checkAd

    Bundesfinanzhof  105  0 Kommentare Frau mit krankem Mann darf Embryo-Gentest absetzen

    Für Sie zusammengefasst
    • Frau darf Gentestkosten für erkrankten Partner von Steuer absetzen
    • BFH entscheidet: Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastung
    • Kosten von über 22.000 Euro - Frau darf knapp 10.000 Euro absetzen

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Eine Frau mit einem an Gendefekt erkrankten Mann darf die Kosten eines teuren Gentests von der Steuer absetzen - auch wenn beide nicht verheiratet sind. Das hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in einem am Freitag veröffentlichten höchstrichterlichen Urteil entschieden. Die Münchner Bundesrichter gaben damit der in Niedersachsen wohnenden Frau nach langjährigem Streit mit ihrem Finanzamt Recht.

    Das Finanzamt hatte die Anrechnung der Präimplantationsdiagnostik (PID) als "außergewöhnliche Belastung" nicht akzeptiert. Grund war unter anderem, dass die Frau selbst gesund ist. Nur ihr Partner leidet an einem Gendefekt, der bei natürlich gezeugten Kindern sehr wahrscheinlich schwerste körperliche oder geistige Behinderungen nach sich zieht. Das Paar hatte sich deshalb 2018 nach eingehender ärztlicher Beratung für eine künstliche Befruchtung entschieden. Die Ärzte rieten zur PID - ein Gentest des Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter.

    Die Gesamtkosten der Behandlung beliefen sich auf über 22 000 Euro, von denen die Frau laut BFH-Urteil knapp 10 000 selbst bezahlte. In der ersten Instanz hatte schon das niedersächsische Finanzgericht geurteilt, dass die Frau zumindest ihre eigenen Kosten absetzen durfte, das Finanzamt hatte jedoch Revision eingelegt.

    Nun hat auch in der zweiten Instanz der Bundesfinanzhof die Argumentation des Finanzamts endgültig für nicht rechtmäßig erklärt. Die Krankheit des Mannes sei ein "objektiv regelwidriger Körperzustand", die Behandlungskosten demnach zwangsläufig. Unerheblich in diesem Fall ist demnach, dass die beiden nicht verheiratet waren und die Frau selbst nicht krank.

    Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob und wann das Kind geboren wurde und ob es gesund ist. Die Finanzgerichte beschäftigen sich ausschließlich mit steuerlichen Fragen und verfolgen die Schicksale von Klägern oder Beklagten ansonsten nicht./cho/DP/men





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    Bundesfinanzhof Frau mit krankem Mann darf Embryo-Gentest absetzen Eine Frau mit einem an Gendefekt erkrankten Mann darf die Kosten eines teuren Gentests von der Steuer absetzen - auch wenn beide nicht verheiratet sind. Das hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in einem am Freitag veröffentlichten …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer