water. Seit Anfang 2001 betreibt die ConEnergy AG in einer Tochtergesellschaft das Internetportal „EnerGate“, welches neben Nachrichten maßgeschneiderte Informationen für Kunden bereitstellt.
Die Hambuger Conergy AG ist Systemanbieter für erneuerbare Energien in Europa. Ihr Schwerpunkt liegt in der Realisierung von Solarstrom- und Windkraftanlagen. Das 1998 gegründete Unternehmen fungiert dabei als Holding. Die operativen Aufgaben werden in Tochtergesellschaften ausgeführt. Zur Unternehmensgruppe gehören die voltwerk AG (Stuttgart), die SunTechnics Solartechnik GmbH (Hamburg), die AET GmbH (Sulzbach-Neuweiler), die Conergy Systems GmbH (Dahlewitz), die Conergy Rainwater GmbH (Rosengarten) und die Conergy Electronics GmbH (Hamburg). Die Tochterunternehmen decken von der Produktentwicklung, über die Fertigung, den Groß- und Einzelhandel, die Projektierung von Großanlagen bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung von Anlagen die Breite des Marktes ab.
24.10.2002 Quelle: ConEnergy AG; Conergy AG
#5 macht nixxxxx
die von Dir eingestellten Daten sind nicht auch nicht auf dem aktuellesten Stand, vor allem die von Großaktionär R.Orthmann (s.u.) nicht.
Wenn man sich die Homepage der Capital Stage AG ( von heute, dem 8.3.05 ) ansieht, findet man weder unter
"Investor Relations" / unter "Aktionärsstruktur",
noch unter
"Veröffentlichungen"/ unter "Pflichtmitteilungen" Angaben.
Diese Tatsache sagt sehr viel über die CS-Verantwortlichen in Punkto Transparenz (und Publizität ....Deutschen Corporate Governance Kodex... ) gegenüber ihren Aktionären aus, und muss an dieser Stelle nicht weiter komentiert werden....!
Lt. Homepage der Capital Stage AG waren damals ( CS-Hompage Datenkopie vom 1.7.2004 ) folgende Aktionäre gemeldet/ausgewiesen, die über 5 % an der CS halten:
Gemäß der Mitteilungen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind die Stimmrechte an der Capital Stage AG folgenden Personen zuzuordnen ( CS-Hompage Datenkopie vom 1.7.2004 ):
Futura Capitalis AG (44,93 Prozent),
CMH Beteiligungs GmbH (12,85 Prozent),
CapiTrust AG (9,5 Prozent),
Marco Hahn (7,95 Prozent),
Dirk Kessemeier (7,94 Prozent).
Die restlichen Stimmrechtsanteile von 29,68 Prozent sind dem Free Float zuzurechnen, der die institutionellen Anleger, Mitarbeiter und Privataktionäre umfasst.
ÜBRIGENS!
Diese obigen Daten standen noch am 1.7.2004 auf der CS-Hompage und wurden nach der a.o. Hauptversammlung am 26.07.2004 entfernt und nicht auf den neusten Stand gebracht.
Auf der a.o. HV am 26.07.04 benannte der damalige Vorstand Overheu die Aktionärs-Daten wie folgt:
Futura Capitalis AG ca. 45 % ( alt: 44,93),
Ortmann 19,5 % ( NEU ),
CMH Beteiligungs GmbH 7,94% ( NEU ) (alt: 12,85),
CapiTrust AG 9,5% (9,5 Prozent),
Marco Hahn 7,95% (7,95 Prozent),
Dirk Kessemeier ca. 10% ( NEU ) ( alt: 7,94 Prozent).
Warum die aktuellen Mehrheitsverhältnisse nicht auf der Homepage der Capital Stage eingestellt und aktuallisiert werden, darüber kann nun jeder selbst seine eigenen Mutmaßungen anstellen....
die von Dir eingestellten Daten sind nicht auch nicht auf dem aktuellesten Stand, vor allem die von Großaktionär R.Orthmann (s.u.) nicht.
Wenn man sich die Homepage der Capital Stage AG ( von heute, dem 8.3.05 ) ansieht, findet man weder unter
"Investor Relations" / unter "Aktionärsstruktur",
noch unter
"Veröffentlichungen"/ unter "Pflichtmitteilungen" Angaben.
Diese Tatsache sagt sehr viel über die CS-Verantwortlichen in Punkto Transparenz (und Publizität ....Deutschen Corporate Governance Kodex... ) gegenüber ihren Aktionären aus, und muss an dieser Stelle nicht weiter komentiert werden....!
Lt. Homepage der Capital Stage AG waren damals ( CS-Hompage Datenkopie vom 1.7.2004 ) folgende Aktionäre gemeldet/ausgewiesen, die über 5 % an der CS halten:
Gemäß der Mitteilungen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind die Stimmrechte an der Capital Stage AG folgenden Personen zuzuordnen ( CS-Hompage Datenkopie vom 1.7.2004 ):
Futura Capitalis AG (44,93 Prozent),
CMH Beteiligungs GmbH (12,85 Prozent),
CapiTrust AG (9,5 Prozent),
Marco Hahn (7,95 Prozent),
Dirk Kessemeier (7,94 Prozent).
Die restlichen Stimmrechtsanteile von 29,68 Prozent sind dem Free Float zuzurechnen, der die institutionellen Anleger, Mitarbeiter und Privataktionäre umfasst.
ÜBRIGENS!
Diese obigen Daten standen noch am 1.7.2004 auf der CS-Hompage und wurden nach der a.o. Hauptversammlung am 26.07.2004 entfernt und nicht auf den neusten Stand gebracht.
Auf der a.o. HV am 26.07.04 benannte der damalige Vorstand Overheu die Aktionärs-Daten wie folgt:
Futura Capitalis AG ca. 45 % ( alt: 44,93),
Ortmann 19,5 % ( NEU ),
CMH Beteiligungs GmbH 7,94% ( NEU ) (alt: 12,85),
CapiTrust AG 9,5% (9,5 Prozent),
Marco Hahn 7,95% (7,95 Prozent),
Dirk Kessemeier ca. 10% ( NEU ) ( alt: 7,94 Prozent).
Warum die aktuellen Mehrheitsverhältnisse nicht auf der Homepage der Capital Stage eingestellt und aktuallisiert werden, darüber kann nun jeder selbst seine eigenen Mutmaßungen anstellen....
INFOHALBER...auch für Vorstände & Aufsichtsratsmitglieder...
Paragraph 161 Aktiengesetz:
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
__________________________________________________________
Quelle: http://www.corporate-governance-code.de/ger/news/transparenz…
Das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz- und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) vom 19.07.2002 ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 am 29.07.2002 veröffentlicht worden (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s-2681.pdf). Nach Artikel 5 dieses Gesetzes ist es am 26.07.2002 in Kraft getreten.
Nach Artikel 1 Ziff. 16 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes wird ein neuer § 161 in das Aktiengesetz eingefügt:
„§ 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugängig zu machen.“
Ergänzend hierzu enthält Artikel 3 (2) Ziff. 3 eine Übergangsregelung, die in einer Neufassung des § 15 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) enthalten ist:
„§ 15 Übergangsvorschrift zu § 161 des Aktiengesetzes
Die Erklärung nach § 161 des Aktiengesetzes ist erstmals im Jahre 2002 abzugeben. Sie kann in diesem Jahr aber darauf beschränkt werden, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden.“
Die von § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat bezieht sich auf den am 26.02.2002 der Öffentlichkeit vorgestellten Deutschen Corporate Governance Kodex der auf dieser Homepage veröffentlicht ist. Entsprechend dem Wortlaut des § 161 AktG hat das Bundesministerium der Justiz den Kodex im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht.
__________________________________________________________
Quelle: http://www.corporate-governance-code.de/ger/kodex/6.html
Deutscher Corporate Governance - Kodex
6. Transparenz
6.1 Der Vorstand wird neue Tatsachen, die im Tätigkeitsbereich des Unternehmens eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich veröffentlichen, wenn sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen.
6.2 Sobald der Gesellschaft bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5, 10, 25, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, wird dies vom Vorstand unverzüglich veröffentlicht.
6.3 Die Gesellschaft wird die Aktionäre bei Informationen gleich behandeln. Sie soll ihnen unverzüglich sämtliche neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen.
6.4# Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Aktionäre und Anleger soll die Gesellschaft geeignete Kommunikationsmedien, wie etwa das Internet, nutzen.
6.5 Informationen, die die Gesellschaft im Ausland aufgrund der jeweiligen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht, sollen auch im Inland unverzüglich bekannt gegeben werden.
6.6 Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von darauf bezogenen Erwerbs- oder Veräußerungsrechten (z. B. Optionen) sowie von Rechten, die unmittelbar vom Börsenkurs der Gesellschaft abhängen, durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder ihres Mutterunternehmens sowie durch bestimmte ihnen nahestehende Personen werden von diesen unverzüglich der Gesellschaft mitgeteilt. Von der Mitteilungspflicht sind der Erwerb auf arbeitsvertraglicher Grundlage, als Vergütungsbestandteil sowie unwesentliche Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte (25.000,- EURO in 30 Tagen) ausgenommen. Die Gesellschaft veröffentlicht die Mitteilung unverzüglich.
Im Anhang zum Konzernabschluss sollen entsprechende Angaben gemacht werden. Der Aktienbesitz einschließlich der Optionen sowie der sonstigen Derivate des einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds sollen dann angegeben werden, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden.
6.7 Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (u.a. Geschäftsbericht, Zwischenberichte, Hauptversammlung) in einem „Finanzkalender“ mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert werden.
6.8 Von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sollen auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Veröffentlichungen sollten auch in englischer Sprache erfolgen.
__________________________________________________________
Deutscher Corporate Governance Kodex
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht. Dabei ist für das Jahr 2002 zudem die Übergangsregelung gemäß § 15 EGAktG zu beachten.
Auf dieser Internetseite ist der Kodex in seiner aktuellen Fassung veröffentlicht. Berücksichtigt sind die in der Plenarsitzung am 21. Mai 2003 beschlossenen Änderungen, nachdem die Bekanntmachung der geänderten Fassung im elektronischen Bundesanzeiger nunmehr erfolgt ist. Einzelheiten sind in einer Presserklärung (s. Mitteilung für die Presse) zusammengefasst.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich
Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Kodex kann selbstverständlich nicht jedes Thema in allen Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen sein wird.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex bleibt auch nach der Bekannmachung des Kodex bestehen. Sie wird die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob der Kodex angepasst werden soll.
Stellungnahmen und Anregungen zum Kodex werden an die Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter
e-mail: geschaeftsstelle.corp.gov.kodex@thyssenkrupp.com
oder
schriftlich:
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
c/o ThyssenKrupp AG
August-Thyssen-Str. 1
40211 Düsseldorf
oder
per Telefax:
0211-824-36688
erbeten.
Dr. G. Cromme
Paragraph 161 Aktiengesetz:
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
__________________________________________________________
Quelle: http://www.corporate-governance-code.de/ger/news/transparenz…
Das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz- und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) vom 19.07.2002 ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50 am 29.07.2002 veröffentlicht worden (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s-2681.pdf). Nach Artikel 5 dieses Gesetzes ist es am 26.07.2002 in Kraft getreten.
Nach Artikel 1 Ziff. 16 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes wird ein neuer § 161 in das Aktiengesetz eingefügt:
„§ 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugängig zu machen.“
Ergänzend hierzu enthält Artikel 3 (2) Ziff. 3 eine Übergangsregelung, die in einer Neufassung des § 15 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) enthalten ist:
„§ 15 Übergangsvorschrift zu § 161 des Aktiengesetzes
Die Erklärung nach § 161 des Aktiengesetzes ist erstmals im Jahre 2002 abzugeben. Sie kann in diesem Jahr aber darauf beschränkt werden, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden.“
Die von § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat bezieht sich auf den am 26.02.2002 der Öffentlichkeit vorgestellten Deutschen Corporate Governance Kodex der auf dieser Homepage veröffentlicht ist. Entsprechend dem Wortlaut des § 161 AktG hat das Bundesministerium der Justiz den Kodex im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht.
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Quelle: http://www.corporate-governance-code.de/ger/kodex/6.html
Deutscher Corporate Governance - Kodex
6. Transparenz
6.1 Der Vorstand wird neue Tatsachen, die im Tätigkeitsbereich des Unternehmens eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind, unverzüglich veröffentlichen, wenn sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf geeignet sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere der Gesellschaft erheblich zu beeinflussen.
6.2 Sobald der Gesellschaft bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 5, 10, 25, 50 oder 75 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, wird dies vom Vorstand unverzüglich veröffentlicht.
6.3 Die Gesellschaft wird die Aktionäre bei Informationen gleich behandeln. Sie soll ihnen unverzüglich sämtliche neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen.
6.4# Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information der Aktionäre und Anleger soll die Gesellschaft geeignete Kommunikationsmedien, wie etwa das Internet, nutzen.
6.5 Informationen, die die Gesellschaft im Ausland aufgrund der jeweiligen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht, sollen auch im Inland unverzüglich bekannt gegeben werden.
6.6 Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von darauf bezogenen Erwerbs- oder Veräußerungsrechten (z. B. Optionen) sowie von Rechten, die unmittelbar vom Börsenkurs der Gesellschaft abhängen, durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder ihres Mutterunternehmens sowie durch bestimmte ihnen nahestehende Personen werden von diesen unverzüglich der Gesellschaft mitgeteilt. Von der Mitteilungspflicht sind der Erwerb auf arbeitsvertraglicher Grundlage, als Vergütungsbestandteil sowie unwesentliche Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte (25.000,- EURO in 30 Tagen) ausgenommen. Die Gesellschaft veröffentlicht die Mitteilung unverzüglich.
Im Anhang zum Konzernabschluss sollen entsprechende Angaben gemacht werden. Der Aktienbesitz einschließlich der Optionen sowie der sonstigen Derivate des einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds sollen dann angegeben werden, wenn er direkt oder indirekt größer als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Übersteigt der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien, soll der Gesamtbesitz getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat angegeben werden.
6.7 Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit sollen die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (u.a. Geschäftsbericht, Zwischenberichte, Hauptversammlung) in einem „Finanzkalender“ mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert werden.
6.8 Von der Gesellschaft veröffentlichte Informationen über das Unternehmen sollen auch über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Internetseite soll übersichtlich gegliedert sein. Veröffentlichungen sollten auch in englischer Sprache erfolgen.
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Deutscher Corporate Governance Kodex
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission* hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.
Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage. Er ist im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers in der für die Erklärung nach § 161 AktG maßgeblichen Fassung bekannt gemacht. Dabei ist für das Jahr 2002 zudem die Übergangsregelung gemäß § 15 EGAktG zu beachten.
Auf dieser Internetseite ist der Kodex in seiner aktuellen Fassung veröffentlicht. Berücksichtigt sind die in der Plenarsitzung am 21. Mai 2003 beschlossenen Änderungen, nachdem die Bekanntmachung der geänderten Fassung im elektronischen Bundesanzeiger nunmehr erfolgt ist. Einzelheiten sind in einer Presserklärung (s. Mitteilung für die Presse) zusammengefasst.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert alle wesentlichen – vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich
Die Bestimmungen und Regelungen des Kodex gehen auf jeden einzelnen dieser Kritikpunkte ein und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Kodex kann selbstverständlich nicht jedes Thema in allen Einzelheiten regeln, sondern gibt einen Rahmen vor, der von den Unternehmen auszufüllen sein wird.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex bleibt auch nach der Bekannmachung des Kodex bestehen. Sie wird die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis verfolgen und mindestens einmal jährlich prüfen, ob der Kodex angepasst werden soll.
Stellungnahmen und Anregungen zum Kodex werden an die Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter
e-mail: geschaeftsstelle.corp.gov.kodex@thyssenkrupp.com
oder
schriftlich:
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
c/o ThyssenKrupp AG
August-Thyssen-Str. 1
40211 Düsseldorf
oder
per Telefax:
0211-824-36688
erbeten.
Dr. G. Cromme
Conergy-Anteile zu 9% bei Capital Stage
In der neuesten Ausgabe von " Der Aktionär" vom 9.3.05 ( !!! ) wurde darauf hingewiesen, dass Conergy voraussichtlich zwischen 50 und 60 EUR emittiert werden.
Zitat: " Bei der VC-Gesellschaft Capital Stage reibt man sich schon die Hände. Die Gesellschaft hält rund 800.000 Conergy-Aktien - damit würde der Wert des Aktienpaketes die aktuelle Marktkapitalisierung übertreffen."
In der neuesten Ausgabe von " Der Aktionär" vom 9.3.05 ( !!! ) wurde darauf hingewiesen, dass Conergy voraussichtlich zwischen 50 und 60 EUR emittiert werden.
Zitat: " Bei der VC-Gesellschaft Capital Stage reibt man sich schon die Hände. Die Gesellschaft hält rund 800.000 Conergy-Aktien - damit würde der Wert des Aktienpaketes die aktuelle Marktkapitalisierung übertreffen."
@ Allwisser
Die heutige Kursentwicklung scheint dir recht zu geben!!!
Die heutige Kursentwicklung scheint dir recht zu geben!!!
Ich bin hier zu 1,28 eingestiegen und bleibe eine Weile dabei. Das wird schon!
#11 WIRKLICH?
WAD, extra für Dich zum nachrechnen:
16.03.2005 - 12:48 Uhr, Capital Stage [Pressemappe]
Hamburg (ots) - Capital Stage schafft 2004 den Turn Around.
Diebörsennotierte Beteiligungsgesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2004 (31.12.2004) einen Gewinn von 4.9 Millionen Euro.
Die Bankverbindlichkeiten konnten auf 4.6 Millionen Euro (19.8) reduziert werden.
Auch 2005 ist gut angelaufen. Capital Stage hält neun Prozent an Börsenkandidat Conergy AG und damit ein Aktienpaket im Wert von rund 40 Millionen Euro. Der Ausblick für 2005 bleibt damit nachhaltig positiv.
Der Ergebnissprung des abgeschlossenen Geschäftsjahres
(Vorjahresverlust Konzern: 9.2 Millionen Euro) ist Resultat eines konsequenten Sanierungsmanagements. Unter dem neuen Vorstand Hendric Groth und dem 2004 ebenfalls neu bestellten Aufsichtsrat Thomas Wülfing (Vorsitz) hat Capital Stage vier Beteiligungen verkauft und konnte über einen Vergleich weitere Erlöse aus einem früheren Unternehmensverkauf realisieren.
Capital Stage war 2001 aus der Hamburger HWAG und der Futura Capitalis AG hervorgegangen. Die Werte von eingebrachten und neuen Beteiligungen gingen mit dem Ende des Börsenbooms stark zurück und führten zu hohen Verlusten bei Capital Stage. Der Börsengang von Conergy - eine Investition aus dem Jahr 2001 - zeigt jetzt das
Potential des Geschäftsmodells Beteiligungsgesellschaft.
Börse und Aktionäre honorieren die aktuelle positive Entwicklung des Unternehmens. Der Wert der Capital Stage-Aktie (WKN 609500), die im geregelten Markt gehandelt wird, stieg in den vergangenen Monaten bereits von 8 Cent auf über einen Euro, die Marktkapitalisierung damit von 3 auf knapp 30 Millionen Euro.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Vorstand der Capital Stage AG
Hendric Groth
Zürich-Haus / Domstraße 17
20095 Hamburg
Telefon 040 37 85 62 0
Telefax 040 37 85 62 129
Mail: info@capitalstage.com
www.capitalstage.com
Die Argumente der Basher sind damit zeplatzt wie Seifenblasen.
16.03.2005 - 12:48 Uhr, Capital Stage [Pressemappe]
Hamburg (ots) - Capital Stage schafft 2004 den Turn Around.
Diebörsennotierte Beteiligungsgesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2004 (31.12.2004) einen Gewinn von 4.9 Millionen Euro.
Die Bankverbindlichkeiten konnten auf 4.6 Millionen Euro (19.8) reduziert werden.
Auch 2005 ist gut angelaufen. Capital Stage hält neun Prozent an Börsenkandidat Conergy AG und damit ein Aktienpaket im Wert von rund 40 Millionen Euro. Der Ausblick für 2005 bleibt damit nachhaltig positiv.
Der Ergebnissprung des abgeschlossenen Geschäftsjahres
(Vorjahresverlust Konzern: 9.2 Millionen Euro) ist Resultat eines konsequenten Sanierungsmanagements. Unter dem neuen Vorstand Hendric Groth und dem 2004 ebenfalls neu bestellten Aufsichtsrat Thomas Wülfing (Vorsitz) hat Capital Stage vier Beteiligungen verkauft und konnte über einen Vergleich weitere Erlöse aus einem früheren Unternehmensverkauf realisieren.
Capital Stage war 2001 aus der Hamburger HWAG und der Futura Capitalis AG hervorgegangen. Die Werte von eingebrachten und neuen Beteiligungen gingen mit dem Ende des Börsenbooms stark zurück und führten zu hohen Verlusten bei Capital Stage. Der Börsengang von Conergy - eine Investition aus dem Jahr 2001 - zeigt jetzt das
Potential des Geschäftsmodells Beteiligungsgesellschaft.
Börse und Aktionäre honorieren die aktuelle positive Entwicklung des Unternehmens. Der Wert der Capital Stage-Aktie (WKN 609500), die im geregelten Markt gehandelt wird, stieg in den vergangenen Monaten bereits von 8 Cent auf über einen Euro, die Marktkapitalisierung damit von 3 auf knapp 30 Millionen Euro.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Vorstand der Capital Stage AG
Hendric Groth
Zürich-Haus / Domstraße 17
20095 Hamburg
Telefon 040 37 85 62 0
Telefax 040 37 85 62 129
Mail: info@capitalstage.com
www.capitalstage.com
Die Argumente der Basher sind damit zeplatzt wie Seifenblasen.
"Sell on good News" ich wurde ausgestoppt und verkaufte , hab CAP auf der Watchlist.mfg
Mal schauen, was mit Cap passiert, wenn morgen die Conergy durchstartet
#13 ich muss nichts rechnen...das schönrechnen überlasse ich anderen...
willst du mir die meldung als das positives "nonplusultra"
verkaufen?
lach.... bitte nicht, nach dem was die aktionäre in der vergangenheit miterleben und ertragen mussten!
wenn man schon rechnet, dann sollte man mal nachrechnen was in den letzten jahren an kapital verbrannt worden ist ( auch wäre interessant was der gemeine aktionär an verlusten erlitten hat )!!!
nicht von ungefähr kommt eine halbierung des grundkapitals zustande....die hatte ursachen und gründe...!
was macht eigentlich die teilklage gegen den ehemalige CS-vorstand und großaktionär M.Hahn?
weiß jemand was darüber?
wird die teilklage (was für ein köstlicher begriff, stinkt sehr nach "halbherzigkeit") ernsthaft betrieben? und wenn ja, welchen finanziellen erfolg wird eine positiv ausgehende teilklage bringen...., oder kommt es zu einer außergerichtlichen einigung die keinem (außer den betroffenen anleger ) weh tun wird?
das sind fragen die mich mehr als schön-geschriebene worte interessieren...D.v.Bern!
( im übrigen ist papier geduldig! )
"schöne worte" wurden in der vergangenheit viele geschrieben, nur kam unschönes dabei heraus...!
ich möchte jetzt mal fakten sehen...und hoffentlich sind diese dann zukünftig von positiver natur!
willst du mir die meldung als das positives "nonplusultra"
verkaufen?
lach.... bitte nicht, nach dem was die aktionäre in der vergangenheit miterleben und ertragen mussten!
wenn man schon rechnet, dann sollte man mal nachrechnen was in den letzten jahren an kapital verbrannt worden ist ( auch wäre interessant was der gemeine aktionär an verlusten erlitten hat )!!!
nicht von ungefähr kommt eine halbierung des grundkapitals zustande....die hatte ursachen und gründe...!
was macht eigentlich die teilklage gegen den ehemalige CS-vorstand und großaktionär M.Hahn?
weiß jemand was darüber?
wird die teilklage (was für ein köstlicher begriff, stinkt sehr nach "halbherzigkeit") ernsthaft betrieben? und wenn ja, welchen finanziellen erfolg wird eine positiv ausgehende teilklage bringen...., oder kommt es zu einer außergerichtlichen einigung die keinem (außer den betroffenen anleger ) weh tun wird?
das sind fragen die mich mehr als schön-geschriebene worte interessieren...D.v.Bern!
( im übrigen ist papier geduldig! )
"schöne worte" wurden in der vergangenheit viele geschrieben, nur kam unschönes dabei heraus...!
ich möchte jetzt mal fakten sehen...und hoffentlich sind diese dann zukünftig von positiver natur!
..an der Börse wird die Zukunft gehandelt und der Cornegyaktienbestand,bietet einige Kursphantasie..mfg
Richtig!!!Darum klarer Kauf
Ist doch etwas wie bei Freenet/Mobilcom damals. Durch den Hebel Conergy ist die Aktie Capital Stage wieder interessant. Abzüglich der jetzt veröffentlichten Bankverbindlichkeiten iHv € 4,5 Mio. errechnet sich für die CS ein Wert von € 1,65-1,70 je Aktie. Je 10% Kurssteigerung bei Conergy bringen € 0,05 Cent auf die CS-Aktie. Bei einem Kurs von € 100,- wären das € 2,09 für die CS-Aktie.
....wenn ich richtig rechne, dann hat CS bereits heute einen Buchwert von über 2,50 EUR/Aktie.....
da kann ich nur sagen "kauft mal schön"
jehöher der kurs, umso mehr hat sich mein kauf zu 0,14€ gelohnt
also dann auf die "ZUKUNFT" D
jehöher der kurs, umso mehr hat sich mein kauf zu 0,14€ gelohnt
also dann auf die "ZUKUNFT" D
Die Story ist gelaufen.
Habe auch nochmal nachgekauft. Der Kurs ist im Bereich 1,60-2€ meiner Meinung nach fair bewertet!
@ #23 ...2 € liest sich gut. dein wort in gottes ohren und das geld in mein säckel
danke für die kursstütze...vielleicht nehmen sich ein paar
an dir ein beispiel..., dann klappt es ja vielleicht noch mit den 2€uro
danke für die kursstütze...vielleicht nehmen sich ein paar
an dir ein beispiel..., dann klappt es ja vielleicht noch mit den 2€uro
#24 Wad
eigentlich kein schöner Stil. Sich rühmen, bei 0,14 gekauft zu haben, die - deiner Meinung nach - hohen Gehälter zu kritisieren, andere User hier im Board angreifen die anderer Meinung sind, und dann noch aufmuntern, die Aktie bis 2€ hochzukaufen, "damit man selbst was davon hat".
Nun ja.... die Meldung von gestern spricht eigentlich für sich. Und hier besserwisserisch "Täuschung" zu unterstellen oder "kriminelle Energie" ist in keiner Weise fair.
eigentlich kein schöner Stil. Sich rühmen, bei 0,14 gekauft zu haben, die - deiner Meinung nach - hohen Gehälter zu kritisieren, andere User hier im Board angreifen die anderer Meinung sind, und dann noch aufmuntern, die Aktie bis 2€ hochzukaufen, "damit man selbst was davon hat".
Nun ja.... die Meldung von gestern spricht eigentlich für sich. Und hier besserwisserisch "Täuschung" zu unterstellen oder "kriminelle Energie" ist in keiner Weise fair.
#25
1. du scheinst die ironie die in #24 steckt nicht verstanden zu haben!!! macht auch nichts...
ich kann deine "faire bewertung" ja auch nicht nachvollziehen, und will es auch nicht...
[ übrigens, wer sagt denn das ich überhaupt investiert bin, und wenn doch zu welchem preis...selbst das würde ich hier nicht offenlegen ]
2. nicht ich habe das gehalt des vorstandes kritisiert, sondern ich habe lediglich ergänzend die bezüge des AR summärisch reingestellt.
meine anmerkung, dass aufsichtsräte anderer börsennotierter unternehmen (die wirtschaftslich weit besser dastehen als CS )weit weniger aufsichtsratsbezüge erhalten als bei CS ist eine nackte tatsache, die man dem leser hier nicht vorenthalten sollte.
wie der einzelne diese tatsache betrachtet und beurteilt, ist letztendlich jedem selbst überlassen. und wenn mal die aufsichtsratsbezüge kritisch betrachten will, dann ist dies auch jedermann selbst überlassen.
wo liegt da dein problem?
3. Wouw, ich verbiete mir zu unterstellen ich hätte die begriffe wie, "Täuschung" oder " kriminelle Energie" hier verwendet !
diese begriffe habe ich nicht verwendet! und wenn dies andere hier tun, so ist das deren angelegenheit und nicht meine!
also unterlasse derartige verleumnerische unterstellungen künftig!
1. du scheinst die ironie die in #24 steckt nicht verstanden zu haben!!! macht auch nichts...
ich kann deine "faire bewertung" ja auch nicht nachvollziehen, und will es auch nicht...
[ übrigens, wer sagt denn das ich überhaupt investiert bin, und wenn doch zu welchem preis...selbst das würde ich hier nicht offenlegen ]
2. nicht ich habe das gehalt des vorstandes kritisiert, sondern ich habe lediglich ergänzend die bezüge des AR summärisch reingestellt.
meine anmerkung, dass aufsichtsräte anderer börsennotierter unternehmen (die wirtschaftslich weit besser dastehen als CS )weit weniger aufsichtsratsbezüge erhalten als bei CS ist eine nackte tatsache, die man dem leser hier nicht vorenthalten sollte.
wie der einzelne diese tatsache betrachtet und beurteilt, ist letztendlich jedem selbst überlassen. und wenn mal die aufsichtsratsbezüge kritisch betrachten will, dann ist dies auch jedermann selbst überlassen.
wo liegt da dein problem?
3. Wouw, ich verbiete mir zu unterstellen ich hätte die begriffe wie, "Täuschung" oder " kriminelle Energie" hier verwendet !
diese begriffe habe ich nicht verwendet! und wenn dies andere hier tun, so ist das deren angelegenheit und nicht meine!
also unterlasse derartige verleumnerische unterstellungen künftig!
#wad
Oh, in Punkt drei habe ich mich geirrt. Von "täuschung" und "krimineller Energie" sprach hier ein User Cobra. Von daher entschuldige ich mich für diese Verwechselung.
Was die Bezüge der Aufsichtsräte angeht ist mir nicht ganz klar, ob die wirklich von 2003 auf 2004 so fortgeschrieben wurden.
Meine Bewertung erklärt sich aus den Zahlen vom 16.03.05
Oh, in Punkt drei habe ich mich geirrt. Von "täuschung" und "krimineller Energie" sprach hier ein User Cobra. Von daher entschuldige ich mich für diese Verwechselung.
Was die Bezüge der Aufsichtsräte angeht ist mir nicht ganz klar, ob die wirklich von 2003 auf 2004 so fortgeschrieben wurden.
Meine Bewertung erklärt sich aus den Zahlen vom 16.03.05
@ 27 Wouw
ich nehme deine entschuldigung an.
du solltest dich aber künftig erst einmal vergewissen
wer was geschrieben hat, bevor du agierst!
mfg WAD
ich nehme deine entschuldigung an.
du solltest dich aber künftig erst einmal vergewissen
wer was geschrieben hat, bevor du agierst!
mfg WAD
was die AR bezüge anbelangst so kannst du unter nachfolgendem text informieren!
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 21. Dezember 2004, 11:00 Uhr, im Hamburg-Haus, Doormannsweg 12, 20259 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2003, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2003
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, FIDES Treuhandgesellschaft Großmann & Holst OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 für die Capital Stage AG und für den Capital Stage Konzern zu bestellen.
5. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine von der Hauptversammlung festzulegende Vergütung, deren Höhe 15.000,00 Euro für jedes Mitglied, 30.000,00 Euro für den Vorsitzenden und 22.500,00 Euro für den stellvertretenden Vorsitzenden nicht unterschreiten soll. Bei der Festlegung einer höheren Vergütung ist insbesondere der zeitliche Aufwand des jeweiligen Mitglieds des Aufsichtsrats sowie die Ertragslage des betreffenden Geschäftsjahres zu berücksichtigen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2003 für den Aufsichtsratsvorsitzenden eine Vergütung in Höhe von 30.000,00 Euro, für seinen Stellvertreter in Höhe von 22.500,00 Euro und für das weitere Aufsichtsratsmitglied in Höhe von 15.000,00 Euro
zu beschließen. Die Vergütung wird zeitanteilig gezahlt, sofern ein Personen- bzw. Funktionswechsel während des Geschäftjahres erfolgte.
6. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter Halbsatz, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Dr. Carl Graf Hardenberg hat mit Wirkung zum 06. Januar 2004 sein Mandat niedergelegt. Vom Amtsgericht Hamburg wurde Herr Dr. Thomas Wülfing gemäß § 104 AktG mit Wirkung zum 22. Januar 2004 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Thomas Wülfing, Rechtsanwalt, Hamburg
mit sofortiger Wirkung für die satzungsmäßige Höchstzeit, somit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 beschließt, als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. Wülfing hat folgende anderweitigen Mandate i.S.v. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG inne:
HAFINAG Hanseatische Finanzdienstleistungs AG, Hamburg,
Aufsichtsratsvorsitzender
Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, den 14. Dezember 2004, während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft, Domstraße 17 in 20095 Hamburg, bei einem deutschen Notar, bei einer deutschen Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
ING BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main .
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Erfolgt die Hinterlegung bei einer anderen Stelle als der Gesellschaft, ist die Bescheinigung über die Hinterlegung bis spätestens Dienstag, den 14. Dezember 2004, bei der Gesellschaft einzureichen.
Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten sodann eine Eintrittskarte, die unbedingt mitzubringen ist.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Schriftliche Vollmachtserteilung kann auch per Telefax nachgewiesen werden. Die Capital Stage AG behält sich vor, im Einzelfall die Vorlage der Originalvollmacht zu verlangen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem neben einer schriftlichen Vollmacht auch schriftliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Für die Stimmrechtsvertretung kann ausschließlich das den Aktionären auf Anforderung zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Schriftliche Vollmachten und Weisungen für gemäß obigen Voraussetzungen rechtzeitig hinterlegte Aktien müssen bis zum 20. Dezember 2004, 24:00 Uhr bei der unten genannten Adresse der Gesellschaft eingehen.
Die Stimmkarten werden vor der Sitzung am Versammlungsort ausgehändigt.
Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:
Capital Stage AG,
Investor Relations/PR-Hauptversammlung,
Domstraße 17,
20095 Hamburg .
An die vorgenannte Adresse sind auch Anträge von Aktionären innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitige gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.capitalstage.com unverzüglich zugänglich gemacht.
Hamburg, im November 2004
Capital Stage AG
Der Vorstand
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 21. Dezember 2004, 11:00 Uhr, im Hamburg-Haus, Doormannsweg 12, 20259 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2003, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2003
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2004
Der Aufsichtsrat schlägt vor, FIDES Treuhandgesellschaft Großmann & Holst OHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 für die Capital Stage AG und für den Capital Stage Konzern zu bestellen.
5. Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine von der Hauptversammlung festzulegende Vergütung, deren Höhe 15.000,00 Euro für jedes Mitglied, 30.000,00 Euro für den Vorsitzenden und 22.500,00 Euro für den stellvertretenden Vorsitzenden nicht unterschreiten soll. Bei der Festlegung einer höheren Vergütung ist insbesondere der zeitliche Aufwand des jeweiligen Mitglieds des Aufsichtsrats sowie die Ertragslage des betreffenden Geschäftsjahres zu berücksichtigen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2003 für den Aufsichtsratsvorsitzenden eine Vergütung in Höhe von 30.000,00 Euro, für seinen Stellvertreter in Höhe von 22.500,00 Euro und für das weitere Aufsichtsratsmitglied in Höhe von 15.000,00 Euro
zu beschließen. Die Vergütung wird zeitanteilig gezahlt, sofern ein Personen- bzw. Funktionswechsel während des Geschäftjahres erfolgte.
6. Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter Halbsatz, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Dr. Carl Graf Hardenberg hat mit Wirkung zum 06. Januar 2004 sein Mandat niedergelegt. Vom Amtsgericht Hamburg wurde Herr Dr. Thomas Wülfing gemäß § 104 AktG mit Wirkung zum 22. Januar 2004 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Thomas Wülfing, Rechtsanwalt, Hamburg
mit sofortiger Wirkung für die satzungsmäßige Höchstzeit, somit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2006 beschließt, als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. Wülfing hat folgende anderweitigen Mandate i.S.v. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG inne:
HAFINAG Hanseatische Finanzdienstleistungs AG, Hamburg,
Aufsichtsratsvorsitzender
Teilnahme und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Dienstag, den 14. Dezember 2004, während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft, Domstraße 17 in 20095 Hamburg, bei einem deutschen Notar, bei einer deutschen Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
ING BHF-BANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main .
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Erfolgt die Hinterlegung bei einer anderen Stelle als der Gesellschaft, ist die Bescheinigung über die Hinterlegung bis spätestens Dienstag, den 14. Dezember 2004, bei der Gesellschaft einzureichen.
Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten sodann eine Eintrittskarte, die unbedingt mitzubringen ist.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Schriftliche Vollmachtserteilung kann auch per Telefax nachgewiesen werden. Die Capital Stage AG behält sich vor, im Einzelfall die Vorlage der Originalvollmacht zu verlangen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch einen von unserer Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft, die aufgrund einer Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen. Die Abstimmung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesem neben einer schriftlichen Vollmacht auch schriftliche Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Für die Stimmrechtsvertretung kann ausschließlich das den Aktionären auf Anforderung zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Schriftliche Vollmachten und Weisungen für gemäß obigen Voraussetzungen rechtzeitig hinterlegte Aktien müssen bis zum 20. Dezember 2004, 24:00 Uhr bei der unten genannten Adresse der Gesellschaft eingehen.
Die Stimmkarten werden vor der Sitzung am Versammlungsort ausgehändigt.
Die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft lautet:
Capital Stage AG,
Investor Relations/PR-Hauptversammlung,
Domstraße 17,
20095 Hamburg .
An die vorgenannte Adresse sind auch Anträge von Aktionären innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitige gestellte Anträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.capitalstage.com unverzüglich zugänglich gemacht.
Hamburg, im November 2004
Capital Stage AG
Der Vorstand
Ich sehe in dieser Meldung nicht, dass es sich um Monatsgehälter handelt. Für mich sind es eher Jahresgehälter und dann sind die doch gar nicht so hoch, oder?
Falls ich mich da täusche oder etwas überlesen hab, dann bitte ich um entsprechende Nachricht :-)
Falls ich mich da täusche oder etwas überlesen hab, dann bitte ich um entsprechende Nachricht :-)
und noch was positives zu conergy
Conergy-Aktie 15. Titel im Solar-Aktienindex PPVX
Leser des Artikels: 18
Conergy-Aktie 15. Titel im Solar-Aktienindex PPVX AACHEN/WIEN (Dow Jones-VWD)--Die neu an der Börse gelistete Aktie der Conergy AG, Hamburg, ist zum Schlusskurs am Donnerstag als 15. Titel in den Solar-Aktienindex PPVX aufgenommen worden. Wie ÖKO-INVEST am Freitag mitteilte hat der Index 2004 eine Performance von rund 182% aufgewiesen und seit Anfang 2005 weitere fast 60% zugelegt. Mit einer Börsenbewertung von 670 Mio EUR sei Conergy zugleich auch der größte Titel in dem Index, vor dem bisherigen Spitzenreiter Solarworld, der - nach einem Kursanstieg von mehr als 2.000% in den letzten beiden Jahren - auf rund 652 Mio EUR komme. Die PPVX-Gesamtkapitalisierung liegt sich durch die Conergy-Aufnahme erstmals bei über 3 Mrd. Der PPVX-Index wurde am 1. August 2001 mit 1.000 Punkten und 11 Aktien gestartet und wird in seiner inhaltlichen Zusammensetzung und rechnerischen Struktur in Kooperation von der Solar Verlag GmbH, Aachen, und der ÖKO-INVEST-Verlags-GmbH, Wien, erstellt. Aufgenommen werden Unternehmen, die über 50 Prozent des Vorjahresumsatzes mit Produkten oder Dienstleistungen gemacht haben, die direkt oder indirekt mit der Installation beziehungsweise Nutzung von Photovoltaikanlagen zusammenhängen. Die weiteren 13 Aktien im PPVX sind: Arise Technologies DayStarTechnologies Energy Conversion Devices Evergreen Solar Motech Industries Phönix SonnenStrom AG S.A.G. Solarstrom AG Solar-Fabrik AG Solar Integrated Technol. Solco Ltd. Solon AG Sunways AG WorldWater & Power Corp. (ENDE) Dow Jones Newswires/12/18.3.2005/gos
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Autor: TeleTrader News Room, 11:40 18.03.05
Conergy-Aktie 15. Titel im Solar-Aktienindex PPVX
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Conergy-Aktie 15. Titel im Solar-Aktienindex PPVX AACHEN/WIEN (Dow Jones-VWD)--Die neu an der Börse gelistete Aktie der Conergy AG, Hamburg, ist zum Schlusskurs am Donnerstag als 15. Titel in den Solar-Aktienindex PPVX aufgenommen worden. Wie ÖKO-INVEST am Freitag mitteilte hat der Index 2004 eine Performance von rund 182% aufgewiesen und seit Anfang 2005 weitere fast 60% zugelegt. Mit einer Börsenbewertung von 670 Mio EUR sei Conergy zugleich auch der größte Titel in dem Index, vor dem bisherigen Spitzenreiter Solarworld, der - nach einem Kursanstieg von mehr als 2.000% in den letzten beiden Jahren - auf rund 652 Mio EUR komme. Die PPVX-Gesamtkapitalisierung liegt sich durch die Conergy-Aufnahme erstmals bei über 3 Mrd. Der PPVX-Index wurde am 1. August 2001 mit 1.000 Punkten und 11 Aktien gestartet und wird in seiner inhaltlichen Zusammensetzung und rechnerischen Struktur in Kooperation von der Solar Verlag GmbH, Aachen, und der ÖKO-INVEST-Verlags-GmbH, Wien, erstellt. Aufgenommen werden Unternehmen, die über 50 Prozent des Vorjahresumsatzes mit Produkten oder Dienstleistungen gemacht haben, die direkt oder indirekt mit der Installation beziehungsweise Nutzung von Photovoltaikanlagen zusammenhängen. Die weiteren 13 Aktien im PPVX sind: Arise Technologies DayStarTechnologies Energy Conversion Devices Evergreen Solar Motech Industries Phönix SonnenStrom AG S.A.G. Solarstrom AG Solar-Fabrik AG Solar Integrated Technol. Solco Ltd. Solon AG Sunways AG WorldWater & Power Corp. (ENDE) Dow Jones Newswires/12/18.3.2005/gos
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Autor: TeleTrader News Room, 11:40 18.03.05
wer richtig lesen und das gelesene richtig zuordnen kann ist klar im vorteil!
asgardmahal, hab ich jemals etwas von monatsgehältern geschrieben...ich jedenfalls nicht
Username: asgardmahal Registriert seit: 18.03.2005
aha... vielleicht sollte man auch mal ältere beiträge gelesen haben (s.g.o.)....und erst seinen senf abgeben
asgardmahal, hab ich jemals etwas von monatsgehältern geschrieben...ich jedenfalls nicht
Username: asgardmahal Registriert seit: 18.03.2005
aha... vielleicht sollte man auch mal ältere beiträge gelesen haben (s.g.o.)....und erst seinen senf abgeben
Ich hab nirgends was von Monats- oder Jahresgehältern gelesen. Nur deine Ausführungen bez. der Höhe haben bei mir den Eindruck erweckt das du Monatsgehälter meintest. Und 30 TEU als Jahresgehlt für den Vorsitzenden = 2.500,-- mtl. sind m.E. nicht sehr viel. Oder siehst du das anders?
du möchtest mir jetzt sicherlich eine anmerkung/ beurteilung entlocken...diesen gefallen tue ich dir jedoch nicht
übrigens:
wer zu hauptversammlungen geht ist klar im vorteil...!!!
übrigens:
wer zu hauptversammlungen geht ist klar im vorteil...!!!
wenn ich im nov. schon aktien von capital stage gehabt hätte wäre ich bestimmt bei ca. 1,40 draussen gewesen. stopp-loss-limit...
#35 ..."hätte wenn und aber" ..hättest ja kaufen können
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Capital Stage hält zurzeit folgende Beteiligungen:
BDL AG ... 6,08 %
Conergy AG ... 9,00 %
hydrapark GmbH ... 30,02 %
IDF Gesellschaft für Multimedia Anwendungen mbH ... 32,51 %
PROFOS AG (Biotechnologie Frühphase) ... 24,69 %
Findet vielleicht einer Informationen zu BDL und Profos.
Die Endung AG muss ja heissen dass die Beiden an irgendeiner Börse notieren müssen, oder?
BDL AG ... 6,08 %
Conergy AG ... 9,00 %
hydrapark GmbH ... 30,02 %
IDF Gesellschaft für Multimedia Anwendungen mbH ... 32,51 %
PROFOS AG (Biotechnologie Frühphase) ... 24,69 %
Findet vielleicht einer Informationen zu BDL und Profos.
Die Endung AG muss ja heissen dass die Beiden an irgendeiner Börse notieren müssen, oder?
da stehen ganze 53.910 zu 1,15 im Bid
Bid: 10:49:31 1,15 53.910
Ask: 10:49:31 1,19 890
Bid: 10:49:31 1,15 53.910
Ask: 10:49:31 1,19 890
Ich frage mich wo dieser Schizo "WAD" geblieben ist ?!
Hab selten soviel Müll gelesen!
Greetingx
Vangogo
Hab selten soviel Müll gelesen!
Greetingx
Vangogo
25.200.000 Aktien * 1,10 = 27.720.000
vorbörslicher Wert Conergy-Paket = 40.000.000
Preisspanne 48-54, jetzt ca. 68
??????? mmmmhhhhh
vorbörslicher Wert Conergy-Paket = 40.000.000
Preisspanne 48-54, jetzt ca. 68
??????? mmmmhhhhh
Capital Stage: 1,10 EUR
Ist der Wert wirklich so Schei.., oder sollen hier die "Kleinen" rausgeschüttelt werden?
Was meint Ihr?
Greetingx
Vangogo
Ist der Wert wirklich so Schei.., oder sollen hier die "Kleinen" rausgeschüttelt werden?
Was meint Ihr?
Greetingx
Vangogo
fairer wert sollte wohl so ca. bei 1,60 liegen.
wenn conergy sich innerhalb eines jahres deutlich nach oben bewegt sicherlich auch über 1,60.
im moment ist wohl das spekulationsfieber abgeebbt, daher so niedrige kurse.
wenn conergy sich innerhalb eines jahres deutlich nach oben bewegt sicherlich auch über 1,60.
im moment ist wohl das spekulationsfieber abgeebbt, daher so niedrige kurse.
da verlieren wohl einige die nerven...aber vielleicht verabschieden sich auch nur die zocker, weil conergy wieder unter 70€ zu haben ist...
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