DEUFOL SE NA O.N. -- ehem. D. LOGISTICS AG - News Infos & Aktionäre mit Meinung dazu (Seite 4)
eröffnet am 29.11.07 03:36:24 von
neuester Beitrag 22.05.24 11:31:16 von
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Warum sollte dem so sein? Es ändert sich doch nichts in den Verhältnissen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.791.518 von straßenköter am 15.05.24 19:11:12
Ein Effekt ist jedenfalls, dass bisher für ein Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der HV ein Anteilsbesitz von 1,15% (500.000 € des bisherigen Grundkapitals) ausreichte und zukünftig 5% notwendig sind.
Zitat von straßenköter: Ich weiß nicht, was der Gedanke dahinter ist. Will man lediglich ein seriöses Kursniveau, fernab des Pennystockniveaus darstellen oder gibt es andere Gründe?
Ein Effekt ist jedenfalls, dass bisher für ein Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der HV ein Anteilsbesitz von 1,15% (500.000 € des bisherigen Grundkapitals) ausreichte und zukünftig 5% notwendig sind.
Ich weiß nicht, was der Gedanke dahinter ist. Will man lediglich ein seriöses Kursniveau, fernab des Pennystockniveaus darstellen oder gibt es andere Gründe?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.790.141 von straßenköter am 15.05.24 16:16:22
Was hältst Du davon ?
Dann haben wir demnächst einen Gewinn von 1-2 € / Aktie statt 0,20-0,40 ...
Zitat von straßenköter: https://www.eqs-news.com/de/news/media/deufol-se-hauptversam…
- Vorschlag zur Aktienzusammenlegung („Reverse Split“) im Verhältnis 5:1
Was hältst Du davon ?
Dann haben wir demnächst einen Gewinn von 1-2 € / Aktie statt 0,20-0,40 ...
https://www.eqs-news.com/de/news/media/deufol-se-hauptversam…
- Vorschlag zur Aktienzusammenlegung („Reverse Split“) im Verhältnis 5:1
- Vorschlag zur Aktienzusammenlegung („Reverse Split“) im Verhältnis 5:1
Wer kauft hier eigentlich immer diese Mini-Stückzahlen? Gerade 7 Aktien umgesetzt, für 10 Euro. Plus 5 Euro Orderkosten? Lol.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.708.192 von benni2 am 30.04.24 13:56:14@benni2 Das hört sich doch prima an 👍
Wird wohl doch vollständig ohne Steuerabzug gezahlt ...
Die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende bleibt bei deutschen Aktionären voraussichtlich ohne
Steuerabzug, da es sich um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 –7 KStG) handelt.
Ob es individuelle Konstellationen gibt, bei denen die Ausschüttung auf Ebene der Anteilseigner doch zu
einer Steuerpflicht führt, kann von Deufol nicht beurteilt werden und liegt alleine in der Verantwortung der
Empfänger der Kapitalerträge
Die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende bleibt bei deutschen Aktionären voraussichtlich ohne
Steuerabzug, da es sich um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 –7 KStG) handelt.
Ob es individuelle Konstellationen gibt, bei denen die Ausschüttung auf Ebene der Anteilseigner doch zu
einer Steuerpflicht führt, kann von Deufol nicht beurteilt werden und liegt alleine in der Verantwortung der
Empfänger der Kapitalerträge
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.707.502 von benni2 am 30.04.24 12:22:03Ich vermute mal, dass die das nicht aus steuerlichen Gründen 'Sonderdividende' nennen. Letztes mal haben sie meines Wissens auch keine nähreren Angaben gemacht, aus denen man vor der Ausschüttung diesbezüglich hätte schlau werden können.
Mmn werden die 6 Cent wieder zunächst ohne Steuerabzug ausgezahlt und die 4 Cent Sonderdivi mit Steuerabzug.
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