AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der Causa AfD gegen das Budnesamt für Verfassungsschutz entschieden: Die Bundespartei wird zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Sie darf weiterhin nachrichtendienstlich beschattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen. Neue Beweisanträge kann die
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Ein Beitrag von Redaktion.