Gratisaktien Dt. Telekom - Steuerpflichtig - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.01.02 21:04:12 von
neuester Beitrag 14.01.02 17:56:53 von
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ID: 533.707
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Wo und mit welchem Wert muß ich die Gratisaktien der Dt. Telekom beim Jahresausgleich eintragen ?
Meine Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen+Dividenden) sind über dem Freistellungsauftrag.
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß Stargate
Meine Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen+Dividenden) sind über dem Freistellungsauftrag.
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß Stargate
es wurde damals gesagt,
mit dem Eröffnungswert des Zuteilungstages.
Unter der Spalte, wo auch die Dividenden eingetragen werden.
Gruß specunia
mit dem Eröffnungswert des Zuteilungstages.
Unter der Spalte, wo auch die Dividenden eingetragen werden.
Gruß specunia
Danke für die Antwort.
Die Aktien wurden bei mir am Wochenende eingebucht.
Dann nehme ich den Kurs von heute früh.
Gruß
Stargate
Die Aktien wurden bei mir am Wochenende eingebucht.
Dann nehme ich den Kurs von heute früh.
Gruß
Stargate
Habe ich da was verpaßt ??
Gibts schon wieder Gratisaktien?
Das war doch im letzten Sommer? (nicht Ron)
Gruß specunia
Gibts schon wieder Gratisaktien?
Das war doch im letzten Sommer? (nicht Ron)
Gruß specunia
zu Eurer Information folgende Mitteilung
des Bundesverbandes Deutscher Banken:
"quote"
Zur steuerlichen Behandlung der Gewährung von Bonusaktien der Deutschen Telekom
AG durch den Bund hatten wir zuletzt mit BdB-Info IV/2000 Nr. 21 Ziffer 1 unterrichtet.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internet-Seite seine Ansicht veröffentlicht,
wonach die zum Jahresende 2001 zugeteilten Bonusaktien („Treueaktien“) der Deutschen
Telekom AG, die im Rahmen des dritten Börsenganges im Juni 2000 Privatanlegern in
Aussicht gestellt worden waren, im Jahr 2002 als Kapitalertrag zu versteuern sind.
Der Wert der Bonusaktien bemesse sich nach dem niedrigsten am Zuflusstag an einer
deutschen Börse (einschließlich Xetra) gehandelten Kurs (Einbuchungskurs).
Damit weicht das Bundesfinanzministerium von der zum zweiten Börsengang vertretenen
Auffassung ab. Damals war auf die erste Kursnotierung auf dem Parketthandel an der
Frankfurter Börse abgestellt worden (Vgl. BdB-Info IV/2000 Nr. 21 Ziffer 1 unter 2).
Eine Veräußerung von Bonusaktien innerhalb eines Jahres ist nach Auffassung der
Finanzverwaltung steuerpflichtig gemäß § 23 EStG, wobei die Jahresfrist am 1. Januar
2002 beginnt und als Anschaffungskosten der oben genante Einbuchungskurs gilt.
"unquote"
Gruss
NmA
des Bundesverbandes Deutscher Banken:
"quote"
Zur steuerlichen Behandlung der Gewährung von Bonusaktien der Deutschen Telekom
AG durch den Bund hatten wir zuletzt mit BdB-Info IV/2000 Nr. 21 Ziffer 1 unterrichtet.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internet-Seite seine Ansicht veröffentlicht,
wonach die zum Jahresende 2001 zugeteilten Bonusaktien („Treueaktien“) der Deutschen
Telekom AG, die im Rahmen des dritten Börsenganges im Juni 2000 Privatanlegern in
Aussicht gestellt worden waren, im Jahr 2002 als Kapitalertrag zu versteuern sind.
Der Wert der Bonusaktien bemesse sich nach dem niedrigsten am Zuflusstag an einer
deutschen Börse (einschließlich Xetra) gehandelten Kurs (Einbuchungskurs).
Damit weicht das Bundesfinanzministerium von der zum zweiten Börsengang vertretenen
Auffassung ab. Damals war auf die erste Kursnotierung auf dem Parketthandel an der
Frankfurter Börse abgestellt worden (Vgl. BdB-Info IV/2000 Nr. 21 Ziffer 1 unter 2).
Eine Veräußerung von Bonusaktien innerhalb eines Jahres ist nach Auffassung der
Finanzverwaltung steuerpflichtig gemäß § 23 EStG, wobei die Jahresfrist am 1. Januar
2002 beginnt und als Anschaffungskosten der oben genante Einbuchungskurs gilt.
"unquote"
Gruss
NmA
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