"Weber verzögert nicht! Ein Vertrag liegt nicht in der Schublade! Eine Meldung zu den 008A-Daten kommt ohne Verpartnerung! Weitere Verzögerungen Webers gibt es nicht!"
So als kurzer Ausschnitt dessen, was heute wieder zu lesen ist: vergesst es, wenn möglich, sehr schnell!
Mir ist zwar nicht bekannt, wer von euch wie viel Kenntnisse im Vertrags-, Anlage-, Wirtschaftsrecht usw. aufweisen kann
(auch meine Kenntnisse sind dazu nur marginal in Themenbereichen, die mich interessieren oder auf die ich beruflich eingehe, immerhin: grundlegende Kenntnisse kann ich vorweisen), aber jeder von euch dürfte wissen, was seit 2015 an Firmenkultur und Compliance-Strukturen errichtet worden ist
(nebenbei: ich bin einer der Sammel-Kläger vor dem LG Braunschweig gegen Volkswagen und habe drei Klagen eingereicht).
Compliance beinhaltet:
"Im Fall von Compliance-Verstößen kann dies börsennotierte Gesellschaften teuer zu stehen kommen. Denn Vorgänge rund um Compliance-Fälle können Insiderinformationen und als solche ad hoc zu veröffentlichen sein. Verstoßen Emittenten gegen diese Pflicht drohen ihnen Bußgelder und Schadensersatzklagen." [/i] https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/compliance…
Das Thema Volkswagen lässt hier dick und fett grüßen, der Umfang der Klage ist mit mehreren Milliarden Euro beziffert.
Glaubt hier auch nur jemand ansatzweise, dass noch irgendeine Firma, die auch nur halbwegs(!) bei Trost ist, sich diesen Gefahren auszusetzen?? Compliance -Regelungen habe sich mittlerweile überall etabliert. Meine Große Tochter arbeitet selbst in verantwortungsvoller Position bei einem bedeutenden Autobauer: Compliance-Regelungen sind das A und 0 des Arbeitens; meine kleine Tochter hat ihre Approbation als Humanmediziner fast in der Tasche, auch sie sagt mir, dass ein Hinweis auf Daten vor Veröffentlichung sich keine Uni et al. antut, weil die Furch vor Schadensersatzklagen (letztlich) vor dem EuGH oder dem BGH viel zu groß ist, wenn die 2.Instanz aufgerufen wird.
Weder hat Herr Weber etwas in der Tasche, noch kennt er bisher auch nur irgendein Papier mit Daten; er wartet genauso wie wir, schon gar nicht lässt sich ein BigPharma auf so einen Deal ein, von einem benachbarten Unternehmen in Schadensersatzklagen hineingezogen zu werden, weil A das Produkt "vorvertraglich" erhält und B in die Röhre sieht. Sollte es bisher einen Vorvertrag gegeben haben, ist auch der adhoq-veröffentlichungspflichtig und nicht anders.
Esst weniger Pferdefleisch, dann muss auch nicht so viel mit den Hufen gescharrt werden. Oder: wartet ab, 23.04., 30.04. - es wird dennoch garantiert veröffentlicht!