Gericht verurteilt Björn Höcke zu Geldstrafe
Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Spitzenkandidaten Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie beläuft sich auf 100 Tagessätzen zu je 130 Euro. Damit geht ein fast einmonatiger Prozess zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet (Paragraf 86a Strafgesetzbuch) zu haben. Höcke hatte dabei bestritten, den SA-Hintergrund der von
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Ein Beitrag von Redaktion.