+++Primacom+++ Wahnsinn !!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.04.04 16:56:32 von
neuester Beitrag 10.11.14 14:54:20 von
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so dass nach Abschluss der
Auflösung der Gesellschaft der Barkaufpreis von EUR 5 Millionen in
voller Höhe zur Verteilung an die Aktionäre zur Verfügung steht.
Jedoch kann der zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung
stehende Betrag nicht garantiert werden und dieser kann - abhängig
von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Bestehen unvorhergesehener
Verbindlichkeiten, der tatsächlichen Dauer und der Kosten der
Auflösung) - weniger als EUR 5 Millionen betragen.
Auflösung der Gesellschaft der Barkaufpreis von EUR 5 Millionen in
voller Höhe zur Verteilung an die Aktionäre zur Verfügung steht.
Jedoch kann der zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung
stehende Betrag nicht garantiert werden und dieser kann - abhängig
von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Bestehen unvorhergesehener
Verbindlichkeiten, der tatsächlichen Dauer und der Kosten der
Auflösung) - weniger als EUR 5 Millionen betragen.
Sind dann im besten fall 0,25€ pro share würde schnellstens verkaufen solange es noch über 0,50€ gibt!!!
euro adhoc: PrimaCom AG / Kapitalerhöhung/Restrukturierung /
Ordentliche Hauptversammlung: Zustimmung zur Übertragung nahezu aller
Vermögensgegenstände der PrimaCom AG auf die BK Breitband Kabelnetz
Holding GmbH und zur anschließenden Auflösung der PrimaCom AG. (D) =
---------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------
Mainz, 16. April 2004: Vorstand und Aufsichtsrat der PrimaCom AG (die
"Gesellschaft") werden der für Juni 2004 geplanten ordentlichen
Hauptversammlung vorschlagen, dass die Hauptversammlung der
Übertragung des im Wesentlichen ganzen Vermögens (mit Ausnahme einer
Forderung im Betrag von rund EUR 1,4 Millionen, die allerdings dem
Grunde und der Höhe nach streitig ist) der Gesellschaft auf die BK
Breitband Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg, gemäß § 179a AktG und der
anschließenden Auflösung der Gesellschaft zustimmt. Die Gesellschaft
hat am 16. April 2004 mit der BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH,
einer letztlich von Apollo Management L.P. ("Apollo") und JPMorgan
Chase Bank ("JPM") beherrschten Gesellschaft, einen Kauf- und
Verkaufsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag hat sie sich
vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung verpflichtet,
nahezu ihr gesamtes Vermögen auf die BK Breitband Kabelnetz Holding
GmbH zu übertragen. Die hundertprozentige Beteiligung der
Gesellschaft an der PrimaCom Management GmbH, die ihrerseits die
Geschäfte der PrimaCom Gruppe über eine Vielzahl von beherrschten
Gesellschaften führt, und die Darlehen, die die Gesellschaft der
PrimaCom Management GmbH und anderen Gesellschaften der PrimaCom
Gruppe gewährt hat, bilden den größten Teil der zu übertragenden
Vermögensgegenstände. Die Geschäfte der PrimaCom Gruppe werden nach
der Übertragung von der BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH als der
neuen Holdinggesellschaft weitergeführt. Als Gegenleistung für die
Übertragung des nahezu gesamten Vermögens der Gesellschaft wird die
BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH (i) die Gesellschaft von
sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ihr gemäß Vertrag
vom 26. März 2002 gewährten, zweitrangig besicherten Darlehen über
EUR 375 Millionen befreien, (ii) einen Barbetrag von EUR 5 Millionen
an die Gesellschaft zahlen, (iii) bestimmte andere gegenwärtige und
zukünftige Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Kosten der
Gesellschaft übernehmen. Im Ergebnis wird die Gesellschaft mit
Vollzug der Transaktion fast vollständig von ihren gegenwärtigen
Schulden befreit sein. Ferner gehen Vorstand und Aufsichtsrat nach
derzeitiger Einschätzung der wahrscheinlichen Kosten und
Aufwendungen, die bei der Gesellschaft bis zum Abschluss der
Auslösung (Vollbeendigung) entstehen, davon aus, dass alle übrigen
gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und
Kosten der Gesellschaft, wie sie von der BK Breitband Kabelnetz
Holding GmbH übernommen bzw. finanziert werden, die tatsächlichen
Kosten der Auflösung decken werden, so dass nach Abschluss der
Auflösung der Gesellschaft der Barkaufpreis von EUR 5 Millionen in
voller Höhe zur Verteilung an die Aktionäre zur Verfügung steht.
Jedoch kann der zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung
stehende Betrag nicht garantiert werden und dieser kann - abhängig
von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Bestehen unvorhergesehener
Verbindlichkeiten, der tatsächlichen Dauer und der Kosten der
Auflösung) - weniger als EUR 5 Millionen betragen. Es ist
beabsichtigt, dass bei Vollzug der Transaktion die der PrimaCom
Management GmbH gewährte, aktuell mit rund EUR 494,5 Millionen
valutierende Kreditlinie über EUR 1 Mrd. gemäß
Senior-Rahmenkreditvertrag vom 18. September 2000 in der Fassung vom
26. März 2002 in voller Höhe zurückgeführt und durch (i) einen von
einem Konsortium neuer Senior Banken zu gewährenden neuen
Senior-Rahmenkredit und (ii) eine von mit Apollo und JPM verbundenen
Unternehmen zu gewährende Mezzanine Finanzierung ersetzt wird. Die
Verfügbarkeit des neuen Senior-Rahmenkredits ist eine Bedingung für
den Vollzug der Transaktion. Der Vollzug der gesamten Transaktion
steht ferner unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe
durch die zuständigen Behörden und der Erfüllung weiterer üblicher
aufschiebender Bedingungen, insbesondere (i) der Zustimmung der
Hauptversammlung der Gesellschaft zu der Transaktion; (ii) der
Nichterhebung von Anfechtungsklagen gegen den zustimmenden
Hauptversammlungsbeschluss und (iii) des Nichteintritts wesentlicher
nachteiliger Veränderungen im Geschäftsbetrieb der PrimaCom Gruppe.
Weitere Informationen zur Art der Transaktion sowie
Hintergrundinformationen werden in der Einladung zur Hauptversammlung
und den auszulegenden Unterlagen enthalten sein. Die Transaktion wird
auf der Hauptversammlung durch den Vorstand eingehender erläutert
werden.
WKN: 625910, ISIN: DE0006259104. Marktsegment: CDAX, Prime All Share,
Prime Standard, Geregelter Markt Frankfurter Wertpapierbörse;
Freiverkehr Niedersächsische Börse zu Hannover, Berliner
Wertpapierbörse, Bayerische Börse, Hamburger Wertpapierbörse, Bremer
Wertpapierbörse (BWB), Börse Düsseldorf, Baden-Württembergische
Wertpapierbörse.
ADRs: ISIN: US74154N1081; CUSIP: 74154N108; OTC Bulletin Board;
Symbol: PCAGY.
Rückfragehinweis:
PrimaCom AG
Investor Relations
T.: +49(0)6131 944 522
E-Mail: investor@primacom.de
Tel: +49(0)6131 944 0
FAX: +49(0)6131 944 529
Email: investor@primacom.de
Ende der Mitteilung euro adhoc 16.04.2004
---------------------------------------------------------------------
Emittent: PrimaCom AGWWW: http://www.primacom.de
ISIN: DE0006259104
WKN: 625910
Indizes: CDAX, Prime All Share, Prime Standard
Börsen: Freiverkehr Baden-Württembergische Wertpapierbörse,
Bayerische Börse, Berliner Wertpapierbörse, Börse Düsseldorf, Bremer
Wertpapierbörse (BWB), Hamburger Wertpapierbörse, Niedersächsische
Börse zu Hannover; Geregelter Markt Frankfurter Wertpapierbörse
Branche: Telekommunikation
euro adhoc: PrimaCom AG / Kapitalerhöhung/Restrukturierung /
Ordentliche Hauptversammlung: Zustimmung zur Übertragung nahezu aller
Vermögensgegenstände der PrimaCom AG auf die BK Breitband Kabelnetz
Holding GmbH und zur anschließenden Auflösung der PrimaCom AG. (D) =
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mainz, 16. April 2004: Vorstand und Aufsichtsrat der PrimaCom AG (die
"Gesellschaft") werden der für Juni 2004 geplanten ordentlichen
Hauptversammlung vorschlagen, dass die Hauptversammlung der
Übertragung des im Wesentlichen ganzen Vermögens (mit Ausnahme einer
Forderung im Betrag von rund EUR 1,4 Millionen, die allerdings dem
Grunde und der Höhe nach streitig ist) der Gesellschaft auf die BK
Breitband Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg, gemäß § 179a AktG und der
anschließenden Auflösung der Gesellschaft zustimmt. Die Gesellschaft
hat am 16. April 2004 mit der BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH,
einer letztlich von Apollo Management L.P. ("Apollo") und JPMorgan
Chase Bank ("JPM") beherrschten Gesellschaft, einen Kauf- und
Verkaufsvertrag geschlossen. In diesem Vertrag hat sie sich
vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung verpflichtet,
nahezu ihr gesamtes Vermögen auf die BK Breitband Kabelnetz Holding
GmbH zu übertragen. Die hundertprozentige Beteiligung der
Gesellschaft an der PrimaCom Management GmbH, die ihrerseits die
Geschäfte der PrimaCom Gruppe über eine Vielzahl von beherrschten
Gesellschaften führt, und die Darlehen, die die Gesellschaft der
PrimaCom Management GmbH und anderen Gesellschaften der PrimaCom
Gruppe gewährt hat, bilden den größten Teil der zu übertragenden
Vermögensgegenstände. Die Geschäfte der PrimaCom Gruppe werden nach
der Übertragung von der BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH als der
neuen Holdinggesellschaft weitergeführt. Als Gegenleistung für die
Übertragung des nahezu gesamten Vermögens der Gesellschaft wird die
BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH (i) die Gesellschaft von
sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ihr gemäß Vertrag
vom 26. März 2002 gewährten, zweitrangig besicherten Darlehen über
EUR 375 Millionen befreien, (ii) einen Barbetrag von EUR 5 Millionen
an die Gesellschaft zahlen, (iii) bestimmte andere gegenwärtige und
zukünftige Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Kosten der
Gesellschaft übernehmen. Im Ergebnis wird die Gesellschaft mit
Vollzug der Transaktion fast vollständig von ihren gegenwärtigen
Schulden befreit sein. Ferner gehen Vorstand und Aufsichtsrat nach
derzeitiger Einschätzung der wahrscheinlichen Kosten und
Aufwendungen, die bei der Gesellschaft bis zum Abschluss der
Auslösung (Vollbeendigung) entstehen, davon aus, dass alle übrigen
gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und
Kosten der Gesellschaft, wie sie von der BK Breitband Kabelnetz
Holding GmbH übernommen bzw. finanziert werden, die tatsächlichen
Kosten der Auflösung decken werden, so dass nach Abschluss der
Auflösung der Gesellschaft der Barkaufpreis von EUR 5 Millionen in
voller Höhe zur Verteilung an die Aktionäre zur Verfügung steht.
Jedoch kann der zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung
stehende Betrag nicht garantiert werden und dieser kann - abhängig
von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Bestehen unvorhergesehener
Verbindlichkeiten, der tatsächlichen Dauer und der Kosten der
Auflösung) - weniger als EUR 5 Millionen betragen. Es ist
beabsichtigt, dass bei Vollzug der Transaktion die der PrimaCom
Management GmbH gewährte, aktuell mit rund EUR 494,5 Millionen
valutierende Kreditlinie über EUR 1 Mrd. gemäß
Senior-Rahmenkreditvertrag vom 18. September 2000 in der Fassung vom
26. März 2002 in voller Höhe zurückgeführt und durch (i) einen von
einem Konsortium neuer Senior Banken zu gewährenden neuen
Senior-Rahmenkredit und (ii) eine von mit Apollo und JPM verbundenen
Unternehmen zu gewährende Mezzanine Finanzierung ersetzt wird. Die
Verfügbarkeit des neuen Senior-Rahmenkredits ist eine Bedingung für
den Vollzug der Transaktion. Der Vollzug der gesamten Transaktion
steht ferner unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe
durch die zuständigen Behörden und der Erfüllung weiterer üblicher
aufschiebender Bedingungen, insbesondere (i) der Zustimmung der
Hauptversammlung der Gesellschaft zu der Transaktion; (ii) der
Nichterhebung von Anfechtungsklagen gegen den zustimmenden
Hauptversammlungsbeschluss und (iii) des Nichteintritts wesentlicher
nachteiliger Veränderungen im Geschäftsbetrieb der PrimaCom Gruppe.
Weitere Informationen zur Art der Transaktion sowie
Hintergrundinformationen werden in der Einladung zur Hauptversammlung
und den auszulegenden Unterlagen enthalten sein. Die Transaktion wird
auf der Hauptversammlung durch den Vorstand eingehender erläutert
werden.
WKN: 625910, ISIN: DE0006259104. Marktsegment: CDAX, Prime All Share,
Prime Standard, Geregelter Markt Frankfurter Wertpapierbörse;
Freiverkehr Niedersächsische Börse zu Hannover, Berliner
Wertpapierbörse, Bayerische Börse, Hamburger Wertpapierbörse, Bremer
Wertpapierbörse (BWB), Börse Düsseldorf, Baden-Württembergische
Wertpapierbörse.
ADRs: ISIN: US74154N1081; CUSIP: 74154N108; OTC Bulletin Board;
Symbol: PCAGY.
Rückfragehinweis:
PrimaCom AG
Investor Relations
T.: +49(0)6131 944 522
E-Mail: investor@primacom.de
Tel: +49(0)6131 944 0
FAX: +49(0)6131 944 529
Email: investor@primacom.de
Ende der Mitteilung euro adhoc 16.04.2004
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Emittent: PrimaCom AGWWW: http://www.primacom.de
ISIN: DE0006259104
WKN: 625910
Indizes: CDAX, Prime All Share, Prime Standard
Börsen: Freiverkehr Baden-Württembergische Wertpapierbörse,
Bayerische Börse, Berliner Wertpapierbörse, Börse Düsseldorf, Bremer
Wertpapierbörse (BWB), Hamburger Wertpapierbörse, Niedersächsische
Börse zu Hannover; Geregelter Markt Frankfurter Wertpapierbörse
Branche: Telekommunikation
Mich haben se heute morgen ausgelacht
@Top
War ja auch schwer vorstellbar ... mich wundern die 173K bei 0,68€
War ja auch schwer vorstellbar ... mich wundern die 173K bei 0,68€
Mich wundert bei dem BSE-Markt nicht mal mehr so etwas
Und so ein "Experte" hat gerade noc einen Thread eröffnet und sieht die Aktie spätestens am Montag bei 80 Cents
@Mega
Die "experten" gehören doch alle in die klappsmühle
Die "experten" gehören doch alle in die klappsmühle
das ende von prc ist eingeläutet
@Zocker
erst recht der Experte, der noch immer tapfer bei 68Cents seine Kauforder liegen hat
erst recht der Experte, der noch immer tapfer bei 68Cents seine Kauforder liegen hat
Hab mir mal zu 0,68€ eine schöne short-position gegönnt
Yep Mega ... irgendwie krass diese order
@zf
hast auch gestern diesen heißen tip bekommen
gruß butch.
hast auch gestern diesen heißen tip bekommen
gruß butch.
Eine 0,68-Order mit AUSFÜHRUNGSGARANTIE
Auch nicht schlecht
Auch nicht schlecht
Die 0,68er steht schon seit Wochen
Köstlich
Köstlich
Die sind heute noch weg @Top ... nächste woche gehts dann unter 0,50€
Und schon weg
kz 0,55 heute abend
interessante Geschichte
Schon ein Wahnsinn, dass es keine Aussetzung gab...
Obwohl...abzusehen war es ja.
Obwohl...abzusehen war es ja.
Und ich habe überlegt wegen den
170K bei 0,68 einzusteigen!
Habe heute sogar noch eine Mail von der
IR erhalten!
Jetzt bin ich aber froh! Und einen Dank an toptiper!
Wegen dem Thread heute früh, habe ich es nicht gemacht!
gruß AsBa
170K bei 0,68 einzusteigen!
Habe heute sogar noch eine Mail von der
IR erhalten!
Jetzt bin ich aber froh! Und einen Dank an toptiper!
Wegen dem Thread heute früh, habe ich es nicht gemacht!
gruß AsBa
@ Asba
Gern geschehen
Gern geschehen
380k, das ist doch kein Umsatz bei 20 Mio shares
hier wird was gestrickelt, sicher interssante Beschäftigung fürs weekend
hier wird was gestrickelt, sicher interssante Beschäftigung fürs weekend
Hallo... der Vertrag IST unterschrieben
#24
Übers WE spricht sich rum was jede aktie wert ist .... 25 Cent .... was glaubst du wohl wo wir am Montag starten
Übers WE spricht sich rum was jede aktie wert ist .... 25 Cent .... was glaubst du wohl wo wir am Montag starten
Die Eröffnungsauktion wird am Montag der Hammer... über 0,30 läuft da nichts mehr
das mit den 25 cent glaubst auch nur du,
hier spielt jemand und das auch noch sehr unsicher
auf 50 cent könnte er/sie es aber mit allgemeiner Verunsicherung
bestimmt bald schaffen und da evtl ne Weile Dümpelgang 0,5-0,6
ist sicher nicht eine uninteressante Speku
hier spielt jemand und das auch noch sehr unsicher
auf 50 cent könnte er/sie es aber mit allgemeiner Verunsicherung
bestimmt bald schaffen und da evtl ne Weile Dümpelgang 0,5-0,6
ist sicher nicht eine uninteressante Speku
Wäre schön @Top ... hab mit keinem mitleid der nach deinem thread heute morgen nicht verkauft hat .... deshalb freue ich mich auch wenn der kurs bis 0,25€ einbricht...da decke ich dann schön ein
So eine freche Adhoc hab ich selten gelesen!
@qwert
Lies dir posting #1 nochmal durch....für einen long-zock wird das ganze erst zwischen 0,20€ und 0,30€ interessant!!! Klar wenn ich investiert wäre dann würde ich diese tatsache auch übersehen
Lies dir posting #1 nochmal durch....für einen long-zock wird das ganze erst zwischen 0,20€ und 0,30€ interessant!!! Klar wenn ich investiert wäre dann würde ich diese tatsache auch übersehen
0,41 - 0,50
0,52 - 0,55
Der Maler schwitzt wohl ein bisschen
Der Maler schwitzt wohl ein bisschen
Top ... bist du auch short?
Hehe! Auch ein paar Shorts zu 0,65€ geladen!
ZF
schon klar, ich will werde mich übers Wochenende reinlesen,
das ganze riecht aber stark nach Verarsche und ob `man` auf die Tour durchkommt...
bin nicht investiert, hab die erst seit paar Tagen auf watch,
eher noch als Erinnerung an andere Zeiten und der nettet 68er wegen
mal schauen, 0,2 sind mir natürlich auch recht
schon klar, ich will werde mich übers Wochenende reinlesen,
das ganze riecht aber stark nach Verarsche und ob `man` auf die Tour durchkommt...
bin nicht investiert, hab die erst seit paar Tagen auf watch,
eher noch als Erinnerung an andere Zeiten und der nettet 68er wegen
mal schauen, 0,2 sind mir natürlich auch recht
na dann @qwert
alles ist natürlich möglich .... aber jetzt ist erst mal die schlechte news aktuell
alles ist natürlich möglich .... aber jetzt ist erst mal die schlechte news aktuell
@qwert
das ist doch unsinn
jeder weiss imho, das prc faktisch pleite ist, entweder rettet apollo den laden und übernimmt die schulden oder eben nicht, stellt die kredite fällig, prc ist pleite und man bedient sich aus der konkursmasse
nachteil an der insolvenz: der name primacom nimmt schaden
60 oder 50 cent jetzt nehmen sind doch besser als 15-20, wenn die 5 mio oder weniger verteilt werden
das ist doch unsinn
jeder weiss imho, das prc faktisch pleite ist, entweder rettet apollo den laden und übernimmt die schulden oder eben nicht, stellt die kredite fällig, prc ist pleite und man bedient sich aus der konkursmasse
nachteil an der insolvenz: der name primacom nimmt schaden
60 oder 50 cent jetzt nehmen sind doch besser als 15-20, wenn die 5 mio oder weniger verteilt werden
die adhoc ist wirklich dreist
soviel ich weiß mich prima ein super Operatives
und es brennt `nur` von Zinsenseite wegen der fetten Schulden
pleite? vergleichbare Deals sind meines Wissens deutlich `besser` verlaufen
5 Mio ist schon der Hammer, da geizt aber jemand
soviel ich weiß mich prima ein super Operatives
und es brennt `nur` von Zinsenseite wegen der fetten Schulden
pleite? vergleichbare Deals sind meines Wissens deutlich `besser` verlaufen
5 Mio ist schon der Hammer, da geizt aber jemand
das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen
da häufen diese ....... Schulden von über 1 Milliarde Euro an (unter Aufsicht eines ....... namens Schwarz-Schilling- ehemaliger Postminister) und diesen Banditen passiert nichts absolut nichts
unglaublich
da häufen diese ....... Schulden von über 1 Milliarde Euro an (unter Aufsicht eines ....... namens Schwarz-Schilling- ehemaliger Postminister) und diesen Banditen passiert nichts absolut nichts
unglaublich
da bezahlt einer hunderte Mios an Schulden
und gibt den Aktionären lumpige 5 Mio,
man ist sich seiner Sache wohl sehr sicher,
krass
und gibt den Aktionären lumpige 5 Mio,
man ist sich seiner Sache wohl sehr sicher,
krass
#40
Da kann der aktionär ja froh sein überhaupt noch 0,25€ zu bekommen
Da kann der aktionär ja froh sein überhaupt noch 0,25€ zu bekommen
0,51€ ... heute noch unter 0,50€ ... krass
ZF
19 Mio, also 1€ pro share wären ein Krümelchen mehr gewesen
und ne Menge Leute hätten gelächelt ...
ich bin mal lieber wieder stille und hoffe auf guten Fang in der `Tiefe`
19 Mio, also 1€ pro share wären ein Krümelchen mehr gewesen
und ne Menge Leute hätten gelächelt ...
ich bin mal lieber wieder stille und hoffe auf guten Fang in der `Tiefe`
Montag wird Primacom Zockertag
@Chewi
War doch heute schon...halt in die andere richtung
War doch heute schon...halt in die andere richtung
@#44 sehe ich auch so aber wie immer ist der Aktionär der arsch
#47
Warum sollen sich diese leute auch um den aktionär kümmern
Warum sollen sich diese leute auch um den aktionär kümmern
@ZF
Für Shorties ein Glücksfall. Ich als Codi Kunde ärgere mich wieder. Wenn die das shorten nicht bald auf die Füsse kriegen, werde ich nach Alternativen suchen
Für Shorties ein Glücksfall. Ich als Codi Kunde ärgere mich wieder. Wenn die das shorten nicht bald auf die Füsse kriegen, werde ich nach Alternativen suchen
@Chewi
Ich kann bei Stocknet leider auch nicht shorten ... muss es immer über umwege machen ... aber nach dieser news war es ein short der nicht schief gehen konnte
Ich kann bei Stocknet leider auch nicht shorten ... muss es immer über umwege machen ... aber nach dieser news war es ein short der nicht schief gehen konnte
@#48 weil es eine Aktiengesellschaft ist wo jeder noch so kleine Anteilseigner ein Stimmrecht hat.
#47
richtig, denke das bei dieser Verschuldung sowieso nur noch die Banken das Sagen hatten
und den sind doch die Freien Schnuppe, Haupsache sie bekommen ihre Kredis zurück,
verstehe trotzdem nicht das scheinbar kein anderer Interessent zur Stelle gewesen sein soll,
seltsamer Deal
richtig, denke das bei dieser Verschuldung sowieso nur noch die Banken das Sagen hatten
und den sind doch die Freien Schnuppe, Haupsache sie bekommen ihre Kredis zurück,
verstehe trotzdem nicht das scheinbar kein anderer Interessent zur Stelle gewesen sein soll,
seltsamer Deal
@Trader
Ist bei uns in D leider ein wunschtraum ... oder kennst du AGs die ihre aktionäre nicht verarscht haben
Ist bei uns in D leider ein wunschtraum ... oder kennst du AGs die ihre aktionäre nicht verarscht haben
aber was ist denn das ?
Zwingende Mindestpreisregelungen des Übernahmegesetzes und der WpÜG-Angebotsverordnung. Die vom Bieter angebotene Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft muss mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der inländischen Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung des Kontrollerwerbs entsprechen.
Umgehungsversuche durch Auskauf der Gesellschaft o. ä. sind ausgeschlossen.
Zwingende Mindestpreisregelungen des Übernahmegesetzes und der WpÜG-Angebotsverordnung. Die vom Bieter angebotene Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft muss mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der inländischen Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung des Kontrollerwerbs entsprechen.
Umgehungsversuche durch Auskauf der Gesellschaft o. ä. sind ausgeschlossen.
Wollen wohl das Gesetz umgehen jeder Aktionär ist selbst schuld wenn er sich das gefallen läst.
Tja @Trader
@mfierke
Bist etwa investiert ....
Bist etwa investiert ....
@TraderA
Du irrst. Die Gesellschaft wird liquidiert. Stimmt die HV zu, ist alles ordnungsgemäß. Stimmt sie nicht zu, droht die Insolvenz. Die Folge dürfte hinreichend klar sein
Du irrst. Die Gesellschaft wird liquidiert. Stimmt die HV zu, ist alles ordnungsgemäß. Stimmt sie nicht zu, droht die Insolvenz. Die Folge dürfte hinreichend klar sein
Denke hir ist das letzte Wort noch nicht gefallen evtl. Legt ja Apollo noch 10 Mio drauf ist für Die ja nen Klaks
an ZF##
ja sicher wer konnte damit rechnen evtl. gibt es am Montag ein kleinen Zock, dann ist das Elend vorbei.
ja sicher wer konnte damit rechnen evtl. gibt es am Montag ein kleinen Zock, dann ist das Elend vorbei.
@Trader
SuperWim sagt es doch schon ... entweder die 0,25€ oder insolvenz .... warum soll also Apollo noch aufstocken bei insolvenz gibts die ganzen assets sogar noch günstiger
SuperWim sagt es doch schon ... entweder die 0,25€ oder insolvenz .... warum soll also Apollo noch aufstocken bei insolvenz gibts die ganzen assets sogar noch günstiger
@mfierke
Hast keinen SL gehabt ... drücke dir die daumen aber
Hast keinen SL gehabt ... drücke dir die daumen aber
@ZF #50
hab ich leider auch schon feststellen müssen, dass das bei Stocknet nicht geht. ...kannst Du den Umweg, den Du machst ein wenig näher beschreiben?! Wär cool... bisher hab ich immer nur die "long"-Seite genutzt... aber nach der Meldung heut Morgen wär shorten schon interessant gewesen.....
Zum Glück hat mein SL bei 0,67 wenigstens gegriffen.... hätt aber auch schief gehen können. schwitz
Vielen Dank! Gruß Marcisun
hab ich leider auch schon feststellen müssen, dass das bei Stocknet nicht geht. ...kannst Du den Umweg, den Du machst ein wenig näher beschreiben?! Wär cool... bisher hab ich immer nur die "long"-Seite genutzt... aber nach der Meldung heut Morgen wär shorten schon interessant gewesen.....
Zum Glück hat mein SL bei 0,67 wenigstens gegriffen.... hätt aber auch schief gehen können. schwitz
Vielen Dank! Gruß Marcisun
prc ist wirklich obercool
ich sehe schon das gelaber am we von irgendwelchen schieflagen pushern " dem stimmen wir auf der hv nicht zu blablabla"
da erinnere ich mich noch lebhaft an alle cbb pusher, die bekamen gar nix, wollten auch auf der hv nicht zustimmen und am ende waren alle beschlüsse durch
prc geht also entweder pleite oder es gibt 15 cent für jeden, ende
schönes we @ all
ich sehe schon das gelaber am we von irgendwelchen schieflagen pushern " dem stimmen wir auf der hv nicht zu blablabla"
da erinnere ich mich noch lebhaft an alle cbb pusher, die bekamen gar nix, wollten auch auf der hv nicht zustimmen und am ende waren alle beschlüsse durch
prc geht also entweder pleite oder es gibt 15 cent für jeden, ende
schönes we @ all
Eigentlich müßten doch da wesentlich mehr Aktien auf den Markt kommen. Bis jetzt ca. 450 000 Stück. Bei 20 Millionen und einem Wert von 25 Cent müßten da die Stücke doch über den Tisch fliegen. Wo ist der Haken???
das apollo überhaupt was an die aktionäre gibt, ist mehr als fair
der laden ist platt, man kann also insolvenz abwarten oder die weiche tour mit ner kleinen fairen 5 mio geste
ist immer noch zuviel
der laden ist platt, man kann also insolvenz abwarten oder die weiche tour mit ner kleinen fairen 5 mio geste
ist immer noch zuviel
Mag sein aber dann last es halt auf die Insolvenz ankommen, noch giebt es ja keine. Entweder Insolvenz dann wird neu gemischelt oder Gesetz und das sieht nunmal vor Kurs der lezten 3 Monate.
@Marcisun
BM
BM
@tradera
die wollen überhaupt keine aktien, kapierst du das nicht?
also auch keine übernahme
und auhc kein durchschnittspreis
die geben einer pleitebude noch 5 mio, damit die aktionäre bei auflösung nicht ganz leer ausgehen
hastes jetzt?
die wollen überhaupt keine aktien, kapierst du das nicht?
also auch keine übernahme
und auhc kein durchschnittspreis
die geben einer pleitebude noch 5 mio, damit die aktionäre bei auflösung nicht ganz leer ausgehen
hastes jetzt?
Dir auch schönes WE @Berta ... werde auch bald schluss machen ... glückwunsch zu deinem PRC short
ZockerGruss
ZockerGruss
Auf die 5 Mio ist doch Gesch.... last es drauf ankommen !
@ZockerFreak
kannst du mir auch eine BM schicken ( bzgl. Shorten )
Danke
kannst du mir auch eine BM schicken ( bzgl. Shorten )
Danke
Nochmals, falls mein letztes Posting überlesen wurde:
"Eigentlich müßten doch da wesentlich mehr Aktien auf den Markt kommen. Bis jetzt ca. 450 000 Stück. Bei 20 Millionen und einem Wert von 25 Cent müßten da die Stücke doch über den Tisch fliegen. Wo ist der Haken???"
"Eigentlich müßten doch da wesentlich mehr Aktien auf den Markt kommen. Bis jetzt ca. 450 000 Stück. Bei 20 Millionen und einem Wert von 25 Cent müßten da die Stücke doch über den Tisch fliegen. Wo ist der Haken???"
#65
Warte mal auf Montag was Xetra passiert
Mindestens 1M stücke umsatz
Warte mal auf Montag was Xetra passiert
Mindestens 1M stücke umsatz
So ich verabschiede mich jetzt auch ins WE
Wird hier bestimmt interessant nächste woche
Wird hier bestimmt interessant nächste woche
melde Dich ZF doch am Montag mal über BM, wie wir weiter verfahren. Ich wünsche Dir eine schönes WE
Gruß mfierke
Gruß mfierke
Überlegt doch einfach mal:
Warum will Apollo Primacom haben und dafür fast eine
Milliarde Euro Schulden übernehmen?!
Na?! Weil Primacom wesentlich mehr wert ist! Und wenn
Primacom so interessant für Apollo ist, dann zahlen die
auch 100 Millionen mehr!
Primacom hat ein jährliches Ebitda von fast 100 Millionen
Euro!!!
Und wenn die Aktionäre den Vertrag mit Apollo ablehnen,
dann bedeutet das ja nicht die Insolvenz! Die Zinszahl-
ungen werden aus dem Cashflow finanziert. In den letzten
beiden Quartalen blieb nach Zinsen sogar noch ein positives
Ebit von fast 5 Millionen Euro!
Wenn die Aktionäre ablehnen muß Apollo nachlegen;
und das nicht zu knapp!
Das mit der Pressemeldung von Primacom ist reine Panikmache!
Die jetzt geworfenen Aktien fängt Apollo auf, um bei der HV ein
größeres Stimmrecht zu haben und damit
den Vertrag "durchzukriegen"!
Schaut euch weiter die Umsätze an! Lächerliche Umsätze
bei einer solchen Meldung!
Wenn ihr Kleinaktionäre blockt, dann werden wir an PRC noch
unsere helle Freude haben!
Auf keinen Fall verkaufen!
Was den heute verkündeten Vertrag betrifft, werde ich nach
Rücksprache mit einem Anwalt gegen die verantwortlichen
der Primacom AG Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
erstatten!
lukim68
Warum will Apollo Primacom haben und dafür fast eine
Milliarde Euro Schulden übernehmen?!
Na?! Weil Primacom wesentlich mehr wert ist! Und wenn
Primacom so interessant für Apollo ist, dann zahlen die
auch 100 Millionen mehr!
Primacom hat ein jährliches Ebitda von fast 100 Millionen
Euro!!!
Und wenn die Aktionäre den Vertrag mit Apollo ablehnen,
dann bedeutet das ja nicht die Insolvenz! Die Zinszahl-
ungen werden aus dem Cashflow finanziert. In den letzten
beiden Quartalen blieb nach Zinsen sogar noch ein positives
Ebit von fast 5 Millionen Euro!
Wenn die Aktionäre ablehnen muß Apollo nachlegen;
und das nicht zu knapp!
Das mit der Pressemeldung von Primacom ist reine Panikmache!
Die jetzt geworfenen Aktien fängt Apollo auf, um bei der HV ein
größeres Stimmrecht zu haben und damit
den Vertrag "durchzukriegen"!
Schaut euch weiter die Umsätze an! Lächerliche Umsätze
bei einer solchen Meldung!
Wenn ihr Kleinaktionäre blockt, dann werden wir an PRC noch
unsere helle Freude haben!
Auf keinen Fall verkaufen!
Was den heute verkündeten Vertrag betrifft, werde ich nach
Rücksprache mit einem Anwalt gegen die verantwortlichen
der Primacom AG Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
erstatten!
lukim68
Hallo lukim, hallo mfierke und alle, die dabei bleiben wollen!
Wie sieht es mit einer Sammelklage aus? Wer macht mit?
Ich bleibe jedenfalls mit 13K dabei
4mr
Wie sieht es mit einer Sammelklage aus? Wer macht mit?
Ich bleibe jedenfalls mit 13K dabei
4mr
Halte eine Sammelklage auch für sinnvoll, lukim hat absolut recht 20 Mio hin oder her sind bei der Summe ein Witz und den Aktinären tuts gut.
Sollte die Aktie am Montag unter 0,20 Euro gehen,dann bin ich auf jedenfall dabei,ansonsten sehe ich mir das traurige Spiel
als Zuschauer an.
Mfg Biokonom
als Zuschauer an.
Mfg Biokonom
Sammelklage ...bin dabei & dafür -"falls" es notwendig wird
Lukim hat den Beschiss in #78 sehr gut erkannt ,ruhig Blut hier werden Anlegerängste im harten Euros umgetauscht ..Daylight robbery geht leichter-wehrt Euch doch.
Ohne 75% zustimmung auf der HV passiert hier gar nichts amtliches demnächst ...lasst Euch nicht lumpen !
Viele Grüße & gute nerven,
Whyso
Lukim hat den Beschiss in #78 sehr gut erkannt ,ruhig Blut hier werden Anlegerängste im harten Euros umgetauscht ..Daylight robbery geht leichter-wehrt Euch doch.
Ohne 75% zustimmung auf der HV passiert hier gar nichts amtliches demnächst ...lasst Euch nicht lumpen !
Viele Grüße & gute nerven,
Whyso
16.04.2004 - 17:57 Uhr
PrimaCom soll aufgelöst werden
Wie heute bekannt wurde, plant die PrimaCom AG der für Juni 2004 geplanten ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die Übertragung des im Wesentlichen ganzen Vermögens der Gesellschaft auf die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH vorzunehmen.
Hierzu hat PrimaCom am 16. April mit BK Breitband, einer letztlich von Apollo Management L.P. ("Apollo") und JPMorgan Chase Bank ("JPM") beherrschten Gesellschaft, einen Kauf- und Verkaufsvertrag geschlossen.
Als Gegenleistung für die Übertragung des nahezu gesamten Vermögens wird die BK Breitband PrimaCom von sämtlichen Verpflichtungen befreien und zudem einen Barbetrag von 5 Mio. Euro bezahlen.
Der Barbetrag soll nach der Auflösung an die Aktionäre ausgezahlt werden. Ob die volle Summe von 5 Mio. Euro ausgezahlt werden kann,ist jedoch noch von der Höhe der Kosten für die Auflösung abhängig. Bei rund 20 Millionen ausstehenden Aktien wären das rund 25 Cents je Aktie.
Quelle: Finanzen.net
ich bin nicht investiert daher relativ leidenschaftslos
doch ist diese show der absolute Oberhammer
da zahlt einer ca 1000 Mio€ Verbindlichkeiten und legt
5 Mio€ für die Anteilseigner drauf, dass ist der Oberwitz
wehrt Euch!!!
drücke Euch die Daumen und spanne meine Netze nächste Woche schon mal auf
wenn dieser Betrug durch dann aber wirklich gute Nacht deutsche Aktienkultur
(wenn es sie denn je in Ansätzen gab)
PrimaCom soll aufgelöst werden
Wie heute bekannt wurde, plant die PrimaCom AG der für Juni 2004 geplanten ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, die Übertragung des im Wesentlichen ganzen Vermögens der Gesellschaft auf die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH vorzunehmen.
Hierzu hat PrimaCom am 16. April mit BK Breitband, einer letztlich von Apollo Management L.P. ("Apollo") und JPMorgan Chase Bank ("JPM") beherrschten Gesellschaft, einen Kauf- und Verkaufsvertrag geschlossen.
Als Gegenleistung für die Übertragung des nahezu gesamten Vermögens wird die BK Breitband PrimaCom von sämtlichen Verpflichtungen befreien und zudem einen Barbetrag von 5 Mio. Euro bezahlen.
Der Barbetrag soll nach der Auflösung an die Aktionäre ausgezahlt werden. Ob die volle Summe von 5 Mio. Euro ausgezahlt werden kann,ist jedoch noch von der Höhe der Kosten für die Auflösung abhängig. Bei rund 20 Millionen ausstehenden Aktien wären das rund 25 Cents je Aktie.
Quelle: Finanzen.net
ich bin nicht investiert daher relativ leidenschaftslos
doch ist diese show der absolute Oberhammer
da zahlt einer ca 1000 Mio€ Verbindlichkeiten und legt
5 Mio€ für die Anteilseigner drauf, dass ist der Oberwitz
wehrt Euch!!!
drücke Euch die Daumen und spanne meine Netze nächste Woche schon mal auf
wenn dieser Betrug durch dann aber wirklich gute Nacht deutsche Aktienkultur
(wenn es sie denn je in Ansätzen gab)
Kennt jemand die Privatadressen dieser Vorstands- und Aufsichtsrats-Schlafmützen? Sie sollten hier veröffentlicht werden, damit sie Feuer unter den Hintern bekommen.
4mr
4mr
@hallo
Bin (noch) nicht investiert , mich würde trotzdem interessieren in welchen Auftrag handeln "Apollo" und JPMorgan Chase Bank .
Wer steckt dahinter ? Ein Kabelriese aus USA bzw.GB ?
Y
Bin (noch) nicht investiert , mich würde trotzdem interessieren in welchen Auftrag handeln "Apollo" und JPMorgan Chase Bank .
Wer steckt dahinter ? Ein Kabelriese aus USA bzw.GB ?
Y
Grins, der Schlusskurs in den USA war doch auch nicht schlecht, entspricht weniger als 0.10 Euronen, na dann mal Mahlzeit...
Grüezi aus der Schweiz und happy trading
www.DEZE.de
Grüezi aus der Schweiz und happy trading
www.DEZE.de
@86
Vorsicht.An der OTCBB in den USA werden nur ADR`s gehandelt. Also SK x2. Macht zwar auch nur 0.20 Euro, aber wer in diesem Fall OTCBB-Kurse als Referenz nimmt, hats nicht besser verdient
One Trade Could Batter the Billfold
Vorsicht.An der OTCBB in den USA werden nur ADR`s gehandelt. Also SK x2. Macht zwar auch nur 0.20 Euro, aber wer in diesem Fall OTCBB-Kurse als Referenz nimmt, hats nicht besser verdient
One Trade Could Batter the Billfold
#79,80,81
Laßt uns erstmal schauen, wie die Pressestimmen Anfang nächster
Woche ausfallen! Werde mich dann mit der SDK
und dem BAFin in Verbindung setzen! Ich halte euch auf
dem Laufenden!
Einer Sammelklage schließe ich mich auf jeden Fall an,
auch wenn mich das nochmal ein paar Tausender kostet!
Außerdem erwäge ich die Erstattung einer Strafanzeige
gegen die Vorstände und Aufsichtsratmitglieder! Muß hier
allerdings noch prüfen was in Frage kommt(Untreue, Betrug etc.)!
Gruß
lukim68
Laßt uns erstmal schauen, wie die Pressestimmen Anfang nächster
Woche ausfallen! Werde mich dann mit der SDK
und dem BAFin in Verbindung setzen! Ich halte euch auf
dem Laufenden!
Einer Sammelklage schließe ich mich auf jeden Fall an,
auch wenn mich das nochmal ein paar Tausender kostet!
Außerdem erwäge ich die Erstattung einer Strafanzeige
gegen die Vorstände und Aufsichtsratmitglieder! Muß hier
allerdings noch prüfen was in Frage kommt(Untreue, Betrug etc.)!
Gruß
lukim68
Krass die amis ... die haben die meldung wohl etwas genauer gelesen! Umgerechnet ca. 0,20€ ... denke mal wir eröffnen am Montag nicht über 0,30€ .... boden sehe ich dann zwischen 0,20€-0,25€ ... und ab und zu ein paar zocks über 0,30€
wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen
wer in einem Unternehmen investiert der zu 95% aus schulden besteht muss davon ausgehen das irgendwann die Gläubiger ihr Geld ins trockene bringen.
wenn ich jemanden beherrschen will, ohne meinen eigenen Kopf hinzuhalten, würde ich genauso vorgehen
in dem ich grenzenlose Kredite gewähre.
diese Taktik ist seid jahrtausenden bewährt.
mann umlagerd das Objekt der Begierde, und hungert sie aus
wenn es schwach genug ist wird sie erobert.
fair wäre eine Summe der dem Letzten Bilanzgewinn entspricht.
Fairniss in der Börse
wer in einem Unternehmen investiert der zu 95% aus schulden besteht muss davon ausgehen das irgendwann die Gläubiger ihr Geld ins trockene bringen.
wenn ich jemanden beherrschen will, ohne meinen eigenen Kopf hinzuhalten, würde ich genauso vorgehen
in dem ich grenzenlose Kredite gewähre.
diese Taktik ist seid jahrtausenden bewährt.
mann umlagerd das Objekt der Begierde, und hungert sie aus
wenn es schwach genug ist wird sie erobert.
fair wäre eine Summe der dem Letzten Bilanzgewinn entspricht.
Fairniss in der Börse
B. Aufsichtsrat der AG
Im Vordergrund steht bei der Diskussion um die privatwirtschaftliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben die GmbH. Dabei haben viele Kommunen durchaus Beteiligungen und Aufsichtsratsmandate in AG`s [ Beispiele hierfür sind unter anderem die Energieversorgungskonzerne, wie z.B. die RWE oder VEW. ] . § 52 (1) GmbHG verweist für den Aufsichtsrat der GmbH auf das Recht der AG. Das Recht der AG gilt zum Teil als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch ohne diesen Verweis für den Aufsichtsrat der GmbH. Und da, wo sich GmbH und AG unterscheiden, wird die Bedeutung dieses Unterschiedes nur deutlich, wenn man sich vorher mit der Stellung des Aufsichtsrats in der AG beschäftigt hat. Das dann noch zu betrachtende Kommunalrecht ist Landesrecht. Gemäß Art. 31 GG kann das Gesellschaftsrecht als Bundesrecht dieses Landesrecht verdrängen.
Wer hier also mit dem GmbHG oder dem Landesrecht beginnt, muß immer wieder zurückblättern zum AktG. Das mag innerhalb der im Literaturverzeichnis genannten Aufsätze, die spezifische Einzelthemen herausgreifen, ein gangbarer Weg sein. Für eine Gesamtbetrachtung der Rechte und Pflichten kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat würde der Leser hin- und hergeschossen, wie einen Ball beim Tischtennis. Deshalb beginnen wir mit der Stellung von Aufsichtsratsmitgliedern in der AG. Allerdings haben wir da, wo das Problem nur bei Betrachtung aller Rechtsgebiete verständlich wird, im Gesellschaftsrecht das Problem nur angerissen und werden es bei den kommunalrechtlichen Vorschriften vertiefend diskutieren.
1. Aufsichtsrat und Mitglied
Eine natürliche Person kann - in der Regel im Nebenamt - Mitglied im Aufsichtsrat einer AG werden, wobei die Aufgaben - und damit die Rechte und Pflichten - grundsätzlich dem gesamten Aufsichtsrat obliegen, die Folgen von Pflichtverletzungen - Haftung, Abberufung und Strafbarkeit - aber das einzelne Mitglied treffen.
1.1. Bestellung
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden nach § 101 (1) AktG von der Hauptversammlung gewählt, wobei der Gemeinde ein Vorschlagsrecht zustehen kann. Gemäß § 101 (2) AktG kann in der Satzung auch für bestimmte Aktionäre das Recht vorgesehen werden, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Art der Bestellung beeinflußt die Einflußnahme auf die Mitglieder im Aufsichtsrat. Die Entsendung ist sicherlich die für die Gemeinde in vielen Fällen angebrachtere Form, weil die Gemeinde sich Einfluß sichern muß, um ihren öffentlich-rechtlichen Pflichten nachkommen zu können [ Boysen a.a.O., S. 75, Spannowsky ZGR 96, 400 ff und Schön ZGR 96, 429 ff zur Pflicht der Kommune, sich einen Einfluß auf Eigengesellschaften zu sichern; §§ 111 (3) NdsGO und 113 (3) GO NW verpflichten die Gemeinde, sich im Gesell schaftsvertrag die Möglichkeit zur Entsendung einräumen zu lassen. ] und bei der Entsendung die Einflußmöglichkeiten, wie man ohne weiteres im weiteren Verlauf der Abhandlung erkennen kann, größer sind. Nicht verwechseln darf man diesen Akt mit der nach dem Gemeinderecht vorgesehenen Bestimmung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder im Aufsichtsrat werden in der Regel durch den Gemeinderat gewählt und - je nachdem, was der Gesellschaftsvertrag zuläßt - dann entweder der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen oder von der Gemeinde in den Aufsichtsrat entsandt.
Nach dem Gesellschaftsrecht endet das Amt automatisch mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Jahr der Amtszeit beschließt, § 102 (1) AktG. Gewählte Aufsichtsratsmitglieder können, worauf noch näher einzugehen sein wird, abgewählt, entsandte Mitglieder vom Entsender abberufen werden, § 103 AktG.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG aus mindestens drei Mitgliedern; soweit die Satzung eine höhere Zahl festsetzt, muß diese durch drei teilbar sein. Der Aufsichtsrat ist, wenn keine andere Regelung vorgesehen ist, mit 50 % seiner Mitglieder beschlußfähig, § 108 (2) AktG.
1.2. Persönliche Voraussetzungen
Mitglied des Aufsichtsrats kann nach § 100 (1) 1 AktG nur eine natürliche Person sein. Damit stellt das Gesetz klar, daß die Gemeinde als juristische Person nicht Mitglied des Aufsichtsrates werden kann. Die Gemeinde ist als Aktionärin zwar Mitglied in der Hauptversammlung. Der dorthin entsandte Vertreter ist echter Vertreter der Gemeinde. Er stimmt namens der Gemeinde ab und unterliegt selbstverständlich auch Weisungen der Gemeinde. Dagegen ist derjenige, der auf Vorschlag der Gemeinde in den Aufsichtsrat gewählt oder hierhin entsandt wird, im eigentlichen Sinne nicht Vertreter der Gemeinde, sondern höchstpersönlich Mitglied in diesem Organ der Gesellschaft [ Vgl. OVG Münster Urteil v. 28.10.83 in GHH 83, 287 ff, 288 und Hansen GHH 90, 270ff, 271 ] . Der kommunale Vertreter im Aufsichtsrat stimmt dort also nicht „im Namen" der jeweiligen Gemeinde, sondern im eigenen Namen ab. So läßt sich zum einen erklären, daß ihn die Folgen des Abstimmungsverhaltens wie z.B. Haftung oder Strafbarkeit als Person treffen, zum anderen aber auch, daß Weisungen der Gemeinde an „ihre Vertreter im Aufsichtsrat" als problematisch anzusehen sind [ Wie sich die Stelllung der Aufsichtsratsmitglieder bei Weisungen der Gemeinde auswirkt, wird im Rahmen der gesellschaftlichen Treuepflicht und in einem eige nen Kapitel unter E 9 dieser Abhandlung besprochen. ] . Wenn wir im folgenden von den Rechten und Pflichten „kommunaler Vertreter" im Aufsichtsrat sprechen, dann nur, weil sich dieser Begriff so eingebürgert hat.
Mitglied im Aufsichtsrat kann nach § 100 (2) 1 AktG nicht werden, wer bereits 10 Aufsichtsratsmandate hat. Ebenso kann grundsätzlich ein Mitglied des Vorstandes nicht Mitglied des Aufsichtsrates werden - § 105 (1) AktG. Der Vertreter der Gemeinde in der Hauptversammlung - in vielen GO´s der hauptamtliche Bürgermeister - kann aber die Gemeinde ebenso im Aufsichtsrat vertreten.
Einen weitergehenden Ausschluß, der verhindern soll, daß Haupt- und Nebentätigkeit miteinander kollidieren, wie ihn z.B. § 13 KWahlG NW für die Wahl zum Rat vorsieht, gibt es grundsätzlich nicht. Selbst Vertreter eines Konkurrenzunternehmens sind vom Gesetz her nicht als Aufsichtsratsmitglieder ausgeschlossen. Häufig stellen sich auch Probleme hinsichtlich der Banken, die mehrere Unternehmen betreuen [ Vgl. zum Konflikt bei der Auseinandersetzung Thyssen-Krupp den Artikel „Dallas an der Ruhr" im Focus Nr. 13 vom 24.3. 97, S. 231 ff. ] .
1.3. Nebenamt
Wenn § 100 (2) 1 AktG bis zu 10 Aufsichtsratsmandate zuläßt und ein Aufsichtsratsmitglied, wie § 114 AktG zeigt, einen Dienst- oder Werkvertrag mit der Aktiengesellschaft schließen kann [ Grds. unter Ausnahme einer Tätigkeit als Vorstandsmitglied - Vgl.105 AktG ] , zeigt dies ziemlich deutlich, daß die Stellung als Aufsichtsratsmitglied als „nebenamtliche" Tätigkeit neben einer normalen Erwerbstätigkeit konzipiert ist [ Mertens 18 zu § 116; Hüffer, 1 zu § 116; BFH Urteil v. 4.5.94 BB 94, 1844 ] . Dort, wo, wie z.B. in § 116 AktG hinsichtlich der Sorgfaltspflicht des Aufsichtsratsmitglied auf § 93 (1) 1 AktG, also die Sorgfaltspflicht des Vorstandsmitgliedes, verwiesen wird, ist dies nicht so zu verstehen, daß für die Mitglieder in beiden Organen die gleiche Sorgfaltspflicht gilt. Neben den unterschiedlichen Aufgaben beider Organe ist in diesem Rahmen auch zu berücksichtigen, daß das Vorstandsmitglied hauptberuflich und das Aufsichtsratsmitglied nur nebenamtlich tätig ist.
Da das AktG 10 Aufsichtsratsmandate zuläßt und das GmbHG insofern gar keine Beschränkung enthält, Aufsichtsratsmitglieder aber z.T. auch ehemalige Vorstandsmitglieder sind, gibt es sicherlich auch „Aufsichtsratsprofis". Für die kommunalen Vertreter - sei es Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeiter oder Ratsmitglied - handelt es sich in der Regel um ein echtes Nebenamt.
1.4. Ordnung im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Vertreter, § 107 AktG. Der Vorsitzende hat grundsätzlich die Sitzungen des Aufsichtsrates einzuberufen - § 110 AktG - und - in der Regel gemäß der Ordnung für den Aufsichtsrat - die Tagesordnung festzusetzen. Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzenden bestimmt § 107 (2) AktG, wonach der Vorsitzende mit seiner Unterschrift die Verantwortung für die Niederschrift der Aufsichtsratssitzungen übernimmt.
Wie noch darzustellen sein wird, hat der Aufsichtsrat einen sehr engen Kontakt zum Vorstand zu halten. Nun können oftmals nicht alle Aufsichtsratsmitglieder immer mit allen Vorstandsmitgliedern engen Kontakt halten. In der Praxis findet der enge Kontakt auf der Ebene Vorstand/bzw. Vorstandsvorsitzender zu Aufsichtsratsvorsitzender statt. Auch inhaltlich treffen den Aufsichtsratsvorsitzenden deshalb besondere Rechte und Pflichten [ Vergröbert kann man sagen, daß seine Pflichten eher an dem Maßstab für den Vorstand zu messen sind. Oftmals wird gerade der Aufsichtsratsvorsitz von ausge schiedenen Vorstandsmitgliedern wahrgenommen. Vgl. Mertens 21 zu § 116, Hüffer, 3 zu § 116 ] .
Allerdings kann der Aufsichtsratsvorsitzende ohne besondere Bestimmung nicht den Aufsichtsrat vertreten [ Vgl. OLG Karlsruhe Urteil v. 13.10.95 WM 96, 161 ff ] .
1.5. Verhältnis Organ-Mitglied
Nach dem Aktiengesetz gibt es grundsätzlich Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates als Organ. So hat z.B. nach § 111 (1) AktG der Aufsichtsrat die Pflicht, den Vorstand zu überwachen. Das einzelne Aufsichtsratsmitglied wirkt im wesentlichen durch die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen und der Beschlußfassung in diesen Sitzungen mit [ Vgl. das Urteil des OLG Frankfurt v. 22.1.88 in WM 88, 330 ff, 332. Das einzelne Mitglied hat z.B. das Recht zur Einberufung des Aufsichtsrates, § 110 AktG, eine Abschrift der Niederschrift der Sitzung des Aufsichtsrates zu verlangen, § 107 (2) AktG, ein Verfahren nach § 98 AktG einzuleiten, die Vorlagen zum Jahres abschluß ausgehändigt zu erhalten , § 170 (3) AktG, und vor allem einen Bericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat zu verlangen, § 90 (3) 2 AktG, wobei aller dings bei Weigerung des Vorstandes ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats die ses Begehren stützen muß. Dagegen kann der Aufsichtsrat das einzelne Mitglied nicht von der Teilnahme an der Sitzung ausschließen - Vgl. dazu LG Mühlhausen Urteil v. 15.8.96 in ZIP 96, 1660 f ] . Die Folgen der Tätigkeit treffen dagegen das einzelne Aufsichtsratsmitglied als Person. Das Aufsichtsratsmitglied erhält eine Vergütung, kann aber auch abberufen oder haftbar gemacht werden, erleidet im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung.
1.5.1. Rechtswidrige Beschlüsse des Aufsichtsrats
Verstößt ein Beschluß des Aufsichtsrates gegen die Bestimmungen des Gesetzes oder die Satzung der AG, stellt sich die Frage, ob er nichtig - also allgemein nicht zu beachten - oder nur anfechtbar ist. Die Literatur hat lange daran festgehalten, daß ein derartiger Beschluß immer nichtig sei. In der Rechtsprechung konnte man deutlich ein Vordringen der Meinung feststellen, daß hier §§ 241 ff AktG analog anzuwenden seien. Das OLG Hamburg [ Vgl. Urteil des OLG Hamburg v. 6.3.92 AG 92, 197 ff ] hat dies wie folgt zum Ausdruck gebracht:
„Das Bedürfnis nach einer stärkeren Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit legt es nahe, Aufsichtsratsbeschlüsse daher nur in den Fällen als nichtig anzusehen, in denen sie als so grob fehlerhaft einzuordnen sind, daß nur die Nichtigkeitsfolge als angemessene Sanktion erscheint, d.h. also in den Fällen des § 241 AktG ..., in allen anderen Fällen sind sie nur anfechtbar...Gemäß § 246 Abs. 1 AktG ist eine Klage nur innerhalb einer kurz bemessenen Frist möglich... Damit wird vermeiden, daß noch Jahre in der Vergangenheit zurückliegende Beschlüsse als unwirksam angegriffen werden können, es sei denn, es handelt sich wirklich einmal um den Fall eines entsprechend § 241 AktG nichtigen Beschlusses. Weiter ist in diesem Zusammenhang anzuführen, daß eindeutig ist, wer klagen kann (Vgl. § 245 AktG) und wer zu verklagen ist (§ 246 Abs. 1 S.2 AktG)".
Der BGH hat diese Entscheidung des OLG Hamburg aufgehoben und die Geltung der §§ 241 ff AktG für den Aufsichtsrat verneint [ Vgl. BGH Urteil v. 17.5.93 in ZIP 93, 1079 ff ] . Die Übertragung der Rechtsgedanken der §§ 241 ff AktG auf den Aufsichtsrat sei nicht gerechtfertigt, grundsätzlich seien Beschlüsse nichtig. Zwar sei ein Bedürfnis an Rechtssicherheit anzuerkennen, diesem Bedürfnis könne aber flexibler durch die Anwendung der Grundsätze des Rechtsschutzinteresses und der Verwirkung Rechnung getragen werden.
An der Art der Darstellung mag man erkennen, daß wir mit der Argumentation des BGH nicht ganz glücklich werden konnten. Rechtsschutzinteresse und Verwirkung sind uns zu auslegungsfähig, um hier als Korrektiv zu dienen. Eine Orientierung an aus dem Gesetz ablesbaren Regelungen wäre der Funktion des Aufsichtsrates und den Erwartungen, die ein Aufsichtsrat im Rechtsverkehr auslöst, unserer Meinung nach angemessener. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber hier eine Änderung schafft.
1.5.2. Überstimmtes Aufsichtsratsmitglied
Sicherlich eine nicht ganz einfache Frage in diesem Zusammenhang ist die, was ein überstimmtes Mitglied machen kann. Wichtig ist insofern § 107 (2) AktG:
„(2) Über die Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende zu unterzeichnen hat. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats anzugeben... Jedem Mitglied des Aufsichtsrats ist auf Verlangen eine Abschrift der Sitzungsniederschrift auszuhändigen".
In der Regel dürfte es genügen, wenn das überstimmte Mitglied Gegenvorstellungen in gebotener Form zu Protokoll erhebt [ Mertens 38 zu § 77, Peltzer WM 81, 346 ff, 352 und OLG Frankfurt Urteil v. 22.1.88 in WM 88, 330 ff, 332 ] und sich, was von eminenter Bedeutung ist, das Protokoll aushändigen läßt [ Gemäß § 93 (2) 2 AktG muß im Streit das einzelne Aufsichtsratsmitglied darlegen und beweisen, daß er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Ge schäftsleiters angewandt hat. ] . Nur in schwerwiegenden Fällen wird das Aufsichtsratsmitglied sein Mandat niederlegen [ Mertens a.a.O., Peltzer a.a.O. ] . Dies hat jedoch mehr die Wirkung, die Ernsthaftigkeit der Lage gegenüber den anderen Mitgliedern zu demonstrieren, denn das überstimmte Mitglied, das seine Vorhaltungen durch das Protokoll nachweisen kann [ Auf Grund der Regelung des § 93 (2) AktG ist auch das Aufsichtsratsmitglied im Rahmen des bei der Haftung zu prüfenden Verschulden verpflichtet, darzulegen und zu beweisen, daß er dem Maßstab des sorgfältigen und ordentlichen Ge schäftsleiters genügt hat. Zur Frage, ob dies auch bezüglich der Pflichtverletzung gilt, vgl. Gehrlein NJW 97, 1905 f ] , wird in der Regel keine haftungs- oder strafrechtlichen Folgen fürchten müssen.
Es ist dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied wegen seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung aber davon abzuraten, sich, wenn er überstimmt wird, an Behörden [ Vgl. dazu Mertens a.a.O. und Säcker DVBl 86, 803 ff ] zu wenden oder die Flucht in die Öffentlichkeit [ Vgl. Mertens a.a.O. und Noack StuGR 95, 379 ff, 386 ] anzutreten. Gerade dann drohen ihm nämlich Haftung - Verletzung der Verschwiegenheitspflicht als Haftungsgrund nach §§ 116, 93 (2) AktG - und Strafbarkeit - § 404 AktG [ Vgl. Noack a.a.O. ] . Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit in Gesellschaftsorganen sollen grundsätzlich gesellschaftsintern ausgetragen werden [ Vgl. die Grundsätze zu Auseinandersetzungen im Aufsichtsrat BGH Urteil v. 28.11.88 in NJW 89, 929 ff ] . Die hier zu ziehenden Grenzen sind sehr eng:
„So kann es gerade im Interesse des Unternehmens notwendig werden, eine im Aufsichtsrat besprochene Angelegenheit anderweit in einem geschlossenen Kreis oder öffentlich zu erörtern, um Mißverständnisse auszuräumen, Gerüchten entgegenzutreten und das Bild der Gesellschaft nach innen und außen günstig zu beeinflussen; wann das der Fall ist, läßt sich nicht nach starren Regeln, sondern nur für den Einzelfall entscheiden" [ BGH Urteil v. 5.6.75 in BGHZ 65, 325 ff, 331 ] .
Dies bedeutet nichts anderes, als das derjenige, der sich an Behörde oder Öffentlichkeit wendet, z.B. erst durch ein anschließendes Strafverfahren oder einen Haftungsprozeß erfährt, ob er dies im konkreten Fall durfte oder nicht.
1.6. Ausschüsse des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat kann nach § 107 (3) AktG aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen, die vor allem seine Beschlüsse vorbereiten und ihre Ausführung überwachen sollen [ Zu Besetzungsfragen vgl. OLG Hamburg v. 25.5.84 in AG 84, 248 ff und Urteil v. 6.3.92, a.a.O. Die hierinsbesondere zu Arbeitnehmervertreter gemachten Ausfüh rungen weisen auch auf ein Problem kommunaler Vertreter mit Ausschüssen hin. Die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat stellen, worauf noch einzugehen sein wird, in der Regel ein Spiegelbild der im Rat vertretenen Parteien dar. Hier kön nen sich durch Ausschüsse Verschiebungen entweder zu Lasten der Kommune oder nur einer Partei ergeben. ] . Diesen Ausschüssen können auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden, wobei allerdings das Gesetz gewisse Ausnahmen - insbesondere Bestellung und Abberufung des Vorstandes sowie Anordnung des Zustimmungsvorbehaltes [ Die Ausübung des Zustimmungsvorbehaltes im Einzelfall soll nach dem Urteil des OLG Hamburg v. 15.9.95 ZIP 95, 1673 ff ohne Verstoß gegen § 107 (3) 2 AktG auf einen Ausschuß übertragbar sein. ] - vorsieht.
2. Pflichten des Aufsichtsrats
Wesentliche Pflichten im Rahmen der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einer AG sind die allgemeine Sorgfalts-, die Treue- und die Verschwiegenheitspflicht.
2.1 Sorgfaltspflicht
Die Aufsichtsratsmitglieder haben bei der „Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden" - §§ 116, 93 (1) 1 AktG. Das heißt in der Regel nichts anderes, als daß die Mitglieder bei ihrer Mitwirkung an den Aufgaben des Aufsichtsrates als Organ diesen Sorgfaltsmaßstab beachten müssen. Hier verbindet sich also wieder die Aufgabenstellung des Organs Aufsichtsrat mit den Rechten und Pflichten des einzelnen Mitglieds. Als erstes ist also die Aufgabenstellung des Organs Aufsichtsrat zu betrachten.
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 22.06.95 die Stellung des Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft [ abgedruckt in NJW-RR 95, 1371 ff ] wie folgt beschrieben:
„Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat zahlreiche Aufgaben wahrzunehmen. Beispielsweise sind ihm eine Reihe unternehmerischer Führungsentscheidungen zugewiesen, so etwa die Bestellung und Anstellung sowie die Abberufung von Vorstandsmitgliedern (§§ 84, 87 AktG), die Gestaltung der Vorstandsorganisation (§ 77 II 1 AktG), die Mitwirkung bei der Bilanzfeststellung (§§ 170 ff. AktG), die Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder (§ 89 AktG) sowie die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern (§ 112 AktG), ...Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat bestimmte Zuständigkeiten und Aufgaben in bezug auf die Hauptversammlung zu erfüllen, so etwa die Einberufung der Hauptversammlung (§ 111 III AktG), die Erarbeitung von Beschlußvorschlägen (§ 124 III AktG), die Erstellung von Berichten (§§ 171 II, 314 AktG), die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 AktG) sowie ggf. die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen (§ 245 Nr. 5 AktG). Im Zentrum der Aufgaben und Kompetenzen des Aufsichtsrats steht jedoch nach § 111 I AktG die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung .... Bei der Bewältigung sämtlicher dieser Aufgaben haben die Aufsichtsratsmitglieder gem. § 116 AktG i. V mit § 93 AktG die Sorgfalt und Verantwortung eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds anzuwenden. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist dabei das Gesellschafts- bzw. Unternehmensinteresse, an dem der Aufsichtsrat sein Handeln insgesamt auszurichten hat und das insb. auch den entscheidenden Maßstab für die verantwortungsbewußte Überwachung der Leitungsmaßnahmen des Vorstands darstellt ..., wobei der Aufsichtsrat nicht auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle zu beschränken, sondern neben der Ordnungs- auch die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leitungsentscheidungen des Vorstands zu überwachen hat ...."
2.1.1. Überwachung des Vorstandes
Dreh und Angelpunkt der Aufgabenstellung des Aufsichtsrates ist also die Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand, § 111 (1) AktG.
2.1.1.1. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
Gegenstand der Überwachung ist Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat wacht darüber, daß der Vorstand seine Pflichten einhält, er muß den Vorstand zur Pflichterfüllung anhalten, ggf. muß er den Vorstand in schwerwiegenden Fällen abberufen [ Mertens 11 zu § 111 ] . Allerdings darf der Aufsichtsrat dabei nicht mittelbar die Geschäftsführung an sich ziehen - § 111 (4) S. 1 AktG. Er muß das unternehmerische Ermessen des Vorstandes respektieren [ Mertens a.a.O., so hat z.B. das LG Darmstadt in seinem Urteil v. 6.5.86 ZIP 86, 1389 ff entschieden, daß die Ausglieder eines Geschäftsbereichs - hier der Daten verarbeitung - allein Sache der Geschäftsführung sei. ] . Der Aufsichtsrat kann insbesondere dem Vorstand keine Weisungen erteilen [ Mertens a.a.O. ] .
Eine Streitfrage ist dabei, ob sich die Überwachung nur auf den Vorstand erstreckt oder auch Angestellte, die mit wesentlichen Aufgaben der Geschäftsführung betraut sind, zu überwachen sind [ Mertens 21 zu § 111 ] . Die AG ist nach §§ 3 AktG, 6 (1) HGB „Kaufmann" [ Das gleiche gilt nach §§ 11 (3) GmbHG, 6 (1) HGB für die GmbH. ] . Sie kann also Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte bestellen, die dann auch das Recht haben können, ganz wesentliche Geschäfte für die Gesellschaft zu tätigen. Der theoretische Streit um die Frage, ob der Aufsichtsrat z.B. auch den Prokuristen überwachen muß, soll hier dahingestellt bleiben. Die Kontrolle, ob der Vorstand seinerseits der Pflicht zur sachgerechten Auswahl und zur gebotenen Überprüfung von Angestellten nachgekommen ist, ist unstreitig Aufgabe des Aufsichtsrates [ Mertens a.a.O. ] . Es spricht viel dafür, daß sich der Aufsichtsrat bezüglich des Verhaltens z.B. des Prokuristen mit der mittelbaren Überwachung über den Vorstand begnügen muß. Dies erscheint auch wegen der durch die Nebenamtlichkeit bedingten zeitlichen Einschränkung der Betätigungsmöglichkeiten des Aufsichtsratsmitgliedes angemessener, als den Aufsichtsrat auch noch zum Wächter über Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte zu bestimmen.
2.1.1.2. Art und Intensität - Beziehung zur Berichtspflicht
Art und Intensität der Überwachung richten sich nach der jeweiligen Lage der Gesellschaft. Einen Anhalt dafür liefert die Wechselbeziehung zu § 90 (1) AktG. Nach dieser Vorschrift hat der Vorstand dem Aufsichtsrat innerhalb bestimmter Fristen zu folgenden Themen Bericht zu erstatten:
„(1) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über
1 die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung;
2. die Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere die Rentabilität des Eigenkapitals;
3. den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, und die Lage der Gesellschaft;
4. Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können.
Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen zu berichten; als wichtiger Anlaß ist auch ein dem Vorstand bekanntgewordener geschäftlicher Vorgang bei einem verbundenen Unternehmen anzusehen, der auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluß sein kann.
(2) Die Berichte nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sind wie folgt
zu erstatten:
1. die Berichte nach Nummer 1 mindestens einmal jährlich, wenn nicht Änderungen der Lage oder neue Fragen eine unverzügliche Berichterstattung gebieten;
2 die Berichte nach Nummer 2 in der Sitzung des Aufsichtsrats, in der über den Jahresabschluß verhandelt wird;
3. die Berichte nach Nummer 3 regelmäßig, mindestens vierteljährlich;
4. die Berichte nach Nummer 4 möglichst so rechtzeitig, daß der Aufsichtsrat vor Vornahme der Geschäfte Gelegenheit hat, zu ihnen Stellung zu nehmen."
Diese Bericht hat der Aufsichtsrat inhaltlich zu prüfen. Ebenso hat er über die Einhaltung der Berichtspflicht nach § 90 (1) AktG zu wachen [ Mertens 16 zu § 111 ] - „Fristenkontrolle".
Daneben kann der Aufsichtsrat jederzeit nach § 90 (3) AktG einen Bericht über Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluß sein können, verlangen.
2.1.1.3. Beratung des Vorstandes als Überwachungsaufgabe
Die Überwachung ist - entgegen ihrem Wortlaut - keine nur auf die Vergangenheit gerichtete Aufgabe. Ziel des Aufsichtsrates muß es vielmehr sein, möglichst prophylaktisch tätig zu werden [ Mertens 34 zu § 211 ] . Deshalb ist es Teil der Überwachung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat, daß der Aufsichtsrat sich mit dem Vorstand berät. Der BGH [ BGH v. 25.3.91 in BGHZ 114, 127 ff, 130, Vgl. auch Jäger DStR 96, 671 ff ] begründet die Beratungsfunktion als Teil der Überwachung in seinem Urteil vom 25.3.91 wie folgt:
„Nach § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat in erster Linie die Geschäftsführung zu überwachen. Diese Kontrolle bezieht sich nicht nur auf abgeschlossene Sachverhalte, sondern erstreckt sich auch auf grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik; sie ist nicht auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt, sondern muß die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung einbeziehen. Eines so verstandene Kontrolle kann wirksam nur durch ständige Diskussion mit dem Vorstand und insofern durch dessen laufende Beratung ausgeübt werden; die Beratung ist deshalb das vorrangige Mittel der in die Zukunft gerichteten Kontrolle des Vorstands ...".
Recht- und Zweckmäßigkeit als Gegenstand bilden also die eine Grenze, ein auf die Zukunft gerichtetes, schadensverhütendes Tätigwerden die andere.
2.1.1.4 Ermessen oder Pflicht zum Einschreiten
Was ist nun, wenn im Rahmen der Überwachung Hinweise auftauchen, die auf eine Pflichtverletzung des Vorstandes hindeuten ? Für die weitere Betrachtung ist dies sicherlich eine immens wichtige Frage, bestimmt sich doch hiernach, ab wann sich das Aufsichtsratsmitglied selbst haftbar machen oder wegen Verstoßes gegen § 266 StGB einer Strafverfolgung unterzogen werden kann.
Das OLG Düsseldorf hat in seinem o.g. Urteil entschieden, daß die Frage, ob der Aufsichtsrat einschreitet oder nicht, in seinem Ermessen stehe. Nur wenn, wie bei einer Ermessensreduzierung auf Null nur ein Einschreiten in Betracht komme, sei eine Verpflichtung zum Einschreiten gegeben [ OLG Düsseldorf a.a.O., NJW-RR 95, 1371, 1375 ff, zur Kritik in der Literatur vgl. Raiser NJW 96, 552 ff und Fischer BB 96, 225 ff ] . Eine Pflichtverletzung der Aufsichtsratsmitglieder, die zur eigenen Haftung oder sogar Strafverfolgung führen kann, kommt auf der Basis dieser Ansicht nur in Betracht, wenn entweder eine Ermessensverdichtung auf Null eingetreten ist oder die angestellte Abwägung unsachgemäß erfolgte. Auf der Basis der Gegenansicht verletzen dagegen die Aufsichtsratsmitglieder ihre haftungs- und strafrechtlichen Pflichten bereits dann, wenn sie gegen den Vorstand bei Feststellung eines Mißstandes nicht einschreiten.
Dabei hat das OLG Düsseldorf angenommen, daß das Ermessen es erlaube, von der Verfolgung eines Schadensersatzanspruches in Höhe von 80 bis 125 Mio. DM abzusehen [ Wobei in der Literatur vor allem die Höhe des Schadens als Anlaß zur Urteils schelte genommen wurde. ] . Neben der Höhe des Schadens hat das Gericht das Risiko des Ausgangs eines Prozesses berücksichtigt [ Geschätzte Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts - Vorschußpflicht besteht auch gegenüber dem eigenen Anwalt und auch die siegreiche Partei kann Zweitschuldner sein - zwischen 1,4 - bei 80 Mio DM Streitwert - und 2,2 Mio. DM - bei 125 Mio DM -für eine Instanz. ] , wobei sich auch die Frage stellt, ob eine solche Summe von den Vorstandsmitgliedern überhaupt hätte beigetrieben werden können. Es sei aber auch der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen [ Soweit das OLG die Grundsätze zur gefahrgeneigten Arbeit heranzieht, kann das Mißverständnisse begründen. Wie noch bei den Haftungsgrundsätzen darzulegen sein wird, ist die Gesellschaft vielmehr oft auch genötigt, riskante Geschäfte zu machen, woraus man dem Vorstand dann keinen Vorwurf machen kann. Also ist weniger auf den Grundsatz der gefahrgeneigten Arbeit zurückzugreifen, als vom Gesellschaftszweck aus zu definieren, inwieweit die Eingehung eines Risikos notwendig war. ] , was im Ergebnis dann richtig ist, wenn der Gesellschaftszweck den Vorstand quasi zwingt, Risiken einzugehen, die sich bei dem fehlgeschlagenen Geschäft konkretisiert haben. Letztlich wurde das Interesse der Gesellschaft an der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit den Vorstandsmitgliedern herangezogen [ Bei anderen Geschäften kann die Gesellschaft z.B. auf die Vorstandsmitglieder angewiesen sein. Bei einem Schaden von 80 bis 125 Mio. DM ist dies ggf. das schwächste Argument. ] .
Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.4.97 die Betrachtung präzisiert und betont den Aspekt der Abwägung im Rahmen der Entscheidung über das Vorgehen [ BGH Urteil v. 21.4.97 NJW 97, 1926 ff ] . So heißt es:
„Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß den Aufsichtsrat die Pflicht trifft, eigenverantwortlich das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern zu prüfen und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, solche unter Beachtung des Gesetzes- und Satzungsrechtes ... zu verfolgen. Diese Verpflichtung ergibt sich einmal aus der Aufgabe des Aufsichtsrates, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen ..., zum anderen daraus, daß der Aufsichtsrat die Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich vertritt...
Die Entscheidung des Aufsichtsrates, ob ein Vorstandsmitglied wegen Verletzung seiner Geschäftsführungspflichten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden soll, erfordert zunächt die Feststellung des zum Schadensersatz verpflichtenden Tatbestandes in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht sowie eine Analyse des Prozeßrisikos und der Beitreibbarkeit der Forderung. Bei seiner Beurteilung ... hat der Aufsichtsrat zu berücksichtigen, daß dem Vorstand bei der Leitung der Geschäfte des Gesellschaftsunternehmens ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden muß, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit schlechterdings nicht denkbar ist. Dazu gehört neben dem bewußten Eingehen geschäftlicher Risiken grundsätzlich auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen...Gewinnt der Aufsichtsrat, den Eindruck, daß ... er (Anm. der Vorstand) also keine „glückliche Hand" bei der Wahrnehmung seiner Leitungsaufgabe hat, kann ihm das Veranlassung geben, auf dessen Ablösung hinzuwirken. Eine Schadensersatzpflicht des Vorstandes kann daraus nicht hergeleitet werden. Diese kann erst in Betracht kommen, wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewußtsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muß, deutlich überschritten sind, die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt worden ist oder das Verhalten des Vorstandes aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muß".
Soweit sich auf dieser Basis ein Schadensersatzanspruch ergibt, hat der BGH den Aufsichtsrat auch grundsätzlich für verpflichtet angesehen, diesen zu verfolgen. Ein Absehen von der Verfolgung sei nur gerechtfertigt,
„wenn gewichtige Interessen und Belange der Gesellschaft dafür sprechen, den ihr entstandenen Schaden ersatzlos hinzunehmen. Diese Voraussetzung wird im allgemeinen nur erfüllt sein, wenn die Gesellschaftsinteressen und -belange, die es geraten erscheinen lassen, keinen Ersatz des der Gesellschaft durch den Vorstand zugefügten Schadens zu verlangen, die Gesichtspunkte, die für eine Rechtsverfolgung sprechen, überwiegen oder ihnen zumindest annähernd gleichwertig sind."
Die Verfolgung der Ansprüche müsse dabei die Regel und das Absehen von der Verfolgung die Ausnahme sein.
Der BGH hat die Entscheidung in der Sache an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen.
Was bedeutet dies nun praktisch für die Frage, ob der Aufsichtsrat einschreiten muß oder nicht [ Vgl. Horn ZIP 97, 1129 ff, 1136 ff und Thümmel DB 97, 1117 ff ] ? Die erste Frage ist die nach der Pflichtverletzung des Vorstandes. Liegt eine Verletzung der Gesetzes oder der Satzung der AG vor, wird man diese bejahen müssen. Hat der Vorstand bei einem riskanten Geschäft schlichtweg Pech gehabt, kann der Aufsichtsrat, soweit ein wichtiger Grund nach § 84 (3) AktG vorliegt, den Vorstand abberufen, eine Pflichtverletzung liegt aber nur unter den vom BGH genannten eingeschränkten Voraussetzungen vor. Die zweite Frage ist die, ob bei einer Pflichtverletzung von einer Verfolgung abgesehen werden kann. Auch hier wird man wiederum der konkreten Pflichtverletzung die gegen eine Verfolgung sprechenden Umstände entgegenstellen müssen. Allerdings werden gewichtige, ganz erhebliche Umstände anzuführen sein, wenn man bei dem im o.g. Fall im Raum stehenden Schaden von 80 bis 125 Mio. DM z.B. von einer Verfolgung absehen will.
2.1.2 Einberufung der Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat hat, soweit das Wohl der Gesellschaft es erfordert, durch Beschluß mit einfacher Mehrheit die Hauptversammlung einzuberufen, § 111 (3) AktG.
2.1.3 Ernennung und Abberufung des Vorstandes
Nach § 84 AktG ist es Aufgabe des Aufsichtsrates, den Vorstand zu bestellen und ggf. Vorstandsmitglieder oder den Vorstandsvorsitzenden abzuberufen. Gemäß § 87 AktG „überwacht" der Aufsichtsrat die Bezüge der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat, der nach § 112 AktG die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand vertritt, hat als Annex zu diesen Vorschriften auch die Aufgabe, den Anstellungsvertrag mit den Vorstandsmitglieder zu schließen bzw. zu kündigen.
Wesentlich für die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats ist die Möglichkeit, Vorstandsmitglieder abzuberufen. Als Voraussetzung einer Abberufung bestimmt § 84 (3) AktG:
„Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, daß das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist."
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalles. Als grobe Pflichtverletzung gelten u.a. strafbare Handlungen - auch im privaten Bereich -, mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat, Aneignung von Gesellschaftsvermögen, hohe Verschuldung, insbesondere Konkurs oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung [ Vgl. insgesamt Hüffer 28 zu § 84 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung. Bei der Verschuldung könnte aber auch ein Fall des Vertrauensentzuges vorliegen, der nur die Hauptversammlung zur Abberufung berechtigt. ] . Als Unfähigkeit gelten fehlende Kenntnisse oder Unverträglichkeit, die kollegiale Zusammenarbeit ausschließt [ Hüffer a.a.O. ] . Die Hauptversammlung repräsentiert die Gesellschafter. Mit der Möglichkeit, eine Abberufung durch die Hauptversammlung zu erwirken, wird dem Umstand Rechnung getragen, daß der Macht des Vorstandes ein Vertrauen der Gesellschafter gegenüberstehen muß [ Hüffer a.a.O ] .
Allerdings kann die Abberufung dann zum Eigentor werden, wenn der Anstellungsvertrag des Vorstandes „weiterläuft", weil man dann den Betreffenden „belohnt", indem er fürs Nichtstun bezahlt wird [ Vgl. z.B. den Fall des BGH im Urteil v. 28.10.96 in NJW-RR 97, 537 f ] . In vielen Fällen wird mit dem wichtigen Grund für die Abberufung zugleich ein Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrages nach § 626 BGB vorliegen. Es wird aber auch für zulässig gehalten, daß der Anstellungsvertrag insofern bedingt wird, daß mit der Abberufung der Anstellungsvertrag endet [ Vgl. Rellermeyer ZGR 93, 77 ff, 81 ff ] . Bei der Entscheidung, ob ein Aufsichtsrat die Abberufung von Vorstandsmitgliedern ins Auge faßt, wird er sich mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen.
2.1.4. Prüfung des Jahresabschlusses
Nach § 171 (1) AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluß, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Gemäß § 171 (2) AktG hat der Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung nach Abs. 1 schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten, wobei er auch mitteilen muß, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung während des Jahres geprüft hat [ Zur Frage, wie intensiv geprüft werden muß, kann hier nichts gesagt werden. Es handelt sich um eine Einzelfrage, die z.B. vom Gesellschaftszweck, den anstehen den Geschäften und der Lage der Gesellschaft abhängt. Insofern können wir nur darauf hinweisen, daß in dem Kommentar „Zeiß, Das Recht der Eigenbetriebe" unter Anhang 6 bis 9 die Grundsätze abgedruckt sind, die insofern für Wirt schaftsprüfer gelten. Das nebenamtliche Aufsichtsratsmitglied muß nun sicherlich so prüfen wie ein Wirtschaftsprüfer. Auf der anderen Seite können diese Grund sätze auch Aufsichtsratsmitgliedern insofern wichtige Anhaltspunkte liefern. ] . Der Aufsichtsrat setzt grds. gemäß § 172 AktG den Jahresabschluß mit dem Vorstand fest.
2.1.5. Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter
Bei all den vorgenannten Aufgaben müssen die Aufsichtsratsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahren, §§ 116, 93 (1) 1 AktG [ Mertens 6 zu § 93, Hüffer 3 zu § 93 ] . Grundsätzlich handelt es sich um einen objektiven Pflichtenmaßstab. Zwar kann der Verweis auf § 93 (1) 1 AktG nicht bedeuten, daß die inhaltlichen Anforderungen an das hauptamtlich tätige Vorstandsmitglied auf die Anforderungen des nebenamtlich tätigen Aufsichtsratsmitglieds übertragen werden. Das Aufsichtsratsmitglied muß aber in der Lage sein, z.B. die ihm obliegende Überwachungsaufgabe zu erfüllen.
Insofern heißt es in dem Urteil des BGH [ BGH v. 15.11.82 in BHGZ 85, 293 ff ] vom 15.11.82:
„Danach (gemeint ist § 111 Abs. 5 AktG) können die Aufsichtsratsmitglieder ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen. Mit diesem Gebot persönlicher und eigenverantwortlicher Amtsausübung ist vorausgesetzt, daß ein Aufsichtsratsmitglied diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen muß, die es braucht, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können...
Andererseits ist nicht zu erwarten, daß jedes Aufsichtsratsmitglied auf sämtlichen Gebieten, auf denen der Aufsichtsrat tätig wird, umfassende Spezialkenntnisse besitzt. Auch können im Aufsichtsrat Fragen auftauchen oder Maßnahmen durchzuführen sein, die über die Fachkunde oder die zeitlichen und technischen Möglichkeiten seiner Mitglieder hinausgehen. Deshalb gibt das Gesetz dem Aufsichtsrat die Befugnisse, Sachverständige zur Beratung über „einzelne" Gegenstände zuzuziehen (§ 109 Abs. 1 Satz 2 AktG) oder sie für „bestimmte" Prüfungsaufgaben zu beauftragen (§ 111 Abs. 2 Satz 2 AktG)."
Zusätzlich wird ein also ein subjektives Korrektiv eingeführt, der sich je nach den Voraussetzungen des jeweiligen Mitgliedes unterschiedlich auswirken kann. So kann von einem Hauptverwaltungsbeamten oder Beigeordneten, soweit er nach den Vorschriften der jeweiligen Gemeindeordnung die Befähigung zum Richteramt besitzen muß, in rechtlichen Fragen sicherlich ein anderes Verhalten erwartet werden als von dem entsandten Ratsmitglied, dem diese Vorbildung fehlt, bei dem aber z.B. in technischer Hinsicht ggf. Vorkenntnisse zu berücksichtigen sein können.
Dieses Risiko kann nur im Einzelfall durch die Einschaltung externer Berater beschränkt werden, §§ 109 (1), 111 (2) AktG [ BGH v. 15.11.82 a.a.O. ] .
2.2. Treuepflicht
Das Aufsichtsratsmitglied unterliegt als Mitglied des Organes einer Gesellschaft der Treuepflicht. Er ist der Gesellschaft zur Loyalität verpflichtet. Man kann die allgemeine Treuepflicht auch als „Mutter aller Pflichten" verstehen, ließen sich doch bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung die Sorgfalts- und auch die Verschwiegenheitspflicht aus ihr ableiten [ Vgl. auch Scholz/Schneider 341 zu § 52 ] . Aus dem Schatten der spezialgesetzlichen Verpflichtungen tritt die allgemeine Treuepflicht als Auffangtatbestand insbesondere bei Interessenkollisionen der Aufsichtsratsmitglieder hervor [ Vgl. aber auch zur Diskussion um das Wettbewerbsverbot Scholz/Schneider 350 zu § 52 GmbHG, aber auch zu Arbeitnehmervertretern während eines Arbeits kampfs - 356 zu § 52 GmbHG. ] .
2.2.1. Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied
Als Amtsträger hat das Aufsichtsratsmitglied sich allein am Gesellschaftsinteresse zu orientieren, auch wenn das nebenamtliche Aufsichtsratsmitglied in seiner Haupttätigkeit andere Interessen verfolgen muß. Die Berufung auf einen Interessenkonflikt kann nicht entlasten [ Mertens 23 zu § 116; BGH v. 29.1.62 in BGHZ 36, 296 ff, 306; BGH Urteil vom 21.12.79 in NJW 80, 1629 ff ] . Dabei sind Interessenkollissionen kein spezifisches Problem kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat [ vgl. Heuking/Jasper DStR 92, 1435 ff und Deckert DZWiR 96, 406 ff ] . Ein Beispiel ist hier der Fall, den der BGH in seinem Urteil vom 21.12.79 zu entscheiden hatte. Ein von einer Bank bestelltes Aufsichtsratsmitglied veranlaßte den Vorstand für die mittlerweile notleidende Bank ohne rechtliche oder kaufmännische Rechtfertigung eine Sicherung in Höhe von rund 1 Mio. DM zu übernehmen, aus der die AG in Anspruch genommen wurde. Der BGH führte dazu aus:
„Veranlaßt ein Aufsichtsratsmitglied, wie es hier der Fall war, seine Gesellschaft zum Abschluß eines für sie schädlichen Geschäfts mit einem Unternehmen, dem er selbst interessenmäßig verbunden ist und dessen vertretungsberechtigtes Organ er ist, so ist das trotz der gegenläufigen Interessen und Pflichten in seiner Person gegenüber jener Gesellschaft pflichtwidrig und von ihm zu vertreten."
Mag dies noch ohne weiteres einleuchten, wenn es wie hier um finanzielle Interessen geht, wird der kommunale Vertreter im Aufsichtsrat einwenden, daß es einer Kommune um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, um Steuergelder, schlichtweg um das Gemeinwohl geht. Hat das Interesse der Gesellschaft auf Grund der gesellschaftrechtlichen Treuepflicht auch Vorrang vor dem Gemeinwohl, zumal die Gemeinde nach den kommunalrechtlichen Vorschriften ja gerade über den Aufsichtsrat Einfluß nehmen soll ? Wegen der engen Beziehung zu den kommunalrechtlichen Vorschriften wollen wir die vertiefende Diskussion des Problems auf den Bereich der Erörterung der kommunalrechtlichen Vorschriften verschieben.
Das Aufsichtsratsmitglied kann sich in der oben beschriebenen Situation ggf. der Stimme bzw. der Einflußnahme auf die Entscheidung des Aufsichtsrat enthalten [ Mertens a.a.O., Decher ZIP 90, 277 ff, 279 ] . Bei einem dauernden Interessenkonflikt kann sich die Frage stellen, ob er sein Amt niederlegen muß [ Vgl. Decher ZIP 90, 277 ff, 279 ] . Grundsätzlich diesem Konflikt aus dem Weg gehen, kann ein kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat einer AG nicht.
2.2.2. Treuepflicht außerhalb der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied
Auch außerhalb der Wahrnehmung der Stellung im Aufsichtsrat unterliegen die Mitglieder einer Treuepflicht, die ihnen aber nicht gebietet, die Verfolgung eigener Interessen oder Interessen Dritter zu unterlassen, weil dies der Gesellschaft Nachteile zufügen könnte [ Heuking/Jasper nennen hier z.B. das Aufsichtsratsmitglied, das als Vertreter der Hausbank Einfluß auf Kredite der Gesellschaft nehmen kann. ] . Die Treuepflicht außerhalb der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ist also wesentliche schwächer ausgestaltet. Sie kann aber bei grob illoyalem Verhalten, z.B. dem Ausschlachten von Insiderwissen oder der Annahme einer Belohnung für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten [ Vgl. Mertens a.a.O., 29 zu § 116 ] verletzt sein.
2.2.3. Abgrenzung
Nun führt aber nicht automatisch jeder Interessengegensatz zu einer Treuepflichtverletzung. Der Aufsichtsrat wird in vielen Fällen von Repräsentanten unterschiedlichster Gruppen besetzt. Er kann und soll deshalb auch durchaus unterschiedliche Meinungen zusammenführen und aufeinander prallen lassen, soweit der einzelne Standpunkt nicht unter dem Gesichtspunkt des Unternehmenswohles unhaltbar ist [ Vgl. Mertens a.a.O, 28 zu § 116 ] . Aufsichtsratsmitglieder können mit ihrer Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär, Mitarbeiter einer Hausbank oder Manager einer anderen Gesellschaft - letztendlich bei 10 zulässigen Mandaten auch mit anderen Aufsichtsratstätigkeiten - in einen Interessenkonflikt [ Vgl. z.B. Heuking/Jasper DStR 92, 1438 ff, 1438 ] geraten. Für die öffentliche Hand als Aktionär hat der BGH ausgeführt [ BGH Beschluß v. 17.3.97 ZIP 97, 887 ff ] :
„Denn anders als bei privaten Aktionären ist bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Regelfall davon auszugehen, daß sie sich bei der Ausübung ihres Einflusses ... nicht nur von typischen Aktionärsinteressen, sondern auch von anderen Interessen leiten lassen, nämlich solchen, die aus ihrer öffentlichen Aufgabenstellung herrühren".
Bei der Frage nach der Abgrenzung stößt man fast unweigerlich auf HEW/Janssen. Im Fall HEW/Janssen ging es um die Teilnahme eines schleswig-holsteinischen Ministers, dessen Regierung sich für den Ausstieg aus dem Atomstrom einsetzte, an Sitzungen des Aufsichtsrates eines Energiekonzernes, der auch Atomstrom nutzte. Während man dem Minister allein wegen der Tatsache, daß er als Mitglied einer Partei und einer Regierung sich für den Ausstieg aus dem Atomenergie einsetzte, keinen Vorwurf machen konnte - keine Verletzung der Treuepflicht außerhalb der Stellung im Aufsichtsrat -, konnte ihm ein entsprechendes Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat einer AG, die durch den Ausstieg aus der Atomenergie einen hohen wirtschaftlichen Schaden erlitten hätte, sehr wohl zum Vorwurf gereichen [ Beschluß des OLG Hamburg vom 23.1.90 in ZIP 90, 311 ff; auf die Frage, ob der Schwerpunkt auf der Fremdbestimmtheit des Verhaltens oder der Schädigung der Gesellschaft liegt, werden wir im Rahmen der Fragen zur Abberufung noch ein gehen. ] . Genauso wird man dem Vertreter der Kommune im Aufsichtsrat - unbeschadet der Frage, ob er nach den jeweiligen gemeinderechtlichen Vorschriften sich nicht wegen Befangenheit einer Teilnahme an einem Entscheidungsprozeß zu enthalten hat - nun nicht verwehren können, im Rat oder seinen Ausschüssen bzw. in der Partei Ziele zu verfolgen, die ggf. nicht den Zielen der Aktiengesellschaft entsprechen. Kritisch wird - von Ausnahmefällen abgesehen - es nur, wenn diese kommunalen oder parteipolitischen Ziele auf sein Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat durchschlagen [ Vgl. hierzu die weitergehende Diskussion insbesondere zum kommunalen Wei sungsrecht ] .
2.3. Verschwiegenheitspflicht
Gemäß §§ 116, 93 (1) 2 AktG haben auch die Aufsichtsratsmitglieder über vertrauliche Angaben und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren - Verschwiegenheitspflicht. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht insoweit nicht innerhalb der Gesellschaft - z.B. gegenüber Vorstand und Abschlußprüfer [ Mertens 53 zu § 116, Hüffer 8 zu § 93 ] -, soweit dies zur Wahrnehmung der gesellschaftsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. Insbesondere kann sich auf Grund der Aufgabe des Aufsichtsrates auch der Vorstand ihm gegenüber nicht auf die Verschwiegenheitspflicht berufen [ Hüffer 8 zu § 93 ] . Als Dritter, dem gegenüber die Verschwiegenheit zu wahren ist, ist für den Vertreter der Gemeinde im Aufsichtsrat aber unstreitig die Gemeinde als Aktionär anzusehen [ Vgl. §§ 394, 395 AktG, Mertens 52 zu § 116; wenn hier zwischen der Gemeinde und ihrem Vertreter in der Hauptversammlung unterschieden wird - Vgl. z.B. Harder/Ruter GmbHR 95, 813 ff, 816 - würde dies letztendlich zu einer Umge hung der Verschwiegenheitspflicht führen. Der Vertreter in der Hauptversamm lung ist echter Vertreter der Gemeinde und voll informationspflichtig. Man kann hier also nicht vertreten, daß er zu behandeln ist, wie Vorstand oder Abschluß prüfer. ] . Der Gemeinde steht wie jedem Aktionär nach dem AktG grundsätzlich nur der Auskunftsanspruch gegen den Vorstand in der Hauptversammlung nach § 131 AktG zu. Sonderregelungen zur Erfüllung landesrechtlicher Berichtspflichten gegenüber Kommunen stellen §§ 394, 395 AktG auf.
2.3.1. Geheimnis/vertrauliche Angabe
Insgesamt ist bei der Frage, was als „Geheimnis" oder „vertrauliche Angabe" Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht sein kann, ein objektiver Maßstab anzulegen [ BGHZ 65, 325 ff, 329 ] . Daß der Vorstand eine Information als geheim bezeichnet, mag für die Aufsichtsratsmitglieder darauf hindeuten, daß diese der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Der Vorstand kann aber keine Information für den Aufsichtsrat verbindlich als Geheimnis festlegen [ Mertens 43 zu § 116, Hüffer 7 zu § 93 ] .
Der BGH [ BGH Urteil v. 5.6.75 in BGHZ 65, 325 ff, 329 ] hat dies in seinem Urteil vom 5.6.75 so charakterisiert:
„Dabei mag davon ausgegangen werden, daß die Begriffe „vertrauliche Angaben" und „Geheimnisse" in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG insofern auch ein subjektives Moment enthalten, als sich die Vertraulichkeit einer Angabe unter Umständen erst aus einem ausdrücklichen Hinweis ergeben kann und zu jenem Geheimnis der (geäußerte oder mutmaßliche) Wille zur Geheimhaltung gehört. Was bewußt jedermann offenbart wird, ist kein Geheimnis mehr. Das entscheidende Merkmal für die Beurteilung der Schweigepflicht ist aber ein objektives, nämlich das Bedürfnis der Geheimhaltung im Interesse des Unternehmens."
Als Geheimnis ist jede Information anzusehen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen bekannt ist und deren Verbreitung darüber hinaus dem Interesse der Gesellschaft abträglich sein könnte [ Mertens 43 zu § 116, Hüffer 7 zu § 93 ] . Als Beispiele werden in § 93 (1) 2 AktG namentlich Betriebs- (technischer Bereich) und Geschäftsgeheimnisse (kaufmännischer Bereich) genannt. Darunter können Herstellungsverfahren, Produktionsvorhaben, Kundenstamm, Finanzpläne, aber auch wesentliche Personalentscheidungen fallen.
Vertrauliche Angaben können alle Informationen sein, an deren Nichterörterung die Gesellschaft ein Interesse hat [ Mertens 45 zu § 116, Hüffer 7 zu § 93 ] . Es wird sogar die Meinung vertreten, daß der Begriff ein Auffangtatbestand sei, damit auch Angaben, die einem größeren Kreis bekannt, also kein Geheimnis mehr sind, nicht zum Schaden der Gesellschaft über diesen Kreis hinaus weiterverbreitet werden können [ Gaul GHH 86, 296 ff, 298; Hintergedanke ist hier gerade beim Aufsichtsrat, daß er durch den ständigen Kontakt mit dem Vorstand sehr viele Dinge erfährt, die er ggf. auch Organen der Kommune, deren Vertreter er ist, gemäß § 394 AktG - auf den noch eingegangen wird - mitteilt, es aber der Gesellschaft sehr wohl schaden könnte, wenn diese Dinge z.B. in die Presse gerieten. ] .
2.3.2. Sitzungen des Aufsichtsrats
Besonderes Augenmerk auf die Verschwiegenheitspflicht ist hinsichtlich der Sitzungen des Aufsichtsrates zu legen. Nach § 109 AktG dürfen an den Sitzungen des Aufsichtsrates grundsätzlich nur Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder teilnehmen. Aus dem Gebot der vertrauenvollen Zusammenarbeit der Aufsichtsratsmitglieder folgt, daß die Beratung und Abstimmung durchweg als geheim zu behandeln ist [ Mertens 49 zu § 116; Gaul, a.a.O, 299; BGHZ 65, 325 ff, 331 f, sehr detailliert Säcker DVBl 86, 803 ff, 806 ff ] .
2.3.3. Allgemeine Grenzen der Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht grenzenlos. Die AG kann auch nicht anordnen, daß „alle Kenntnisse", die ein Aufsichtsratsmitglied erlangt, geheim zu halten sind. Dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied verbleibt auch insofern ein Spielraum zur eigenverantwortlichen Beurteilung:
„Denn die Größe der Verantwortung bedingt auch ein gewisses Maß an Freiheit, im Einzelfall mit der gebotenen Sorgfalt selber zu prüfen und zu entscheiden, wie die übernommenen Aufgaben am besten zu erfüllen sind. Dazu kann auch ein abgewogenes Urteil darüber gehören, wann Schweigen Pflicht und wann es erlaubt oder vielleicht sogar nötig, über eine bestimmte Angelegenheit zu reden" [ BGH v. 5.6.75 BGHZ 65, 325 ff, 327 ] .
So macht sich nach § 404 AktG z.B. nur strafbar, wer ein Geheimnis unbefugt offenbart. So sind Aufsichtsratsmitglieder im Strafprozeß aussagepflichtig [ Mertens 37 zu § 116, Hüffer 9 zu § 93 ] . Wird also gegen den Vorstand oder den Aufsichtsratsvorsitzenden ein Strafverfahren betrieben, kann sich das einzelne Aufsichtsratsmitglied als Zeuge nicht auf die Verschwiegenheitspflicht berufen. Für den Zivilprozeß - Gläubiger verklagt die AG und benennt ein Aufsichtsratsmitglied als Zeuge - ist dies zumindest streitig [ Vgl. § 383 (1) 6 ZPO, Mertens 37 zu § 116, Hüffer 9 zu 93 ] . Klar ist insofern nur, daß das Aufsichtsratsmitglied bestimmte „Gewerbegeheimnisse" - z.B. Produktionsverfahren - nach § 384 (3) ZPO nicht zu offenbaren braucht.
2.3.4. Besondere Grenzen der Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zur Kommune
Problematisch ist die Frage der Offenbarungsbefugnis dort, wo sie nicht aus Bundes-, sondern aus Landesrecht, wie z.B. der Gemeindeordnung, hergeleitet wird. Gemäß Art. 31 GG geht das AktG als Bundesrecht kommunalrechtlichen Vorschriften vor. Während die Gemeinde ihn als „ihren Vertreter" sieht und - teilweise sogar gestützt auf Vorschriften der jeweiligen Gemeindeordnung - Berichte erwartet, verpflichtet ihn §§ 116, 93 (1) 2 AktG - sogar unter Androhung einer Strafverfolgung - zur Verschwiegenheit. Um diesen Konflikt zu lösen, wurden die Bestimmungen der §§ 394 und 395 ins Aktiengesetz [ §§ 53, 54 HGrG regelt die mit der Prüfung der Abschlüsse der Gesellschaft ver bundenen Fragen. Insbesondere kann nach § 54 (1) HGrG mit einer qualifizierten Mehrheit dem Rechnungsprüfungsamt ein Anspruch auf direkte Unterrichtung eingeräumt werden. ] eingeführt.
Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung der Gemeinde - Vorschlagsrecht - gewählt oder von ihr in den Aufsichtsrat entsandt wurden, unterliegen hinsichtlich der Berichte, die sie der Gebietskörperschaft zu erstatten haben, grds. keiner Verschwiegenheitspflicht, § 394 (1) 1 AktG. Die gesetzliche Regelung läßt sicherlich immer noch viele Fragen offen. Es gibt z.B. nur in wenigen Fällen auf der Ebene der kommunalrechtlichen Vorschriften Berichtspflichten. Da aber auch hier die Vertreter im Aufsichtsrat oftmals Weisungen [ § 119 (1) S. 3 GO Sachsen-Anhalt, § 98 (1) S. 4 GO ] unterliegen, bestehen Zweifel, ob für den Fall, daß ohne die ausdrückliche gesetzliche Regelung eine Berichtspflicht durch Weisung begründet wird, § 394 AktG Anwendung finden kann [ Kropff/Semmler/Grunewald 19 ff zu § 394 f, ablehnend Meier/Wieseler GHH 93, 174 ff, 176 ] .
Sehr umstritten ist im gesellschaftsrechtlichen Schrifttum aber auch die Frage, ob es eine Berichtspflicht gegenüber dem Rat oder den Fraktionen geben kann, weil es vielfach als Erfahrung berichtet wird, daß trotz z.B. nichtöffentlicher Sitzung über die Information des Rates oder der Fraktion Informationen an die Öffentlichkeit gelangen [ Vgl. Schmidt-Aßmann/Ulmer, BB-Beilage 13/88, 9 ] .
Wegen des Einflusses der kommunalrechtlichen Vorschriften wollen wir die vertiefte Diskussion der - nicht nur der hier angerissenen - Probleme in dem späteren Abschnitt vornehmen.
Das Aktienrecht schränkt die Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht gleich selbst wieder ein. Nach § 394 (1) 2 AktG dürfen insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht offenbart werden, wenn ihre Kenntnis für den Zweck der Berichte nicht von Bedeutung ist. Das Aufsichtsratsmitglied muß also im Einzelfall prüfen, ob eine Bekanntgabe gegenüber der Gemeinde diese - zum Selbstschutz der AG wohl unerläßliche - Grenze überschreitet. § 395 AktG zieht eine weitere Grenze zum Schutz der AG, indem er die Empfänger der Berichte bei der Gemeinde - Rat oder Ausschuß, aber auch Ämter wie Kämmerei und Rechnungsprüfungsamt - einer eigenständigen Verschwiegenheitspflicht unterwirft [ Kropff/Semmler/Grunewald 36 ff zu § 394 f; zur Diskussion um die möglichen Berichtsempfänger kommen wir noch. Hier haben wir das Ergebnis vorweg genommen und z.B. die Fraktionen bereits ausgeschlossen. Dies ist kein Affront gegen die Arbeit der Fraktionen, sondern hat mit den kommunalrechtlichen Bestimmungen zu deren Arbeit zu tun. ] .
2.3.5. Pflichten nach Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat
Die Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt [ Hüffer 7 zu § 93 ] . Sie besteht nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort.
3. Rechte des Aufsichtsrats
Den Pflichten des Aufsichtsrats korrespondieren selbstverständlich Rechte.
3.1. Beanstandung
Wird dem Aufsichtsrat eine Pflichtwidrigkeit des Vorstandes bekannt, kann er diese beanstanden und seine Bedenken äußern. Er kann namens der Gesellschaft Beseitigung und Schadensersatz vom Vorstand verlangen [ Mertens 31 zu § 111, Str. ist die Frage, ob der Aufsichtsrat den Vorstand auf Unterlassung verklagen darf oder mit einer solchen Klage unzulässig in die Geschäftsführung eingreift vgl. OLG Hamburg AG 92, 197, mißverständlich OLG Celle AG 90, 264, das eigentlich nur die Klage des einzelnen Mitgliedes ablehnen will. ] .
3.2. Rechte im Spiegel von Pflichten
Auch wenn die Einberufung zur Hauptversammlung - § 113 (3) AktG - oder die Einstellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder - § 84 AktG - bei den Pflichten des Aufsichtsrates zu behandeln sind, kann man insofern eine „ambivalente" Einordnung nicht leugnen.
3.3. Einsicht in Unterlagen
Gemäß § 111 (2) AktG kann der Aufsichtsrat Bücher, Schriften und Vermögensgegenstände, insbesondere die Kasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen.
Fraglich ist, ob diesbezüglich dem Aufsichtsrat auch das Recht zusteht, einzelne Vorstandsmitglieder oder Angestellte zu befragen [ Mertens 45 zu § 111 ] , wobei noch einmal darauf hinzuweisen ist, daß die AG als Angestellte z.B. Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte mit weitgehenden Vollmachten haben kann. Nicht nur auf Grund der Pflicht zum kooperativen Verhalten wird man dies, soweit es sich auf Einzelfälle beschränkt, bejahen müssen. Der Aufsichtsrat kann nach § 111 (2) AktG Sachverständige zu Einzelfragen beiziehen, d.h. einen Externen hinzuziehen. Die Befragung einzelner Vorstandsmitglieder oder von Angestellten dürfte in diesem Rahmen effektiver, wesentlich kostengünstiger, aber auch von der Vertraulichkeit her vorzuziehen sein. Allerdings muß der Aufsichtsrat hier auch berücksichtigen, daß er eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten soll. Diese Zusammenarbeit kann es sicherlich belasten, wenn er an dem Vorstand vorbei sich an z.B. den Prokuristen wendet.
Mit der Einsicht in die Bücher kann der Aufsichtsrat einzelne Mitglieder - z.B. wegen ihrer Vorbildung - beauftragen - § 111 (2) AktG.
3.4. Zustimmungsvorbehalt
Ganz wesentlich ist für den Aufsichtsrat die Möglichkeit des Zustimmungsvorbehalts [ Generell zum Zustimmungsvorbehalt und den damit verbundenen Problemen: Götz ZGR 90, 633 ff ] , § 111 (4) AktG.
Die Satzung oder der Aufsichtsrat können gemäß § 111 (4) 2 AktG vorsehen, daß bestimmte Arten von Geschäften vom Vorstand nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Verweigert der Aufsichtsrat diese Zustimmung, kann der Vorstand von dem Geschäft absehen oder die Hauptversammlung anrufen, die gemäß § 111 (4) 3 AktG, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, mit 3/4 Mehrheit die Zustimmung des Aufsichtsrates ersetzen kann.
3.4.1. Geschäft
Unter den Begriff des Geschäftes fallen sowohl Rechtsgeschäfte der AG, als auch unternehmensinterne Maßnahmen - z.B. Investitions- und Organisationsentscheidungen [ Mertens, 61 zu § 111 ] .
Es müssen bestimmte Geschäfte oder bestimmte Arten von Geschäften bezeichnet werden. Eine Generalklausel der Art „alle Geschäfte, die über die gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen hinausgehen" ist wegen Unbestimmtheit nichtig [ Götz a.a.O., 640 ] .
3.4.2. Anordnung
Der Zustimmungsvorbehalt kann in der Satzung vorgesehen werden. Der Aufsichtsrat kann den Zustimmungsvorbehalt aber auch durch Beschluß begründen. Dies kann z.B. aus Anlaß einer konkreten Geschäftsführungsmaßnahme des Vorstandes erfolgen [ Mertens 65 zu § 111 ] . Der BGH [ BGH v. 15.11.93 in BGHZ 124, 111 ff, 127 ] hat dazu in seinem Urteil vom 15.11.93 ausgeführt:
„Nach § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG kann der Aufsichtsrat durch Beschluß anordnen, daß bestimmte Arten von Rechtsgeschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Ein derartiger Zustimmungsvorbehalt kann auch ad hoc beschlossen werden .... Ob der Aufsichtsrat von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, unterliegt grundsätzlich seinem pflichtgemäßem Ermessen. Sein Ermessen kann sich jedoch zu einer Pflicht verdichten, wenn er eine gesetzwidrige Geschäftsführungsmaßnahme nur durch eine Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes verhindern kann ...".
Allerdings muß nach § 111 (4) 1 AktG eine Grenze insofern gewahrt werden, als der Aufsichtsrat nicht zum Geschäftsführer werden darf [ Götz a.a.O., 640 ] . Streitig ist insofern insbesondere die Frage, inwiefern der Aufsichtsrat zu Personalentscheidungen Zustimmungsvorbehalte anordnen kann [ Mertens 69 zu § 111; die weitere Erörterung dieser Frage würde von dem eigent lichen Thema der Stellung kommunaler Vertreter zu weit wegführen. ] .
3.4.3. Innenwirkung
Die Zustimmungspflicht erlangt keine Außenwirkung, da die Vertretungsmacht des Vorstandes im Außenverhältnis nach § 82 (1) AktG nicht beschränkt werden kann. Etwas anderes kann gelten, wenn die Grundsätze des Mißbrauchs der Vertretungsmacht eingreifen [ Mertens 86 zu § 111 ] , weil z.B. der Dritte und der Vorstand bewußt zur Ausschaltung des Zustimmungsvorbehaltes des Aufsichtsrates zusammenwirken.
3.4.4. Einvernehmen oder Genehmigung
Der Begriff Zustimmung läßt für den Juristen offen, ob die Zustimmung vor dem Abschluß des Geschäftes - sog. „Einwilligung" - eingeholt werden muß oder ob auch eine nachträgliche Zustimmung - sog. „Genehmigung" - reicht. Im Zweifel sind Zustimmungsvorbehalte als Einwilligungsvorbehalte zu verstehen [ Mertens 80 zu § 111 ] . Die Zustimmungsvorbehalte ergänzen die sonstigen Möglichkeiten zur Überwachung, insbesondere die kontinuierliche Berichtspflicht bzw. die Berichtspflicht auf Verlangen. Deshalb dürften Zustimmungsvorbehalte nach § 114 (4) 2 AktG - unbeschadet der Tatsache, daß man bei der Formulierung mit etwas Genauigkeit hier Streit vermeiden kann - Einwilligungsvorbehalte sein.
Problematisch ist allerdings die Frage, wie bei einer Auslegung als Einwilligungsvorbehalt mit Notfällen zu verfahren ist. § 114 (4) AktG sieht nicht - wie z.B. die meisten Gemeindeordnungen - die Möglichkeit der Herbeiführung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Hier bietet es sich sicherlich an, für Dringlichkeitsfälle gleich bei der Anordnung des Zustimmungsvorbehaltes eine Regelung mitzutreffen [ Vgl. zur Zulässigkeit einer derartigen Regelung OLG Hamburg Urteil v. 15.9.95 ZIP 95, 1673 ff ] , etwa der Art, daß in solchen Fällen die Einwilligung des Aufsichtsratsvorsitzenden, die Entscheidung eines Ausschusses, soweit dieser schneller entscheiden kann, oder eine nachträgliche Genehmigung durch den Aufsichtsrat einzuholen ist.
Wenn z.B. Maschinen oder Geräte, die für den „Produktionsvorgang" unerläßlich sind, ausfallen, kann der Vorstand oft, wenn er massiven Schaden von der Gesellschaft abwenden will, nicht auf den Beschluß des Aufsichtsrates über die Zustimmung warten, obwohl er ihn wegen der mit der Anschaffung verbundenen Kosten einholen müßte. Soweit die Satzung hier aber keine Regelung enthält, wird man zumindest in den Fällen, in denen die Verweigerung der Zustimmung durch den Aufsichtsrat wegen der Bedeutung der Angelegenheit für die AG pflichtwidrig wäre, dem Vorstand das Recht zusprechen müssen, ausnahmsweise nachträglich die Genehmigung des Aufsichtsrates einzuholen [ Götz a.a.O., 643 f ] .
3.4.5. Pauschal vorab erklärtes Einvernehmen
Streitig ist, inwieweit der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu bestimmten Geschäften vorab pauschal erklären kann [ Mertens 62 zu § 111 ] , etwa, daß z.B. alle Grundstücksgeschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, aber bis zu einem Wert von 50.000 DM die Zustimmung als erteilt gilt. Man kann zwar auch von vornherein den Zustimmungsvorbehalt an eine Wertgrenze binden, so daß z.B. nur Grundstücksgeschäfte ab einem Wert von 50.000 DM der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen. Die Formulierung mit der pauschal vorab erklärten Zustimmung hat aber den Vorteil, daß alle Geschäfte zustimmungsbedürftig sind, der Aufsichtsrat sich mit bestimmten Geschäften grundsätzlich nicht zu beschäftigen braucht, die Entscheidung über z.B. ein bestimmtes Grundstücksgeschäfte mit einem Wert unter 50.000 DM aber wieder an sich ziehen könnte. Wir wollen auch hier die Diskussion, insbesondere
Im Vordergrund steht bei der Diskussion um die privatwirtschaftliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben die GmbH. Dabei haben viele Kommunen durchaus Beteiligungen und Aufsichtsratsmandate in AG`s [ Beispiele hierfür sind unter anderem die Energieversorgungskonzerne, wie z.B. die RWE oder VEW. ] . § 52 (1) GmbHG verweist für den Aufsichtsrat der GmbH auf das Recht der AG. Das Recht der AG gilt zum Teil als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch ohne diesen Verweis für den Aufsichtsrat der GmbH. Und da, wo sich GmbH und AG unterscheiden, wird die Bedeutung dieses Unterschiedes nur deutlich, wenn man sich vorher mit der Stellung des Aufsichtsrats in der AG beschäftigt hat. Das dann noch zu betrachtende Kommunalrecht ist Landesrecht. Gemäß Art. 31 GG kann das Gesellschaftsrecht als Bundesrecht dieses Landesrecht verdrängen.
Wer hier also mit dem GmbHG oder dem Landesrecht beginnt, muß immer wieder zurückblättern zum AktG. Das mag innerhalb der im Literaturverzeichnis genannten Aufsätze, die spezifische Einzelthemen herausgreifen, ein gangbarer Weg sein. Für eine Gesamtbetrachtung der Rechte und Pflichten kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat würde der Leser hin- und hergeschossen, wie einen Ball beim Tischtennis. Deshalb beginnen wir mit der Stellung von Aufsichtsratsmitgliedern in der AG. Allerdings haben wir da, wo das Problem nur bei Betrachtung aller Rechtsgebiete verständlich wird, im Gesellschaftsrecht das Problem nur angerissen und werden es bei den kommunalrechtlichen Vorschriften vertiefend diskutieren.
1. Aufsichtsrat und Mitglied
Eine natürliche Person kann - in der Regel im Nebenamt - Mitglied im Aufsichtsrat einer AG werden, wobei die Aufgaben - und damit die Rechte und Pflichten - grundsätzlich dem gesamten Aufsichtsrat obliegen, die Folgen von Pflichtverletzungen - Haftung, Abberufung und Strafbarkeit - aber das einzelne Mitglied treffen.
1.1. Bestellung
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden nach § 101 (1) AktG von der Hauptversammlung gewählt, wobei der Gemeinde ein Vorschlagsrecht zustehen kann. Gemäß § 101 (2) AktG kann in der Satzung auch für bestimmte Aktionäre das Recht vorgesehen werden, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Art der Bestellung beeinflußt die Einflußnahme auf die Mitglieder im Aufsichtsrat. Die Entsendung ist sicherlich die für die Gemeinde in vielen Fällen angebrachtere Form, weil die Gemeinde sich Einfluß sichern muß, um ihren öffentlich-rechtlichen Pflichten nachkommen zu können [ Boysen a.a.O., S. 75, Spannowsky ZGR 96, 400 ff und Schön ZGR 96, 429 ff zur Pflicht der Kommune, sich einen Einfluß auf Eigengesellschaften zu sichern; §§ 111 (3) NdsGO und 113 (3) GO NW verpflichten die Gemeinde, sich im Gesell schaftsvertrag die Möglichkeit zur Entsendung einräumen zu lassen. ] und bei der Entsendung die Einflußmöglichkeiten, wie man ohne weiteres im weiteren Verlauf der Abhandlung erkennen kann, größer sind. Nicht verwechseln darf man diesen Akt mit der nach dem Gemeinderecht vorgesehenen Bestimmung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder im Aufsichtsrat werden in der Regel durch den Gemeinderat gewählt und - je nachdem, was der Gesellschaftsvertrag zuläßt - dann entweder der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen oder von der Gemeinde in den Aufsichtsrat entsandt.
Nach dem Gesellschaftsrecht endet das Amt automatisch mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Jahr der Amtszeit beschließt, § 102 (1) AktG. Gewählte Aufsichtsratsmitglieder können, worauf noch näher einzugehen sein wird, abgewählt, entsandte Mitglieder vom Entsender abberufen werden, § 103 AktG.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG aus mindestens drei Mitgliedern; soweit die Satzung eine höhere Zahl festsetzt, muß diese durch drei teilbar sein. Der Aufsichtsrat ist, wenn keine andere Regelung vorgesehen ist, mit 50 % seiner Mitglieder beschlußfähig, § 108 (2) AktG.
1.2. Persönliche Voraussetzungen
Mitglied des Aufsichtsrats kann nach § 100 (1) 1 AktG nur eine natürliche Person sein. Damit stellt das Gesetz klar, daß die Gemeinde als juristische Person nicht Mitglied des Aufsichtsrates werden kann. Die Gemeinde ist als Aktionärin zwar Mitglied in der Hauptversammlung. Der dorthin entsandte Vertreter ist echter Vertreter der Gemeinde. Er stimmt namens der Gemeinde ab und unterliegt selbstverständlich auch Weisungen der Gemeinde. Dagegen ist derjenige, der auf Vorschlag der Gemeinde in den Aufsichtsrat gewählt oder hierhin entsandt wird, im eigentlichen Sinne nicht Vertreter der Gemeinde, sondern höchstpersönlich Mitglied in diesem Organ der Gesellschaft [ Vgl. OVG Münster Urteil v. 28.10.83 in GHH 83, 287 ff, 288 und Hansen GHH 90, 270ff, 271 ] . Der kommunale Vertreter im Aufsichtsrat stimmt dort also nicht „im Namen" der jeweiligen Gemeinde, sondern im eigenen Namen ab. So läßt sich zum einen erklären, daß ihn die Folgen des Abstimmungsverhaltens wie z.B. Haftung oder Strafbarkeit als Person treffen, zum anderen aber auch, daß Weisungen der Gemeinde an „ihre Vertreter im Aufsichtsrat" als problematisch anzusehen sind [ Wie sich die Stelllung der Aufsichtsratsmitglieder bei Weisungen der Gemeinde auswirkt, wird im Rahmen der gesellschaftlichen Treuepflicht und in einem eige nen Kapitel unter E 9 dieser Abhandlung besprochen. ] . Wenn wir im folgenden von den Rechten und Pflichten „kommunaler Vertreter" im Aufsichtsrat sprechen, dann nur, weil sich dieser Begriff so eingebürgert hat.
Mitglied im Aufsichtsrat kann nach § 100 (2) 1 AktG nicht werden, wer bereits 10 Aufsichtsratsmandate hat. Ebenso kann grundsätzlich ein Mitglied des Vorstandes nicht Mitglied des Aufsichtsrates werden - § 105 (1) AktG. Der Vertreter der Gemeinde in der Hauptversammlung - in vielen GO´s der hauptamtliche Bürgermeister - kann aber die Gemeinde ebenso im Aufsichtsrat vertreten.
Einen weitergehenden Ausschluß, der verhindern soll, daß Haupt- und Nebentätigkeit miteinander kollidieren, wie ihn z.B. § 13 KWahlG NW für die Wahl zum Rat vorsieht, gibt es grundsätzlich nicht. Selbst Vertreter eines Konkurrenzunternehmens sind vom Gesetz her nicht als Aufsichtsratsmitglieder ausgeschlossen. Häufig stellen sich auch Probleme hinsichtlich der Banken, die mehrere Unternehmen betreuen [ Vgl. zum Konflikt bei der Auseinandersetzung Thyssen-Krupp den Artikel „Dallas an der Ruhr" im Focus Nr. 13 vom 24.3. 97, S. 231 ff. ] .
1.3. Nebenamt
Wenn § 100 (2) 1 AktG bis zu 10 Aufsichtsratsmandate zuläßt und ein Aufsichtsratsmitglied, wie § 114 AktG zeigt, einen Dienst- oder Werkvertrag mit der Aktiengesellschaft schließen kann [ Grds. unter Ausnahme einer Tätigkeit als Vorstandsmitglied - Vgl.105 AktG ] , zeigt dies ziemlich deutlich, daß die Stellung als Aufsichtsratsmitglied als „nebenamtliche" Tätigkeit neben einer normalen Erwerbstätigkeit konzipiert ist [ Mertens 18 zu § 116; Hüffer, 1 zu § 116; BFH Urteil v. 4.5.94 BB 94, 1844 ] . Dort, wo, wie z.B. in § 116 AktG hinsichtlich der Sorgfaltspflicht des Aufsichtsratsmitglied auf § 93 (1) 1 AktG, also die Sorgfaltspflicht des Vorstandsmitgliedes, verwiesen wird, ist dies nicht so zu verstehen, daß für die Mitglieder in beiden Organen die gleiche Sorgfaltspflicht gilt. Neben den unterschiedlichen Aufgaben beider Organe ist in diesem Rahmen auch zu berücksichtigen, daß das Vorstandsmitglied hauptberuflich und das Aufsichtsratsmitglied nur nebenamtlich tätig ist.
Da das AktG 10 Aufsichtsratsmandate zuläßt und das GmbHG insofern gar keine Beschränkung enthält, Aufsichtsratsmitglieder aber z.T. auch ehemalige Vorstandsmitglieder sind, gibt es sicherlich auch „Aufsichtsratsprofis". Für die kommunalen Vertreter - sei es Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeiter oder Ratsmitglied - handelt es sich in der Regel um ein echtes Nebenamt.
1.4. Ordnung im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Vertreter, § 107 AktG. Der Vorsitzende hat grundsätzlich die Sitzungen des Aufsichtsrates einzuberufen - § 110 AktG - und - in der Regel gemäß der Ordnung für den Aufsichtsrat - die Tagesordnung festzusetzen. Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzenden bestimmt § 107 (2) AktG, wonach der Vorsitzende mit seiner Unterschrift die Verantwortung für die Niederschrift der Aufsichtsratssitzungen übernimmt.
Wie noch darzustellen sein wird, hat der Aufsichtsrat einen sehr engen Kontakt zum Vorstand zu halten. Nun können oftmals nicht alle Aufsichtsratsmitglieder immer mit allen Vorstandsmitgliedern engen Kontakt halten. In der Praxis findet der enge Kontakt auf der Ebene Vorstand/bzw. Vorstandsvorsitzender zu Aufsichtsratsvorsitzender statt. Auch inhaltlich treffen den Aufsichtsratsvorsitzenden deshalb besondere Rechte und Pflichten [ Vergröbert kann man sagen, daß seine Pflichten eher an dem Maßstab für den Vorstand zu messen sind. Oftmals wird gerade der Aufsichtsratsvorsitz von ausge schiedenen Vorstandsmitgliedern wahrgenommen. Vgl. Mertens 21 zu § 116, Hüffer, 3 zu § 116 ] .
Allerdings kann der Aufsichtsratsvorsitzende ohne besondere Bestimmung nicht den Aufsichtsrat vertreten [ Vgl. OLG Karlsruhe Urteil v. 13.10.95 WM 96, 161 ff ] .
1.5. Verhältnis Organ-Mitglied
Nach dem Aktiengesetz gibt es grundsätzlich Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates als Organ. So hat z.B. nach § 111 (1) AktG der Aufsichtsrat die Pflicht, den Vorstand zu überwachen. Das einzelne Aufsichtsratsmitglied wirkt im wesentlichen durch die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen und der Beschlußfassung in diesen Sitzungen mit [ Vgl. das Urteil des OLG Frankfurt v. 22.1.88 in WM 88, 330 ff, 332. Das einzelne Mitglied hat z.B. das Recht zur Einberufung des Aufsichtsrates, § 110 AktG, eine Abschrift der Niederschrift der Sitzung des Aufsichtsrates zu verlangen, § 107 (2) AktG, ein Verfahren nach § 98 AktG einzuleiten, die Vorlagen zum Jahres abschluß ausgehändigt zu erhalten , § 170 (3) AktG, und vor allem einen Bericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat zu verlangen, § 90 (3) 2 AktG, wobei aller dings bei Weigerung des Vorstandes ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats die ses Begehren stützen muß. Dagegen kann der Aufsichtsrat das einzelne Mitglied nicht von der Teilnahme an der Sitzung ausschließen - Vgl. dazu LG Mühlhausen Urteil v. 15.8.96 in ZIP 96, 1660 f ] . Die Folgen der Tätigkeit treffen dagegen das einzelne Aufsichtsratsmitglied als Person. Das Aufsichtsratsmitglied erhält eine Vergütung, kann aber auch abberufen oder haftbar gemacht werden, erleidet im schlimmsten Fall eine Strafverfolgung.
1.5.1. Rechtswidrige Beschlüsse des Aufsichtsrats
Verstößt ein Beschluß des Aufsichtsrates gegen die Bestimmungen des Gesetzes oder die Satzung der AG, stellt sich die Frage, ob er nichtig - also allgemein nicht zu beachten - oder nur anfechtbar ist. Die Literatur hat lange daran festgehalten, daß ein derartiger Beschluß immer nichtig sei. In der Rechtsprechung konnte man deutlich ein Vordringen der Meinung feststellen, daß hier §§ 241 ff AktG analog anzuwenden seien. Das OLG Hamburg [ Vgl. Urteil des OLG Hamburg v. 6.3.92 AG 92, 197 ff ] hat dies wie folgt zum Ausdruck gebracht:
„Das Bedürfnis nach einer stärkeren Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit legt es nahe, Aufsichtsratsbeschlüsse daher nur in den Fällen als nichtig anzusehen, in denen sie als so grob fehlerhaft einzuordnen sind, daß nur die Nichtigkeitsfolge als angemessene Sanktion erscheint, d.h. also in den Fällen des § 241 AktG ..., in allen anderen Fällen sind sie nur anfechtbar...Gemäß § 246 Abs. 1 AktG ist eine Klage nur innerhalb einer kurz bemessenen Frist möglich... Damit wird vermeiden, daß noch Jahre in der Vergangenheit zurückliegende Beschlüsse als unwirksam angegriffen werden können, es sei denn, es handelt sich wirklich einmal um den Fall eines entsprechend § 241 AktG nichtigen Beschlusses. Weiter ist in diesem Zusammenhang anzuführen, daß eindeutig ist, wer klagen kann (Vgl. § 245 AktG) und wer zu verklagen ist (§ 246 Abs. 1 S.2 AktG)".
Der BGH hat diese Entscheidung des OLG Hamburg aufgehoben und die Geltung der §§ 241 ff AktG für den Aufsichtsrat verneint [ Vgl. BGH Urteil v. 17.5.93 in ZIP 93, 1079 ff ] . Die Übertragung der Rechtsgedanken der §§ 241 ff AktG auf den Aufsichtsrat sei nicht gerechtfertigt, grundsätzlich seien Beschlüsse nichtig. Zwar sei ein Bedürfnis an Rechtssicherheit anzuerkennen, diesem Bedürfnis könne aber flexibler durch die Anwendung der Grundsätze des Rechtsschutzinteresses und der Verwirkung Rechnung getragen werden.
An der Art der Darstellung mag man erkennen, daß wir mit der Argumentation des BGH nicht ganz glücklich werden konnten. Rechtsschutzinteresse und Verwirkung sind uns zu auslegungsfähig, um hier als Korrektiv zu dienen. Eine Orientierung an aus dem Gesetz ablesbaren Regelungen wäre der Funktion des Aufsichtsrates und den Erwartungen, die ein Aufsichtsrat im Rechtsverkehr auslöst, unserer Meinung nach angemessener. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber hier eine Änderung schafft.
1.5.2. Überstimmtes Aufsichtsratsmitglied
Sicherlich eine nicht ganz einfache Frage in diesem Zusammenhang ist die, was ein überstimmtes Mitglied machen kann. Wichtig ist insofern § 107 (2) AktG:
„(2) Über die Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende zu unterzeichnen hat. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats anzugeben... Jedem Mitglied des Aufsichtsrats ist auf Verlangen eine Abschrift der Sitzungsniederschrift auszuhändigen".
In der Regel dürfte es genügen, wenn das überstimmte Mitglied Gegenvorstellungen in gebotener Form zu Protokoll erhebt [ Mertens 38 zu § 77, Peltzer WM 81, 346 ff, 352 und OLG Frankfurt Urteil v. 22.1.88 in WM 88, 330 ff, 332 ] und sich, was von eminenter Bedeutung ist, das Protokoll aushändigen läßt [ Gemäß § 93 (2) 2 AktG muß im Streit das einzelne Aufsichtsratsmitglied darlegen und beweisen, daß er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Ge schäftsleiters angewandt hat. ] . Nur in schwerwiegenden Fällen wird das Aufsichtsratsmitglied sein Mandat niederlegen [ Mertens a.a.O., Peltzer a.a.O. ] . Dies hat jedoch mehr die Wirkung, die Ernsthaftigkeit der Lage gegenüber den anderen Mitgliedern zu demonstrieren, denn das überstimmte Mitglied, das seine Vorhaltungen durch das Protokoll nachweisen kann [ Auf Grund der Regelung des § 93 (2) AktG ist auch das Aufsichtsratsmitglied im Rahmen des bei der Haftung zu prüfenden Verschulden verpflichtet, darzulegen und zu beweisen, daß er dem Maßstab des sorgfältigen und ordentlichen Ge schäftsleiters genügt hat. Zur Frage, ob dies auch bezüglich der Pflichtverletzung gilt, vgl. Gehrlein NJW 97, 1905 f ] , wird in der Regel keine haftungs- oder strafrechtlichen Folgen fürchten müssen.
Es ist dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied wegen seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung aber davon abzuraten, sich, wenn er überstimmt wird, an Behörden [ Vgl. dazu Mertens a.a.O. und Säcker DVBl 86, 803 ff ] zu wenden oder die Flucht in die Öffentlichkeit [ Vgl. Mertens a.a.O. und Noack StuGR 95, 379 ff, 386 ] anzutreten. Gerade dann drohen ihm nämlich Haftung - Verletzung der Verschwiegenheitspflicht als Haftungsgrund nach §§ 116, 93 (2) AktG - und Strafbarkeit - § 404 AktG [ Vgl. Noack a.a.O. ] . Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit in Gesellschaftsorganen sollen grundsätzlich gesellschaftsintern ausgetragen werden [ Vgl. die Grundsätze zu Auseinandersetzungen im Aufsichtsrat BGH Urteil v. 28.11.88 in NJW 89, 929 ff ] . Die hier zu ziehenden Grenzen sind sehr eng:
„So kann es gerade im Interesse des Unternehmens notwendig werden, eine im Aufsichtsrat besprochene Angelegenheit anderweit in einem geschlossenen Kreis oder öffentlich zu erörtern, um Mißverständnisse auszuräumen, Gerüchten entgegenzutreten und das Bild der Gesellschaft nach innen und außen günstig zu beeinflussen; wann das der Fall ist, läßt sich nicht nach starren Regeln, sondern nur für den Einzelfall entscheiden" [ BGH Urteil v. 5.6.75 in BGHZ 65, 325 ff, 331 ] .
Dies bedeutet nichts anderes, als das derjenige, der sich an Behörde oder Öffentlichkeit wendet, z.B. erst durch ein anschließendes Strafverfahren oder einen Haftungsprozeß erfährt, ob er dies im konkreten Fall durfte oder nicht.
1.6. Ausschüsse des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat kann nach § 107 (3) AktG aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen, die vor allem seine Beschlüsse vorbereiten und ihre Ausführung überwachen sollen [ Zu Besetzungsfragen vgl. OLG Hamburg v. 25.5.84 in AG 84, 248 ff und Urteil v. 6.3.92, a.a.O. Die hierinsbesondere zu Arbeitnehmervertreter gemachten Ausfüh rungen weisen auch auf ein Problem kommunaler Vertreter mit Ausschüssen hin. Die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat stellen, worauf noch einzugehen sein wird, in der Regel ein Spiegelbild der im Rat vertretenen Parteien dar. Hier kön nen sich durch Ausschüsse Verschiebungen entweder zu Lasten der Kommune oder nur einer Partei ergeben. ] . Diesen Ausschüssen können auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden, wobei allerdings das Gesetz gewisse Ausnahmen - insbesondere Bestellung und Abberufung des Vorstandes sowie Anordnung des Zustimmungsvorbehaltes [ Die Ausübung des Zustimmungsvorbehaltes im Einzelfall soll nach dem Urteil des OLG Hamburg v. 15.9.95 ZIP 95, 1673 ff ohne Verstoß gegen § 107 (3) 2 AktG auf einen Ausschuß übertragbar sein. ] - vorsieht.
2. Pflichten des Aufsichtsrats
Wesentliche Pflichten im Rahmen der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied einer AG sind die allgemeine Sorgfalts-, die Treue- und die Verschwiegenheitspflicht.
2.1 Sorgfaltspflicht
Die Aufsichtsratsmitglieder haben bei der „Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden" - §§ 116, 93 (1) 1 AktG. Das heißt in der Regel nichts anderes, als daß die Mitglieder bei ihrer Mitwirkung an den Aufgaben des Aufsichtsrates als Organ diesen Sorgfaltsmaßstab beachten müssen. Hier verbindet sich also wieder die Aufgabenstellung des Organs Aufsichtsrat mit den Rechten und Pflichten des einzelnen Mitglieds. Als erstes ist also die Aufgabenstellung des Organs Aufsichtsrat zu betrachten.
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 22.06.95 die Stellung des Aufsichtsrat in einer Aktiengesellschaft [ abgedruckt in NJW-RR 95, 1371 ff ] wie folgt beschrieben:
„Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat zahlreiche Aufgaben wahrzunehmen. Beispielsweise sind ihm eine Reihe unternehmerischer Führungsentscheidungen zugewiesen, so etwa die Bestellung und Anstellung sowie die Abberufung von Vorstandsmitgliedern (§§ 84, 87 AktG), die Gestaltung der Vorstandsorganisation (§ 77 II 1 AktG), die Mitwirkung bei der Bilanzfeststellung (§§ 170 ff. AktG), die Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder (§ 89 AktG) sowie die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern (§ 112 AktG), ...Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat bestimmte Zuständigkeiten und Aufgaben in bezug auf die Hauptversammlung zu erfüllen, so etwa die Einberufung der Hauptversammlung (§ 111 III AktG), die Erarbeitung von Beschlußvorschlägen (§ 124 III AktG), die Erstellung von Berichten (§§ 171 II, 314 AktG), die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 AktG) sowie ggf. die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen (§ 245 Nr. 5 AktG). Im Zentrum der Aufgaben und Kompetenzen des Aufsichtsrats steht jedoch nach § 111 I AktG die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung .... Bei der Bewältigung sämtlicher dieser Aufgaben haben die Aufsichtsratsmitglieder gem. § 116 AktG i. V mit § 93 AktG die Sorgfalt und Verantwortung eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds anzuwenden. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist dabei das Gesellschafts- bzw. Unternehmensinteresse, an dem der Aufsichtsrat sein Handeln insgesamt auszurichten hat und das insb. auch den entscheidenden Maßstab für die verantwortungsbewußte Überwachung der Leitungsmaßnahmen des Vorstands darstellt ..., wobei der Aufsichtsrat nicht auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle zu beschränken, sondern neben der Ordnungs- auch die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leitungsentscheidungen des Vorstands zu überwachen hat ...."
2.1.1. Überwachung des Vorstandes
Dreh und Angelpunkt der Aufgabenstellung des Aufsichtsrates ist also die Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand, § 111 (1) AktG.
2.1.1.1. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
Gegenstand der Überwachung ist Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat wacht darüber, daß der Vorstand seine Pflichten einhält, er muß den Vorstand zur Pflichterfüllung anhalten, ggf. muß er den Vorstand in schwerwiegenden Fällen abberufen [ Mertens 11 zu § 111 ] . Allerdings darf der Aufsichtsrat dabei nicht mittelbar die Geschäftsführung an sich ziehen - § 111 (4) S. 1 AktG. Er muß das unternehmerische Ermessen des Vorstandes respektieren [ Mertens a.a.O., so hat z.B. das LG Darmstadt in seinem Urteil v. 6.5.86 ZIP 86, 1389 ff entschieden, daß die Ausglieder eines Geschäftsbereichs - hier der Daten verarbeitung - allein Sache der Geschäftsführung sei. ] . Der Aufsichtsrat kann insbesondere dem Vorstand keine Weisungen erteilen [ Mertens a.a.O. ] .
Eine Streitfrage ist dabei, ob sich die Überwachung nur auf den Vorstand erstreckt oder auch Angestellte, die mit wesentlichen Aufgaben der Geschäftsführung betraut sind, zu überwachen sind [ Mertens 21 zu § 111 ] . Die AG ist nach §§ 3 AktG, 6 (1) HGB „Kaufmann" [ Das gleiche gilt nach §§ 11 (3) GmbHG, 6 (1) HGB für die GmbH. ] . Sie kann also Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte bestellen, die dann auch das Recht haben können, ganz wesentliche Geschäfte für die Gesellschaft zu tätigen. Der theoretische Streit um die Frage, ob der Aufsichtsrat z.B. auch den Prokuristen überwachen muß, soll hier dahingestellt bleiben. Die Kontrolle, ob der Vorstand seinerseits der Pflicht zur sachgerechten Auswahl und zur gebotenen Überprüfung von Angestellten nachgekommen ist, ist unstreitig Aufgabe des Aufsichtsrates [ Mertens a.a.O. ] . Es spricht viel dafür, daß sich der Aufsichtsrat bezüglich des Verhaltens z.B. des Prokuristen mit der mittelbaren Überwachung über den Vorstand begnügen muß. Dies erscheint auch wegen der durch die Nebenamtlichkeit bedingten zeitlichen Einschränkung der Betätigungsmöglichkeiten des Aufsichtsratsmitgliedes angemessener, als den Aufsichtsrat auch noch zum Wächter über Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte zu bestimmen.
2.1.1.2. Art und Intensität - Beziehung zur Berichtspflicht
Art und Intensität der Überwachung richten sich nach der jeweiligen Lage der Gesellschaft. Einen Anhalt dafür liefert die Wechselbeziehung zu § 90 (1) AktG. Nach dieser Vorschrift hat der Vorstand dem Aufsichtsrat innerhalb bestimmter Fristen zu folgenden Themen Bericht zu erstatten:
„(1) Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über
1 die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung;
2. die Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere die Rentabilität des Eigenkapitals;
3. den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, und die Lage der Gesellschaft;
4. Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können.
Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen zu berichten; als wichtiger Anlaß ist auch ein dem Vorstand bekanntgewordener geschäftlicher Vorgang bei einem verbundenen Unternehmen anzusehen, der auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluß sein kann.
(2) Die Berichte nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sind wie folgt
zu erstatten:
1. die Berichte nach Nummer 1 mindestens einmal jährlich, wenn nicht Änderungen der Lage oder neue Fragen eine unverzügliche Berichterstattung gebieten;
2 die Berichte nach Nummer 2 in der Sitzung des Aufsichtsrats, in der über den Jahresabschluß verhandelt wird;
3. die Berichte nach Nummer 3 regelmäßig, mindestens vierteljährlich;
4. die Berichte nach Nummer 4 möglichst so rechtzeitig, daß der Aufsichtsrat vor Vornahme der Geschäfte Gelegenheit hat, zu ihnen Stellung zu nehmen."
Diese Bericht hat der Aufsichtsrat inhaltlich zu prüfen. Ebenso hat er über die Einhaltung der Berichtspflicht nach § 90 (1) AktG zu wachen [ Mertens 16 zu § 111 ] - „Fristenkontrolle".
Daneben kann der Aufsichtsrat jederzeit nach § 90 (3) AktG einen Bericht über Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluß sein können, verlangen.
2.1.1.3. Beratung des Vorstandes als Überwachungsaufgabe
Die Überwachung ist - entgegen ihrem Wortlaut - keine nur auf die Vergangenheit gerichtete Aufgabe. Ziel des Aufsichtsrates muß es vielmehr sein, möglichst prophylaktisch tätig zu werden [ Mertens 34 zu § 211 ] . Deshalb ist es Teil der Überwachung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat, daß der Aufsichtsrat sich mit dem Vorstand berät. Der BGH [ BGH v. 25.3.91 in BGHZ 114, 127 ff, 130, Vgl. auch Jäger DStR 96, 671 ff ] begründet die Beratungsfunktion als Teil der Überwachung in seinem Urteil vom 25.3.91 wie folgt:
„Nach § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat in erster Linie die Geschäftsführung zu überwachen. Diese Kontrolle bezieht sich nicht nur auf abgeschlossene Sachverhalte, sondern erstreckt sich auch auf grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik; sie ist nicht auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt, sondern muß die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung einbeziehen. Eines so verstandene Kontrolle kann wirksam nur durch ständige Diskussion mit dem Vorstand und insofern durch dessen laufende Beratung ausgeübt werden; die Beratung ist deshalb das vorrangige Mittel der in die Zukunft gerichteten Kontrolle des Vorstands ...".
Recht- und Zweckmäßigkeit als Gegenstand bilden also die eine Grenze, ein auf die Zukunft gerichtetes, schadensverhütendes Tätigwerden die andere.
2.1.1.4 Ermessen oder Pflicht zum Einschreiten
Was ist nun, wenn im Rahmen der Überwachung Hinweise auftauchen, die auf eine Pflichtverletzung des Vorstandes hindeuten ? Für die weitere Betrachtung ist dies sicherlich eine immens wichtige Frage, bestimmt sich doch hiernach, ab wann sich das Aufsichtsratsmitglied selbst haftbar machen oder wegen Verstoßes gegen § 266 StGB einer Strafverfolgung unterzogen werden kann.
Das OLG Düsseldorf hat in seinem o.g. Urteil entschieden, daß die Frage, ob der Aufsichtsrat einschreitet oder nicht, in seinem Ermessen stehe. Nur wenn, wie bei einer Ermessensreduzierung auf Null nur ein Einschreiten in Betracht komme, sei eine Verpflichtung zum Einschreiten gegeben [ OLG Düsseldorf a.a.O., NJW-RR 95, 1371, 1375 ff, zur Kritik in der Literatur vgl. Raiser NJW 96, 552 ff und Fischer BB 96, 225 ff ] . Eine Pflichtverletzung der Aufsichtsratsmitglieder, die zur eigenen Haftung oder sogar Strafverfolgung führen kann, kommt auf der Basis dieser Ansicht nur in Betracht, wenn entweder eine Ermessensverdichtung auf Null eingetreten ist oder die angestellte Abwägung unsachgemäß erfolgte. Auf der Basis der Gegenansicht verletzen dagegen die Aufsichtsratsmitglieder ihre haftungs- und strafrechtlichen Pflichten bereits dann, wenn sie gegen den Vorstand bei Feststellung eines Mißstandes nicht einschreiten.
Dabei hat das OLG Düsseldorf angenommen, daß das Ermessen es erlaube, von der Verfolgung eines Schadensersatzanspruches in Höhe von 80 bis 125 Mio. DM abzusehen [ Wobei in der Literatur vor allem die Höhe des Schadens als Anlaß zur Urteils schelte genommen wurde. ] . Neben der Höhe des Schadens hat das Gericht das Risiko des Ausgangs eines Prozesses berücksichtigt [ Geschätzte Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts - Vorschußpflicht besteht auch gegenüber dem eigenen Anwalt und auch die siegreiche Partei kann Zweitschuldner sein - zwischen 1,4 - bei 80 Mio DM Streitwert - und 2,2 Mio. DM - bei 125 Mio DM -für eine Instanz. ] , wobei sich auch die Frage stellt, ob eine solche Summe von den Vorstandsmitgliedern überhaupt hätte beigetrieben werden können. Es sei aber auch der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen [ Soweit das OLG die Grundsätze zur gefahrgeneigten Arbeit heranzieht, kann das Mißverständnisse begründen. Wie noch bei den Haftungsgrundsätzen darzulegen sein wird, ist die Gesellschaft vielmehr oft auch genötigt, riskante Geschäfte zu machen, woraus man dem Vorstand dann keinen Vorwurf machen kann. Also ist weniger auf den Grundsatz der gefahrgeneigten Arbeit zurückzugreifen, als vom Gesellschaftszweck aus zu definieren, inwieweit die Eingehung eines Risikos notwendig war. ] , was im Ergebnis dann richtig ist, wenn der Gesellschaftszweck den Vorstand quasi zwingt, Risiken einzugehen, die sich bei dem fehlgeschlagenen Geschäft konkretisiert haben. Letztlich wurde das Interesse der Gesellschaft an der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit den Vorstandsmitgliedern herangezogen [ Bei anderen Geschäften kann die Gesellschaft z.B. auf die Vorstandsmitglieder angewiesen sein. Bei einem Schaden von 80 bis 125 Mio. DM ist dies ggf. das schwächste Argument. ] .
Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.4.97 die Betrachtung präzisiert und betont den Aspekt der Abwägung im Rahmen der Entscheidung über das Vorgehen [ BGH Urteil v. 21.4.97 NJW 97, 1926 ff ] . So heißt es:
„Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß den Aufsichtsrat die Pflicht trifft, eigenverantwortlich das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern zu prüfen und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, solche unter Beachtung des Gesetzes- und Satzungsrechtes ... zu verfolgen. Diese Verpflichtung ergibt sich einmal aus der Aufgabe des Aufsichtsrates, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen ..., zum anderen daraus, daß der Aufsichtsrat die Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich vertritt...
Die Entscheidung des Aufsichtsrates, ob ein Vorstandsmitglied wegen Verletzung seiner Geschäftsführungspflichten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden soll, erfordert zunächt die Feststellung des zum Schadensersatz verpflichtenden Tatbestandes in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht sowie eine Analyse des Prozeßrisikos und der Beitreibbarkeit der Forderung. Bei seiner Beurteilung ... hat der Aufsichtsrat zu berücksichtigen, daß dem Vorstand bei der Leitung der Geschäfte des Gesellschaftsunternehmens ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt werden muß, ohne den eine unternehmerische Tätigkeit schlechterdings nicht denkbar ist. Dazu gehört neben dem bewußten Eingehen geschäftlicher Risiken grundsätzlich auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen...Gewinnt der Aufsichtsrat, den Eindruck, daß ... er (Anm. der Vorstand) also keine „glückliche Hand" bei der Wahrnehmung seiner Leitungsaufgabe hat, kann ihm das Veranlassung geben, auf dessen Ablösung hinzuwirken. Eine Schadensersatzpflicht des Vorstandes kann daraus nicht hergeleitet werden. Diese kann erst in Betracht kommen, wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewußtsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muß, deutlich überschritten sind, die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt worden ist oder das Verhalten des Vorstandes aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muß".
Soweit sich auf dieser Basis ein Schadensersatzanspruch ergibt, hat der BGH den Aufsichtsrat auch grundsätzlich für verpflichtet angesehen, diesen zu verfolgen. Ein Absehen von der Verfolgung sei nur gerechtfertigt,
„wenn gewichtige Interessen und Belange der Gesellschaft dafür sprechen, den ihr entstandenen Schaden ersatzlos hinzunehmen. Diese Voraussetzung wird im allgemeinen nur erfüllt sein, wenn die Gesellschaftsinteressen und -belange, die es geraten erscheinen lassen, keinen Ersatz des der Gesellschaft durch den Vorstand zugefügten Schadens zu verlangen, die Gesichtspunkte, die für eine Rechtsverfolgung sprechen, überwiegen oder ihnen zumindest annähernd gleichwertig sind."
Die Verfolgung der Ansprüche müsse dabei die Regel und das Absehen von der Verfolgung die Ausnahme sein.
Der BGH hat die Entscheidung in der Sache an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen.
Was bedeutet dies nun praktisch für die Frage, ob der Aufsichtsrat einschreiten muß oder nicht [ Vgl. Horn ZIP 97, 1129 ff, 1136 ff und Thümmel DB 97, 1117 ff ] ? Die erste Frage ist die nach der Pflichtverletzung des Vorstandes. Liegt eine Verletzung der Gesetzes oder der Satzung der AG vor, wird man diese bejahen müssen. Hat der Vorstand bei einem riskanten Geschäft schlichtweg Pech gehabt, kann der Aufsichtsrat, soweit ein wichtiger Grund nach § 84 (3) AktG vorliegt, den Vorstand abberufen, eine Pflichtverletzung liegt aber nur unter den vom BGH genannten eingeschränkten Voraussetzungen vor. Die zweite Frage ist die, ob bei einer Pflichtverletzung von einer Verfolgung abgesehen werden kann. Auch hier wird man wiederum der konkreten Pflichtverletzung die gegen eine Verfolgung sprechenden Umstände entgegenstellen müssen. Allerdings werden gewichtige, ganz erhebliche Umstände anzuführen sein, wenn man bei dem im o.g. Fall im Raum stehenden Schaden von 80 bis 125 Mio. DM z.B. von einer Verfolgung absehen will.
2.1.2 Einberufung der Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat hat, soweit das Wohl der Gesellschaft es erfordert, durch Beschluß mit einfacher Mehrheit die Hauptversammlung einzuberufen, § 111 (3) AktG.
2.1.3 Ernennung und Abberufung des Vorstandes
Nach § 84 AktG ist es Aufgabe des Aufsichtsrates, den Vorstand zu bestellen und ggf. Vorstandsmitglieder oder den Vorstandsvorsitzenden abzuberufen. Gemäß § 87 AktG „überwacht" der Aufsichtsrat die Bezüge der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat, der nach § 112 AktG die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand vertritt, hat als Annex zu diesen Vorschriften auch die Aufgabe, den Anstellungsvertrag mit den Vorstandsmitglieder zu schließen bzw. zu kündigen.
Wesentlich für die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats ist die Möglichkeit, Vorstandsmitglieder abzuberufen. Als Voraussetzung einer Abberufung bestimmt § 84 (3) AktG:
„Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, daß das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist."
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalles. Als grobe Pflichtverletzung gelten u.a. strafbare Handlungen - auch im privaten Bereich -, mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat, Aneignung von Gesellschaftsvermögen, hohe Verschuldung, insbesondere Konkurs oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung [ Vgl. insgesamt Hüffer 28 zu § 84 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung. Bei der Verschuldung könnte aber auch ein Fall des Vertrauensentzuges vorliegen, der nur die Hauptversammlung zur Abberufung berechtigt. ] . Als Unfähigkeit gelten fehlende Kenntnisse oder Unverträglichkeit, die kollegiale Zusammenarbeit ausschließt [ Hüffer a.a.O. ] . Die Hauptversammlung repräsentiert die Gesellschafter. Mit der Möglichkeit, eine Abberufung durch die Hauptversammlung zu erwirken, wird dem Umstand Rechnung getragen, daß der Macht des Vorstandes ein Vertrauen der Gesellschafter gegenüberstehen muß [ Hüffer a.a.O ] .
Allerdings kann die Abberufung dann zum Eigentor werden, wenn der Anstellungsvertrag des Vorstandes „weiterläuft", weil man dann den Betreffenden „belohnt", indem er fürs Nichtstun bezahlt wird [ Vgl. z.B. den Fall des BGH im Urteil v. 28.10.96 in NJW-RR 97, 537 f ] . In vielen Fällen wird mit dem wichtigen Grund für die Abberufung zugleich ein Grund für die Kündigung des Anstellungsvertrages nach § 626 BGB vorliegen. Es wird aber auch für zulässig gehalten, daß der Anstellungsvertrag insofern bedingt wird, daß mit der Abberufung der Anstellungsvertrag endet [ Vgl. Rellermeyer ZGR 93, 77 ff, 81 ff ] . Bei der Entscheidung, ob ein Aufsichtsrat die Abberufung von Vorstandsmitgliedern ins Auge faßt, wird er sich mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen.
2.1.4. Prüfung des Jahresabschlusses
Nach § 171 (1) AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluß, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen. Gemäß § 171 (2) AktG hat der Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung nach Abs. 1 schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten, wobei er auch mitteilen muß, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung während des Jahres geprüft hat [ Zur Frage, wie intensiv geprüft werden muß, kann hier nichts gesagt werden. Es handelt sich um eine Einzelfrage, die z.B. vom Gesellschaftszweck, den anstehen den Geschäften und der Lage der Gesellschaft abhängt. Insofern können wir nur darauf hinweisen, daß in dem Kommentar „Zeiß, Das Recht der Eigenbetriebe" unter Anhang 6 bis 9 die Grundsätze abgedruckt sind, die insofern für Wirt schaftsprüfer gelten. Das nebenamtliche Aufsichtsratsmitglied muß nun sicherlich so prüfen wie ein Wirtschaftsprüfer. Auf der anderen Seite können diese Grund sätze auch Aufsichtsratsmitgliedern insofern wichtige Anhaltspunkte liefern. ] . Der Aufsichtsrat setzt grds. gemäß § 172 AktG den Jahresabschluß mit dem Vorstand fest.
2.1.5. Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter
Bei all den vorgenannten Aufgaben müssen die Aufsichtsratsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahren, §§ 116, 93 (1) 1 AktG [ Mertens 6 zu § 93, Hüffer 3 zu § 93 ] . Grundsätzlich handelt es sich um einen objektiven Pflichtenmaßstab. Zwar kann der Verweis auf § 93 (1) 1 AktG nicht bedeuten, daß die inhaltlichen Anforderungen an das hauptamtlich tätige Vorstandsmitglied auf die Anforderungen des nebenamtlich tätigen Aufsichtsratsmitglieds übertragen werden. Das Aufsichtsratsmitglied muß aber in der Lage sein, z.B. die ihm obliegende Überwachungsaufgabe zu erfüllen.
Insofern heißt es in dem Urteil des BGH [ BGH v. 15.11.82 in BHGZ 85, 293 ff ] vom 15.11.82:
„Danach (gemeint ist § 111 Abs. 5 AktG) können die Aufsichtsratsmitglieder ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen. Mit diesem Gebot persönlicher und eigenverantwortlicher Amtsausübung ist vorausgesetzt, daß ein Aufsichtsratsmitglied diejenigen Mindestkenntnisse und -fähigkeiten besitzen oder sich aneignen muß, die es braucht, um alle normalerweise anfallenden Geschäftsvorgänge auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen zu können...
Andererseits ist nicht zu erwarten, daß jedes Aufsichtsratsmitglied auf sämtlichen Gebieten, auf denen der Aufsichtsrat tätig wird, umfassende Spezialkenntnisse besitzt. Auch können im Aufsichtsrat Fragen auftauchen oder Maßnahmen durchzuführen sein, die über die Fachkunde oder die zeitlichen und technischen Möglichkeiten seiner Mitglieder hinausgehen. Deshalb gibt das Gesetz dem Aufsichtsrat die Befugnisse, Sachverständige zur Beratung über „einzelne" Gegenstände zuzuziehen (§ 109 Abs. 1 Satz 2 AktG) oder sie für „bestimmte" Prüfungsaufgaben zu beauftragen (§ 111 Abs. 2 Satz 2 AktG)."
Zusätzlich wird ein also ein subjektives Korrektiv eingeführt, der sich je nach den Voraussetzungen des jeweiligen Mitgliedes unterschiedlich auswirken kann. So kann von einem Hauptverwaltungsbeamten oder Beigeordneten, soweit er nach den Vorschriften der jeweiligen Gemeindeordnung die Befähigung zum Richteramt besitzen muß, in rechtlichen Fragen sicherlich ein anderes Verhalten erwartet werden als von dem entsandten Ratsmitglied, dem diese Vorbildung fehlt, bei dem aber z.B. in technischer Hinsicht ggf. Vorkenntnisse zu berücksichtigen sein können.
Dieses Risiko kann nur im Einzelfall durch die Einschaltung externer Berater beschränkt werden, §§ 109 (1), 111 (2) AktG [ BGH v. 15.11.82 a.a.O. ] .
2.2. Treuepflicht
Das Aufsichtsratsmitglied unterliegt als Mitglied des Organes einer Gesellschaft der Treuepflicht. Er ist der Gesellschaft zur Loyalität verpflichtet. Man kann die allgemeine Treuepflicht auch als „Mutter aller Pflichten" verstehen, ließen sich doch bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung die Sorgfalts- und auch die Verschwiegenheitspflicht aus ihr ableiten [ Vgl. auch Scholz/Schneider 341 zu § 52 ] . Aus dem Schatten der spezialgesetzlichen Verpflichtungen tritt die allgemeine Treuepflicht als Auffangtatbestand insbesondere bei Interessenkollisionen der Aufsichtsratsmitglieder hervor [ Vgl. aber auch zur Diskussion um das Wettbewerbsverbot Scholz/Schneider 350 zu § 52 GmbHG, aber auch zu Arbeitnehmervertretern während eines Arbeits kampfs - 356 zu § 52 GmbHG. ] .
2.2.1. Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied
Als Amtsträger hat das Aufsichtsratsmitglied sich allein am Gesellschaftsinteresse zu orientieren, auch wenn das nebenamtliche Aufsichtsratsmitglied in seiner Haupttätigkeit andere Interessen verfolgen muß. Die Berufung auf einen Interessenkonflikt kann nicht entlasten [ Mertens 23 zu § 116; BGH v. 29.1.62 in BGHZ 36, 296 ff, 306; BGH Urteil vom 21.12.79 in NJW 80, 1629 ff ] . Dabei sind Interessenkollissionen kein spezifisches Problem kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat [ vgl. Heuking/Jasper DStR 92, 1435 ff und Deckert DZWiR 96, 406 ff ] . Ein Beispiel ist hier der Fall, den der BGH in seinem Urteil vom 21.12.79 zu entscheiden hatte. Ein von einer Bank bestelltes Aufsichtsratsmitglied veranlaßte den Vorstand für die mittlerweile notleidende Bank ohne rechtliche oder kaufmännische Rechtfertigung eine Sicherung in Höhe von rund 1 Mio. DM zu übernehmen, aus der die AG in Anspruch genommen wurde. Der BGH führte dazu aus:
„Veranlaßt ein Aufsichtsratsmitglied, wie es hier der Fall war, seine Gesellschaft zum Abschluß eines für sie schädlichen Geschäfts mit einem Unternehmen, dem er selbst interessenmäßig verbunden ist und dessen vertretungsberechtigtes Organ er ist, so ist das trotz der gegenläufigen Interessen und Pflichten in seiner Person gegenüber jener Gesellschaft pflichtwidrig und von ihm zu vertreten."
Mag dies noch ohne weiteres einleuchten, wenn es wie hier um finanzielle Interessen geht, wird der kommunale Vertreter im Aufsichtsrat einwenden, daß es einer Kommune um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, um Steuergelder, schlichtweg um das Gemeinwohl geht. Hat das Interesse der Gesellschaft auf Grund der gesellschaftrechtlichen Treuepflicht auch Vorrang vor dem Gemeinwohl, zumal die Gemeinde nach den kommunalrechtlichen Vorschriften ja gerade über den Aufsichtsrat Einfluß nehmen soll ? Wegen der engen Beziehung zu den kommunalrechtlichen Vorschriften wollen wir die vertiefende Diskussion des Problems auf den Bereich der Erörterung der kommunalrechtlichen Vorschriften verschieben.
Das Aufsichtsratsmitglied kann sich in der oben beschriebenen Situation ggf. der Stimme bzw. der Einflußnahme auf die Entscheidung des Aufsichtsrat enthalten [ Mertens a.a.O., Decher ZIP 90, 277 ff, 279 ] . Bei einem dauernden Interessenkonflikt kann sich die Frage stellen, ob er sein Amt niederlegen muß [ Vgl. Decher ZIP 90, 277 ff, 279 ] . Grundsätzlich diesem Konflikt aus dem Weg gehen, kann ein kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat einer AG nicht.
2.2.2. Treuepflicht außerhalb der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied
Auch außerhalb der Wahrnehmung der Stellung im Aufsichtsrat unterliegen die Mitglieder einer Treuepflicht, die ihnen aber nicht gebietet, die Verfolgung eigener Interessen oder Interessen Dritter zu unterlassen, weil dies der Gesellschaft Nachteile zufügen könnte [ Heuking/Jasper nennen hier z.B. das Aufsichtsratsmitglied, das als Vertreter der Hausbank Einfluß auf Kredite der Gesellschaft nehmen kann. ] . Die Treuepflicht außerhalb der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ist also wesentliche schwächer ausgestaltet. Sie kann aber bei grob illoyalem Verhalten, z.B. dem Ausschlachten von Insiderwissen oder der Annahme einer Belohnung für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten [ Vgl. Mertens a.a.O., 29 zu § 116 ] verletzt sein.
2.2.3. Abgrenzung
Nun führt aber nicht automatisch jeder Interessengegensatz zu einer Treuepflichtverletzung. Der Aufsichtsrat wird in vielen Fällen von Repräsentanten unterschiedlichster Gruppen besetzt. Er kann und soll deshalb auch durchaus unterschiedliche Meinungen zusammenführen und aufeinander prallen lassen, soweit der einzelne Standpunkt nicht unter dem Gesichtspunkt des Unternehmenswohles unhaltbar ist [ Vgl. Mertens a.a.O, 28 zu § 116 ] . Aufsichtsratsmitglieder können mit ihrer Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär, Mitarbeiter einer Hausbank oder Manager einer anderen Gesellschaft - letztendlich bei 10 zulässigen Mandaten auch mit anderen Aufsichtsratstätigkeiten - in einen Interessenkonflikt [ Vgl. z.B. Heuking/Jasper DStR 92, 1438 ff, 1438 ] geraten. Für die öffentliche Hand als Aktionär hat der BGH ausgeführt [ BGH Beschluß v. 17.3.97 ZIP 97, 887 ff ] :
„Denn anders als bei privaten Aktionären ist bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Regelfall davon auszugehen, daß sie sich bei der Ausübung ihres Einflusses ... nicht nur von typischen Aktionärsinteressen, sondern auch von anderen Interessen leiten lassen, nämlich solchen, die aus ihrer öffentlichen Aufgabenstellung herrühren".
Bei der Frage nach der Abgrenzung stößt man fast unweigerlich auf HEW/Janssen. Im Fall HEW/Janssen ging es um die Teilnahme eines schleswig-holsteinischen Ministers, dessen Regierung sich für den Ausstieg aus dem Atomstrom einsetzte, an Sitzungen des Aufsichtsrates eines Energiekonzernes, der auch Atomstrom nutzte. Während man dem Minister allein wegen der Tatsache, daß er als Mitglied einer Partei und einer Regierung sich für den Ausstieg aus dem Atomenergie einsetzte, keinen Vorwurf machen konnte - keine Verletzung der Treuepflicht außerhalb der Stellung im Aufsichtsrat -, konnte ihm ein entsprechendes Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat einer AG, die durch den Ausstieg aus der Atomenergie einen hohen wirtschaftlichen Schaden erlitten hätte, sehr wohl zum Vorwurf gereichen [ Beschluß des OLG Hamburg vom 23.1.90 in ZIP 90, 311 ff; auf die Frage, ob der Schwerpunkt auf der Fremdbestimmtheit des Verhaltens oder der Schädigung der Gesellschaft liegt, werden wir im Rahmen der Fragen zur Abberufung noch ein gehen. ] . Genauso wird man dem Vertreter der Kommune im Aufsichtsrat - unbeschadet der Frage, ob er nach den jeweiligen gemeinderechtlichen Vorschriften sich nicht wegen Befangenheit einer Teilnahme an einem Entscheidungsprozeß zu enthalten hat - nun nicht verwehren können, im Rat oder seinen Ausschüssen bzw. in der Partei Ziele zu verfolgen, die ggf. nicht den Zielen der Aktiengesellschaft entsprechen. Kritisch wird - von Ausnahmefällen abgesehen - es nur, wenn diese kommunalen oder parteipolitischen Ziele auf sein Abstimmungsverhalten im Aufsichtsrat durchschlagen [ Vgl. hierzu die weitergehende Diskussion insbesondere zum kommunalen Wei sungsrecht ] .
2.3. Verschwiegenheitspflicht
Gemäß §§ 116, 93 (1) 2 AktG haben auch die Aufsichtsratsmitglieder über vertrauliche Angaben und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren - Verschwiegenheitspflicht. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht insoweit nicht innerhalb der Gesellschaft - z.B. gegenüber Vorstand und Abschlußprüfer [ Mertens 53 zu § 116, Hüffer 8 zu § 93 ] -, soweit dies zur Wahrnehmung der gesellschaftsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. Insbesondere kann sich auf Grund der Aufgabe des Aufsichtsrates auch der Vorstand ihm gegenüber nicht auf die Verschwiegenheitspflicht berufen [ Hüffer 8 zu § 93 ] . Als Dritter, dem gegenüber die Verschwiegenheit zu wahren ist, ist für den Vertreter der Gemeinde im Aufsichtsrat aber unstreitig die Gemeinde als Aktionär anzusehen [ Vgl. §§ 394, 395 AktG, Mertens 52 zu § 116; wenn hier zwischen der Gemeinde und ihrem Vertreter in der Hauptversammlung unterschieden wird - Vgl. z.B. Harder/Ruter GmbHR 95, 813 ff, 816 - würde dies letztendlich zu einer Umge hung der Verschwiegenheitspflicht führen. Der Vertreter in der Hauptversamm lung ist echter Vertreter der Gemeinde und voll informationspflichtig. Man kann hier also nicht vertreten, daß er zu behandeln ist, wie Vorstand oder Abschluß prüfer. ] . Der Gemeinde steht wie jedem Aktionär nach dem AktG grundsätzlich nur der Auskunftsanspruch gegen den Vorstand in der Hauptversammlung nach § 131 AktG zu. Sonderregelungen zur Erfüllung landesrechtlicher Berichtspflichten gegenüber Kommunen stellen §§ 394, 395 AktG auf.
2.3.1. Geheimnis/vertrauliche Angabe
Insgesamt ist bei der Frage, was als „Geheimnis" oder „vertrauliche Angabe" Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht sein kann, ein objektiver Maßstab anzulegen [ BGHZ 65, 325 ff, 329 ] . Daß der Vorstand eine Information als geheim bezeichnet, mag für die Aufsichtsratsmitglieder darauf hindeuten, daß diese der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Der Vorstand kann aber keine Information für den Aufsichtsrat verbindlich als Geheimnis festlegen [ Mertens 43 zu § 116, Hüffer 7 zu § 93 ] .
Der BGH [ BGH Urteil v. 5.6.75 in BGHZ 65, 325 ff, 329 ] hat dies in seinem Urteil vom 5.6.75 so charakterisiert:
„Dabei mag davon ausgegangen werden, daß die Begriffe „vertrauliche Angaben" und „Geheimnisse" in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG insofern auch ein subjektives Moment enthalten, als sich die Vertraulichkeit einer Angabe unter Umständen erst aus einem ausdrücklichen Hinweis ergeben kann und zu jenem Geheimnis der (geäußerte oder mutmaßliche) Wille zur Geheimhaltung gehört. Was bewußt jedermann offenbart wird, ist kein Geheimnis mehr. Das entscheidende Merkmal für die Beurteilung der Schweigepflicht ist aber ein objektives, nämlich das Bedürfnis der Geheimhaltung im Interesse des Unternehmens."
Als Geheimnis ist jede Information anzusehen, die nur einem beschränkten Kreis von Personen bekannt ist und deren Verbreitung darüber hinaus dem Interesse der Gesellschaft abträglich sein könnte [ Mertens 43 zu § 116, Hüffer 7 zu § 93 ] . Als Beispiele werden in § 93 (1) 2 AktG namentlich Betriebs- (technischer Bereich) und Geschäftsgeheimnisse (kaufmännischer Bereich) genannt. Darunter können Herstellungsverfahren, Produktionsvorhaben, Kundenstamm, Finanzpläne, aber auch wesentliche Personalentscheidungen fallen.
Vertrauliche Angaben können alle Informationen sein, an deren Nichterörterung die Gesellschaft ein Interesse hat [ Mertens 45 zu § 116, Hüffer 7 zu § 93 ] . Es wird sogar die Meinung vertreten, daß der Begriff ein Auffangtatbestand sei, damit auch Angaben, die einem größeren Kreis bekannt, also kein Geheimnis mehr sind, nicht zum Schaden der Gesellschaft über diesen Kreis hinaus weiterverbreitet werden können [ Gaul GHH 86, 296 ff, 298; Hintergedanke ist hier gerade beim Aufsichtsrat, daß er durch den ständigen Kontakt mit dem Vorstand sehr viele Dinge erfährt, die er ggf. auch Organen der Kommune, deren Vertreter er ist, gemäß § 394 AktG - auf den noch eingegangen wird - mitteilt, es aber der Gesellschaft sehr wohl schaden könnte, wenn diese Dinge z.B. in die Presse gerieten. ] .
2.3.2. Sitzungen des Aufsichtsrats
Besonderes Augenmerk auf die Verschwiegenheitspflicht ist hinsichtlich der Sitzungen des Aufsichtsrates zu legen. Nach § 109 AktG dürfen an den Sitzungen des Aufsichtsrates grundsätzlich nur Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder teilnehmen. Aus dem Gebot der vertrauenvollen Zusammenarbeit der Aufsichtsratsmitglieder folgt, daß die Beratung und Abstimmung durchweg als geheim zu behandeln ist [ Mertens 49 zu § 116; Gaul, a.a.O, 299; BGHZ 65, 325 ff, 331 f, sehr detailliert Säcker DVBl 86, 803 ff, 806 ff ] .
2.3.3. Allgemeine Grenzen der Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht grenzenlos. Die AG kann auch nicht anordnen, daß „alle Kenntnisse", die ein Aufsichtsratsmitglied erlangt, geheim zu halten sind. Dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied verbleibt auch insofern ein Spielraum zur eigenverantwortlichen Beurteilung:
„Denn die Größe der Verantwortung bedingt auch ein gewisses Maß an Freiheit, im Einzelfall mit der gebotenen Sorgfalt selber zu prüfen und zu entscheiden, wie die übernommenen Aufgaben am besten zu erfüllen sind. Dazu kann auch ein abgewogenes Urteil darüber gehören, wann Schweigen Pflicht und wann es erlaubt oder vielleicht sogar nötig, über eine bestimmte Angelegenheit zu reden" [ BGH v. 5.6.75 BGHZ 65, 325 ff, 327 ] .
So macht sich nach § 404 AktG z.B. nur strafbar, wer ein Geheimnis unbefugt offenbart. So sind Aufsichtsratsmitglieder im Strafprozeß aussagepflichtig [ Mertens 37 zu § 116, Hüffer 9 zu § 93 ] . Wird also gegen den Vorstand oder den Aufsichtsratsvorsitzenden ein Strafverfahren betrieben, kann sich das einzelne Aufsichtsratsmitglied als Zeuge nicht auf die Verschwiegenheitspflicht berufen. Für den Zivilprozeß - Gläubiger verklagt die AG und benennt ein Aufsichtsratsmitglied als Zeuge - ist dies zumindest streitig [ Vgl. § 383 (1) 6 ZPO, Mertens 37 zu § 116, Hüffer 9 zu 93 ] . Klar ist insofern nur, daß das Aufsichtsratsmitglied bestimmte „Gewerbegeheimnisse" - z.B. Produktionsverfahren - nach § 384 (3) ZPO nicht zu offenbaren braucht.
2.3.4. Besondere Grenzen der Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zur Kommune
Problematisch ist die Frage der Offenbarungsbefugnis dort, wo sie nicht aus Bundes-, sondern aus Landesrecht, wie z.B. der Gemeindeordnung, hergeleitet wird. Gemäß Art. 31 GG geht das AktG als Bundesrecht kommunalrechtlichen Vorschriften vor. Während die Gemeinde ihn als „ihren Vertreter" sieht und - teilweise sogar gestützt auf Vorschriften der jeweiligen Gemeindeordnung - Berichte erwartet, verpflichtet ihn §§ 116, 93 (1) 2 AktG - sogar unter Androhung einer Strafverfolgung - zur Verschwiegenheit. Um diesen Konflikt zu lösen, wurden die Bestimmungen der §§ 394 und 395 ins Aktiengesetz [ §§ 53, 54 HGrG regelt die mit der Prüfung der Abschlüsse der Gesellschaft ver bundenen Fragen. Insbesondere kann nach § 54 (1) HGrG mit einer qualifizierten Mehrheit dem Rechnungsprüfungsamt ein Anspruch auf direkte Unterrichtung eingeräumt werden. ] eingeführt.
Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung der Gemeinde - Vorschlagsrecht - gewählt oder von ihr in den Aufsichtsrat entsandt wurden, unterliegen hinsichtlich der Berichte, die sie der Gebietskörperschaft zu erstatten haben, grds. keiner Verschwiegenheitspflicht, § 394 (1) 1 AktG. Die gesetzliche Regelung läßt sicherlich immer noch viele Fragen offen. Es gibt z.B. nur in wenigen Fällen auf der Ebene der kommunalrechtlichen Vorschriften Berichtspflichten. Da aber auch hier die Vertreter im Aufsichtsrat oftmals Weisungen [ § 119 (1) S. 3 GO Sachsen-Anhalt, § 98 (1) S. 4 GO ] unterliegen, bestehen Zweifel, ob für den Fall, daß ohne die ausdrückliche gesetzliche Regelung eine Berichtspflicht durch Weisung begründet wird, § 394 AktG Anwendung finden kann [ Kropff/Semmler/Grunewald 19 ff zu § 394 f, ablehnend Meier/Wieseler GHH 93, 174 ff, 176 ] .
Sehr umstritten ist im gesellschaftsrechtlichen Schrifttum aber auch die Frage, ob es eine Berichtspflicht gegenüber dem Rat oder den Fraktionen geben kann, weil es vielfach als Erfahrung berichtet wird, daß trotz z.B. nichtöffentlicher Sitzung über die Information des Rates oder der Fraktion Informationen an die Öffentlichkeit gelangen [ Vgl. Schmidt-Aßmann/Ulmer, BB-Beilage 13/88, 9 ] .
Wegen des Einflusses der kommunalrechtlichen Vorschriften wollen wir die vertiefte Diskussion der - nicht nur der hier angerissenen - Probleme in dem späteren Abschnitt vornehmen.
Das Aktienrecht schränkt die Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht gleich selbst wieder ein. Nach § 394 (1) 2 AktG dürfen insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht offenbart werden, wenn ihre Kenntnis für den Zweck der Berichte nicht von Bedeutung ist. Das Aufsichtsratsmitglied muß also im Einzelfall prüfen, ob eine Bekanntgabe gegenüber der Gemeinde diese - zum Selbstschutz der AG wohl unerläßliche - Grenze überschreitet. § 395 AktG zieht eine weitere Grenze zum Schutz der AG, indem er die Empfänger der Berichte bei der Gemeinde - Rat oder Ausschuß, aber auch Ämter wie Kämmerei und Rechnungsprüfungsamt - einer eigenständigen Verschwiegenheitspflicht unterwirft [ Kropff/Semmler/Grunewald 36 ff zu § 394 f; zur Diskussion um die möglichen Berichtsempfänger kommen wir noch. Hier haben wir das Ergebnis vorweg genommen und z.B. die Fraktionen bereits ausgeschlossen. Dies ist kein Affront gegen die Arbeit der Fraktionen, sondern hat mit den kommunalrechtlichen Bestimmungen zu deren Arbeit zu tun. ] .
2.3.5. Pflichten nach Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat
Die Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt [ Hüffer 7 zu § 93 ] . Sie besteht nach dem Ausscheiden aus dem Amt fort.
3. Rechte des Aufsichtsrats
Den Pflichten des Aufsichtsrats korrespondieren selbstverständlich Rechte.
3.1. Beanstandung
Wird dem Aufsichtsrat eine Pflichtwidrigkeit des Vorstandes bekannt, kann er diese beanstanden und seine Bedenken äußern. Er kann namens der Gesellschaft Beseitigung und Schadensersatz vom Vorstand verlangen [ Mertens 31 zu § 111, Str. ist die Frage, ob der Aufsichtsrat den Vorstand auf Unterlassung verklagen darf oder mit einer solchen Klage unzulässig in die Geschäftsführung eingreift vgl. OLG Hamburg AG 92, 197, mißverständlich OLG Celle AG 90, 264, das eigentlich nur die Klage des einzelnen Mitgliedes ablehnen will. ] .
3.2. Rechte im Spiegel von Pflichten
Auch wenn die Einberufung zur Hauptversammlung - § 113 (3) AktG - oder die Einstellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder - § 84 AktG - bei den Pflichten des Aufsichtsrates zu behandeln sind, kann man insofern eine „ambivalente" Einordnung nicht leugnen.
3.3. Einsicht in Unterlagen
Gemäß § 111 (2) AktG kann der Aufsichtsrat Bücher, Schriften und Vermögensgegenstände, insbesondere die Kasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen.
Fraglich ist, ob diesbezüglich dem Aufsichtsrat auch das Recht zusteht, einzelne Vorstandsmitglieder oder Angestellte zu befragen [ Mertens 45 zu § 111 ] , wobei noch einmal darauf hinzuweisen ist, daß die AG als Angestellte z.B. Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte mit weitgehenden Vollmachten haben kann. Nicht nur auf Grund der Pflicht zum kooperativen Verhalten wird man dies, soweit es sich auf Einzelfälle beschränkt, bejahen müssen. Der Aufsichtsrat kann nach § 111 (2) AktG Sachverständige zu Einzelfragen beiziehen, d.h. einen Externen hinzuziehen. Die Befragung einzelner Vorstandsmitglieder oder von Angestellten dürfte in diesem Rahmen effektiver, wesentlich kostengünstiger, aber auch von der Vertraulichkeit her vorzuziehen sein. Allerdings muß der Aufsichtsrat hier auch berücksichtigen, daß er eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten soll. Diese Zusammenarbeit kann es sicherlich belasten, wenn er an dem Vorstand vorbei sich an z.B. den Prokuristen wendet.
Mit der Einsicht in die Bücher kann der Aufsichtsrat einzelne Mitglieder - z.B. wegen ihrer Vorbildung - beauftragen - § 111 (2) AktG.
3.4. Zustimmungsvorbehalt
Ganz wesentlich ist für den Aufsichtsrat die Möglichkeit des Zustimmungsvorbehalts [ Generell zum Zustimmungsvorbehalt und den damit verbundenen Problemen: Götz ZGR 90, 633 ff ] , § 111 (4) AktG.
Die Satzung oder der Aufsichtsrat können gemäß § 111 (4) 2 AktG vorsehen, daß bestimmte Arten von Geschäften vom Vorstand nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Verweigert der Aufsichtsrat diese Zustimmung, kann der Vorstand von dem Geschäft absehen oder die Hauptversammlung anrufen, die gemäß § 111 (4) 3 AktG, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, mit 3/4 Mehrheit die Zustimmung des Aufsichtsrates ersetzen kann.
3.4.1. Geschäft
Unter den Begriff des Geschäftes fallen sowohl Rechtsgeschäfte der AG, als auch unternehmensinterne Maßnahmen - z.B. Investitions- und Organisationsentscheidungen [ Mertens, 61 zu § 111 ] .
Es müssen bestimmte Geschäfte oder bestimmte Arten von Geschäften bezeichnet werden. Eine Generalklausel der Art „alle Geschäfte, die über die gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen hinausgehen" ist wegen Unbestimmtheit nichtig [ Götz a.a.O., 640 ] .
3.4.2. Anordnung
Der Zustimmungsvorbehalt kann in der Satzung vorgesehen werden. Der Aufsichtsrat kann den Zustimmungsvorbehalt aber auch durch Beschluß begründen. Dies kann z.B. aus Anlaß einer konkreten Geschäftsführungsmaßnahme des Vorstandes erfolgen [ Mertens 65 zu § 111 ] . Der BGH [ BGH v. 15.11.93 in BGHZ 124, 111 ff, 127 ] hat dazu in seinem Urteil vom 15.11.93 ausgeführt:
„Nach § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG kann der Aufsichtsrat durch Beschluß anordnen, daß bestimmte Arten von Rechtsgeschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Ein derartiger Zustimmungsvorbehalt kann auch ad hoc beschlossen werden .... Ob der Aufsichtsrat von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, unterliegt grundsätzlich seinem pflichtgemäßem Ermessen. Sein Ermessen kann sich jedoch zu einer Pflicht verdichten, wenn er eine gesetzwidrige Geschäftsführungsmaßnahme nur durch eine Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes verhindern kann ...".
Allerdings muß nach § 111 (4) 1 AktG eine Grenze insofern gewahrt werden, als der Aufsichtsrat nicht zum Geschäftsführer werden darf [ Götz a.a.O., 640 ] . Streitig ist insofern insbesondere die Frage, inwiefern der Aufsichtsrat zu Personalentscheidungen Zustimmungsvorbehalte anordnen kann [ Mertens 69 zu § 111; die weitere Erörterung dieser Frage würde von dem eigent lichen Thema der Stellung kommunaler Vertreter zu weit wegführen. ] .
3.4.3. Innenwirkung
Die Zustimmungspflicht erlangt keine Außenwirkung, da die Vertretungsmacht des Vorstandes im Außenverhältnis nach § 82 (1) AktG nicht beschränkt werden kann. Etwas anderes kann gelten, wenn die Grundsätze des Mißbrauchs der Vertretungsmacht eingreifen [ Mertens 86 zu § 111 ] , weil z.B. der Dritte und der Vorstand bewußt zur Ausschaltung des Zustimmungsvorbehaltes des Aufsichtsrates zusammenwirken.
3.4.4. Einvernehmen oder Genehmigung
Der Begriff Zustimmung läßt für den Juristen offen, ob die Zustimmung vor dem Abschluß des Geschäftes - sog. „Einwilligung" - eingeholt werden muß oder ob auch eine nachträgliche Zustimmung - sog. „Genehmigung" - reicht. Im Zweifel sind Zustimmungsvorbehalte als Einwilligungsvorbehalte zu verstehen [ Mertens 80 zu § 111 ] . Die Zustimmungsvorbehalte ergänzen die sonstigen Möglichkeiten zur Überwachung, insbesondere die kontinuierliche Berichtspflicht bzw. die Berichtspflicht auf Verlangen. Deshalb dürften Zustimmungsvorbehalte nach § 114 (4) 2 AktG - unbeschadet der Tatsache, daß man bei der Formulierung mit etwas Genauigkeit hier Streit vermeiden kann - Einwilligungsvorbehalte sein.
Problematisch ist allerdings die Frage, wie bei einer Auslegung als Einwilligungsvorbehalt mit Notfällen zu verfahren ist. § 114 (4) AktG sieht nicht - wie z.B. die meisten Gemeindeordnungen - die Möglichkeit der Herbeiführung einer Dringlichkeitsentscheidung vor. Hier bietet es sich sicherlich an, für Dringlichkeitsfälle gleich bei der Anordnung des Zustimmungsvorbehaltes eine Regelung mitzutreffen [ Vgl. zur Zulässigkeit einer derartigen Regelung OLG Hamburg Urteil v. 15.9.95 ZIP 95, 1673 ff ] , etwa der Art, daß in solchen Fällen die Einwilligung des Aufsichtsratsvorsitzenden, die Entscheidung eines Ausschusses, soweit dieser schneller entscheiden kann, oder eine nachträgliche Genehmigung durch den Aufsichtsrat einzuholen ist.
Wenn z.B. Maschinen oder Geräte, die für den „Produktionsvorgang" unerläßlich sind, ausfallen, kann der Vorstand oft, wenn er massiven Schaden von der Gesellschaft abwenden will, nicht auf den Beschluß des Aufsichtsrates über die Zustimmung warten, obwohl er ihn wegen der mit der Anschaffung verbundenen Kosten einholen müßte. Soweit die Satzung hier aber keine Regelung enthält, wird man zumindest in den Fällen, in denen die Verweigerung der Zustimmung durch den Aufsichtsrat wegen der Bedeutung der Angelegenheit für die AG pflichtwidrig wäre, dem Vorstand das Recht zusprechen müssen, ausnahmsweise nachträglich die Genehmigung des Aufsichtsrates einzuholen [ Götz a.a.O., 643 f ] .
3.4.5. Pauschal vorab erklärtes Einvernehmen
Streitig ist, inwieweit der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu bestimmten Geschäften vorab pauschal erklären kann [ Mertens 62 zu § 111 ] , etwa, daß z.B. alle Grundstücksgeschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, aber bis zu einem Wert von 50.000 DM die Zustimmung als erteilt gilt. Man kann zwar auch von vornherein den Zustimmungsvorbehalt an eine Wertgrenze binden, so daß z.B. nur Grundstücksgeschäfte ab einem Wert von 50.000 DM der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen. Die Formulierung mit der pauschal vorab erklärten Zustimmung hat aber den Vorteil, daß alle Geschäfte zustimmungsbedürftig sind, der Aufsichtsrat sich mit bestimmten Geschäften grundsätzlich nicht zu beschäftigen braucht, die Entscheidung über z.B. ein bestimmtes Grundstücksgeschäfte mit einem Wert unter 50.000 DM aber wieder an sich ziehen könnte. Wir wollen auch hier die Diskussion, insbesondere
@lukim Boardmitteilung !
Eine interessante Alternative wäre eine Konstruktion mit Besserungsschein. Also grob, Apollo & Co zahlen gar nichts, die Primacom AG wird vorläufig nicht liquidiert, erhält aber ein Recht auf einen Teil der zukünftigen Überschüsse aus dem operativen Geschäft, natürlich nur dann wenn die Überschüsse auch die kalkulatorischen Zinsen auf das eingesetzte Kapital abdecken. Das könnte man sicher so ausgestalten, dass es für die Käufer akzeptabel wäre.
Und es würde die `Fantasie` in der Aktie belassen, was erfahrungsgemäß zu höheren Kursen führt, auch dann, wenn der erwartete Barwert der zukünftigen Zuflüsse gar nicht so sehr viel höher als 5 Mio wäre.
Und es würde die `Fantasie` in der Aktie belassen, was erfahrungsgemäß zu höheren Kursen führt, auch dann, wenn der erwartete Barwert der zukünftigen Zuflüsse gar nicht so sehr viel höher als 5 Mio wäre.
So heute gehts erst mal kräftig runter auf Xetra
aber bei L&S 10 % hoch
Moin mfierke
Hast BM
Hast BM
Nicht schlecht ... kurs um die 0,30€
Schöne umsätze und vola heute morgen!
verkauft Melone
oder
kauft er
oder
kauft er
100
schaut euch nur den Schuldenhaufen von Primacom an
die sollen mal froh sein , dass jemand den dreck übernimmt
warum ist der Kurs noch über 0,25e?
die sollen mal froh sein , dass jemand den dreck übernimmt
warum ist der Kurs noch über 0,25e?
War ein schöner short ... von Freitag auf heute 38 cent
@shortsqeeze
Also soooo weit von den 0,25€ ist der kurs ja nicht weg....denke jetzt zocken viele intraday den wert
Tiefer wie 0,25€ gehts wohl kaum ... so kann man unter 0,30€ relativ entspannt eine runde mitzocken
ZockerGruss
Also soooo weit von den 0,25€ ist der kurs ja nicht weg....denke jetzt zocken viele intraday den wert
Tiefer wie 0,25€ gehts wohl kaum ... so kann man unter 0,30€ relativ entspannt eine runde mitzocken
ZockerGruss
PRIMACOM - Raubzug der Apollo Mafia-Gang
1. Die PRIMACOM Vermögenswerte sind im wesentlichen in der Erde verbuddelt, aber sie nutzbringend zukunftweisend vorhanden. WERTHALTIGER VERMÖGENSWERT von mehr als 1 Mrd. EURO !
2. Der Nutzen ist selbst derzeit so positiv das der Schuldendienst für die fast 1 Mrd. geleistet wird und das operative Geschäft positiv ist.
3. Das Gerede von der abgedrückten Luft ist nur das Nichtkönnen der Traumverwirklichung einiger Träumer bei PRIMACOM.
4. Das operative Betriebsergebnis im 4. Quartal 2003 liegt ÜBER den Zahlen von 3-2003 und wird deshalb nicht veröffentlicht da dies die Strategie der Apollo-Leute stört.
Dieser Fakt ist der Grund der Nichtveröffentlichung von 4/2003 Zahlen und der erneuten Verlegung der HV.
5. Die Ad-hoc vom 16.04.2004 ist eine Strategie-Maßnahme um die Übernahmekosten (Aktienankauf) für Apollo zu drücken.
6. Die exklusive Vorinformation an ca. 15 % der PRIMACOM-Aktionäre der 4/2003 Zahlen ist strafrechtlich relevant und führt zwangsweise zu Konsequenzen.
7. Strafanzeigen gegen die Beteiligten bei PRIMACOM sind die Folge. Einhergehend mit persönlichen Regreßforderungen der Anleger gegen diese Personen.
8. Eine Rechnung auf Basis der bisher veröffentlichten Zahlen ergibt einen inneren Wert der PRIMACOM - Aktie auf aktueller Basis von
5,- EURO bei kurzfristige Betrachtung ( 1 Jahr )
12,50 EURO bei mittlerer Sicht ( 2-3 Jahre)
30,- EURO bei langfristiger Ausblick ( 5-7 Jahre)
Nach Informationen vom 15. April 2004 aus dem inneren Zirkel der PRIMACOM wurde seit der letzten Zahlenveröffentlichung eine wesentliche Verbesserung der Basis-Zahlen erzielt und nun versucht diese positive Steigerung NEGATIV zu rechnen und zu verkaufen. Da der Gesamttrend ebenfalls bei PRIMACOM POSITIV ist, versucht Apollo die Strategie JETZT oder NIE und prügelt den Börsen-Kurs in den Keller.
9. Einen Aufkauf der Aktien zum Kurs von 3,50 EUR wäre marktgerecht.
10. Jede verkaufte Aktie unter dem Kurs von 1,50 EUR und jede Stimme der Zustimmung auf der nun für JUNI 2004 (!!!) vorgesehenen HV ist Selbstzerfleischung der Eigentümer (Aktionäre) der PRIMACOM - es sei denn, diese spielen wiederum mit dem Geld Dritter.
Fazit: Entweder werden 3,50 EURO gezahlt oder der Apollo-Deal ist zu stoppen und jedem Anleger kann derzeit angesichts der manipulierten Panik-Kurse nur zum KAUF geraten werden.
Vorerst wird das "Schlachtfest" weitergehen - denn es gibt leider zuviel "MANIPULIERBARE" .
OvdV
1. Die PRIMACOM Vermögenswerte sind im wesentlichen in der Erde verbuddelt, aber sie nutzbringend zukunftweisend vorhanden. WERTHALTIGER VERMÖGENSWERT von mehr als 1 Mrd. EURO !
2. Der Nutzen ist selbst derzeit so positiv das der Schuldendienst für die fast 1 Mrd. geleistet wird und das operative Geschäft positiv ist.
3. Das Gerede von der abgedrückten Luft ist nur das Nichtkönnen der Traumverwirklichung einiger Träumer bei PRIMACOM.
4. Das operative Betriebsergebnis im 4. Quartal 2003 liegt ÜBER den Zahlen von 3-2003 und wird deshalb nicht veröffentlicht da dies die Strategie der Apollo-Leute stört.
Dieser Fakt ist der Grund der Nichtveröffentlichung von 4/2003 Zahlen und der erneuten Verlegung der HV.
5. Die Ad-hoc vom 16.04.2004 ist eine Strategie-Maßnahme um die Übernahmekosten (Aktienankauf) für Apollo zu drücken.
6. Die exklusive Vorinformation an ca. 15 % der PRIMACOM-Aktionäre der 4/2003 Zahlen ist strafrechtlich relevant und führt zwangsweise zu Konsequenzen.
7. Strafanzeigen gegen die Beteiligten bei PRIMACOM sind die Folge. Einhergehend mit persönlichen Regreßforderungen der Anleger gegen diese Personen.
8. Eine Rechnung auf Basis der bisher veröffentlichten Zahlen ergibt einen inneren Wert der PRIMACOM - Aktie auf aktueller Basis von
5,- EURO bei kurzfristige Betrachtung ( 1 Jahr )
12,50 EURO bei mittlerer Sicht ( 2-3 Jahre)
30,- EURO bei langfristiger Ausblick ( 5-7 Jahre)
Nach Informationen vom 15. April 2004 aus dem inneren Zirkel der PRIMACOM wurde seit der letzten Zahlenveröffentlichung eine wesentliche Verbesserung der Basis-Zahlen erzielt und nun versucht diese positive Steigerung NEGATIV zu rechnen und zu verkaufen. Da der Gesamttrend ebenfalls bei PRIMACOM POSITIV ist, versucht Apollo die Strategie JETZT oder NIE und prügelt den Börsen-Kurs in den Keller.
9. Einen Aufkauf der Aktien zum Kurs von 3,50 EUR wäre marktgerecht.
10. Jede verkaufte Aktie unter dem Kurs von 1,50 EUR und jede Stimme der Zustimmung auf der nun für JUNI 2004 (!!!) vorgesehenen HV ist Selbstzerfleischung der Eigentümer (Aktionäre) der PRIMACOM - es sei denn, diese spielen wiederum mit dem Geld Dritter.
Fazit: Entweder werden 3,50 EURO gezahlt oder der Apollo-Deal ist zu stoppen und jedem Anleger kann derzeit angesichts der manipulierten Panik-Kurse nur zum KAUF geraten werden.
Vorerst wird das "Schlachtfest" weitergehen - denn es gibt leider zuviel "MANIPULIERBARE" .
OvdV
warum wird von dem Greisen-Aufsichtsrat keine außerordentliche HV angesetzt?
@Klacks
Gute frage .... besteht wohl keine notwendigkeit
Gute frage .... besteht wohl keine notwendigkeit
außerordentliche Hauptversammlung
Hauptversammlung im Sinne des §§ 92 Abs.1, 122 Abs.1 AktG. Sie wird vom Vorstand einberufen, wenn ein Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals im Rahmen einer Bilanzaufstellung festgestellt wurde. Nach § 122 Abs.1 AktG haben auch die Aktionäre das Recht, eine aoHV einzuberufen, wenn das mind. 20% der Aktionäre verlangen.
Hauptversammlung im Sinne des §§ 92 Abs.1, 122 Abs.1 AktG. Sie wird vom Vorstand einberufen, wenn ein Verlust in Höhe von mindestens der Hälfte des Grundkapitals im Rahmen einer Bilanzaufstellung festgestellt wurde. Nach § 122 Abs.1 AktG haben auch die Aktionäre das Recht, eine aoHV einzuberufen, wenn das mind. 20% der Aktionäre verlangen.
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@aida
wer soll denn 3.50€ bezahlen???...der markt gesteht der aktie gerade mal 0,30€ zu
wer soll denn 3.50€ bezahlen???...der markt gesteht der aktie gerade mal 0,30€ zu
!
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@aida
Zig mal das gleiche posting
Bringt dem kurs auch nix !!!
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Bringt dem kurs auch nix !!!
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puh, schon 5% aller Aktien gehandelt. wenn das so weitergeht haben am abend die erforderlichen 20% für die aoHV nen neuen besitzer. ;-)
!
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@aida
Jetzt reicht es aber mit deinem posting .... sonst ist die aktie gleich wertlos und du bekommst NIX mehr
Jetzt reicht es aber mit deinem posting .... sonst ist die aktie gleich wertlos und du bekommst NIX mehr
!
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abgesegnet durch das beste Management der Welt
Prof. Dr. Stefan Schwenkedel Vorstandsmitglied
Dr. Jens Kircher Vorstandsmitglied
Aufsichtsrat
Dr. Christian Schwarz-Schilling Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Klaus von Dohnanyi stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Brigitte Preuß Aufsichtsratsmitglied
Mike Moriarty Aufsichtsratsmitglied
Shane O´Neill Aufsichtsratsmitglied
Boris Augustin Aufsichtsratsmitglied
Heinz Rudolf Eble Aufsichtsratsmitglied
Peter Bogner Aufsichtsratsmitglied
Prof. Dr. Helmut Thoma Aufsichtsratsmitglied
Prof. Dr. Stefan Schwenkedel Vorstandsmitglied
Dr. Jens Kircher Vorstandsmitglied
Aufsichtsrat
Dr. Christian Schwarz-Schilling Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Klaus von Dohnanyi stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
Brigitte Preuß Aufsichtsratsmitglied
Mike Moriarty Aufsichtsratsmitglied
Shane O´Neill Aufsichtsratsmitglied
Boris Augustin Aufsichtsratsmitglied
Heinz Rudolf Eble Aufsichtsratsmitglied
Peter Bogner Aufsichtsratsmitglied
Prof. Dr. Helmut Thoma Aufsichtsratsmitglied
!
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Da sitzt wohl einer auf horrenden Verlusten. Wie kommt man eigentlich auf einen Wert von 30€ je Aktie
0,29€ -- da Teil rutschtheutnoch unter0,20€
bta
bta
@Bio
Nee so tief gehts nicht...0,25€ ist aus erklärbaren gründen erst mal der boden....ausser es kommen noch schlimmere news
Nee so tief gehts nicht...0,25€ ist aus erklärbaren gründen erst mal der boden....ausser es kommen noch schlimmere news
Das Ganze erninnert mich ein bisl. an Carrier1 oder wie das Teil damals sich nannte ... Assets im Boden verbuddelt ... ne Megaverschuldung ....und keiner der das Teil zu einem ""anständigen"" Preis haben wollte .. na ja .. Insolvenz.. und die Geier haben es sich dann für nen Appel und Ei aus der Isomasse geholt ...
Aber spannend ist es , gelle
Gruss Cure
Aber spannend ist es , gelle
Gruss Cure
Moin moin cure
bist auch mit einem auge dabei
yep .. ist spannend.... denke mal hier gibts wenigstens 0,20-0,25€ für das teil ... ist doch schon mal ganz gut...im vergleich zu Carrier1
bist auch mit einem auge dabei
yep .. ist spannend.... denke mal hier gibts wenigstens 0,20-0,25€ für das teil ... ist doch schon mal ganz gut...im vergleich zu Carrier1
die amis werden heute die aktie um weitere 50%
zusammentreten. wenn der kurs bei 5-8 uscent ist,
könnte ich langsam schwach werden. über 0,20 euro
ist das risiko, am ende lange warten zu müssen
zu gross.
habe zwar bei 0,20 eine order stehen, werde aber ggf.
limit tiefer setzen.
dachte, das wir bereits heute vormittag panikverkäufe bei 0,20 oder tiefer sehen. die hedger sind auch nicht mehr das, was sie mal waren.
ein satz mit x, das war wohl nix.
gute nerven und nicht zu früh kaufen. lieber kein geschäft,
als eines, bei dem man sich sein eigenes grab schaufelt.
kleiner tip.
kauft euch einen spaten.
viel spass beim buddeln.
zusammentreten. wenn der kurs bei 5-8 uscent ist,
könnte ich langsam schwach werden. über 0,20 euro
ist das risiko, am ende lange warten zu müssen
zu gross.
habe zwar bei 0,20 eine order stehen, werde aber ggf.
limit tiefer setzen.
dachte, das wir bereits heute vormittag panikverkäufe bei 0,20 oder tiefer sehen. die hedger sind auch nicht mehr das, was sie mal waren.
ein satz mit x, das war wohl nix.
gute nerven und nicht zu früh kaufen. lieber kein geschäft,
als eines, bei dem man sich sein eigenes grab schaufelt.
kleiner tip.
kauft euch einen spaten.
viel spass beim buddeln.
Klar @Rob
Moin moin ZF .. ich habe heute schon ne erste Pos. gekauft ... das wird doch DAS Börsen/Medien/Ereigniss ... -------Enteignung -----.. , bekommen die eh nicht durch ....notfalls kaufe ich weiter zu... hänge mich an die Sammelklage (die werden kommen )... immerhin haben wir hier ein Geschäft was die laufenden Kosten ( Zinsen ) deckt ... dazu Assets verbuddelt ....und Bieter ... Carrier1 hat kein Geld verdient ... das hat SIe den Kopf gekostet .. wären die profitabel vom operativen Geschäft gewesen ..wäre das anders ausgegangen ....
Ich finde das spannend ... zumindest mehr spannend als der megatote Insolvenzschrott ...zumal das Teil ja schön liquide ist ...
Primacom wird eins der heißesten Themen werden
Ich finde das spannend ... zumindest mehr spannend als der megatote Insolvenzschrott ...zumal das Teil ja schön liquide ist ...
Primacom wird eins der heißesten Themen werden
Na dann @cure
Viel erfolg....hast recht ... hier wird noch einiges passieren
ZockerGruss
Viel erfolg....hast recht ... hier wird noch einiges passieren
ZockerGruss
Carrier1 hatte aber Glasfaser für IT-Dienstleistungen verbuddelt. Nichts, was andere zu der Zeit nicht auch anzubieten hatten.
Primacom dagegen ist in ihrem Anschlußgebiet sozusagen Monopolist und der TV-Kabelkuchen ist z.Z. in der Aufteilung.
Die Frage bei Primacom ist:
1. Was macht Liberty Media mit ihren Stimmrechten?
Wenn die das Apollovorhaben absegnen, wissen wir zumindest, wer hinter Kabel Deutschland steckt. (Deal Apollo - IESY --> KDG)
2. Kommen die Freefloathalter auf über 25% zur HV (und sind dann auch anwesend)? Gibt es überhaupt noch 25% "freie" Aktien? Oder hat Apollo/oder-wer-auch-immer über Strohfirmen schon vieles aufgesammelt? Immerhin kann man ja 4,9% sammeln, ohne meldepflichtig zu werden. Siehe Verkauf/Übertragung bei GARTMORE INVESTMENT (Meldung zum 8.1.2004)
3. Wenn ein NEIN zur HV drin ist, steckt Apollo zurück und erhöht das Angebot? Oder lassen die es auf eine Insolvenz ankommen? Ist die Insolvenz unter den gegebenen Umständen überhaupt möglich? Die können ja die Zinsen bezahlen und zum Jahresende muß die derbe Kreditlinie in Anteile gewandelt werden.
Also sehr spannend diese Geschichte.
Primacom dagegen ist in ihrem Anschlußgebiet sozusagen Monopolist und der TV-Kabelkuchen ist z.Z. in der Aufteilung.
Die Frage bei Primacom ist:
1. Was macht Liberty Media mit ihren Stimmrechten?
Wenn die das Apollovorhaben absegnen, wissen wir zumindest, wer hinter Kabel Deutschland steckt. (Deal Apollo - IESY --> KDG)
2. Kommen die Freefloathalter auf über 25% zur HV (und sind dann auch anwesend)? Gibt es überhaupt noch 25% "freie" Aktien? Oder hat Apollo/oder-wer-auch-immer über Strohfirmen schon vieles aufgesammelt? Immerhin kann man ja 4,9% sammeln, ohne meldepflichtig zu werden. Siehe Verkauf/Übertragung bei GARTMORE INVESTMENT (Meldung zum 8.1.2004)
3. Wenn ein NEIN zur HV drin ist, steckt Apollo zurück und erhöht das Angebot? Oder lassen die es auf eine Insolvenz ankommen? Ist die Insolvenz unter den gegebenen Umständen überhaupt möglich? Die können ja die Zinsen bezahlen und zum Jahresende muß die derbe Kreditlinie in Anteile gewandelt werden.
Also sehr spannend diese Geschichte.
hab mir grad ne Packung abgelaufene Eier gekauft !!!!
die eier rieche ich bis hier;-) aber evtl. schlüpft ja doch noch was.
da schlüpft nix, solange die amis die eier aus dem fenster
werfen.
ostern ist vorbei.
verkaufen und abwarten. wir kriegen die deutlich günstiger.
die frühkäufer liegen schon 20% im minus.
wer war den so gierig und hat bei 0,36 gekauft ?
unter 0,20 euro fängt der zock an.
je länger ich den kursverlauf betrachte, desto mehr
komme ich zu dem ergebnis, das abwarten angesagt ist.
0,1 wäre nicht zu billig. wer weiss, was von dem verbleibenden geld noch abfließt.
werfen.
ostern ist vorbei.
verkaufen und abwarten. wir kriegen die deutlich günstiger.
die frühkäufer liegen schon 20% im minus.
wer war den so gierig und hat bei 0,36 gekauft ?
unter 0,20 euro fängt der zock an.
je länger ich den kursverlauf betrachte, desto mehr
komme ich zu dem ergebnis, das abwarten angesagt ist.
0,1 wäre nicht zu billig. wer weiss, was von dem verbleibenden geld noch abfließt.
die amis hatten ca. 5h zeit nach der meldung zu verkaufen. haben es grad mal auf ein volumen von 200k reale shares geschafft. und auf die OTCBB-Kurse zu schauen ist zeitverschwendung. der kurs wird in D gemacht.
Alleine schon der Zeitpunkt der Meldung ist eine Frechheit.
Oder steckt dort ein Plan hinter?
Oder steckt dort ein Plan hinter?
Zum Freitag gegen 17.00 Uhr. Der cleverste Zeitpunkt. Noch etwas Zeit um den Kurs reagieren zu lassen, aber keine Möglichkeit noch die IR-Abteilung zu erreichen.
Als Krönung dazu noch die Drohung:"Jedoch kann der zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung stehende Betrag nicht garantiert werden..." Übersetzt: " Macht gefälligst keinen Ärger, sonst gibts garnix."
Frechheit mit Methode.
Wie man sieht, wieder dick in den Verschwörungstheorien drin ;-)
Als Krönung dazu noch die Drohung:"Jedoch kann der zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung stehende Betrag nicht garantiert werden..." Übersetzt: " Macht gefälligst keinen Ärger, sonst gibts garnix."
Frechheit mit Methode.
Wie man sieht, wieder dick in den Verschwörungstheorien drin ;-)
Warum wird das Personal nicht reduziert!
Kostensenkungsmaßnahmen gibts genügend
zB könnte man diese ersatzlos streichen
Aktionärs-Hotline: 01805 - 23 88 23 (0,12 EUR/Min)
montags-freitags, 9.00-18.00 Uhr
E-Mail: primacom@aktionaersinfo.de
Darüber hinaus steht Ihnen unser Investor Relations-Team zur Verfügung:
PrimaCom AG
Investor Relations
An der Ochsenwiese 3
55124 Mainz
Tel.: 06131 - 944 - 522
Fax: 06131 - 944 - 509
E-Mail: investor@primacom.de
kann ersatzlos gestrichen werden!!!
Die weiß eh über Nichts bescheid!
Kostensenkungsmaßnahmen gibts genügend
zB könnte man diese ersatzlos streichen
Aktionärs-Hotline: 01805 - 23 88 23 (0,12 EUR/Min)
montags-freitags, 9.00-18.00 Uhr
E-Mail: primacom@aktionaersinfo.de
Darüber hinaus steht Ihnen unser Investor Relations-Team zur Verfügung:
PrimaCom AG
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An der Ochsenwiese 3
55124 Mainz
Tel.: 06131 - 944 - 522
Fax: 06131 - 944 - 509
E-Mail: investor@primacom.de
kann ersatzlos gestrichen werden!!!
Die weiß eh über Nichts bescheid!
Jährliche Entsprechenserklärung der PrimaCom AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der PrimaCom AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 4. Juli 2003 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2002 bzw. seit dem 4. Juli 2003 hinsichtlich der neuen Empfehlungen zu mehr Transparenz in der Vorstands-Aufsichtsratsvergütung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:
--------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Hauptversammlungsunterlagen im Internet
Alle Unterlagen werden im Internet zur Verfügung gestellt, ausgenommen sind Unterlagen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, -übernahmen, -verschmelzungen. Diese werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre ausgelegt.
Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen
Bei der bestehenden Directors & Officers-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat ist bisher kein Selbstbehalt vereinbart worden. Wir sind der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der PrimaCom die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Außerdem steht bei dieser Versicherung die Absicherung der wesentlichen Eigenrisiken der Gesellschaft und nicht der Vermögensschutz der Organmitglieder im Vordergrund. Zudem handelt es sich um eine Gruppenversicherung, die auch leitende Mitarbeiter der PrimaCom einschließt. Eine Differenzierung zwischen Organmitgliedern und Mitarbeitern der Gesellschaft halten wir für nicht sachgerecht.
Vorsitzender oder Sprecher des Vorstandes
Weder Satzung noch Geschäftsordnung für den Vorstand sehen zwingend vor, dass der Vorstand einen Vorsitzenden oder einen Sprecher hat. Derzeit hat der Vorstand weder einen Vorsitzenden noch einen Sprecher.
Langfristige Nachfolgeplanung für Vorstandspositionen
Eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung von Vorstandspositionen besteht derzeit nicht.
Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Eine Altersgrenze für Vorstände und Aufsichtsräte besteht nicht.
Vorsitzender des Ausschusses zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen
Ein Ausschuss zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen besteht nicht. Die Vorbereitung der Sitzungen wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert.
Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Geschäftsbericht der Gesellschaft in einem Gesamtbetrag ausgewiesen. Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung wie Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen sind gesondert aufgeführt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird in der jährlichen Hauptversammlung der PrimaCom AG über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung informieren.
Die Ausgestaltung der Aktienoptionspläne der PrimaCom für Führungskräfte und Mitarbeiter sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.primacom.de im Bereich "Das Unternehmen / Corporate Governance" und im Geschäftsbericht dargestellt. Jedem Mitglied des Vorstandes stehen Optionen für 100.000 Aktien zu. Die dem Vorstand eingeräumten Optionen auf Aktien der Gesellschaft sind ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft www.primacom.de bei den Angaben zu Directors` Dealings im Bereich "Das Unternehmen / Management / Directors` Dealings" dargestellt. Diese Informationen über die Vergütung des Vorstands halten wir für ausreichend.
Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Geschäftsbericht der Gesellschaft in einem Gesamtbetrag ausgewiesen. Die Vergütung für den Aufsichtsrat enthält keine erfolgsorientierten Bestandteile. Gemäß Satzung der Gesellschaft erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von Euro 40.903,35, jeder stellvertretende Vorsitzende erhält eine feste jährliche Vergütung von Euro 20.451,68 und jedes weitere Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung von Euro 10.225,84. Der Vorsitzende der Ausschüsse und die weiteren Mitglieder der Ausschüsse erhalten keine zusätzliche Vergütung. Aktienoptionen für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in den Aktienoptionsplänen der Gesellschaft nicht vorgesehen. Diese Informationen über die Vergütung des Aufsichtsrates halten wir für ausreichend.
Veröffentlichung der Zwischenberichte
Die Zwischenberichte werden innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Damit entsprechen wir dem Regelwerk für Unternehmen, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notieren und den Bestimmungen der amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) für Wertpapiere, die in den Vereinigten Staaten von Amerika notieren.
Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird mit den oben genannten Ausnahmen auch künftig entsprochen.
--------------------------------------------------------------------------------
Mainz, im Oktober 2003
PrimaCom AG
Für den Aufsichtsrat: Für den Vorstand:
Dr. Christian Schwarz-Schilling
(Vorsitzender) Dr. Jens Kircher (COO)
Prof. Dr. Stefan Schwenkedel (CFO)
nicht im Traum denken die Prima-...... an Kostensenkungsmaßnahmen und machen weiter als sei Alles in bester Ordnung!
E -Plus verschärft Sparkurs
Der drittgrößte deutsche Mobilfunkbetreiber E-Plus verschärft seinen Sparkurs. "Wir müssen den Gürtel noch einmal enger schnallen", sagte Firmenchef Uwe Bergheim dem Handelsblatt (Montagausgabe). In diesem Jahr werde es keine Boni für die leitenden Angestellten geben, Budgets würden gekürzt, Projekte gestrichen. "Wir haben ab sofort Einstellungsstopp und werden keine Berater mehr im Hause beschäftigen", kündigte Bergheim weiter an. Nach Informationen aus Unternehmenskreisen wolle E-Plus durch die Einschnitte einen hohen zweistelligen Millionenbetrag einsparen.
Der kleinste deutsche Mobilfunkbetreiber O2 habe in den vergangenen Monaten mehr Kunden als E-Plus gewonnen und sei damit dem dritten Platz näher gerückt, heißt es in der Zeitung. Ende vergangenen Jahres hatte E-Plus 8,2 Millionen Kunden, O2 5,6 Millionen. (dpa) / (hos/c`t)
E -Plus verschärft Sparkurs
Der drittgrößte deutsche Mobilfunkbetreiber E-Plus verschärft seinen Sparkurs. "Wir müssen den Gürtel noch einmal enger schnallen", sagte Firmenchef Uwe Bergheim dem Handelsblatt (Montagausgabe). In diesem Jahr werde es keine Boni für die leitenden Angestellten geben, Budgets würden gekürzt, Projekte gestrichen. "Wir haben ab sofort Einstellungsstopp und werden keine Berater mehr im Hause beschäftigen", kündigte Bergheim weiter an. Nach Informationen aus Unternehmenskreisen wolle E-Plus durch die Einschnitte einen hohen zweistelligen Millionenbetrag einsparen.
Der kleinste deutsche Mobilfunkbetreiber O2 habe in den vergangenen Monaten mehr Kunden als E-Plus gewonnen und sei damit dem dritten Platz näher gerückt, heißt es in der Zeitung. Ende vergangenen Jahres hatte E-Plus 8,2 Millionen Kunden, O2 5,6 Millionen. (dpa) / (hos/c`t)
#131
Das machen dann die Amis.
Das machen dann die Amis.
die 5 mio. nach auflösung der gesellschaft werden bis dahin für anwaltskosten drauf gegangen sein....hihi.....hier werden dann wieder probleme mit eurer kohle geloest....bezweifele, dass mehr dabei rauskommt.... die aktienkultur wurde mal wieder den lokus runtergespuelt......ein paar von den dingern hab ich auch noch, aber die reichen nicht um sich aufzuregen.........
Gerhaaaaaaaaaaard !
nu tu doch was
Prima hat 900 Faulenzer !
nu tu doch was
Prima hat 900 Faulenzer !
#104 aida74
Vollste Zustimmung! Es gibt doch noch Leute die denken und rechnen können!
#108 ZockerFreak
Von Aktien und Werthaltigkeiten hast du keine Ahnung! Bist halt nur ein Spieler! Von daher hast du schon den richtigen Nicknamen gewählt!
#122 bylo
Gut erkannt!
Anmerkung:
Mit Beschl. v. 23.8.2000 – 1 BvR 68/95, 1 BvR 147/97 hat das BVerG entschieden, daß einer übertragenden Auflösung keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, wenn die Minderheitsaktionäre für den Verlust ihrer Aktien wirtschaftlich voll entschädigt werden (" Moto Meter/Bosch" )
Das Squeeze-Out und seine Folgen für AG und GmbH, WM 2003, 1553 kommt zu dem Ergebnis, dass eine übertragende Auflösung nicht mehr mit dem Beschluss einer Mehrheit von 75 %, sondern entsprechend dem gesetzlichen Squeeze-Out (§§ 327a ff. AktG) mit einer Mehrheit von 95 % möglich sei.
Weiterführende Literatur:
Wilhelm/ Dreier, Beseitigung von Minderheitsbeteiligungen auch durch übertragende Auflösung einer AG? ZIP 2003, 1369
Roth, Die übertragende Auflösung nach Einführung des Squeeze-out, NZG 2003, 998-1005
Quelle: Posting von RaymondJames im Nachbarthread
Vollste Zustimmung! Es gibt doch noch Leute die denken und rechnen können!
#108 ZockerFreak
Von Aktien und Werthaltigkeiten hast du keine Ahnung! Bist halt nur ein Spieler! Von daher hast du schon den richtigen Nicknamen gewählt!
#122 bylo
Gut erkannt!
Anmerkung:
Mit Beschl. v. 23.8.2000 – 1 BvR 68/95, 1 BvR 147/97 hat das BVerG entschieden, daß einer übertragenden Auflösung keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, wenn die Minderheitsaktionäre für den Verlust ihrer Aktien wirtschaftlich voll entschädigt werden (" Moto Meter/Bosch" )
Das Squeeze-Out und seine Folgen für AG und GmbH, WM 2003, 1553 kommt zu dem Ergebnis, dass eine übertragende Auflösung nicht mehr mit dem Beschluss einer Mehrheit von 75 %, sondern entsprechend dem gesetzlichen Squeeze-Out (§§ 327a ff. AktG) mit einer Mehrheit von 95 % möglich sei.
Weiterführende Literatur:
Wilhelm/ Dreier, Beseitigung von Minderheitsbeteiligungen auch durch übertragende Auflösung einer AG? ZIP 2003, 1369
Roth, Die übertragende Auflösung nach Einführung des Squeeze-out, NZG 2003, 998-1005
Quelle: Posting von RaymondJames im Nachbarthread
@Lukim
Tja ich bin auch total froh bei PRC nur ein spieler zu sein
Tja ich bin auch total froh bei PRC nur ein spieler zu sein
# ZockerFreak
Das letzte Wort ist bei Primacom noch längst nicht gesprochen!!! Apollo wird kräftig nachlegen!!!
Das letzte Wort ist bei Primacom noch längst nicht gesprochen!!! Apollo wird kräftig nachlegen!!!
Wo werden wir heute schließen?
Ich denke auch nicht das es bei den 0,20 bleiben wird.Dafür sind die Summen zu groß, die hier gezahlt werden. Da wird noch nachgelegt werden müssen, um eine HV Zustimmung zu bekommen. Andernfalls kommt es zu einem langem Rechtsstreit.
Für heute ist die luft raus
bin mal gespannt was morgen so passieren wird!
Morgen gibt es Gegenreaktion auf ca. 0,36 EUR
#142
Lohnt ja nicht ... hatten wir doch heute schon
Lohnt ja nicht ... hatten wir doch heute schon
Heute schließen wir übrigens mit 0,33 in Frankfurt.
#143
Für mich würde es sich schon lohnen
Für mich würde es sich schon lohnen
Frage:
was geht eigentlich in solchen Professoren-Schädeln vor
was geht eigentlich in solchen Professoren-Schädeln vor
??????????????????????????????????????????????????????
Zu 0,31 sind kurz vor 16.30 Uhr über 160 k getauscht worden!
wieso verkaufen die jetzt alle zum Schluss?
@149
Warum kaufen die alle zum Schluss???
Warum kaufen die alle zum Schluss???
Apollo sammelt kräftig bei den "Zittrigen" ein, um die erforderlichen Stimmen zur HV zu besitzen!
Primacom-Aktionäre aller Bundesländer vereinigt euch und zeigt Apollo im Juni die rote Karte!
Dann wird Apollo kräftig draufzahlen müssen! 50 Mio. Euro mehr oder weniger sind bei einer Milliarde Kaufpreis ein Klacks (Nein! Du bist nicht gemeint!)
Für den Aktionär bedeuten 50 Mio. mehr jedoch Euro 2,50 pro Aktie!
Ab sofort den Verkauf einstellen! Kaufen, Kaufen und nochmals kaufen! So wie es Apollo auch tut!
Primacom-Aktionäre aller Bundesländer vereinigt euch und zeigt Apollo im Juni die rote Karte!
Dann wird Apollo kräftig draufzahlen müssen! 50 Mio. Euro mehr oder weniger sind bei einer Milliarde Kaufpreis ein Klacks (Nein! Du bist nicht gemeint!)
Für den Aktionär bedeuten 50 Mio. mehr jedoch Euro 2,50 pro Aktie!
Ab sofort den Verkauf einstellen! Kaufen, Kaufen und nochmals kaufen! So wie es Apollo auch tut!
PRC ist ein aktuell ein schöner long-Zock... Risiko nach unten bei 0,25 begrenzt...
Es wird eine Milliarde bezahlt... ich denek, dass sie noch 10 Mio mehr drauflegen (was ist dies schon in der Realtion zu eineer Milliarde!) um die sichere Zustimmung der Aktionäre zu erhalten...
Also ein Zock mit Absicherung + viel Phantasie
Es wird eine Milliarde bezahlt... ich denek, dass sie noch 10 Mio mehr drauflegen (was ist dies schon in der Realtion zu eineer Milliarde!) um die sichere Zustimmung der Aktionäre zu erhalten...
Also ein Zock mit Absicherung + viel Phantasie
Hört doch mit diesen Durchhalteparolen auf...
...ok, ich hab mir auch ein paar besorgt, die Sache ist interessant...
...aber SCHNELL wird da gar nichts passieren. Entweder man faßt es als Zock auf, in der Hoffnung sie rasch teurer wieder verkaufen zu können, oder man stellt sich schon mal auf lange, beschwerliche Wege ein.
...ok, ich hab mir auch ein paar besorgt, die Sache ist interessant...
...aber SCHNELL wird da gar nichts passieren. Entweder man faßt es als Zock auf, in der Hoffnung sie rasch teurer wieder verkaufen zu können, oder man stellt sich schon mal auf lange, beschwerliche Wege ein.
Ich vermute dass auch wenn Sie bereit sind 946,8 Mio€ an Schulden zu zahlen bei 15 Mio anstatt 5 Mio an die Aktionäre von dem Deal abstand nehmen
@ Pfandbrief
Ich habe solange ausgehalten, jetzt kommt es auch nicht mehr darauf an! Und jetzt geht es bei mir mittlerweile nicht mehr nur ums Geld sondern ums Prinzip! Und wer mich kennt, weiß daß ich ein "Prinizpienreiter" bin!
Ich jedenfalls habe mich auf "Krieg" mit den Abzockern und Betrügern eingestellt! Auch wenn ich nur ein kleines Licht bin, ich werde versuchen an allen Ecken und Enden "Feuer zu legen"! Und wenn viele andere auch so denken und handeln, werden wir den Laden in Brand setzen!
Ich habe solange ausgehalten, jetzt kommt es auch nicht mehr darauf an! Und jetzt geht es bei mir mittlerweile nicht mehr nur ums Geld sondern ums Prinzip! Und wer mich kennt, weiß daß ich ein "Prinizpienreiter" bin!
Ich jedenfalls habe mich auf "Krieg" mit den Abzockern und Betrügern eingestellt! Auch wenn ich nur ein kleines Licht bin, ich werde versuchen an allen Ecken und Enden "Feuer zu legen"! Und wenn viele andere auch so denken und handeln, werden wir den Laden in Brand setzen!
Quelle vom: 16.04.2004 17:57
Der Barbetrag soll nach der Auflösung an die Aktionäre ausgezahlt werden. Ob die volle Summe von 5 Mio. Euro ausgezahlt werden kann, ist jedoch noch von der Höhe der Kosten für die Auflösung abhängig. Bei rund 20 Millionen ausstehenden Aktien wären das rund 25 Cents je Aktie.
Quelle: FINANZEN.NET
---------------------------
25cent je aktie? dann ist sie doch auch nicht mehr wert.
Der Barbetrag soll nach der Auflösung an die Aktionäre ausgezahlt werden. Ob die volle Summe von 5 Mio. Euro ausgezahlt werden kann, ist jedoch noch von der Höhe der Kosten für die Auflösung abhängig. Bei rund 20 Millionen ausstehenden Aktien wären das rund 25 Cents je Aktie.
Quelle: FINANZEN.NET
---------------------------
25cent je aktie? dann ist sie doch auch nicht mehr wert.
Der Beste Zock auf dem Markt. Nichts für Warmduscher.
Habe mit zus. 5000 in mein Depot gelegt. Wer hier verkauft der muss echt Blöd sein.
Die Quelle die Primacom übernommen hat, hat auch für uns noch genug KOHLE. Rein rechtlich! ist hier alles noch offen.
Habe mit zus. 5000 in mein Depot gelegt. Wer hier verkauft der muss echt Blöd sein.
Die Quelle die Primacom übernommen hat, hat auch für uns noch genug KOHLE. Rein rechtlich! ist hier alles noch offen.
# 157
So sieht`s aus!
So sieht`s aus!
Aus der FTD vom 20.4.2004
Staatsanwalt ermittelt gegen Berater von Rödl
Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt gegen Mitarbeiter des sechstgrößten deutschen Wirtschaftsprüfers Rödl und Partner. Dabei geht es um die Beratung der insolventen Finanzgruppe SMP, die 16.000 Anleger um insgesamt mehr als 120 Mio. Euro gebracht haben soll.
Aus dem Verfahren gegen die oberfränkische SMP hätten sich Ermittlungen gegen drei Rödl-Mitarbeiter ergeben, sagte der Leiter der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft, Ernst Schmalz, der FTD: "Es gibt den Verdacht auf Beihilfe zum Betrug." Ein Sprecher von Rödl und Partner wies die Vorwürfe zurück.
Zu Details wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. In Zivilklagen werfen Anlegeranwälte Rödl und Partner vor, sich zu wenig von SMP distanziert zu haben, Mitarbeiter seien mitverantwortlich für Anlagebetrügereien im großen Stil.
Kommt es zur strafrechtlichen Anklage, droht ein Imageschaden für die international tätige Anwalts-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, die nach eigenen Angaben weltweit 2300 Mitarbeiter beschäftigt. Der Umsatz lag im vergangenen Jahr bei 147,1 Mio. Euro. Besonders im süddeutschen Raum ist Rödl stark vertreten.
Entscheidung über Klageerhebung im Mai
Ob gegen die drei Mitarbeiter aus der vogtländischen Zweigstelle Plauen Anklage erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft im kommenden Monat - nach der Vernehmung eines Wirtschaftsprüfers von Rödl sowie eines Steuerberaters. Beide hatten bis einschließlich 1999 den Jahresabschluss von SMP geprüft. Ebenfalls vernommen wird ein Rechtsanwalt, der die Finanzgruppe beraten hatte. "Wir gehen davon aus, dass unsere Mitarbeiter sich nichts zu Schulden kommen lassen haben," sagte der Sprecher von Rödl und Partner. Die Kanzlei habe SMP das Testat für den Jahresabschluss 2000 verweigert und sich somit korrekt verhalten.
Die Anleger werfen den Rödl-Mitarbeitern dagegen vor, entgegen ihren beruflichen Pflichten nicht frühzeitig auf die insolvenzreife Überschuldung der SMP-Firmengruppe hingewiesen zu haben. Zudem hätten Rödl-Mitarbeiter durch eine eigene Investitionsstrategie eine Verbesserung der Finanzsituation der SMP-Firmengruppe angestrebt und umgesetzt, "die den Vertriebsstopp noch mindestens um ein Jahr verzögerte". Die klagenden Anleger hatten Genussscheine an der in Gumpertsreuth ansässigen SMP erworben. Die Papiere sind seit der Insolvenz der Finanzgruppe wertlos.
Klagen in Millionenhöhe
Daraus leiten Anleger-Anwälte Schadensersatzforderungen ab. Auf Rödl und Partner kommen damit Klagen in Millionenhöhe zu, auch wenn der Großteil von der branchenüblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden dürfte. Zweifelhaft ist, ob die Versicherung zahlt, wenn sich die vorsätzliche Begehung von Straftaten nachweisen lässt.
Rödl und Partner wollten sich zur Frage der Haftpflicht nicht äußern. "Von 17 zivilrechtlichen Klagen wurden 15 zu unseren Gunsten abgewiesen oder zurückgenommen," sagte der Sprecher der Kanzlei. Gegen die übrigen beiden Fälle habe man Berufung eingelegt.
Rödl und Partner wehrt sich gegen den Vorwurf, die Überschuldung der SMP gedeckt und die Insolvenz verzögert zu haben. In einem von der Kanzlei in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten heißt es unter anderem, dass trotz des erheblichen Kursverfalls in den Jahren 2000 und 2001 keine Überschuldung vorgelegen habe, die zu einem Insolvenzantrag verpflichtet hätte.
http://www.primacom.de/deu/docs/gb2002/k07_gb02vermerk.p…
Die Staatsanwaltschaft wird hoffentlich bald bei unseren Möchtegernmanagern ermitteln!
Und wenn bei Prima keine Überschuldung vorliegt, die zu einem Insolvenzantrag verpflichtet, was spricht dann dagegen ohne diese Halsabschneider weiterzumachen?
Als sie die Schulden übernommen haben, wußten sie da nicht von der Umwandlung in Anteile ?
Staatsanwalt ermittelt gegen Berater von Rödl
Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt gegen Mitarbeiter des sechstgrößten deutschen Wirtschaftsprüfers Rödl und Partner. Dabei geht es um die Beratung der insolventen Finanzgruppe SMP, die 16.000 Anleger um insgesamt mehr als 120 Mio. Euro gebracht haben soll.
Aus dem Verfahren gegen die oberfränkische SMP hätten sich Ermittlungen gegen drei Rödl-Mitarbeiter ergeben, sagte der Leiter der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft, Ernst Schmalz, der FTD: "Es gibt den Verdacht auf Beihilfe zum Betrug." Ein Sprecher von Rödl und Partner wies die Vorwürfe zurück.
Zu Details wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. In Zivilklagen werfen Anlegeranwälte Rödl und Partner vor, sich zu wenig von SMP distanziert zu haben, Mitarbeiter seien mitverantwortlich für Anlagebetrügereien im großen Stil.
Kommt es zur strafrechtlichen Anklage, droht ein Imageschaden für die international tätige Anwalts-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, die nach eigenen Angaben weltweit 2300 Mitarbeiter beschäftigt. Der Umsatz lag im vergangenen Jahr bei 147,1 Mio. Euro. Besonders im süddeutschen Raum ist Rödl stark vertreten.
Entscheidung über Klageerhebung im Mai
Ob gegen die drei Mitarbeiter aus der vogtländischen Zweigstelle Plauen Anklage erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft im kommenden Monat - nach der Vernehmung eines Wirtschaftsprüfers von Rödl sowie eines Steuerberaters. Beide hatten bis einschließlich 1999 den Jahresabschluss von SMP geprüft. Ebenfalls vernommen wird ein Rechtsanwalt, der die Finanzgruppe beraten hatte. "Wir gehen davon aus, dass unsere Mitarbeiter sich nichts zu Schulden kommen lassen haben," sagte der Sprecher von Rödl und Partner. Die Kanzlei habe SMP das Testat für den Jahresabschluss 2000 verweigert und sich somit korrekt verhalten.
Die Anleger werfen den Rödl-Mitarbeitern dagegen vor, entgegen ihren beruflichen Pflichten nicht frühzeitig auf die insolvenzreife Überschuldung der SMP-Firmengruppe hingewiesen zu haben. Zudem hätten Rödl-Mitarbeiter durch eine eigene Investitionsstrategie eine Verbesserung der Finanzsituation der SMP-Firmengruppe angestrebt und umgesetzt, "die den Vertriebsstopp noch mindestens um ein Jahr verzögerte". Die klagenden Anleger hatten Genussscheine an der in Gumpertsreuth ansässigen SMP erworben. Die Papiere sind seit der Insolvenz der Finanzgruppe wertlos.
Klagen in Millionenhöhe
Daraus leiten Anleger-Anwälte Schadensersatzforderungen ab. Auf Rödl und Partner kommen damit Klagen in Millionenhöhe zu, auch wenn der Großteil von der branchenüblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden dürfte. Zweifelhaft ist, ob die Versicherung zahlt, wenn sich die vorsätzliche Begehung von Straftaten nachweisen lässt.
Rödl und Partner wollten sich zur Frage der Haftpflicht nicht äußern. "Von 17 zivilrechtlichen Klagen wurden 15 zu unseren Gunsten abgewiesen oder zurückgenommen," sagte der Sprecher der Kanzlei. Gegen die übrigen beiden Fälle habe man Berufung eingelegt.
Rödl und Partner wehrt sich gegen den Vorwurf, die Überschuldung der SMP gedeckt und die Insolvenz verzögert zu haben. In einem von der Kanzlei in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten heißt es unter anderem, dass trotz des erheblichen Kursverfalls in den Jahren 2000 und 2001 keine Überschuldung vorgelegen habe, die zu einem Insolvenzantrag verpflichtet hätte.
http://www.primacom.de/deu/docs/gb2002/k07_gb02vermerk.p…
Die Staatsanwaltschaft wird hoffentlich bald bei unseren Möchtegernmanagern ermitteln!
Und wenn bei Prima keine Überschuldung vorliegt, die zu einem Insolvenzantrag verpflichtet, was spricht dann dagegen ohne diese Halsabschneider weiterzumachen?
Als sie die Schulden übernommen haben, wußten sie da nicht von der Umwandlung in Anteile ?
Moin moin
Neuer tag neues glück
Neuer tag neues glück
20.04.04 07:48
HAMBURG (dpa-AFX) - Den Spitzen einiger deutscher Großunternehmen könnten stürmische Monate bevorstehen. Deutschlands Manager geraten zunehmend in die Kritik. Kursverluste, umstrittene Strategien und die nach Meinung vieler Aktionäre überhöhten und undurchsichtigen Bezüge der Chefetage sorgen für Unmut. Auch das Auftreten mancher Vorstände wie das des Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess oder des kürzlich geschassten Infineon-Chefs Ulrich Schumacher verärgert manchen Anleger. Die Hauptsaison der Hauptversammlungen (HV) hat begonnen und einige Treffen versprechen spannend zu werden.
STRATEGIEFRAGEN
Volkswagen (HV am 22.4.) Premiumstrategie zum Beispiel ist umstritten, die HypoVereinsbank (29.4.) muss ihre ungültige Aufsichtsratswahl vom vergangenen Jahr wiederholen. Die in einigen Unternehmen verbreitete Praxis, ehemalige Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat durchzureichen, wird von den Aktionären zunehmend in Frage gestellt. Die Münchener Rück (26.5.) hatte im vergangenen Jahr unter anderem wegen ihrer kriselnden Erstversicherungs-Tochter Ergo erstmals seit 1949/50 einen Verlust eingefahren. Die Spitze der Commerzbank (12.5.) strich die Dividende für 2003 und beschnitt die Betriebsrenten der Mitarbeiter, tastete eigene Bezüge aber nicht an.
Aktionärsvertreter fordern deshalb die Durchsetzung eines Verhaltenscodex für Unternehmen. "Was bei allen diskutiert werden wird, ist das Thema Vergütung", sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Struktur der Entlohnung müsse nachvollziehbar für jedes Vorstandsmitglied offen gelegt werden, fordert auch Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK).
Einen Vorgeschmack, wohin der Weg künftig gehen könnte, gaben die Aktionäre von DaimlerChrysler . Die Chefetage wurde auf der HV vor Ostern heftig unter Beschuss genommen. Das Novum: Die Kleinanleger erhielten Unterstützung von einigen Fondsgesellschaften. Bei der Abstimmung wurde die Führungsriege von den enttäuschten Anlegern mit Wahlergebnissen von weniger als 90 Prozent abgestraft.
`GEWALTIGE OHRFEIGE`
"Für deutsche Verhältnisse ist das eine gewaltige Ohrfeige", sagt Keitel. Doch bei Abstimmungen repräsentierten die Kleinanleger nur einen winzigen Bruchteil des Aktienkapitals. Um ihrer Kritik mehr Gewicht zu verleihen, bräuchten sie Stimmen der Fondsgesellschaften. "Ich denke, das würden die Unternehmen ernster nehmen.". Keitel fordert daher den Schulterschluss mit den institutionellen Anlegern. "Das sind absolut identische Interessen."
Die so Umworbenen haben sich mit Kritik, vor allem aber mit demonstrativen Verwarnungen an der Wahlurne, bisher zurückgehalten. Die Fondsgesellschaft DEKA Investment vollzog jetzt einen Kurswechsel. Bislang hätten die Gesellschaften Kritikpunkte mit den Firmen in kleinen Gesprächsrunden besprochen, sagt Michael Schneider, DEKA-Fondsmanager. Seine Gesellschaft verweigerte dem Vorstand von DaimlerChrysler die Entlastung. Dies sei ein "Strategiewechsels". "Wenn wir berechtigten Anlass zur Kritik haben, werden wir diese auch öffentlich äußern", sagt Schneider, schränkt aber ein: "DaimlerChrysler war der größte Sündenfall in letzter Zeit."
Bei der Investment-Tochter der Deutschen Bank, DWS, gibt man sich zurückhaltender. Kritik am Kurs der Unternehmen werde sehr wohl öffentlich geübt, sagt Sprecher Claus Gruber. "Ich kann nicht sagen, dass wir mit unserer Meinung hinterm Berg halten." Das Abstimmungsverhalten werde aber nicht kommentiert.
"Viele Fondsvertreter spucken zwar große Töne, ändern aber nichts", kritisiert Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Bislang spielten Abhängigkeiten gegenüber Banken immer noch eine größere Rolle als die Anlegerinteressen. Die Kleinaktionäre würden zwar zunehmend selbstbewusster, von Verhältnissen wie in Frankreich, wo rebellierende Kleinaktionäre kürzlich das Management von Eurotunnel stürzten, sei man in Deutschland aber noch weit entfernt, sagt Kurz./mf/DP/sit
--- Von Michael Friedrich, dpa ---
Ich hab es satt mich von Scharlatanen mit Professortitel hinters Licht führen zu lassen!
Jeder, auch Vorstand/Aufsichtsrat und Mitarbeiter müßen ihren Beitrag leisten, um das Unternehmen nach vorne zu bringen!
Miserable Ergebnisse und Strategien, die das Unternehmen in den Ruin treiben, dürfen nicht auch noch durch fürstliche Entlohnung belohnt werden !
Schluß mit der Selbstbedienungsmentalität!!!
HAMBURG (dpa-AFX) - Den Spitzen einiger deutscher Großunternehmen könnten stürmische Monate bevorstehen. Deutschlands Manager geraten zunehmend in die Kritik. Kursverluste, umstrittene Strategien und die nach Meinung vieler Aktionäre überhöhten und undurchsichtigen Bezüge der Chefetage sorgen für Unmut. Auch das Auftreten mancher Vorstände wie das des Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann im Mannesmann-Prozess oder des kürzlich geschassten Infineon-Chefs Ulrich Schumacher verärgert manchen Anleger. Die Hauptsaison der Hauptversammlungen (HV) hat begonnen und einige Treffen versprechen spannend zu werden.
STRATEGIEFRAGEN
Volkswagen (HV am 22.4.) Premiumstrategie zum Beispiel ist umstritten, die HypoVereinsbank (29.4.) muss ihre ungültige Aufsichtsratswahl vom vergangenen Jahr wiederholen. Die in einigen Unternehmen verbreitete Praxis, ehemalige Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat durchzureichen, wird von den Aktionären zunehmend in Frage gestellt. Die Münchener Rück (26.5.) hatte im vergangenen Jahr unter anderem wegen ihrer kriselnden Erstversicherungs-Tochter Ergo erstmals seit 1949/50 einen Verlust eingefahren. Die Spitze der Commerzbank (12.5.) strich die Dividende für 2003 und beschnitt die Betriebsrenten der Mitarbeiter, tastete eigene Bezüge aber nicht an.
Aktionärsvertreter fordern deshalb die Durchsetzung eines Verhaltenscodex für Unternehmen. "Was bei allen diskutiert werden wird, ist das Thema Vergütung", sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Struktur der Entlohnung müsse nachvollziehbar für jedes Vorstandsmitglied offen gelegt werden, fordert auch Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK).
Einen Vorgeschmack, wohin der Weg künftig gehen könnte, gaben die Aktionäre von DaimlerChrysler . Die Chefetage wurde auf der HV vor Ostern heftig unter Beschuss genommen. Das Novum: Die Kleinanleger erhielten Unterstützung von einigen Fondsgesellschaften. Bei der Abstimmung wurde die Führungsriege von den enttäuschten Anlegern mit Wahlergebnissen von weniger als 90 Prozent abgestraft.
`GEWALTIGE OHRFEIGE`
"Für deutsche Verhältnisse ist das eine gewaltige Ohrfeige", sagt Keitel. Doch bei Abstimmungen repräsentierten die Kleinanleger nur einen winzigen Bruchteil des Aktienkapitals. Um ihrer Kritik mehr Gewicht zu verleihen, bräuchten sie Stimmen der Fondsgesellschaften. "Ich denke, das würden die Unternehmen ernster nehmen.". Keitel fordert daher den Schulterschluss mit den institutionellen Anlegern. "Das sind absolut identische Interessen."
Die so Umworbenen haben sich mit Kritik, vor allem aber mit demonstrativen Verwarnungen an der Wahlurne, bisher zurückgehalten. Die Fondsgesellschaft DEKA Investment vollzog jetzt einen Kurswechsel. Bislang hätten die Gesellschaften Kritikpunkte mit den Firmen in kleinen Gesprächsrunden besprochen, sagt Michael Schneider, DEKA-Fondsmanager. Seine Gesellschaft verweigerte dem Vorstand von DaimlerChrysler die Entlastung. Dies sei ein "Strategiewechsels". "Wenn wir berechtigten Anlass zur Kritik haben, werden wir diese auch öffentlich äußern", sagt Schneider, schränkt aber ein: "DaimlerChrysler war der größte Sündenfall in letzter Zeit."
Bei der Investment-Tochter der Deutschen Bank, DWS, gibt man sich zurückhaltender. Kritik am Kurs der Unternehmen werde sehr wohl öffentlich geübt, sagt Sprecher Claus Gruber. "Ich kann nicht sagen, dass wir mit unserer Meinung hinterm Berg halten." Das Abstimmungsverhalten werde aber nicht kommentiert.
"Viele Fondsvertreter spucken zwar große Töne, ändern aber nichts", kritisiert Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Bislang spielten Abhängigkeiten gegenüber Banken immer noch eine größere Rolle als die Anlegerinteressen. Die Kleinaktionäre würden zwar zunehmend selbstbewusster, von Verhältnissen wie in Frankreich, wo rebellierende Kleinaktionäre kürzlich das Management von Eurotunnel stürzten, sei man in Deutschland aber noch weit entfernt, sagt Kurz./mf/DP/sit
--- Von Michael Friedrich, dpa ---
Ich hab es satt mich von Scharlatanen mit Professortitel hinters Licht führen zu lassen!
Jeder, auch Vorstand/Aufsichtsrat und Mitarbeiter müßen ihren Beitrag leisten, um das Unternehmen nach vorne zu bringen!
Miserable Ergebnisse und Strategien, die das Unternehmen in den Ruin treiben, dürfen nicht auch noch durch fürstliche Entlohnung belohnt werden !
Schluß mit der Selbstbedienungsmentalität!!!
Moin moin .. runter mit dem Teil ,will heute weiter tanken
Moin moin cure
denke hier braucht es geduld
denke hier braucht es geduld
Man braucht doch keine geduld
Dann gehts also heut über einen Euro
@Plus
Ich tippe bei den umsätzen ja fast auf 2€
Ich tippe bei den umsätzen ja fast auf 2€
dieses kleine Professoren-............. ist unfähig, eine AG profitabel zu leiten!
bekommt dafür noch ein fürstliches Gehalt
und ich hab Stress hoch 3
bekommt dafür noch ein fürstliches Gehalt
und ich hab Stress hoch 3
und der Witz, der Ober-Witz ist, der Streubesitz läßt sich von den Versagern an der Nase rumführen !
Diese Typen müssen von ihren Posten abgelöst werden !!!
Diese Typen müssen von ihren Posten abgelöst werden !!!
Moin moin ZF .. heute schon dick im plus .... trotzdem glaube ich hier ist noch vielviel mehr in nächster Zeit möglich ..
@Cure
Kurze zocks sind sicher immer möglich
Aber ohne vernünftige (positive) news geht wohl nicht soooo viel ... siehe heute .... der VK-druck nimmt wieder zu ... da wollen sich wohl noch einige von ihren papieren trennen!
Na mal sehen
ZockerGruss
Kurze zocks sind sicher immer möglich
Aber ohne vernünftige (positive) news geht wohl nicht soooo viel ... siehe heute .... der VK-druck nimmt wieder zu ... da wollen sich wohl noch einige von ihren papieren trennen!
Na mal sehen
ZockerGruss
Die Herren Vorstände haben sich hier schon ausführlich beraten lassen,bevor diese Meldung kam,als Kleinaktionär würde ich hier nicht unbedingt auf einen Fehler seitens der
Geschäftsführung hoffen.
Mfg Biokonom
Geschäftsführung hoffen.
Mfg Biokonom
einen Fehler
tausende
hat der Vorstand/Aufsichtsrat gemacht
unglaublich
tausende
hat der Vorstand/Aufsichtsrat gemacht
unglaublich
Bevor hier kein Urteilsspruch seitens des Gesetzgebers getan wird ist das Verhalten der Geschäftsführung legitim.
Mfg Biokonom
Mfg Biokonom
bist du etwa einer von diesen Vetrsagern ????
Primacom
so ne Art Altersheim für ausrangierte, abgehalfterte Politiker
Aktionäre wehrt euch
diese trägen Aufsichtsrats-Pensionäre müssen sofort wech
den Enteignungs-Prof feuern wir gleich hinterher
so ne Art Altersheim für ausrangierte, abgehalfterte Politiker
Aktionäre wehrt euch
diese trägen Aufsichtsrats-Pensionäre müssen sofort wech
den Enteignungs-Prof feuern wir gleich hinterher
Streubesitz 54,17% 10.724.822
(Streubesitz nach Definition Deutsche Börse 58,84% 11.649.929
(Streubesitz nach Definition Deutsche Börse 58,84% 11.649.929
Als Vorstand oder Aufsichtsrat einer AG müssen Sie sich ständig neuen Herausforderungen stellen. Daher ist es erforderlich, dass Sie sich der Verantwortung in Ihrer Position bewusst sind. Dazu gehört, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und dass Sie Chancen und Risiken rechtzeitig identifizieren können.
Im Rahmen dieses Seminars erhalten Sie einführend einen Überblick über das Recht der AG. Des Weiteren werden Ihre Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, ausführlich an Hand von Praxisbeispielen erläutert. Ebenso wird auf Haftungsfragen, Risiken und Krisensituationen eingegangen. Ihre Rechte werden
eingehend dargestellt.
melden wir die Versager an
Im Rahmen dieses Seminars erhalten Sie einführend einen Überblick über das Recht der AG. Des Weiteren werden Ihre Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, ausführlich an Hand von Praxisbeispielen erläutert. Ebenso wird auf Haftungsfragen, Risiken und Krisensituationen eingegangen. Ihre Rechte werden
eingehend dargestellt.
melden wir die Versager an
@klacks.All diese Anschuldigungen sind Interpretationssache,Worte und Papier sind geduldig,gleichwohl möchte ich hier niemand in Schutz nehmen.
Mfg Biokonom
Mfg Biokonom
ich sags mal so
letzten Sonntag war Saisonauftakt in der Motorrad-WM
in der Moto-GP Klasse gabs nen feinen Sieg von Valentino Rossi auf der Yamaha M1
er kam sah und siegte
im Gegensatz zu Max Biaggi, der -als er noch die M1 pilotierte- an dem Teil immer nur rummeckerte
diese unfähige Geschäftsführung muß abgelöst werden
Diese Leute haben nicht den Biss, geschweige den Willen um das Unternehmen profitabel zu machen
Schulden kann jeder Depp anhäufen
letzten Sonntag war Saisonauftakt in der Motorrad-WM
in der Moto-GP Klasse gabs nen feinen Sieg von Valentino Rossi auf der Yamaha M1
er kam sah und siegte
im Gegensatz zu Max Biaggi, der -als er noch die M1 pilotierte- an dem Teil immer nur rummeckerte
diese unfähige Geschäftsführung muß abgelöst werden
Diese Leute haben nicht den Biss, geschweige den Willen um das Unternehmen profitabel zu machen
Schulden kann jeder Depp anhäufen
Ich hatte Schwenkedel früher mal als Prof. Der ist richtig fit. Der ist damals in den Vorstand gewechselt, als Primacom schon überschuldet war. Er hatte sich früher als Aufsichtsrat immer beklagt, das die Finanzierungskosten viel zu hoch seien.
Das die Kleinaktionären jetzt aber quasi enteignet werden sollen, kann ich kaum nachvollziehen. Aber das letzte Wort ist meiner Ansicht nach noch nicht gefallen.
Das die Kleinaktionären jetzt aber quasi enteignet werden sollen, kann ich kaum nachvollziehen. Aber das letzte Wort ist meiner Ansicht nach noch nicht gefallen.
übrigens
Deutschland kann auf den Liberty-Cowboy gut und gerne verzichten (hat das Kartellamt schon mal verhindert)
jetzt versucht er sich über die Hintertreppe reinzuschleichen
und diese Herrschaften machen dem die Tür auf
Deutschland kann auf den Liberty-Cowboy gut und gerne verzichten (hat das Kartellamt schon mal verhindert)
jetzt versucht er sich über die Hintertreppe reinzuschleichen
und diese Herrschaften machen dem die Tür auf
berichtige:
Deutschland/Europa .....
Deutschland/Europa .....
vielleicht wurde unterm Schreibtisch auch ein kleiner schwarzer Koffer vergessen
wer weiß das schon
wer weiß das schon
Fettes geld
Trotz fettem geld ist fast nix passiert heute....keiner ist bereit ohne gute news mehr als unbedingt nötig zu bezahlen
Manager-Prämien höher als Konzerngewinn
Menschen und Märkte
Die Bonuszahlungen an Manager des schwedischen Versicherungskonzerns Skandia haben nach Angaben in Stockholmer Medien den kompletten Gewinn seit 1997 überstiegen. So wurden mehr als vier Mrd. Kronen (435 Mio. Euro) Erfolgsprämien ausgezahlt, obwohl Skandia im selben Zeitraum nur einen Gesamtertrag von unter vier Mrd. Kronen erwirtschaftete.
Menschen und Märkte
Die Bonuszahlungen an Manager des schwedischen Versicherungskonzerns Skandia haben nach Angaben in Stockholmer Medien den kompletten Gewinn seit 1997 überstiegen. So wurden mehr als vier Mrd. Kronen (435 Mio. Euro) Erfolgsprämien ausgezahlt, obwohl Skandia im selben Zeitraum nur einen Gesamtertrag von unter vier Mrd. Kronen erwirtschaftete.
Nachdem ich euch gestern exakt das Hoch von heute vorausgesagt habe (0,36) werde ich mich erneut probieren und sage für morgen ein Hoch von 0,35 vor. Das würde mir schon reichen.
die Managerbrut ist global total durchgeknallt
Carly Fiorina beschwört die digitale Revolution
HP-Chefin Carly Fiorina hat die Fernsehanstalten in den USA aufgefordert, mehr digitale Techniken einzusetzen und entsprechende Geschäftsmodelle zu entwickeln. In ihrer Keynote auf einer Konferenz der National Association of Broadcasters sagte sie, jede Industrie ändere sich durch die digitale Revolution; dabei unterscheidet sie drei Ebenen: die der Produktion, der Industrie und der Verbraucher.
Zwar gebe es auf der ersten Ebene bereits viele digitale Produkte wie zum Beispiel Digitalkameras. Doch gebe es auch "digitale Inseln", die keine gemeinsame Sprache sprechen. Deshalb setze sich HP für offene Standards ein. Auf Industrieebene gebe es einige Fernsehstationen, die mittlerweile digital arbeiten. Doch werde es wohl noch zehn Jahre dauern, bis die gesamten USA umgestellt seien. Die Fernsehtechnik wandle sich von einem analogen, statischen und physischen in ein digitales, mobiles und virtuelles Medium.
In den vergangenen 5000 Jahren habe sich die Kommunikation gewandelt. Nachdem ursprünglich Kommunikation individuell gewesen sei, habe es zunehmend mehr Möglichkeiten gegeben, dass einzelne Menschen ihre Inhalte an viele weitergeben. Die digitale Revolution bedeute für den Verbraucher neue Möglichkeiten der individuellen Kommunikation. Sie könnten künftig einzelne gewünschte Inhalte zu einem gewünschten Zeitpunkt in Anspruch nehmen und müssten nicht auf eine Lieferung warten.
Fiorina sieht aber noch weitere Konsequenzen der digitalen Revolution. Zum ersten Mal in der Geschichte lebe mehr als die Hälfte der Menschheit in einer Demokratie. Die Information werde zunehmend demokratisiert, wodurch alte Barrieren beseitigt würden. Regierungen, selbst in China, hätten immer weniger Kontrolle über die Informationen; viele Organisation, auch HP, hätten immer weniger Geheimnisse.
Die Menschen bräuchten aber auch mehr Betrachtungsweisen. Das sei wichtig für die Art, wie Geschichte überliefert wird. Mehr als früher erinnern sich die Menschen an etwas, was sie gesehen oder gehört haben. Als Beispiele nannte sie Bilder vom Tiananmen-Platz 1989, von der Berliner Mauer im November des gleichen Jahres oder die Betroffenheit, die durch den Jesus-Film von Mel Gibson ausgelöst worden sei. (anw/c`t)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/46694
und unser Brotfresser hat es auf einmal besonders eilig
zu verkaufen
kurz vorm Startschuß dreht der ab
Leute da stimmt was nicht!!!!
HP-Chefin Carly Fiorina hat die Fernsehanstalten in den USA aufgefordert, mehr digitale Techniken einzusetzen und entsprechende Geschäftsmodelle zu entwickeln. In ihrer Keynote auf einer Konferenz der National Association of Broadcasters sagte sie, jede Industrie ändere sich durch die digitale Revolution; dabei unterscheidet sie drei Ebenen: die der Produktion, der Industrie und der Verbraucher.
Zwar gebe es auf der ersten Ebene bereits viele digitale Produkte wie zum Beispiel Digitalkameras. Doch gebe es auch "digitale Inseln", die keine gemeinsame Sprache sprechen. Deshalb setze sich HP für offene Standards ein. Auf Industrieebene gebe es einige Fernsehstationen, die mittlerweile digital arbeiten. Doch werde es wohl noch zehn Jahre dauern, bis die gesamten USA umgestellt seien. Die Fernsehtechnik wandle sich von einem analogen, statischen und physischen in ein digitales, mobiles und virtuelles Medium.
In den vergangenen 5000 Jahren habe sich die Kommunikation gewandelt. Nachdem ursprünglich Kommunikation individuell gewesen sei, habe es zunehmend mehr Möglichkeiten gegeben, dass einzelne Menschen ihre Inhalte an viele weitergeben. Die digitale Revolution bedeute für den Verbraucher neue Möglichkeiten der individuellen Kommunikation. Sie könnten künftig einzelne gewünschte Inhalte zu einem gewünschten Zeitpunkt in Anspruch nehmen und müssten nicht auf eine Lieferung warten.
Fiorina sieht aber noch weitere Konsequenzen der digitalen Revolution. Zum ersten Mal in der Geschichte lebe mehr als die Hälfte der Menschheit in einer Demokratie. Die Information werde zunehmend demokratisiert, wodurch alte Barrieren beseitigt würden. Regierungen, selbst in China, hätten immer weniger Kontrolle über die Informationen; viele Organisation, auch HP, hätten immer weniger Geheimnisse.
Die Menschen bräuchten aber auch mehr Betrachtungsweisen. Das sei wichtig für die Art, wie Geschichte überliefert wird. Mehr als früher erinnern sich die Menschen an etwas, was sie gesehen oder gehört haben. Als Beispiele nannte sie Bilder vom Tiananmen-Platz 1989, von der Berliner Mauer im November des gleichen Jahres oder die Betroffenheit, die durch den Jesus-Film von Mel Gibson ausgelöst worden sei. (anw/c`t)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/46694
und unser Brotfresser hat es auf einmal besonders eilig
zu verkaufen
kurz vorm Startschuß dreht der ab
Leute da stimmt was nicht!!!!
Ob der Einfluss der HSH Nordbank bei der IVG über den eigenen Anteil hinausreicht, ermittelt derzeit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Behörde prüft, ob die Privatbank Sal. Oppenheim beim Einstieg in die IVG vor wenigen Wochen als " Strohmann" für die HSH Nordbank fungierte. Sal. Oppenheim besitzt 25,1 Prozent an der IVG. Aus Branchenkreisen heißt es nun, nicht auszuschließen sei, dass auch der Einstieg eines Investors bei der Agiv auf Betreiben der HSH Nordbank erfolge. Die Bank will zu den Gerüchten keine Stellungnahme abgeben.
dann solln sie unsere gleich mal mitüberprüfen !
dann solln sie unsere gleich mal mitüberprüfen !
Jeden der auf der HV erscheint, sollte die BAFIN überprüfen. Ich hätte nichts dagegen. Mal sehen, wie viele 4,9% o.ä. dem Witz von Frechheit zustimmen werden.
traders:briefing vom 20.04.2004
Vorsicht: PrimaCom AG
Nach eigenen Angaben ist die PrimaCom AG ein bedeutender privater Kabelnetzbetreiber mit über fünf Prozent Marktanteil in Deutschland und den Niederlanden. PrimaCom bietet eine breite Palette an analogen, digitalen und interaktiven Kabeldiensten. In Deutschland ist PrimaCom der Kabelnetzbetreiber mit der größten digitalen Erfahrung. Kunden, die an das aufgerüstete 862 MHz Breitbandkabelnetz angeschlossen sind, haben den Zugang zu mehr als 100 TV- und Radioprogrammen, zu interaktiver Filmbestellung (Video on Demand) und zu Highspeed Internetdiensten. PrimaCom verfügt über rund 2 Mio. anschließbare Haushalte und versorgt 1,3 Mio. Kunden, davon 1,0 Mio. in Deutschland und 300.000 in den Niederlanden.
Am vergangenen Freitag haben Vorstand und Aufsichtsrat der PrimaCom AG in einer Mitteilung veröffentlicht, dass sie auf der für Juni 2004 geplanten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen werden, eine Übertragung des im Wesentlichen ganzen Vermögens (mit Ausnahme einer Forderung im Betrag von rund 1,4 Mio. Euro, die allerdings dem Grunde und der Höhe nach streitig ist) der Gesellschaft auf die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH und einer anschließenden Auflösung der Gesellschaft zuzustimmen. Der Barkaufpreis von 5 Mio. Euro soll voraussichtlich in voller Höhe zur Verteilung an die Aktionäre zur Verfügung stehen, welches rund 0,25 Euro pro Aktie beträgt.
Weiter heißt es in der Mitteilung: Jedoch kann der zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung stehende Betrag nicht garantiert werden und dieser kann - abhängig von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Bestehen unvorhergesehener Verbindlichkeiten, der tatsächlichen Dauer und der Kosten der Auflösung) - weniger als 5 Mio. Euro betragen. [...] Der Vollzug der gesamten Transaktion steht ferner unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe durch die zuständigen Behörden und der Erfüllung weiterer üblicher aufschiebender Bedingungen, insbesondere (i) der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu der Transaktion; (ii) der Nichterhebung von Anfechtungsklagen gegen den zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und (iii) des Nichteintritts wesentlicher nachteiliger Veränderungen im Geschäftsbetrieb der PrimaCom Gruppe.
Aufgrund dieser Mitteilung raten wir den Aktionären der PrimaCom AG sich mit Aktionärsschützern z.B. unter SdK.org oder DSW-info.de in Verbindung zu setzen. Vor einem Neueinstieg in das Unternehmen raten wir ab.
Vorsicht: PrimaCom AG
Nach eigenen Angaben ist die PrimaCom AG ein bedeutender privater Kabelnetzbetreiber mit über fünf Prozent Marktanteil in Deutschland und den Niederlanden. PrimaCom bietet eine breite Palette an analogen, digitalen und interaktiven Kabeldiensten. In Deutschland ist PrimaCom der Kabelnetzbetreiber mit der größten digitalen Erfahrung. Kunden, die an das aufgerüstete 862 MHz Breitbandkabelnetz angeschlossen sind, haben den Zugang zu mehr als 100 TV- und Radioprogrammen, zu interaktiver Filmbestellung (Video on Demand) und zu Highspeed Internetdiensten. PrimaCom verfügt über rund 2 Mio. anschließbare Haushalte und versorgt 1,3 Mio. Kunden, davon 1,0 Mio. in Deutschland und 300.000 in den Niederlanden.
Am vergangenen Freitag haben Vorstand und Aufsichtsrat der PrimaCom AG in einer Mitteilung veröffentlicht, dass sie auf der für Juni 2004 geplanten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen werden, eine Übertragung des im Wesentlichen ganzen Vermögens (mit Ausnahme einer Forderung im Betrag von rund 1,4 Mio. Euro, die allerdings dem Grunde und der Höhe nach streitig ist) der Gesellschaft auf die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH und einer anschließenden Auflösung der Gesellschaft zuzustimmen. Der Barkaufpreis von 5 Mio. Euro soll voraussichtlich in voller Höhe zur Verteilung an die Aktionäre zur Verfügung stehen, welches rund 0,25 Euro pro Aktie beträgt.
Weiter heißt es in der Mitteilung: Jedoch kann der zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung stehende Betrag nicht garantiert werden und dieser kann - abhängig von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Bestehen unvorhergesehener Verbindlichkeiten, der tatsächlichen Dauer und der Kosten der Auflösung) - weniger als 5 Mio. Euro betragen. [...] Der Vollzug der gesamten Transaktion steht ferner unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe durch die zuständigen Behörden und der Erfüllung weiterer üblicher aufschiebender Bedingungen, insbesondere (i) der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu der Transaktion; (ii) der Nichterhebung von Anfechtungsklagen gegen den zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und (iii) des Nichteintritts wesentlicher nachteiliger Veränderungen im Geschäftsbetrieb der PrimaCom Gruppe.
Aufgrund dieser Mitteilung raten wir den Aktionären der PrimaCom AG sich mit Aktionärsschützern z.B. unter SdK.org oder DSW-info.de in Verbindung zu setzen. Vor einem Neueinstieg in das Unternehmen raten wir ab.
News auch in der FTD ... siehe http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…
Kurs zieht wieder an...bin mal gespannt wie hoch es geht
Hier waren wir gestern auch schon @cure .... bin mal gespannt was die verkäufer machen
ZockerGruss
ZockerGruss
ZF , moin moin
So ist es .. rein /raus halt ...
So ist es .. rein /raus halt ...
zu 100% korrekt @cure
Im Moment ~ 0,35 €. Schon beachtlich. Immerhin fast fast 40% über Wert, wenn es überhaupt zur Auszahlung der 5 Mio kommt.
Das nenn ich einen Zock.
Viel Erfolg.
Grüße.
Das nenn ich einen Zock.
Viel Erfolg.
Grüße.
200
@199
...wenn es überhaupt zu diesen dreisten bedingungen über die bühne geht.
...wenn es überhaupt zu diesen dreisten bedingungen über die bühne geht.
unser Super-Professor soll endlich die erforderlichen Maßnahmen treffen um Kosten zu sparen
weg mit dem 9 er Aufsichtsrat
Mind die Hälfte des Personals entlassen !!!!
weg mit dem 9 er Aufsichtsrat
Mind die Hälfte des Personals entlassen !!!!
Genau wie gestern...der anstieg wird wieder zum verkaufen genutzt
Aber nur wenn die Stücke auch gekauft werden
21.04.2004
P R I M A C O M
Unfrieden im Aufsichtsrat
Im Zusammenhang mit dem Verkauf an die Finanzinvestoren Apollo und J.P. Morgan ist im Aufsichtsrat des Kabelnetzbetreibers offenbar Streit ausgebrochen. Ein Mitglied stellte einen Misstrauensantrag gegen AR-Chef Christian Schwarz-Schilling.
Mainz - Nach dem eingeleiteten Verkauf des Kabelnetzbetreibers Primacom an die Finanzinvestoren Apollo und J.P. Morgan ist einem Pressebericht zufolge ein Streit im Aufsichtsrat des Mainzer Unternehmens ausgebrochen.
© DPA
Unfrieden im Aufsichtsrat: Oberaufseher Christian Schwarz-Schilling
Ein Gremienmitglied habe einen Misstrauensantrag gegen den Aufsichtsratschef und ehemaligen Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling gestellt, berichtet die "Financial Times Deutschland" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Unternehmenskreise.
Ob auf der Sitzung des Aufsichtsrates an diesem Mittwoch genügend Stimmen für die Abwahl des Gremienvorsitzenden zusammen kommen, sei jedoch ungewiss, heißt es in dem Bericht weiter. "Vielleicht kann das auch noch friedlich gelöst werden", habe es geheißen. Der Aufsichtsratsvorsitzende habe aus Sicht einiger Mitglieder nicht ausführlich genug über die Verhandlungen informiert.
P R I M A C O M
Unfrieden im Aufsichtsrat
Im Zusammenhang mit dem Verkauf an die Finanzinvestoren Apollo und J.P. Morgan ist im Aufsichtsrat des Kabelnetzbetreibers offenbar Streit ausgebrochen. Ein Mitglied stellte einen Misstrauensantrag gegen AR-Chef Christian Schwarz-Schilling.
Mainz - Nach dem eingeleiteten Verkauf des Kabelnetzbetreibers Primacom an die Finanzinvestoren Apollo und J.P. Morgan ist einem Pressebericht zufolge ein Streit im Aufsichtsrat des Mainzer Unternehmens ausgebrochen.
© DPA
Unfrieden im Aufsichtsrat: Oberaufseher Christian Schwarz-Schilling
Ein Gremienmitglied habe einen Misstrauensantrag gegen den Aufsichtsratschef und ehemaligen Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling gestellt, berichtet die "Financial Times Deutschland" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Unternehmenskreise.
Ob auf der Sitzung des Aufsichtsrates an diesem Mittwoch genügend Stimmen für die Abwahl des Gremienvorsitzenden zusammen kommen, sei jedoch ungewiss, heißt es in dem Bericht weiter. "Vielleicht kann das auch noch friedlich gelöst werden", habe es geheißen. Der Aufsichtsratsvorsitzende habe aus Sicht einiger Mitglieder nicht ausführlich genug über die Verhandlungen informiert.
wenigstens gibts einen, der diese hinterhältige Unternehmenspolitik zur Anzeige bringt
Bist also nicht alleine @Klacks
Primacom 625910 läuft weiter 0,35!
0,36 ist ein ernsthafter Widerstand auf dem Weg zur 0,40.
0,36 ist ein ernsthafter Widerstand auf dem Weg zur 0,40.
kabel in der Erde verbuddeln
was soll daran so schwierig sein
dieses unfähige Management muß an die frische Luft gesetzt werden
was soll daran so schwierig sein
dieses unfähige Management muß an die frische Luft gesetzt werden
Genau Klacks ... an den pranger mit diesen versagern...bist du auf der HV
der modrige Aufsichtsratsmief muß endlich weggeputzt werden !
wir brauchen keine Cowboys
der Ausverkauf deutscher Unternehmen muß verhindert werden
wir brauchen keine Cowboys
der Ausverkauf deutscher Unternehmen muß verhindert werden
@Klacks
Du antwortest wohl auch nicht jedem
Du antwortest wohl auch nicht jedem
bin anwesend
dieser Enteignungsmafia muß Einhalt geboten werden
dieser Enteignungsmafia muß Einhalt geboten werden
leistungsunwillige Vorstände/Aufsichtsräte und deren zur Faulheit herangezüchteten Mitarbeiter sollen aus dem Unternehmen verschwinden
Profile
Dr. Schwarz-Schilling & Partners is a Management Consultancy firm for companies active in the German telecom, media and technology markets
We provide management support in:
- Corporate Finance and Mergers & Acquisitions
- Strategy and Business Development
It was founded in 1993 by Dr. Christian Schwarz-Schilling, who was the German Minister for Post and Telecommunications and a Member of the German Parliament
We have an extensive network of relationships in the economic and political sectors through Dr. Schwarz-Schilling & Partner`s name recognition and reputation
With our international Partners in London, Paris, Madrid and Bangkok we work on multinational crossborder opportunities an deals (»Partners).
Transactions and Clients
Motorola A/S Denmark
Financial Advisor to Motorola, €10m equity financing for TetraNet, fund raising ongoing
myLoc Managed Services and Infrastructure
Advisor to the shareholder at trade sale
McVenture Parnters Private Equity Fund ($1.1bn undermanagement)
Advising in investment opportunities, due diligence
Smart Antenna Technology
€50m equity financing for wireless broadband internet access network, Financial Advisor Europe, fund raising ongoing
Chinese Media Marketing Company (sales 2002 €7m)
Fund raising €15m, ongoing
Airspace
Calling cards/mobile advertising (sales 2003 >€50m)
First-round-financing 1998, Baaderbank
Second-round-financing 2001, WGZ VC
Directory services 11880/voice portal (sales 2003 €130m)
First-round-financing 1997, Invision
Second-round-financing 1998, RSLcom
IPO 1999 (€40m)
Private placement 2001, Seat Pagine Gialle
PC-migration software solution
First-round-financing 2001, Granville Baird, Advising the founder
Internet Application Service Provider/DSL
M&A-mandate 2001: Seeking strategic investor,
selling majority share capital to QSC
Software for real estate trading and management
Corporate Finance Consulting 2000, structuring management buyout
Primacom
German CATV Provider no. 4 (sales 2002 €180m)
Advising the management with regard to various
M&A-transactions, 1999-2002
was wird hinter den Kulissen gespielt?
Dr. Schwarz-Schilling & Partners is a Management Consultancy firm for companies active in the German telecom, media and technology markets
We provide management support in:
- Corporate Finance and Mergers & Acquisitions
- Strategy and Business Development
It was founded in 1993 by Dr. Christian Schwarz-Schilling, who was the German Minister for Post and Telecommunications and a Member of the German Parliament
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With our international Partners in London, Paris, Madrid and Bangkok we work on multinational crossborder opportunities an deals (»Partners).
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M&A-transactions, 1999-2002
was wird hinter den Kulissen gespielt?
Wer geht - wer kommt - Schwarz-Schilling kandidiert nicht mehr
Ein Beitrag von wahl.tagesschau.de zur Bundestagswahl 2002.
Schwarz-Schilling - Internationaler Streitschlichter in Bosnien
Der Internationale Strafgerichtshof und die Haltung der USA. Ein OrtsZeit - Interview im Deutschlandfunk am 28.02.2003; Christian Schwarz-Schilling, CDU-Politiker und internationaler Streitschlichter für Bosnien zum Urteil über die frühere Präsidentin der bosnischen Serben, Biljana Plavsic.
Im Bundestag sitzt er seit 2002 nicht mehr, doch Schlagzeilen macht Christian Schwarz-Schilling immer noch.
Der ehemalige Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ist einer der Politiker, die auf der „Payroll“ von Leo Kirch standen. Wie Christian Schwarz-Schilling gegenüber dem „Spiegel“ bestätigte, war seine im hessischen Büdingen ansässige Firma „Mitte der 90er für zwei oder drei Jahre“ für die Kirch-Gruppe tätig. Wofür hat Schwarz-Schilling Geld bekommen? Stehen diese Zahlungen in irgendeinem Zusammenhang zu seiner früheren Tätigkeit als Bundespostminister, in der er auch für die Einführung des Privatfernsehens zuständig war? Oder handelt es sich um Geld, dass „für die Weiterentwicklung oder sogar eine Alternative für Kirchs PAY-TV-Decoder“ geflossen ist, wie Schwarz-Schilling behauptet?
Ein Beitrag von wahl.tagesschau.de zur Bundestagswahl 2002.
Schwarz-Schilling - Internationaler Streitschlichter in Bosnien
Der Internationale Strafgerichtshof und die Haltung der USA. Ein OrtsZeit - Interview im Deutschlandfunk am 28.02.2003; Christian Schwarz-Schilling, CDU-Politiker und internationaler Streitschlichter für Bosnien zum Urteil über die frühere Präsidentin der bosnischen Serben, Biljana Plavsic.
Im Bundestag sitzt er seit 2002 nicht mehr, doch Schlagzeilen macht Christian Schwarz-Schilling immer noch.
Der ehemalige Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ist einer der Politiker, die auf der „Payroll“ von Leo Kirch standen. Wie Christian Schwarz-Schilling gegenüber dem „Spiegel“ bestätigte, war seine im hessischen Büdingen ansässige Firma „Mitte der 90er für zwei oder drei Jahre“ für die Kirch-Gruppe tätig. Wofür hat Schwarz-Schilling Geld bekommen? Stehen diese Zahlungen in irgendeinem Zusammenhang zu seiner früheren Tätigkeit als Bundespostminister, in der er auch für die Einführung des Privatfernsehens zuständig war? Oder handelt es sich um Geld, dass „für die Weiterentwicklung oder sogar eine Alternative für Kirchs PAY-TV-Decoder“ geflossen ist, wie Schwarz-Schilling behauptet?
Primacom: alles bleibt anders
[js] Die Ankündigung der Übertragung nahezu aller Vermögensgegenstände der Primacom AG auf die BK Breitband Kabelnetz Holding und die anschließende Auflösung der Primacom AG, sorgte in den letzten Tagen für viel Aufregung.
Deutschlands bedeutendster privater Kabelnetzbetreiber mit über fünf Prozent Marktanteil in Deutschland und den Niederlanden also vor dem Aus? Die Schlagwörter "Auflösung" und "Übertragung" lassen diese Annahme zu. Es lohnt sich jedoch, genauer hinter die "Primacom-Kulissen" zu schauen und in Erfahrung zu bringen, was sich ändert und was beim Alten bleibt.
Die Geschäfte der Primacom Gruppe werden nach der Übertragung von der BK Breitband Kabelnetz Holding als der neuen Holdinggesellschaft wie gewohnt weitergeführt. Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens wird die BK Breitband Kabelnetz Holding die Gesellschaft von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ihr gewährten Darlehen über 375 Mio. Euro befreien, einen Barbetrag von 5 Mio. Euro zahlen und bestimmte andere gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Kosten der Gesellschaft übernehmen. Im Ergebnis wird die Gesellschaft mit Vollzug der Transaktion fast vollständig von ihren gegenwärtigen Schulden befreit sein.
Soviel zur "Übertragung". Was die "Auflösung" betrifft, ändert sich in den Unternehmensstrukturen der Primacom Gruppe eigentlich nur wenig, dafür aber Grundlegendes. Wird dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung im Juni zugestimmt, wird die Primacom AG nach der Übertragung des Vermögens aufgelöst. Bestehen hingegen bleibt die Primacom Management GmbH, die ihrerseits die Geschäfte der Primacom Gruppe über eine Vielzahl von beherrschten Gesellschaften führt. Dazu gehören zum Beispiel die Primacom Region Leipzig, das Primacom Projektmanagement und die Primacom Netherlands.
Entscheidender Punkt ist, dass die Geschäfte der Primacom Gruppe nach der Übertragung von der BK Breitband Kabelnetz Holding als der neuen Holdinggesellschaft weitergeführt werden, die "Untergruppen" der Primacom AG jedoch ihren Geschäften weiterhin nachgehen.
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_9168.html
banditen.....
[js] Die Ankündigung der Übertragung nahezu aller Vermögensgegenstände der Primacom AG auf die BK Breitband Kabelnetz Holding und die anschließende Auflösung der Primacom AG, sorgte in den letzten Tagen für viel Aufregung.
Deutschlands bedeutendster privater Kabelnetzbetreiber mit über fünf Prozent Marktanteil in Deutschland und den Niederlanden also vor dem Aus? Die Schlagwörter "Auflösung" und "Übertragung" lassen diese Annahme zu. Es lohnt sich jedoch, genauer hinter die "Primacom-Kulissen" zu schauen und in Erfahrung zu bringen, was sich ändert und was beim Alten bleibt.
Die Geschäfte der Primacom Gruppe werden nach der Übertragung von der BK Breitband Kabelnetz Holding als der neuen Holdinggesellschaft wie gewohnt weitergeführt. Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens wird die BK Breitband Kabelnetz Holding die Gesellschaft von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem ihr gewährten Darlehen über 375 Mio. Euro befreien, einen Barbetrag von 5 Mio. Euro zahlen und bestimmte andere gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Kosten der Gesellschaft übernehmen. Im Ergebnis wird die Gesellschaft mit Vollzug der Transaktion fast vollständig von ihren gegenwärtigen Schulden befreit sein.
Soviel zur "Übertragung". Was die "Auflösung" betrifft, ändert sich in den Unternehmensstrukturen der Primacom Gruppe eigentlich nur wenig, dafür aber Grundlegendes. Wird dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung im Juni zugestimmt, wird die Primacom AG nach der Übertragung des Vermögens aufgelöst. Bestehen hingegen bleibt die Primacom Management GmbH, die ihrerseits die Geschäfte der Primacom Gruppe über eine Vielzahl von beherrschten Gesellschaften führt. Dazu gehören zum Beispiel die Primacom Region Leipzig, das Primacom Projektmanagement und die Primacom Netherlands.
Entscheidender Punkt ist, dass die Geschäfte der Primacom Gruppe nach der Übertragung von der BK Breitband Kabelnetz Holding als der neuen Holdinggesellschaft weitergeführt werden, die "Untergruppen" der Primacom AG jedoch ihren Geschäften weiterhin nachgehen.
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_9168.html
banditen.....
Aktionäre stoppt die geldgierigen Vorstände / Aufsichtsräte
zum Wohle der AGs
Schluß mit horrenden Zahlungen an Banditen und Raubritter
zum Wohle der AGs
Schluß mit horrenden Zahlungen an Banditen und Raubritter
Die dicke Kauforder is weg!
das gap könnte teilweise geschlossen werden, zumindest in Richtung alter Boden bei 0,58-0,61 sollte es wieder
hochgehen
hochgehen
Sieht doch ganz gut aus
#217
Tja
Tja
Zockerfreak,
bist Du auch involviert oder nur gucken wie der Kurs fällt?
bist Du auch involviert oder nur gucken wie der Kurs fällt?
@derdie
Ich bin IMMER involviert .... egal in welche richtung
Ich bin IMMER involviert .... egal in welche richtung
Hab vorsichtshalber meine 12% Gewinn in trockene Tücher gewickelt.
euro adhoc: PrimaCom AG / Veränderungen im Aufsichtsrat (D) =
---------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------
In der heutigen Aufsichtsratssitzung hat Herr Dr. Christian
Schwarz-Schilling sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender und hat Herr
Dr. Klaus von Dohnanyi sein Amt als stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender niedergelegt. Beide gehören dem
Aufsichtsrat weiterhin an. Der Aufsichtsrat hat Herrn Heinz Eble zum
neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und zu seinem Stellvertreter Herrn
Prof. Dr. Helmut Thoma gewählt.
Rückfragehinweis:
PrimaCom AG
Investor Relations
T.: +49(0)6131 944 522
E-Mail: investor@primacom.de
Tel: +49(0)6131 944 0
FAX: +49(0)6131 944 529
Email: investor@primacom.de
Ende der Mitteilung euro adhoc 21.04.2004
---------------------------------------------------------------------
Emittent: PrimaCom AGWWW: http://www.primacom.de
ISIN: DE0006259104
WKN: 625910
Indizes: CDAX, Prime All Share, Prime Standard
Börsen: Freiverkehr Baden-Württembergische Wertpapierbörse,
Bayerische Börse, Berliner Wertpapierbörse, Bremer Wertpapierbörse
(BWB), Börse Düsseldorf, Hamburger Wertpapierbörse, Niedersächsische
Börse zu Hannover; Geregelter Markt Frankfurter Wertpapierbörse
Branche: Telekommunikation
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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In der heutigen Aufsichtsratssitzung hat Herr Dr. Christian
Schwarz-Schilling sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender und hat Herr
Dr. Klaus von Dohnanyi sein Amt als stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender niedergelegt. Beide gehören dem
Aufsichtsrat weiterhin an. Der Aufsichtsrat hat Herrn Heinz Eble zum
neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und zu seinem Stellvertreter Herrn
Prof. Dr. Helmut Thoma gewählt.
Rückfragehinweis:
PrimaCom AG
Investor Relations
T.: +49(0)6131 944 522
E-Mail: investor@primacom.de
Tel: +49(0)6131 944 0
FAX: +49(0)6131 944 529
Email: investor@primacom.de
Ende der Mitteilung euro adhoc 21.04.2004
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Emittent: PrimaCom AGWWW: http://www.primacom.de
ISIN: DE0006259104
WKN: 625910
Indizes: CDAX, Prime All Share, Prime Standard
Börsen: Freiverkehr Baden-Württembergische Wertpapierbörse,
Bayerische Börse, Berliner Wertpapierbörse, Bremer Wertpapierbörse
(BWB), Börse Düsseldorf, Hamburger Wertpapierbörse, Niedersächsische
Börse zu Hannover; Geregelter Markt Frankfurter Wertpapierbörse
Branche: Telekommunikation
Alles klar
Die stecken sich kurz vor dem Ende noch mal die dicken Gehälter ein.
Wer will noch mal, wer hat noch nicht.
Vielleicht kann man ja doch noch die Millionen für die Aktionäre umgehen. Die Gehälter werden bestimmt zuerst ausgezahlt.
Scheiß auf die Kohle, aber dass regt mich auf.
Die stecken sich kurz vor dem Ende noch mal die dicken Gehälter ein.
Wer will noch mal, wer hat noch nicht.
Vielleicht kann man ja doch noch die Millionen für die Aktionäre umgehen. Die Gehälter werden bestimmt zuerst ausgezahlt.
Scheiß auf die Kohle, aber dass regt mich auf.
Wo hast du das so schnell her? lief bei mir erst 18:53 Uhr über den Ticker.
die Klage gegen diese beiden Herren wird folgen
die sollte man sicherheitshalber schon mal in U-Haft stecken, nicht das sie noch abhauen ;-)
http://www.euroadhoc.com/
auf der Daimer-Seite:
Aktionärsrechte
http://www.daimlerchrysler.com/dccom/0,,0-5-58953-49-66119-1…
auf der Daimer-Seite:
Aktionärsrechte
http://www.daimlerchrysler.com/dccom/0,,0-5-58953-49-66119-1…
#230,
VOLKSTRIBUNAL!!
VOLKSTRIBUNAL!!
na das geht zu weit. die würden uns ja auch am Baum aufknüpfen. Spekulantenpack ;-)
Wie, Spekulanten ? Investoren!
Mit unserer Kohle wurde das Kabelnetz aufgebaut und die horrenden Gehälter der nichtsnutzigen Vorstände und Aufsichtsräte finanziert.
Zum Dank werden nun undurchsichtige Deals eingefädelt, bei denen nur zwei verlieren: Die Aktionäre und die Mitarbeiter von Primacom.
Das im ersten Absatz genannte Pack leistet sich sicher noch ne Abfindung, die höher ist als das, was man den Aktionären vielleicht zukommen lassen will.
Mit unserer Kohle wurde das Kabelnetz aufgebaut und die horrenden Gehälter der nichtsnutzigen Vorstände und Aufsichtsräte finanziert.
Zum Dank werden nun undurchsichtige Deals eingefädelt, bei denen nur zwei verlieren: Die Aktionäre und die Mitarbeiter von Primacom.
Das im ersten Absatz genannte Pack leistet sich sicher noch ne Abfindung, die höher ist als das, was man den Aktionären vielleicht zukommen lassen will.
Dann eben Renitente Anleger Fraktion
Hab gute Lust zur HV zu fahren und mal richtig Luft abzulassen !
!
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irgendwie ist das der pure Wahnsinn
ich bin dem Nervenzusammenbruch nahe
Wer von euch hat feste Hände ?
in die ich meine Papiere gebe
zur Wahrung unserer Interessen
falls mich der Herzinfarkt ereilt!!!
PrimaCom : vom Traum zum Alptraum
ich bin dem Nervenzusammenbruch nahe
Wer von euch hat feste Hände ?
in die ich meine Papiere gebe
zur Wahrung unserer Interessen
falls mich der Herzinfarkt ereilt!!!
PrimaCom : vom Traum zum Alptraum
PrimaCom: Wir schaufeln das Grab für Aktionäre
Kopf hoch Klacks .... wird schon wieder
Bid Preis 0,35
Bid Stücke 79.819
Ask Preis 0,37
Ask Stücke 30.775
Bid Stücke 79.819
Ask Preis 0,37
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Umsätze heute etwas schwächer!
jeden Tag 6%+ bis ende des Jahres....hmmmm ,damit könnte ich gut leben
Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen im sachen Primacom ,
Bis denne,
Whyso
Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen im sachen Primacom ,
Bis denne,
Whyso
wieso muß eigntlich nicht der Durchschnittskurs gem. WPG gezahlt werden? Ich dachte immer man kann sich wenigstens darauf verlassen
weil sie Betrüger sind
warum besitzt unser Prof keine Prima-Papiere?
oder Herr Eble stockt ein wenig auf
Fragen über Fragen
Die Aktionäre verlangen Auskunft !
Wenn sie nicht drastisch an die Kostenreduktion, Vermarktung der Kabelanschlüße rangehen und die Wärmestube gründlichst aufräumen, wird das nie was!
oder Herr Eble stockt ein wenig auf
Fragen über Fragen
Die Aktionäre verlangen Auskunft !
Wenn sie nicht drastisch an die Kostenreduktion, Vermarktung der Kabelanschlüße rangehen und die Wärmestube gründlichst aufräumen, wird das nie was!
liebe leute,,,,,
was hier bei primacom passieren soll, ist , gelinde gesagt
eine riesen schweinerei....
nun.... eine enteignung par excellence soll hier statt
finden, und niemanden scheint es im geringsten zu stören!!
warum wird gerade jetzt die firma aufgelöst und zu einem
spottpreis verhökert ?????
welcher aktionär soll den bitte schön diesem plan der
enteignung zustimmen????
hier müssen im hintergrund massiv höhere zahlungen an die
großaktionäre laufen, denn ansonsten würden diese sich nicht mit 0,25 euro pro aktie abspeisen lassen....!!!!!
das ist doch sonnenklar....!!!!!
primacom erzielt mittlerweise einen positiven cash-flow
ein positives ebitda....
können also locker alle zinszahlungen aus dem operativen
geschäft bezahlen....
also.....auch keine insolvenzgefahr..!!!!
aber.....
lassen wir sie notfalls lieber insolvent gehen,,,anstatt
diesem betrügerischen plan zuzustimmen...
bitte....frage....
welcher aktionär sollte diesem für das unternehmen einem
selbstmord gleichendem unterfangen zustimmen....????
nienmand...außer lug und betrug bzw. vorteilsnahme einiger
weniger großaktionäre....
hat jemand eine vernünftige,,,ehrliche idee,außer der
betrugsannahme, warum auch nur ein aktionär dem plan
zustimmen sollte...
bitte schön..lasse mich gerne eines besseren belehren!!!
gruß gamble
was hier bei primacom passieren soll, ist , gelinde gesagt
eine riesen schweinerei....
nun.... eine enteignung par excellence soll hier statt
finden, und niemanden scheint es im geringsten zu stören!!
warum wird gerade jetzt die firma aufgelöst und zu einem
spottpreis verhökert ?????
welcher aktionär soll den bitte schön diesem plan der
enteignung zustimmen????
hier müssen im hintergrund massiv höhere zahlungen an die
großaktionäre laufen, denn ansonsten würden diese sich nicht mit 0,25 euro pro aktie abspeisen lassen....!!!!!
das ist doch sonnenklar....!!!!!
primacom erzielt mittlerweise einen positiven cash-flow
ein positives ebitda....
können also locker alle zinszahlungen aus dem operativen
geschäft bezahlen....
also.....auch keine insolvenzgefahr..!!!!
aber.....
lassen wir sie notfalls lieber insolvent gehen,,,anstatt
diesem betrügerischen plan zuzustimmen...
bitte....frage....
welcher aktionär sollte diesem für das unternehmen einem
selbstmord gleichendem unterfangen zustimmen....????
nienmand...außer lug und betrug bzw. vorteilsnahme einiger
weniger großaktionäre....
hat jemand eine vernünftige,,,ehrliche idee,außer der
betrugsannahme, warum auch nur ein aktionär dem plan
zustimmen sollte...
bitte schön..lasse mich gerne eines besseren belehren!!!
gruß gamble
@Whyso,
Hatte Dir vor Monaten bereits darauf hingewiesen,Primacom zu kaufen, kann nur ein kurzer Zock sein.
Was auch immer jetzt noch passiert,Deinen Einstandskurs wirst Du leider so schnell nicht,wenn ueberhaupt wiedersehen.
Ich habe mitlerweile QSC weiter aufgestockt!
Gruess
Fanset
Hatte Dir vor Monaten bereits darauf hingewiesen,Primacom zu kaufen, kann nur ein kurzer Zock sein.
Was auch immer jetzt noch passiert,Deinen Einstandskurs wirst Du leider so schnell nicht,wenn ueberhaupt wiedersehen.
Ich habe mitlerweile QSC weiter aufgestockt!
Gruess
Fanset
Hallo Fanset,
hast du "Verkaufen" gemeint im #249 bzgl.dein damaliger Rat ?
Ein Indianer kennt kein Schmerz ...
und fühle mich als Aktionär in Deutschland nicht "ganz allein" gelassen ...übrigens Fanset ,sogar ich(ein blinde Huhn findet auch ein Korn )habe ein paar performende Aktien im Depot
Prima ,oder schlecht, "COM" ...naja,time will tell,
Viele herzliche Grüße,
Whyso
hast du "Verkaufen" gemeint im #249 bzgl.dein damaliger Rat ?
Ein Indianer kennt kein Schmerz ...
und fühle mich als Aktionär in Deutschland nicht "ganz allein" gelassen ...übrigens Fanset ,sogar ich(ein blinde Huhn findet auch ein Korn )habe ein paar performende Aktien im Depot
Prima ,oder schlecht, "COM" ...naja,time will tell,
Viele herzliche Grüße,
Whyso
Whyso,
Ich meinte damals,ist nur eine kurze trading chance. Und du hast ja wirklich "prima" gekauft,weil kurz nach deinen Kauf ging Primacom richtig ab. Und genau das war der VERKAUF.
Any way, spaeter weiss man es immer besser.
Wuensche Dir weiterhin viel Erfolg.
Gruesse
Fanset
Ich meinte damals,ist nur eine kurze trading chance. Und du hast ja wirklich "prima" gekauft,weil kurz nach deinen Kauf ging Primacom richtig ab. Und genau das war der VERKAUF.
Any way, spaeter weiss man es immer besser.
Wuensche Dir weiterhin viel Erfolg.
Gruesse
Fanset
Also viel ist ja die letzten tage nicht passiert ..... viel umsatz aber keine vernünftige erholung
Eichel will Anleger besser vor unseriösen Praktiken schützen
Kabinett billigt Gesetze zur Finanzmarktförderung
Berlin - Mit einem umfangreichen Gesetzespaket will die Bundesregierung den Schutz der Anleger stärken und die Kontrollen der Bilanzen stärken. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin insgesamt vier Gesetzesentwürfe. Das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes solle für die Anleger mehr Klarheit über Informationen aus dem Kapitalmarkt bringen und sie besser vor unzulässigen Marktpraktiken schützen
http://www.welt.de/data/2004/04/22/268002.html
Kabinett billigt Gesetze zur Finanzmarktförderung
Berlin - Mit einem umfangreichen Gesetzespaket will die Bundesregierung den Schutz der Anleger stärken und die Kontrollen der Bilanzen stärken. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin insgesamt vier Gesetzesentwürfe. Das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes solle für die Anleger mehr Klarheit über Informationen aus dem Kapitalmarkt bringen und sie besser vor unzulässigen Marktpraktiken schützen
http://www.welt.de/data/2004/04/22/268002.html
Was soll das nützen, wenn sich die Banken Ihre Gesetze selbst entwerfen und der Eichel Hans nur noch abzeichnet?
... und heute morgen ....
Name PRIMACOM AG Inhaber-Aktien o.N.
WKN 625910
Börsenplatz XETRA
Datum 23.04.04
Abfrage 23.04.04 10:41:04
Kursstellung 23.04.04 10:40
Bid Preis 0,33
Bid Stücke 53.008
Ask Preis 0,35
Ask Stücke 32.774
Kurs 0,34
Gehandelte Stücke 171.396
Währung EUR
GEHANDELTE STÜCKZAHL 1 7 1 . 3 9 6
steigen da Zocker schon vor Tageskursanstieg aus ?? so wie Mi und donnerstag >>>> kaum etwas HOCH und schon wieder RAUS
und heute abend bei ..... 0,32
Name PRIMACOM AG Inhaber-Aktien o.N.
WKN 625910
Börsenplatz XETRA
Datum 23.04.04
Abfrage 23.04.04 10:41:04
Kursstellung 23.04.04 10:40
Bid Preis 0,33
Bid Stücke 53.008
Ask Preis 0,35
Ask Stücke 32.774
Kurs 0,34
Gehandelte Stücke 171.396
Währung EUR
GEHANDELTE STÜCKZAHL 1 7 1 . 3 9 6
steigen da Zocker schon vor Tageskursanstieg aus ?? so wie Mi und donnerstag >>>> kaum etwas HOCH und schon wieder RAUS
und heute abend bei ..... 0,32
Ist doch gut aida ... kann man um die 0,30€ wieder einsteigen...zocken macht doch spass
Aida,
Gewinnmitnahmen zum Wochenende!
Mich wundert sowieso, daß der Wert schon bei 0,30 gekauft wurde, wo doch nur vielleicht 0,25 für die Aktionäre rausspringen soll.
Gewinnmitnahmen zum Wochenende!
Mich wundert sowieso, daß der Wert schon bei 0,30 gekauft wurde, wo doch nur vielleicht 0,25 für die Aktionäre rausspringen soll.
wenns bei den 1-cent-plus-ich-geh-raus-tradern-puh ;-) nicht klappt wird halt auch mal im minus verkauft. die shares sollen lieber an leute, die dann auch auf der HV auftauchen.
byola,
wichtig ist, daß die Aktien unter 0,25 gehalten werden.
wichtig ist, daß die Aktien unter 0,25 gehalten werden.
Glaub nicht, daß das gelingt. Die Apollo und ihre Strohmänner können sich`s auch nicht leisten ihre shares auf den Markt zu werfen. Ab nem bestimmten Punkt wird eh wieder gesammelt.
die Betrüger machen ungehindert weiter
und das was hier in den letzten tagen lief, ist mit sicherheit nur ein tradermarkt. die 0.30- 0.32 leute dürften ihre teile schon entsorgt haben und bei den 0.34 - 0.36 igern kommts drauf an, ob die nen verlust in kauf nehmen oder warten, gegebenenfalls auf der HV auftauchen.
Einsammeln wieder bei 0,30//0,31
Oder tiefer @cure
cure,
diesmal ist 0,30 zu früh. Ich würde schon gucken, daß Restrisiko so gering wie möglich zu halten.
Deswegen: über 0,25 könnte fatale Folgen haben. Vor allem weil niemand sagen kann, welche Finanzkapriolen sich die Herren noch einfallen lassen, die möglicherweise gesetzlich gedeckt sind.
diesmal ist 0,30 zu früh. Ich würde schon gucken, daß Restrisiko so gering wie möglich zu halten.
Deswegen: über 0,25 könnte fatale Folgen haben. Vor allem weil niemand sagen kann, welche Finanzkapriolen sich die Herren noch einfallen lassen, die möglicherweise gesetzlich gedeckt sind.
May be ... je tiefer desto besser ...
das Manegement muß endlich zur Verantwortung gezogen werden !!!
unser sauberer Professor (nebst den anderen hochdotierten Mitgliedern) hat wohl andere Dinge im Kopf, als sich um die Belange der AG zu kümmern
dabei müßte der es eigentlich am besten wissen, welche Maßnahmen (außer einer niederträchtigen Enteignung) getroffen werden müßen um die Verschuldung zu drücken!
unser sauberer Professor (nebst den anderen hochdotierten Mitgliedern) hat wohl andere Dinge im Kopf, als sich um die Belange der AG zu kümmern
dabei müßte der es eigentlich am besten wissen, welche Maßnahmen (außer einer niederträchtigen Enteignung) getroffen werden müßen um die Verschuldung zu drücken!
Ob Klacks etwas erreicht
schaun ma mal
#268
Zu wünschen wäre es ihm ja ... aber
Zu wünschen wäre es ihm ja ... aber
Prima-Paul wurde ausgeschieden und nichts hat sich geändert
ehemaliger Bundespostminister wurde abgelöst und nichts wird sich ändern
das sind die letzten Vernebelungstaktiken
Don Quichotes Kampf gegen die Windmühlen hat begonnen !
ehemaliger Bundespostminister wurde abgelöst und nichts wird sich ändern
das sind die letzten Vernebelungstaktiken
Don Quichotes Kampf gegen die Windmühlen hat begonnen !
@klacks
du hast da was verwechselt. für ne aoHV nur 5% nötig!!!
§ 122 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter
Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu
richten. Die Satzung kann das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu
verlangen, an eine andere Form und an den Besitz eines geringeren Anteils am
Grundkapital knüpfen. § 147 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen,
daß Gegenstände zur Beschlußfassung einer Hauptversammlung bekanntgemacht werden.
(3) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Gericht die Aktionäre, die das
Verlangen gestellt haben, ermächtigen, die Hauptversammlung einzuberufen oder den
Gegenstand bekanntzumachen. Zugleich kann das Gericht den Vorsitzenden der
Versammlung bestimmen. Auf die Ermächtigung muß bei der Einberufung oder
Bekanntmachung hingewiesen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige
Beschwerde zulässig.
(4) Die Gesellschaft trägt die Kosten der Hauptversammlung und im Fall des Absatzes 3
auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgegeben hat.
du hast da was verwechselt. für ne aoHV nur 5% nötig!!!
§ 122 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter
Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu
richten. Die Satzung kann das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu
verlangen, an eine andere Form und an den Besitz eines geringeren Anteils am
Grundkapital knüpfen. § 147 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) In gleicher Weise können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen,
daß Gegenstände zur Beschlußfassung einer Hauptversammlung bekanntgemacht werden.
(3) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Gericht die Aktionäre, die das
Verlangen gestellt haben, ermächtigen, die Hauptversammlung einzuberufen oder den
Gegenstand bekanntzumachen. Zugleich kann das Gericht den Vorsitzenden der
Versammlung bestimmen. Auf die Ermächtigung muß bei der Einberufung oder
Bekanntmachung hingewiesen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige
Beschwerde zulässig.
(4) Die Gesellschaft trägt die Kosten der Hauptversammlung und im Fall des Absatzes 3
auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgegeben hat.
Frage:
Wie bringt man die lächerlichen 5% = 1 000 000 Anteile in ein Boot ?
Wie bringt man die lächerlichen 5% = 1 000 000 Anteile in ein Boot ?
Don Quichote Donkischot / ein ein berühmbter / Allerdurchläuchtigster / furiosischer Ritter von hindter den Pyrenesischen Gebürgen / der so avantageux war / daß die Bolbirer und Wundt=Ertzte nicht genug Pflästergens hatten. Ümb von Ihme alles zu verzehlen / würde ein seculum zu kortz fallen! - (dafnis)
Don Quichote (2)
Als mir, ich mochte nicht viel älter als zehn Jahre sein, dieses Buch eines Mannes in die Hände fiel, dem Schwert und Feder mit tieferer Notwendigkeit beieinanderlagen, da fand ich keine Spur von Humor darin. Ich las es mit einem wirklich spanischen Ernst. Daß sich hinter dem Ritter vom Monde ein Friseur verbarg und daß es eigentlich unsinnig ist, Weinschläuche mit Degenhieben zu zerfetzen - ich habe es, bei Gott, nicht gemerkt. Ich nahm an der Waffenweihe voll Ehrfurcht teil und machte unter Zittern und Zagen die furchtbare Nacht vor dem Walkmühlenabenteuer mit. Daß sie Sancho auf Bettlaken prellten, das stellte sich ungefähr in der Weise dar, daß einem wackeren Waffengenossen und ehrlichen Kumpan bitteres Unrecht geschah. Jedesmal, wenn das Schwert aus der Scheide fuhr oder die Lanze eingelegt wurde, um dem Gemeinen gegenüber Zeugnis zu geben für ritterliche Art, war ich auf meinen Herrn von der Mancha stolz.
Aber was mir heute noch genau so gefällt wie damals, das ist, daß dieser Mensch kein Jüngling mehr war, als er die Hintergründe entdeckte, die die Welt besitzt. Das ist ein Schauspiel, wie das Reis der Torheit auf diesem schon dürren und angetrockneten Leben zu grünen beginnt und, von innerem Feuer getrieben, zum Urwald wird, der es undurchdringlich umstellt. Damals glaubte ich, daß man alt sein müsse, um sich auf so große und würdige Taten zu verstehen, und heute weiß ich, daß die alten Narren die besten sind. - (ej)
Don Quichote (3)
Spaßhaft genug ist es, daß gerade die romantische Schule uns die beste Übersetzung eines Buches geliefert hat, worin ihre eigne Narrheit am ergötzlichsten durchgehechelt wird. Denn diese Schule war ja von demselben Wahnsinn befangen, der auch den edlen Manchaner zu allen seinen Narrheiten begeisterte; auch sie wollte das mittelalterliche Rittertum wieder restaurieren; auch sie wollte eine abgestorbene Vergangenheit wieder ins Leben rufen.
Oder hat Miguel de Cervantes Saavedra in seinem närrischen Heldengedichte auch andere Ritter persiflieren wollen, nämlich alle Menschen, die für irgend eine Idee kämpfen und leiden? Hat er wirklich in seinem langen, dürren Ritter die idealische Begeisterung überhaupt, und in dessen dicken Schildknappen den realen Verstand parodieren wollen? Immerhin, letzterer spielt jedenfalls die lächerlichere Figur; denn der reale Verstand mit allen seinen hergebrachten gemeinnützigen Sprichwörtern, muß dennoch, auf seinem ruhigen Esel, hinter der Begeisterung einher trottieren; trotz seiner bessern Einsicht muß er und sein Esel alles Ungemach teilen, das dem edlen Ritter so oft zustößt: ja, die ideale Begeisterung ist von so gewaltig hinreißender Art, daß der reale Verstand, mitsamt seinen Eseln, ihr immer unwillkürlich nachfolgen muß.
Oder hat der tiefsinnige Spanier noch tiefer die menschliche Natur verhöhnen wollen? Hat er vielleicht in der Gestalt des Don Quixote unseren Geist, und in der Gestalt des Sancho Pansa unseren Leib allegorisiert, und das ganze Gedicht wäre alsdenn nichts anders als ein großes Mysterium, wo die Frage über den Geist und die Materie in ihrer gräßlichsten Wahrheit diskutiert wird?
So viel sehe ich in dem Buche, daß der arme, materielle Sancho für die spirituellen Don Quixoterien sehr viel leiden muß; daß er für die nobelsten Absichten seines Herren sehr oft die ignobelsten Prügel empfängt, und daß er immer verständiger ist, als sein hochtrabender Herr; denn er weiß daß Prügel sehr schlecht, die Würstchen einer Olla-Potrida aber sehr gut schmecken.
Wirklich, der Leib scheint oft mehr Einsicht zu haben, als der Geist, und der Mensch denkt oft viel richtiger mit Rücken und Magen, als mit dem Kopf. - Heinrich Heine, Die romantische Schule
Don Quichote (2)
Als mir, ich mochte nicht viel älter als zehn Jahre sein, dieses Buch eines Mannes in die Hände fiel, dem Schwert und Feder mit tieferer Notwendigkeit beieinanderlagen, da fand ich keine Spur von Humor darin. Ich las es mit einem wirklich spanischen Ernst. Daß sich hinter dem Ritter vom Monde ein Friseur verbarg und daß es eigentlich unsinnig ist, Weinschläuche mit Degenhieben zu zerfetzen - ich habe es, bei Gott, nicht gemerkt. Ich nahm an der Waffenweihe voll Ehrfurcht teil und machte unter Zittern und Zagen die furchtbare Nacht vor dem Walkmühlenabenteuer mit. Daß sie Sancho auf Bettlaken prellten, das stellte sich ungefähr in der Weise dar, daß einem wackeren Waffengenossen und ehrlichen Kumpan bitteres Unrecht geschah. Jedesmal, wenn das Schwert aus der Scheide fuhr oder die Lanze eingelegt wurde, um dem Gemeinen gegenüber Zeugnis zu geben für ritterliche Art, war ich auf meinen Herrn von der Mancha stolz.
Aber was mir heute noch genau so gefällt wie damals, das ist, daß dieser Mensch kein Jüngling mehr war, als er die Hintergründe entdeckte, die die Welt besitzt. Das ist ein Schauspiel, wie das Reis der Torheit auf diesem schon dürren und angetrockneten Leben zu grünen beginnt und, von innerem Feuer getrieben, zum Urwald wird, der es undurchdringlich umstellt. Damals glaubte ich, daß man alt sein müsse, um sich auf so große und würdige Taten zu verstehen, und heute weiß ich, daß die alten Narren die besten sind. - (ej)
Don Quichote (3)
Spaßhaft genug ist es, daß gerade die romantische Schule uns die beste Übersetzung eines Buches geliefert hat, worin ihre eigne Narrheit am ergötzlichsten durchgehechelt wird. Denn diese Schule war ja von demselben Wahnsinn befangen, der auch den edlen Manchaner zu allen seinen Narrheiten begeisterte; auch sie wollte das mittelalterliche Rittertum wieder restaurieren; auch sie wollte eine abgestorbene Vergangenheit wieder ins Leben rufen.
Oder hat Miguel de Cervantes Saavedra in seinem närrischen Heldengedichte auch andere Ritter persiflieren wollen, nämlich alle Menschen, die für irgend eine Idee kämpfen und leiden? Hat er wirklich in seinem langen, dürren Ritter die idealische Begeisterung überhaupt, und in dessen dicken Schildknappen den realen Verstand parodieren wollen? Immerhin, letzterer spielt jedenfalls die lächerlichere Figur; denn der reale Verstand mit allen seinen hergebrachten gemeinnützigen Sprichwörtern, muß dennoch, auf seinem ruhigen Esel, hinter der Begeisterung einher trottieren; trotz seiner bessern Einsicht muß er und sein Esel alles Ungemach teilen, das dem edlen Ritter so oft zustößt: ja, die ideale Begeisterung ist von so gewaltig hinreißender Art, daß der reale Verstand, mitsamt seinen Eseln, ihr immer unwillkürlich nachfolgen muß.
Oder hat der tiefsinnige Spanier noch tiefer die menschliche Natur verhöhnen wollen? Hat er vielleicht in der Gestalt des Don Quixote unseren Geist, und in der Gestalt des Sancho Pansa unseren Leib allegorisiert, und das ganze Gedicht wäre alsdenn nichts anders als ein großes Mysterium, wo die Frage über den Geist und die Materie in ihrer gräßlichsten Wahrheit diskutiert wird?
So viel sehe ich in dem Buche, daß der arme, materielle Sancho für die spirituellen Don Quixoterien sehr viel leiden muß; daß er für die nobelsten Absichten seines Herren sehr oft die ignobelsten Prügel empfängt, und daß er immer verständiger ist, als sein hochtrabender Herr; denn er weiß daß Prügel sehr schlecht, die Würstchen einer Olla-Potrida aber sehr gut schmecken.
Wirklich, der Leib scheint oft mehr Einsicht zu haben, als der Geist, und der Mensch denkt oft viel richtiger mit Rücken und Magen, als mit dem Kopf. - Heinrich Heine, Die romantische Schule
PRIMACOM – die „ ESEL-BOCK-SPRUNG-AKTIE“
EIN Sprung pro Quartal?
DREI mal rauf und ein mal runter
Mann, ist der Bock für lahme Zocker munter
hat trotzdem keinen „guten“ Saft
denn er steht wo er begann
wie manchem Zocker reizt „HIER“ nur das Spiel
bla bla bla.........
Schitt – aber nicht mit MEINEM Geld als Aktionär und zudem PRIMACOM - Kunde!
Die Hoffnung stirbt zu letzt – was mag aus diesem Sauhaufen ein „Sanierer“ machen...
Der „Neue“ >> ein Rechtsanwalt
Der „Vertreter“ ein „Macher“ auf dem Altenteil kann auch „NUR“ verkaufen, oder.....
Der Vorstand ..... ?
Wer verdammt „führt“ das Geschäft in die Zukunft OHNE den primitivsten aller kaufmännischen Wege, den Billig-Preis-Verkauf, zu gehen.
50 Mio. wären der absolute Mindestnettopreis für die Aktionäre, gemessen am derzeitigen Betriebsergebnis !!!!!!!!
Wenn ich den Handelsverlauf der letzten 12 Monate betrachte, werde ich das Gefühl nicht los das hier der MARKT systematisch ABGEMOLKEN wird.
... welcher „NORMALE“ Investoren bieten zu VERKAUF Aktuell Fr 14 Uhr
Ask Preis 0,35
Ask Stücke 61.389
Bid Preis 0,34
Bid Stücke 9.801
An ?????? Denn exakt so würde ich verfahren wollte ich eine Firma mit 20 Mio. Aktien und 20 Mio. EUR Maximalkapitaleinsatz „fressen“ und zwischenzeitlich immer wieder den Kurs runterdrücken würde.
Immer wieder wird vergessen das die Firma von grund auf so POSITIV aufgestellt ist das dieses PRIMACOM’sche „Chaosmanagement“ ja GEWINN macht !!!
Die Schulden werden ja bedient und KEINE Bank dreht den Hahn zu dem, der die Zinsen ZAHLT !!! Als „NULL“ Insolvenzgefahr – oder übersehe ich was??
Das die Substanz, der Wert des verbuddelten Kabels so positiv ist, das selbst US – Aasgeier mit dem berühmten $-Blick draufspringen . Die Macher von Apollo haben ja in eigener Vergangenheit solche „Deals“ mehrfach durchgezogen und im Schnitt 800 % Gewinn gemacht.
4. Garnitur – oder übersehe ich wen ?
Kann mir einer der Leser sagen welche QUALIFIZIERTEN, das operative Geschäft führende Leute es bei PRIMACOM gibt?
EIN Sprung pro Quartal?
DREI mal rauf und ein mal runter
Mann, ist der Bock für lahme Zocker munter
hat trotzdem keinen „guten“ Saft
denn er steht wo er begann
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bla bla bla.........
Schitt – aber nicht mit MEINEM Geld als Aktionär und zudem PRIMACOM - Kunde!
Die Hoffnung stirbt zu letzt – was mag aus diesem Sauhaufen ein „Sanierer“ machen...
Der „Neue“ >> ein Rechtsanwalt
Der „Vertreter“ ein „Macher“ auf dem Altenteil kann auch „NUR“ verkaufen, oder.....
Der Vorstand ..... ?
Wer verdammt „führt“ das Geschäft in die Zukunft OHNE den primitivsten aller kaufmännischen Wege, den Billig-Preis-Verkauf, zu gehen.
50 Mio. wären der absolute Mindestnettopreis für die Aktionäre, gemessen am derzeitigen Betriebsergebnis !!!!!!!!
Wenn ich den Handelsverlauf der letzten 12 Monate betrachte, werde ich das Gefühl nicht los das hier der MARKT systematisch ABGEMOLKEN wird.
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An ?????? Denn exakt so würde ich verfahren wollte ich eine Firma mit 20 Mio. Aktien und 20 Mio. EUR Maximalkapitaleinsatz „fressen“ und zwischenzeitlich immer wieder den Kurs runterdrücken würde.
Immer wieder wird vergessen das die Firma von grund auf so POSITIV aufgestellt ist das dieses PRIMACOM’sche „Chaosmanagement“ ja GEWINN macht !!!
Die Schulden werden ja bedient und KEINE Bank dreht den Hahn zu dem, der die Zinsen ZAHLT !!! Als „NULL“ Insolvenzgefahr – oder übersehe ich was??
Das die Substanz, der Wert des verbuddelten Kabels so positiv ist, das selbst US – Aasgeier mit dem berühmten $-Blick draufspringen . Die Macher von Apollo haben ja in eigener Vergangenheit solche „Deals“ mehrfach durchgezogen und im Schnitt 800 % Gewinn gemacht.
4. Garnitur – oder übersehe ich wen ?
Kann mir einer der Leser sagen welche QUALIFIZIERTEN, das operative Geschäft führende Leute es bei PRIMACOM gibt?
Das Lügengebäude wird bald, sehr bald zusammen stürzen!!!
kleine Lektüre welche kriminelle Energie in den höheren Etagen steckt!
Falsche Bewertung der Ölreserven: Rechenfehler oder Irreführung? . .
Lügende Bosse stürzen Shell in Krise
Von Jörg Berendsmeier, dpa
Schlechter kann der Ruf des weltumspannenden Konzerns mit der gelben Muschel kaum noch werden. "Lügen, Verschleierung, Geldsäcke und ein Ölgigant in der Krise", titelte der "Independent" und brachte damit die Lage der Royal Dutch/Shell auf den Punkt.
Nicht genug damit, dass das britisch-niederländische Unternehmen zum Wochenbeginn seine Ölreserven und damit auch die Gewinne seit Januar bereits zum dritten Mal nach unten bewerten musste. Aus einem internen Untersuchungsbericht geht nun hervor, dass die falschen Zahlen nicht etwa nur ein Rechenfehler waren, sondern dass die ehemalige Führungsspitze ihre Aktionäre und die Börsen augenscheinlich wissentlich in die Irre führte.
Anfang März mussten Konzernchef Sir Philip Watts und Walter van de Vijver, verantwortlich für die Erkundung von Ölfeldern und die Produktion, ihren Hut nehmen. Nun droht den beiden Gehaltsmillionären aber womöglich auch strafrechtliches Ungemach, weil sie die Lage besser darstellten als es dem weltweit drittgrößten Ölkonzern wirklich ging. In den USA läuft bereits eine Sammelklage gegen Shell wegen der "schockierenden und beispiellosen" Übertreibung der Öl- und Gasreserven. Und nach Informationen der "Financial Times" vom Donnerstag beschäftigen sich jetzt auch die amerikanischen Kriminalbehörden mit dem Skandal.
Der in London von der amerikanischen Anwaltsfirma Davis Polk & Wardwell im Auftrag von Shell in Auszügen vorgelegte, mehr als 400 Seiten umfassende Untersuchungsbericht enthält brisante Informationen, die die Schlinge um den Hals des ehemals hochangesehenen Geschäftsmannes Sir Philip enger werden lassen. Denn Van de Vijver hatte seinen Chef bereits mehr als zwei Jahre lang auf die sich verschärfende Krise bei den Ölvorräten hingewiesen, wie E- Mails zu entnehmen ist. Doch der Big Boss bestand den Angaben zufolge auf seinen unwahren Rekordzahlen.
"Es macht mich krank und müde, über das Ausmaß unserer Reserven zu lügen", hieß es nach Zeitungsangaben in einer der E-Mails des Produktionschefs. Doch in einer seiner Antworten verlangte Sir Philip, "alles daranzusetzen" um sicherzustellen, dass die Shell- Reserven so groß wie möglich aussehen. Van de Vijver hielt den Mund und tat, wie ihm befohlen.
Nach dem Hinauswurf der beiden wurden zahlreiche Stellen im Management des Ölriesen neu besetzt, zu guter Letzt verlor auch Finanzchefin Judy Boynton ihren Job. Doch ob dies reicht, damit der Konzern wieder auf die Beine kommt, ist ungewiss. "Hinterlistige Shell braucht zehn Jahre für den Wiederaufbau ihres Erkundungsgeschäfts", schrieb die "Times" unter Berufung auf einen Finanzspezialisten.
Kennern der Szene gehen die personellen Neubesetzungen im Konzern nicht weit genug. Einen Mangel an interner Kontrolle durch die antiquierte Aufteilung in zwei mehr oder weniger unabhängige Unternehmen sehen die Spezialisten. Da ist die niederländische Koninklijke Nederlandse Petroleum Maatschappij (Royal Dutch) mit Sitz in Den Haag, der 60% gehören, und die Shell Transport & Trading Company mit ihrem Londoner Hauptquartier und 40% der Anteile.
Der Kommentator der "Financial Times" mahnte wie viele andere deshalb für die Zukunft von Shell eine bessere Überwachung des Managements durch einen Zusammenschluss an: "Vielleicht kann dies effektiver als bisher nur geschehen, in dem die Kräfte durch eine Fusion gebündelt werden, was zu einem transparenteren Unternehmen führen würde. Das wäre ein gutes Resultat der Shell-Krise."
Erschienen am: 23.04.2004
Diese gewissenlosen Betrüger müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden !
Warum hat der ehemalige Bundespostminister das veranwortungslose Treiben des Vorstands abgesegnet?
Wer steckt hinter den Machenschaften dieser betrügerischen Aktiengesellschaft????
kleine Lektüre welche kriminelle Energie in den höheren Etagen steckt!
Falsche Bewertung der Ölreserven: Rechenfehler oder Irreführung? . .
Lügende Bosse stürzen Shell in Krise
Von Jörg Berendsmeier, dpa
Schlechter kann der Ruf des weltumspannenden Konzerns mit der gelben Muschel kaum noch werden. "Lügen, Verschleierung, Geldsäcke und ein Ölgigant in der Krise", titelte der "Independent" und brachte damit die Lage der Royal Dutch/Shell auf den Punkt.
Nicht genug damit, dass das britisch-niederländische Unternehmen zum Wochenbeginn seine Ölreserven und damit auch die Gewinne seit Januar bereits zum dritten Mal nach unten bewerten musste. Aus einem internen Untersuchungsbericht geht nun hervor, dass die falschen Zahlen nicht etwa nur ein Rechenfehler waren, sondern dass die ehemalige Führungsspitze ihre Aktionäre und die Börsen augenscheinlich wissentlich in die Irre führte.
Anfang März mussten Konzernchef Sir Philip Watts und Walter van de Vijver, verantwortlich für die Erkundung von Ölfeldern und die Produktion, ihren Hut nehmen. Nun droht den beiden Gehaltsmillionären aber womöglich auch strafrechtliches Ungemach, weil sie die Lage besser darstellten als es dem weltweit drittgrößten Ölkonzern wirklich ging. In den USA läuft bereits eine Sammelklage gegen Shell wegen der "schockierenden und beispiellosen" Übertreibung der Öl- und Gasreserven. Und nach Informationen der "Financial Times" vom Donnerstag beschäftigen sich jetzt auch die amerikanischen Kriminalbehörden mit dem Skandal.
Der in London von der amerikanischen Anwaltsfirma Davis Polk & Wardwell im Auftrag von Shell in Auszügen vorgelegte, mehr als 400 Seiten umfassende Untersuchungsbericht enthält brisante Informationen, die die Schlinge um den Hals des ehemals hochangesehenen Geschäftsmannes Sir Philip enger werden lassen. Denn Van de Vijver hatte seinen Chef bereits mehr als zwei Jahre lang auf die sich verschärfende Krise bei den Ölvorräten hingewiesen, wie E- Mails zu entnehmen ist. Doch der Big Boss bestand den Angaben zufolge auf seinen unwahren Rekordzahlen.
"Es macht mich krank und müde, über das Ausmaß unserer Reserven zu lügen", hieß es nach Zeitungsangaben in einer der E-Mails des Produktionschefs. Doch in einer seiner Antworten verlangte Sir Philip, "alles daranzusetzen" um sicherzustellen, dass die Shell- Reserven so groß wie möglich aussehen. Van de Vijver hielt den Mund und tat, wie ihm befohlen.
Nach dem Hinauswurf der beiden wurden zahlreiche Stellen im Management des Ölriesen neu besetzt, zu guter Letzt verlor auch Finanzchefin Judy Boynton ihren Job. Doch ob dies reicht, damit der Konzern wieder auf die Beine kommt, ist ungewiss. "Hinterlistige Shell braucht zehn Jahre für den Wiederaufbau ihres Erkundungsgeschäfts", schrieb die "Times" unter Berufung auf einen Finanzspezialisten.
Kennern der Szene gehen die personellen Neubesetzungen im Konzern nicht weit genug. Einen Mangel an interner Kontrolle durch die antiquierte Aufteilung in zwei mehr oder weniger unabhängige Unternehmen sehen die Spezialisten. Da ist die niederländische Koninklijke Nederlandse Petroleum Maatschappij (Royal Dutch) mit Sitz in Den Haag, der 60% gehören, und die Shell Transport & Trading Company mit ihrem Londoner Hauptquartier und 40% der Anteile.
Der Kommentator der "Financial Times" mahnte wie viele andere deshalb für die Zukunft von Shell eine bessere Überwachung des Managements durch einen Zusammenschluss an: "Vielleicht kann dies effektiver als bisher nur geschehen, in dem die Kräfte durch eine Fusion gebündelt werden, was zu einem transparenteren Unternehmen führen würde. Das wäre ein gutes Resultat der Shell-Krise."
Erschienen am: 23.04.2004
Diese gewissenlosen Betrüger müssen endlich zur Verantwortung gezogen werden !
Warum hat der ehemalige Bundespostminister das veranwortungslose Treiben des Vorstands abgesegnet?
Wer steckt hinter den Machenschaften dieser betrügerischen Aktiengesellschaft????
#272 Klacks
Ich bin dabei! 1 Million Shares sollten wir hier bei WO
schon zusammenkriegen!
#274 aida
Du hast die Werthaltigkeit von Primacom erkannt! Aber es
gibt auch andere die es erkannt haben! Und diese Anderen
wollen uns "unsere" Firma wegnehemen und alleine Kasse
machen!
Die wollen nicht mit anderen teilen!
Aber es bleibt denen nichts anderes übrig: Entweder teilen oder anständig bezahlen!!!
Ich bin dabei! 1 Million Shares sollten wir hier bei WO
schon zusammenkriegen!
#274 aida
Du hast die Werthaltigkeit von Primacom erkannt! Aber es
gibt auch andere die es erkannt haben! Und diese Anderen
wollen uns "unsere" Firma wegnehemen und alleine Kasse
machen!
Die wollen nicht mit anderen teilen!
Aber es bleibt denen nichts anderes übrig: Entweder teilen oder anständig bezahlen!!!
Geld hat beträchtlich abgenommen .... man sieht schon die 0,191€
Kabelnetzbetreiber PrimaCom steht kurz vor der Auflösung
Fast eine Milliarde Schulden - Gläubiger wollen Kabelnetze übernehmen
Mainz (epd). Der Kabelnetzbetreiber PrimaCom steht kurz vor der Auflösung. Ursache ist eine Überschuldung in Höhe von rund 945 Millionen Euro. Das operative Geschäft der PrimaCom, wozu die Programmversorgung von rund einer Million Haushalten gehört, soll an die Gläubiger der hochverschuldeten Aktiengesellschaft übergehen. Dies wurde am 16. April kurz vor Börsenschluss mitgeteilt. In Reaktion darauf brach der Aktienkurs am 19. April um 50 Prozent auf 31 Cent ein.
Wie die PrimaCom AG am Stammsitz in Mainz mitteilte, soll der im Juni tagenden Hauptversammlung der Aktionäre vorgeschlagen werden, nahezu das gesamte AG-Vermögen an die BK Breitband Kabelnetz GmbH in Hamburg zu übertragen. Diese Gesellschaft wird mittelbar von den PrimaCom-Gläubigern Apollo Management und der JPMorgan Chase Bank beherrscht.
"Mühlstein" zweier Millionen-Darlehen
Die Gläubiger sollen im Gegenzug zugesichert haben, Schulden der PrimaCom zu übernehmen. Dabei geht es um eine erstrangig besicherte (und erschöpfte) Kreditlinie über 494,5 Mio. Euro und ein zweitrangig besichertes Darlehen über 375 Mio. Euro. Dieses vor wenigen Tagen ausgeschöpfte Darlehen hatte sich laut PrimaCom bis Ende 2003 infolge des laufenden Schuldendienstes zu einem hohen Zinssatz von bis zu 20 Prozent auf eine Last von 448 Mio. erhöht. Stefan Schwenkedel, Finanzvorstand der PrimaCom AG, sprach am 19. April gegenüber epd von einem "Mühlstein", der die Gesellschaft mehr und mehr belastet habe.
Zu der mit den Gläubigern ausverhandelten Umstrukturierung sagte der Finanzvorstand: "Wir sehen keine Alternative zu dieser Transaktion." Auf der Positivseite sei zu vermerken, dass die PrimaCom damit nahezu schuldenfrei werde, dass neue Eigentümer das Kabelgeschäft fortführen und die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten würden.
Für die Aktionäre ist eine Abfindung von 5 Millionen Euro, die die BK Breitband Kabelnetz GmbH nach Zustimmung der Hauptversammlung bar an die AG zahlen will, vorgesehen. Umgelegt auf rund 20 Millionen Aktien würde dies eine Auszahlung von nur 25 Cent pro Aktie bedeuten. Mehr als die Hälfte der PrimaCom-Aktien sind im Besitz von Kleinanlegern. Größter Einzelaktionär ist mit 26,7 Prozent mittelbar (über die United Pan Europe Communications; UPC) die amerikanische Liberty Media von John Malone.
Vorstand räumt Fehler ein
Zur Ursachenanalyse räumte Schwenkedel, der seit März 2002 in Vorstandsverantwortung ist und vorher drei Jahre Aufsichtsratsmitglied war, Fehler in der Vergangenheit ein. Insbesondere rund um das Jahr 2000 sei es zu Fehlentscheidungen bei den Investitionen gekommen. Die Digitalisierung der Kabelnetze sei notwendig und gut. Doch stelle sich rückblickend die Frage, ob PrimaCom dabei der Pionier hätte sein müssen. Der digitale Netzausbau habe sich als sehr teuer herausgestellt. Nun gehe man sparsamer vor. Der PrimaCom sei auch sehr daran gelegen, ihre Kunden zufrieden zu stellen.
Branchenbeobachter weisen u.a. darauf hin, dass sich PrimaCom z.B. eine teure eigene Glasfaserleitung von Mainz nach Leipzig geleistet habe, um so die ostdeutschen Kabelnetze zu versorgen. Die Aktiengesellschaft hatte u.a. den Ehrgeiz, zum Programmveranstalter aufzusteigen, und bietet ihren Kunden selbst konfektionierte Sexprogramme an ("primatv Erotik"). Mit den Landesmedienanstalten kam es deswegen immer wieder zu kontroversen Diskussionen (epd 45/02).
Vor Gericht wurde ein Streit mit mehreren Privatsendern ausgetragen, nachdem PrimaCom deren frei empfangbare Programme einseitig verschlüsselt und von den Kabelkunden z.B. für die ProSieben-Nutzung ein Entgelt verlangt hatte. Die betroffenen Programmveranstalter erreichten auf dem Gerichtswege, dass der PrimaCom diese einseitige Umwandlung in eine Art Pay-TV untersagt wurde, zuletzt vom Oberlandesgericht Dresden (u.a. 88/02, 2/02, 10-11/01, 75 und 72/2000).
lili
Fast eine Milliarde Schulden - Gläubiger wollen Kabelnetze übernehmen
Mainz (epd). Der Kabelnetzbetreiber PrimaCom steht kurz vor der Auflösung. Ursache ist eine Überschuldung in Höhe von rund 945 Millionen Euro. Das operative Geschäft der PrimaCom, wozu die Programmversorgung von rund einer Million Haushalten gehört, soll an die Gläubiger der hochverschuldeten Aktiengesellschaft übergehen. Dies wurde am 16. April kurz vor Börsenschluss mitgeteilt. In Reaktion darauf brach der Aktienkurs am 19. April um 50 Prozent auf 31 Cent ein.
Wie die PrimaCom AG am Stammsitz in Mainz mitteilte, soll der im Juni tagenden Hauptversammlung der Aktionäre vorgeschlagen werden, nahezu das gesamte AG-Vermögen an die BK Breitband Kabelnetz GmbH in Hamburg zu übertragen. Diese Gesellschaft wird mittelbar von den PrimaCom-Gläubigern Apollo Management und der JPMorgan Chase Bank beherrscht.
"Mühlstein" zweier Millionen-Darlehen
Die Gläubiger sollen im Gegenzug zugesichert haben, Schulden der PrimaCom zu übernehmen. Dabei geht es um eine erstrangig besicherte (und erschöpfte) Kreditlinie über 494,5 Mio. Euro und ein zweitrangig besichertes Darlehen über 375 Mio. Euro. Dieses vor wenigen Tagen ausgeschöpfte Darlehen hatte sich laut PrimaCom bis Ende 2003 infolge des laufenden Schuldendienstes zu einem hohen Zinssatz von bis zu 20 Prozent auf eine Last von 448 Mio. erhöht. Stefan Schwenkedel, Finanzvorstand der PrimaCom AG, sprach am 19. April gegenüber epd von einem "Mühlstein", der die Gesellschaft mehr und mehr belastet habe.
Zu der mit den Gläubigern ausverhandelten Umstrukturierung sagte der Finanzvorstand: "Wir sehen keine Alternative zu dieser Transaktion." Auf der Positivseite sei zu vermerken, dass die PrimaCom damit nahezu schuldenfrei werde, dass neue Eigentümer das Kabelgeschäft fortführen und die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten würden.
Für die Aktionäre ist eine Abfindung von 5 Millionen Euro, die die BK Breitband Kabelnetz GmbH nach Zustimmung der Hauptversammlung bar an die AG zahlen will, vorgesehen. Umgelegt auf rund 20 Millionen Aktien würde dies eine Auszahlung von nur 25 Cent pro Aktie bedeuten. Mehr als die Hälfte der PrimaCom-Aktien sind im Besitz von Kleinanlegern. Größter Einzelaktionär ist mit 26,7 Prozent mittelbar (über die United Pan Europe Communications; UPC) die amerikanische Liberty Media von John Malone.
Vorstand räumt Fehler ein
Zur Ursachenanalyse räumte Schwenkedel, der seit März 2002 in Vorstandsverantwortung ist und vorher drei Jahre Aufsichtsratsmitglied war, Fehler in der Vergangenheit ein. Insbesondere rund um das Jahr 2000 sei es zu Fehlentscheidungen bei den Investitionen gekommen. Die Digitalisierung der Kabelnetze sei notwendig und gut. Doch stelle sich rückblickend die Frage, ob PrimaCom dabei der Pionier hätte sein müssen. Der digitale Netzausbau habe sich als sehr teuer herausgestellt. Nun gehe man sparsamer vor. Der PrimaCom sei auch sehr daran gelegen, ihre Kunden zufrieden zu stellen.
Branchenbeobachter weisen u.a. darauf hin, dass sich PrimaCom z.B. eine teure eigene Glasfaserleitung von Mainz nach Leipzig geleistet habe, um so die ostdeutschen Kabelnetze zu versorgen. Die Aktiengesellschaft hatte u.a. den Ehrgeiz, zum Programmveranstalter aufzusteigen, und bietet ihren Kunden selbst konfektionierte Sexprogramme an ("primatv Erotik"). Mit den Landesmedienanstalten kam es deswegen immer wieder zu kontroversen Diskussionen (epd 45/02).
Vor Gericht wurde ein Streit mit mehreren Privatsendern ausgetragen, nachdem PrimaCom deren frei empfangbare Programme einseitig verschlüsselt und von den Kabelkunden z.B. für die ProSieben-Nutzung ein Entgelt verlangt hatte. Die betroffenen Programmveranstalter erreichten auf dem Gerichtswege, dass der PrimaCom diese einseitige Umwandlung in eine Art Pay-TV untersagt wurde, zuletzt vom Oberlandesgericht Dresden (u.a. 88/02, 2/02, 10-11/01, 75 und 72/2000).
lili
Lieber Vorstand und Aufsichtsrat,
VERÖFFENTLICHEN SIE ENDLICH DEN GESCHÄFTSBERICHT 2003 !!!! Was Sie betreiben ist ein arglistiges Vorenthalten von Informationen vor einem Teil der derzeitigen Eigentümern der AG, also den Menschen, die es überhaupt erst durch die Investion ihres Kapitals möglich gemacht haben, daß Sie diese Jobs überhaupt ausüben dürfen. Alle Froßaktionäre haben Sie ja offensichtlich schon informiert, oder wie ist sonst die Aufsichtsratsentscheidung vom Mittwoch zu interpretieren. Oder wollen Sie uns Kleinaktionären wirklich weiß machen, das Liberty Media und Herr Preuß durch ihre jeweiligen Abgesanten im Aufsichtsrat nicht genauestens informiert sind.
P.S.: wenn Sie noch einen Monat warten sind Sie auch mit dem Bericht für das 1. Quartal 2004 in VERZUG !!!
VERÖFFENTLICHEN SIE ENDLICH DEN GESCHÄFTSBERICHT 2003 !!!! Was Sie betreiben ist ein arglistiges Vorenthalten von Informationen vor einem Teil der derzeitigen Eigentümern der AG, also den Menschen, die es überhaupt erst durch die Investion ihres Kapitals möglich gemacht haben, daß Sie diese Jobs überhaupt ausüben dürfen. Alle Froßaktionäre haben Sie ja offensichtlich schon informiert, oder wie ist sonst die Aufsichtsratsentscheidung vom Mittwoch zu interpretieren. Oder wollen Sie uns Kleinaktionären wirklich weiß machen, das Liberty Media und Herr Preuß durch ihre jeweiligen Abgesanten im Aufsichtsrat nicht genauestens informiert sind.
P.S.: wenn Sie noch einen Monat warten sind Sie auch mit dem Bericht für das 1. Quartal 2004 in VERZUG !!!
Dabei geht es um eine erstrangig besicherte (und erschöpfte) Kreditlinie über 494,5 Mio. Euro und ein zweitrangig besichertes Darlehen über 375 Mio. Euro. Dieses vor wenigen Tagen ausgeschöpfte Darlehen hatte sich laut PrimaCom bis Ende 2003 infolge des laufenden Schuldendienstes zu einem hohen Zinssatz von bis zu 20 Prozent auf eine Last von 448 Mio.
laut Q3/03 Bericht, Seite 26/27 beträgt die erstrangig besicherte Kreditlinie zum 31.12.04 533,5 Mio €
http://www.primacom.de/deu/docs/Q3_03_deutsch.pdf
Wer wissen will, wie sich das mit dem zweitrangig besicherten Darlehen und dem baren und unbaren Zins und mit den weiteren Konditonen verhält, liest mal Seite 28 bei o.g. Link.
laut Q3/03 Bericht, Seite 26/27 beträgt die erstrangig besicherte Kreditlinie zum 31.12.04 533,5 Mio €
http://www.primacom.de/deu/docs/Q3_03_deutsch.pdf
Wer wissen will, wie sich das mit dem zweitrangig besicherten Darlehen und dem baren und unbaren Zins und mit den weiteren Konditonen verhält, liest mal Seite 28 bei o.g. Link.
sehr interessant ist dabei der drittletzte Absatz auf Seite 28 http://www.primacom.de/deu/docs/Q3_03_deutsch.pdf
Am oder nach dem 31. Dezember 2004 können die Kreditgeber ... zwölffachen EBITDA ... der PrimacomManagement GmbH umwandeln
wer Lust hat, kann ja mal rechnen.
Am oder nach dem 31. Dezember 2004 können die Kreditgeber ... zwölffachen EBITDA ... der PrimacomManagement GmbH umwandeln
wer Lust hat, kann ja mal rechnen.
Vorstand räumt Fehler ein
Zur Ursachenanalyse räumte Schwenkedel, der seit März 2002 in Vorstandsverantwortung ist und vorher drei Jahre Aufsichtsratsmitglied war, Fehler in der Vergangenheit ein. Insbesondere rund um das Jahr 2000 sei es zu Fehlentscheidungen bei den Investitionen gekommen. Die Digitalisierung der Kabelnetze sei notwendig und gut. Doch stelle sich rückblickend die Frage, ob PrimaCom dabei der Pionier hätte sein müssen. Der digitale Netzausbau habe sich als sehr teuer herausgestellt. Nun gehe man sparsamer vor. Der PrimaCom sei auch sehr daran gelegen, ihre Kunden zufrieden zu stellen.
ne ne Herr Professor Prima
Herr ehemaliger Bundespostminister
Herr Bürgermeister a.D
so einfach geht das nicht, mag sein, daß es rund um 2000 zu Fehlentscheidungen bei den Investitionen gekommen ist.
zu entschuldigen ist das aber nicht!
Jeder Hilfsschüler hätte mit seinem Holzkugel-Computer innerhalb kürzester Zeit ausgerechnet, daß sich in absehbarer Zeit die Insolvenz abzeichnen wird.
Diese ungeheuerliche 2.Totalenteignung muß vom Tisch!!!!
Zur Ursachenanalyse räumte Schwenkedel, der seit März 2002 in Vorstandsverantwortung ist und vorher drei Jahre Aufsichtsratsmitglied war, Fehler in der Vergangenheit ein. Insbesondere rund um das Jahr 2000 sei es zu Fehlentscheidungen bei den Investitionen gekommen. Die Digitalisierung der Kabelnetze sei notwendig und gut. Doch stelle sich rückblickend die Frage, ob PrimaCom dabei der Pionier hätte sein müssen. Der digitale Netzausbau habe sich als sehr teuer herausgestellt. Nun gehe man sparsamer vor. Der PrimaCom sei auch sehr daran gelegen, ihre Kunden zufrieden zu stellen.
ne ne Herr Professor Prima
Herr ehemaliger Bundespostminister
Herr Bürgermeister a.D
so einfach geht das nicht, mag sein, daß es rund um 2000 zu Fehlentscheidungen bei den Investitionen gekommen ist.
zu entschuldigen ist das aber nicht!
Jeder Hilfsschüler hätte mit seinem Holzkugel-Computer innerhalb kürzester Zeit ausgerechnet, daß sich in absehbarer Zeit die Insolvenz abzeichnen wird.
Diese ungeheuerliche 2.Totalenteignung muß vom Tisch!!!!
Zinssatz von bis zu 20 Prozent...
Sind die wahnsinnig oder besoffen gewesen, als die den Kreditvertrag unterschrieben haben?
Sind die wahnsinnig oder besoffen gewesen, als die den Kreditvertrag unterschrieben haben?
Um Prima Probleme zu erkennen, muss man schon seit geraumer Zeit kein Experte sein !
Nachwort zum Taschenbuch "Das System"
Na Klacks! Du schläfst ja immer noch nicht! ;-)
Guten Morgen Prima-Akschionäre
raus aus den Federn
He da. Was soll das? Wer führt mich da an der Nase herum?
Die von der Enteignungsfraktion?
Ein wahrer Ritter hört die Rufe der Bedürftigen:
Sancho hat deshalb bereits Dons Mähre Rosinante gesattelt, um auf dem weiten Weg zur Stätte der entscheidenden Schlacht rechtzeitig anwesend zu sein!
Jeder der Klacks Kampf gegen die scheinbar übermächtigen Windmühlen begleiten will, sende ihm eine Boardmail!
raus aus den Federn
He da. Was soll das? Wer führt mich da an der Nase herum?
Die von der Enteignungsfraktion?
Ein wahrer Ritter hört die Rufe der Bedürftigen:
Sancho hat deshalb bereits Dons Mähre Rosinante gesattelt, um auf dem weiten Weg zur Stätte der entscheidenden Schlacht rechtzeitig anwesend zu sein!
Jeder der Klacks Kampf gegen die scheinbar übermächtigen Windmühlen begleiten will, sende ihm eine Boardmail!
Moin,
liest sich alles wie ein Prima Wirtschaftskrimi.
verstehe ich das richtig? Die mußten die Kreditlinien ausschöpfen um die 20% Zins zahlen zu können und stehen deshalb jetzt quasi "plötzlich und unerwartet" vor der Insolvenz und können sich/die Aktionäre "nur" durch den Asset Deal mit anschl. Liquidierung vor der Insolvenz retten?? So schwachsinnig können doch die Verantwortlichen nicht sein, oder? Da steckt doch kriminelle Energie dahinter.
Ich dachte die machen so fette Gewinne. Was ist denn da passiert? Wieso kann man die Darlehen nicht bei anderen Geldgebern zu normalen Zinssätzen bekommen?
Die Übernahme durch einen Insolvenzverwalter wäre wohl das Beste was den Aktionären passieren kann.
liest sich alles wie ein Prima Wirtschaftskrimi.
verstehe ich das richtig? Die mußten die Kreditlinien ausschöpfen um die 20% Zins zahlen zu können und stehen deshalb jetzt quasi "plötzlich und unerwartet" vor der Insolvenz und können sich/die Aktionäre "nur" durch den Asset Deal mit anschl. Liquidierung vor der Insolvenz retten?? So schwachsinnig können doch die Verantwortlichen nicht sein, oder? Da steckt doch kriminelle Energie dahinter.
Ich dachte die machen so fette Gewinne. Was ist denn da passiert? Wieso kann man die Darlehen nicht bei anderen Geldgebern zu normalen Zinssätzen bekommen?
Die Übernahme durch einen Insolvenzverwalter wäre wohl das Beste was den Aktionären passieren kann.
Und noch eins:
den Herrn Kapitalismus kann man nicht enteignen.
Die "Globalisierung" ist nur schwer mit Vermögenssteuern zu belegen. Zwar liegt ein Armutsbericht vor - der sie nicht daran hindert, den Armen noch tiefer in die Taschen zu greifen. (umgekehrt: er lieferte ihnen dazu die Basisdaten ! )
Aber die Vermögensverteilung in Deutschland wird unter Verschluß gehalten. Vergleichszahlen als Basis für eine moderate Besteuerung sind tabu.
Als Hinweis: gehen wir davon aus, dass den 755.000 Millionären in Deutschland zumeist nur eine einstellige Million gehört. An Mittelständlern und Lottogewinnern oder gar hyperfleißigen Tellerwäschern, die sich das alles selbst erarbeitet haben, wollen wir uns mal gar nicht vergreifen. Nehmen wir nur die, denen 20 bis 999 Millionen gehören, bitten die um eine milde Gabe von je 10 Mio (nicht einmal progressiv) und gehen davon aus, daß nur 100.000 davon betroffen wären, also nur etwa jeder achte Millionär. Es geht nur um die Summe. Rechnen Sie selbst. 10 x 100.000. Eine Milliarde sind 1000 Millionen. Eine Billion sind 1000 Milliarden.
Und jetzt wollen sie den superfleißigen Tellerwäschern ihre
in geistiger Umnachtung gekauften Anteile an einem Unternehmen mit Versorgungscharakter mir nichts dir nichts wegenteignen!
Durch professionelle ........ knüpften sie ein Netz der Enteignung !!!!
Es klingt wie, ich weiß nicht was, wenn es da heißt:
Primacom:
Ziel unserer Investor-Relations-Arbeit ist, Aktionäre, Kapitalmarkt und interessierte Öffentlichkeit zeitnah, umfassend und transparent über PrimaCom zu informieren.
übrigens:
in Wahrheit ist dieses digitale Netz die Goldgrube des 21. Jahrhunderts, denn es liefert den Kapitalisten den gläsernen Menschen frei Haus, damit diese an ein Vermögen kommen, auf das selbst Donald Duck neidisch gewesen wäre!
375 lächerliche Millionen Euro erlauben Apollo die Enteignung der Tellerwäscher??????
Hier stinkt etwas gewaltig zum Himmel Herr Professor Prima
in Wahrheit ist dieses digitale Netz die Goldgrube des 21. Jahrhunderts, denn es liefert den Kapitalisten den gläsernen Menschen frei Haus, damit diese an ein Vermögen kommen, auf das selbst Donald Duck neidisch gewesen wäre!
375 lächerliche Millionen Euro erlauben Apollo die Enteignung der Tellerwäscher??????
Hier stinkt etwas gewaltig zum Himmel Herr Professor Prima
Directors and Officers - Berufshaftpflichtversicherung für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer
Bisher
Directors and Officers bzw. Manager im Sinne dieser Versicherung sind die Organe juristischer Personen, also Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften und Genossenschaften sowie Geschäftsführer und gebenenfalls Aufsichtsräte von Gesellschaften mit begrenzter Haftung.
Diese Personen haften per Gesetz für die Folgen eines fahrlässigen Fehlers bei der Unternehmensführung unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Erschwerend kommt die Umkehr der Beweislast hinzu: Nach Eintritt des Schadens wird automatisch das Verschulden des Managers unterstellt. Den Entlastungsbeweis kann der Manager aber nur dann erfolgreich versuchen, wenn er noch Zugriff auf Unterlagen und Aktennotizen hat. Dies wird erschwert, wenn er in der Zwischenzeit das Unternehmen gewechselt hat.
Bei allen Haftungsfällen ist zwischen der sogenannten Innenhaftung und der sogenannten Außenhaftung zu unterscheiden. Die Innenhaftung meint die Haftung dem eigenen Unternehmen gegenüber. Die handelnden Personen haften dem Unternehmen sowohl für aktives Tun als auch für Unterlassen. Die Außenhaftung betrifft im Unterschied dazu die persönliche Haftung von Managern gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten wegen zu Schadenersatz verpflichtender Handlungen.
Die besondere Problematik der sogennanten Innenhaftung besteht in der gesetzlichen Beweislastumkehr. Nicht das Unternehmen muss die unsorgfältige Geschäftsführung unter Beweis stellen, sondern es ist Aufgabe der Organe, den vollen Beweis dafür zu führen, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben. Die Organe haften gesamtschuldnerisch.
Einen geschlossenen Katalog von Anspruchsgrundlagen, die zur Außenhaftung der Organe führen, gibt es nicht. Hinzu kommen Haftungsverschärfungen für Unternehmen mit Auslandsbezug, die entweder ausländische Tochterunternehmen besitzen oder im grenzüberschreitenden Handels- und Dienstleistungverkehr tätig sind, insbesondere außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums.
Lange Zeit bestand von Seiten der Aufsichtsbehörde die Furcht, mit einer derartigen Versicherung eine Prozeßlavine gegen Manager loszutreten. So blieb bisher nur die Möglichkeit der Haftung in das Privatvermögen zu entgehen, indem man sein Vermögen auf die Ehefrau oder auf die Geliebte übertrug.
Problem
Manager werden nicht mehr wie jahrelang üblich als unantastbar angesehen. Fragen nach der Kontrolle der Manager und nach deren Schadensersatzpflicht werden lauter. Die Anzahl der Haftungsprozesse gegen Organmitglieder nimmt ständig zu. Manager in die persönliche Haftung zu nehmen, wird vor allem dann versucht, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse am Unternehmen erheblich verändern, wenn das Unternehmen in den Besitz neuer Anteilseigner gerät oder wenn sich das Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise befindet. Die Haftung reicht von leicht fahrlässigen Verstößen gegen Pflichten des Anstellungsvertrags bis zu vorsätzlich begangenen Straftaten. Die Rechtssprechung trägt ständig zu einer Verschärfung der Managerpflichten bei.
Neue Aspekte kamen durch das seit Mai 1998 geltende Gesetz zur Kontrolle und Transparenz in Unternehmen (KonTraG) hinzu, wonach Vorstand bzw. Geschäftsführung verpflichtet sind, ein Risikomanagement im Unternehmen einzuführen, das vom Aufsichtsrat zu prüfen ist.
So, wie in unregelmäßigen Abständen Wirtschaftsskandale auftreten, wird auch jedesmal von Neuem die Frage nach der Haftung von Managern für ihr Handeln aufgeworfen.
Neu
Wie der Name vermuten läßt, kommt die Versicherung aus dem angelsächsischen Raum. Erste Anbieter in Deutschland waren dann auch US-amerikanische Versicherungsunternehmen. Die Versicherung kann die Mittel für eine erstklassige und kostspielige Verteidigung zur Verfügung stellen.
Versichert werden die Organe juristischer Personen. Das sind die geschäftsführenden Organe (Vorstände und Geschäftsführer) und die Aufsichtsorgane (Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Beiräte). Der Versicherungsschutz wird komplett für Vorstand, Aufsichtsrat bzw. Geschäftsführung geboten. Der Versicherungsschutz muß zur gesamtschuldnerischen Haftung des Organs passen. Eine Ressortaufteilung unter Vorstandsmitgliedern beispielsweise führt zu keiner Haftungsfreistellung.
Werden Haftungsansprüche gegen einen Manager persönlich erhoben, prüft die Versicherungsgesellschaft vorgerichtlich, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Ist das der Fall, wird der Schaden übernommen. Kommt es zu keiner Einigung über die Höhe des Schadens, werden beim gerichtlichen Verfahren die Kosten für Anwalt und Gericht übernommen.
Innenansprüche, die Haftungsansprüche des Unternehmens gegen seine Organe, sind im Normalfall durch die Versicherung gedeckt. Die Versicherung tritt hier in eine mögliche Konfliktsituation zwischen dem Unternehmen als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Anspruchssteller und den Organmitgliedern als Anspruchsgegner ein.
Üblich ist die Deckung privatrechtlicher Haftungsansprüche. Die Übernahme öffentlich-rechtlicher Haftpflichtansprüche wird von den Anbietern uneinheitlich gehandhabt. Der Einschluß von Umwelt- und Produkthaftungsfällen wird von den einzelnen Anbietern ebenfalls uneinheitlich gehandhabt. Versicherungsschutz für Umwelthaftungsrisiken bzw. Produkthaftungsrisiken kann auch als selbständiger Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Outside directorships, Aufsichtsratstätigkeiten für andere Unternehmen, sind nicht mitversichert. Am Beispiel einiger Großbanken kann man sich vor Augen führen, daß sonst mit einem einzigen Versicherungsvertrag die Haftungsrisiken der Aufsichtsräte aller deutschen Großunternehmen versichert wären.
Gerade eine D&O-Versicherung muß für die einzelnen Risiken individuell angepaßt werden. Wichtig ist beispielsweise die Wahl des Versicherungszeitraums und die Frage, ob Haftungsfälle, die in der Versicherungszeit aufgedeckt werden, aber bereits vor Abschluß der Versicherung verursacht wurden (Rückwärtsdeckung), oder ob Fälle, die erst nach Ende der Versicherung aufgedeckt werden (Nachhaftungsdeckung), durch die Versicherung übernommen werden. Eine gründliche Analyse und Beratung ist daher unerläßlich.
Aktuell
Nach einem neuen Beschluß der Lohnsteuerreferenten des Bundes und der Länder (Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 24. Januar 2002) werden die Beiträge zu einer Directors and Officers-Versicherung voll als Betriebsausgaben angerechnet.
D & O (directors & officers)-Versicherung
Unternehmensleiter tragen ein persönliches Haftungsrisiko aus unternehmerischen Entscheidungen. Teilweise spektakuläre Urteile in der zurückliegenden Zeit, die zuungunsten von Unternehmensleitern ausfielen, sowie die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) haben Unternehmensleiter für diese Frage vermehrt sensibilisiert. Es besteht eine steigende Nachfrage, dieses Risiko zu versichern.
Die VOV-Police
Die VOV-Police ist unser leistungsstarkes Deckungskonzept zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Organen juristischer Personen. Die Ansprechpartner für diese Versicherung sind z.B.
Geschäftsführer von GmbHs,
Vorstände von Aktiengesellschaften,
Vorstände von eingetragenen Genossenschaften und
Vorstände von Vereinen sowie
Mitglieder von Aufsichts- und Beiräten.
Beispiele für Situationen, die Anlaß zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen geben können:
Versäumen der Beantragung oder Nutzung von Steuervorteilen und Subventionen
Unzweckmäßige Finanzierung
Fehler bei der Mitarbeiterauswahl
Unzureichende Überwachung von Mitarbeitern
Unzureichende Regeln und Anweisungen für die Durchführung von Geschäftsabläufen, besonders zur Gefahrenabwehr
Bestimmung bzw. Änderung von Geschäftspolitik und Unternehmensstruktur
Errichtung neuer Zweigwerke
Gründung bzw. Erwerb neuer Tochterunternehmen
Fortführung unrentabler Betriebe
Beteiligungen, Kooperationen
Unterlassen der Geltendmachung möglicher Schadenersatzansprüche gegen Vorstand bzw. Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat
Die Vorteile der VOV-Police
5jährige Nachhaftungsfrist im Konkursfall
Gewährung von Rechtsschutz auch bei unklarer Deckungslage
Verzicht auf Zurechnung von Vorsatztaten einzelner Organmitglieder gegenüber Organmitgliedern, die hiervon keine Kenntnis hatten
Optimale Unterstützung versicherter Personen im Schadenfall
Deckung sowohl bei privat- als auch öffentlich-rechtlichen Ersatzforderungen
Nachhaftungszeit von einem bis zu maximal drei Jahren je nach Versicherungslaufzeit
Verzicht auf Selbstbehalte
Moin moin
na schauen wir mal wo es heute hingeht!
ZockerGruss
na schauen wir mal wo es heute hingeht!
ZockerGruss
unser Aufsichtsratsvorsitzender ist schon eine Etage tiefer gegangen!!!!
aber aber
wer verzichtet den freiwillig auf 30 000 Euro pro Jahr
aber aber
wer verzichtet den freiwillig auf 30 000 Euro pro Jahr
Gemäß E-Mail der Investor-Relations-Abteilung von Primacom werden heute noch die Zahlen des Jahresabschluß 2003 veröffentlich!
Upps ... war ja schon auf 0,27€ heute
Dudu,
aber die ad-hoc ändert auch nichts an der Lage von PRC.
Am besten wäre ein Kredit und danach ne KE !
aber die ad-hoc ändert auch nichts an der Lage von PRC.
Am besten wäre ein Kredit und danach ne KE !
Ein positives Ergebnis vor Steuern wäre so eine Sache, die es Apollo nicht einfacher machen würde
Die Zahlen sind doch schon da in den USA!
Mainz, April 26, 2004 — PrimaCom AG (OTC BB “PCAGY” and Geregelter Markt Frankfurt: “PRC” or ID No. “625910”, www.primacom.de) today reported its consolidated results for the year ended December 31, 2003.
For the year ended December 31, 2003, revenues increased by 8.7 percent or 15.9 million Euro to 197.9 million Euro compared to 182.0 million Euro for the year ended December 31, 2002. The primary factor for this growth was an overall 15.2 million Euro revenue increase in Multikabel the Company’s Netherlands subsidiary. The primary reason for strong revenue growth in Multikabel was the 8.4 million Euro increase in its high speed Internet service.
In 2003 operating profit increased by 36.3 million Euro to 19.4 million Euro from an operating loss of 16.9 million Euro in 2002. Interest expense increased in 2003 by 3.7 million Euro to 113.1 million Euro compared to 109.4 million Euro in 2002 in the year 2003. The primary factor responsible for the increase was the higher interest rates associated with the 375.0 million Euro convertible second secured credit facility as compared with the revolving credit facility under which this amount was primarily due during the first quarter of 2002.
Net loss for the year ended December 31, 2003 was 118.1 million Euro, or 5.97 Euro per basic and diluted share, compared to a net loss of 138.3 million Euro, or 6.99 Euro per basic and diluted share for the year ended December 31, 2002. In particular depreciation, amortization expense and interest expense were the main contributors to the Company’s net loss.
EBITDA increased by 27.9 Mio. Euro or 35.3 percent from 79.1 million Euro in 2002 to 107.0 million Euro in 2003, primarily as a result of the growth of high-speed Internet services in Multikabel and continuing cost reduction activities. EBITDA is calculated as follows: 19.4 million Euro operating profit plus 87.6 million Euro depreciation and amortization.
At December 31, 2003, PrimaCom’s aggregate consolidated indebtedness was approximately 946.4 million Euro and was comprised of approximately 494.5 million Euro of senior bank debt, 448.1 million Euro of convertible second secured debt, 2.9 million Euro of capital leases obligations, and 0.8 million Euro of deferred purchase obligations.
Despite the positive trend in our overall operating profit, the company continues to generate significant net losses. As a result, as of December 31, 2003, shareholders’ equity had a deficit balance of 84.9 million Euro down from a positive equity balance of 33.0 million Euro at December 31, 2002. Due to the continued need to restructure the company’s financial position on April 16, 2004 PrimaCom AG has signed a financing transaction (the “Proposed Asset Sale and Purchase Transaction”) whereby it will, if successful transfer substantially all of its assets to a special purpose vehicle, BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg.
For further information on that transaction we refer to PrimaCom’s prior Ad hoc release dated April 16, 2004.
Contact: Investor Relations
Tel. 06131 – 944 520, e-mail: investor@primacom.de
PrimaCom AG, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz
www.primacom.de
Mainz, April 26, 2004 — PrimaCom AG (OTC BB “PCAGY” and Geregelter Markt Frankfurt: “PRC” or ID No. “625910”, www.primacom.de) today reported its consolidated results for the year ended December 31, 2003.
For the year ended December 31, 2003, revenues increased by 8.7 percent or 15.9 million Euro to 197.9 million Euro compared to 182.0 million Euro for the year ended December 31, 2002. The primary factor for this growth was an overall 15.2 million Euro revenue increase in Multikabel the Company’s Netherlands subsidiary. The primary reason for strong revenue growth in Multikabel was the 8.4 million Euro increase in its high speed Internet service.
In 2003 operating profit increased by 36.3 million Euro to 19.4 million Euro from an operating loss of 16.9 million Euro in 2002. Interest expense increased in 2003 by 3.7 million Euro to 113.1 million Euro compared to 109.4 million Euro in 2002 in the year 2003. The primary factor responsible for the increase was the higher interest rates associated with the 375.0 million Euro convertible second secured credit facility as compared with the revolving credit facility under which this amount was primarily due during the first quarter of 2002.
Net loss for the year ended December 31, 2003 was 118.1 million Euro, or 5.97 Euro per basic and diluted share, compared to a net loss of 138.3 million Euro, or 6.99 Euro per basic and diluted share for the year ended December 31, 2002. In particular depreciation, amortization expense and interest expense were the main contributors to the Company’s net loss.
EBITDA increased by 27.9 Mio. Euro or 35.3 percent from 79.1 million Euro in 2002 to 107.0 million Euro in 2003, primarily as a result of the growth of high-speed Internet services in Multikabel and continuing cost reduction activities. EBITDA is calculated as follows: 19.4 million Euro operating profit plus 87.6 million Euro depreciation and amortization.
At December 31, 2003, PrimaCom’s aggregate consolidated indebtedness was approximately 946.4 million Euro and was comprised of approximately 494.5 million Euro of senior bank debt, 448.1 million Euro of convertible second secured debt, 2.9 million Euro of capital leases obligations, and 0.8 million Euro of deferred purchase obligations.
Despite the positive trend in our overall operating profit, the company continues to generate significant net losses. As a result, as of December 31, 2003, shareholders’ equity had a deficit balance of 84.9 million Euro down from a positive equity balance of 33.0 million Euro at December 31, 2002. Due to the continued need to restructure the company’s financial position on April 16, 2004 PrimaCom AG has signed a financing transaction (the “Proposed Asset Sale and Purchase Transaction”) whereby it will, if successful transfer substantially all of its assets to a special purpose vehicle, BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg.
For further information on that transaction we refer to PrimaCom’s prior Ad hoc release dated April 16, 2004.
Contact: Investor Relations
Tel. 06131 – 944 520, e-mail: investor@primacom.de
PrimaCom AG, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz
www.primacom.de
300
Primacom damit erstmals operativ profitabel!
Den kurs lassen die zahlen kalt
Sieht Scheisse aus.
Nach den Zahlen sind 25 cent gar nicht schlecht.
Nach den Zahlen sind 25 cent gar nicht schlecht.
A. Selected Financial Data
The selected consolidated statements of operations and cash flow data set forth below for the years ended December 31 2001, 2002 and 2003 and the selected consolidated balance sheet data set forth below as of December 31, 2001, 2002 and 2003 have been derived from our consolidated financial statements, included elsewhere in this annual report, which have been prepared in accordance with accounting principles generally accepted in the United States (“U.S. GAAP”) and audited by Ernst & Young, independent auditors. The selected consolidated data presented below should be read in conjunction with our consolidated financial statements and notes thereto included elsewhere in this annual report.
The Deutsche Mark and the Euro had legal tender status through a transition period which ended February 28, 2002. Our consolidated financial statements for 1999 through 2003 were originally prepared in Euro. The selected consolidated financial data is not comparable to financial data of other companies that report in Euros and that restate amounts from currencies other than the Deutsche Mark.
Year Ended December 31,
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1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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(€’000 except per share and operations data)
Statement of Operations Data
Revenues 105,949 124,343 165,496 182,042 197,948
Operating costs and expenses:
Operations 24,543 30,794 43,669 47,900 47,039
Selling, general and administrative 18,590 27,981 34,878 36,172 32,755
Corporate overhead 12,413 17,219 18,207 16,465 11,173
Debt refinancing — — — 2,432 —
Depreciation and amortization 61,277 75,530 118,360 95,943 87,587
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Total 116,823 151,524 215,114 198,912 178,554
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Operating profit (loss) (10,874 ) (27,181 ) (49,618 ) (16,870 ) 19,394
Interest expense:
Convertible Second Secured Loan non-cash interest — — — 31,079 42,060
Other bank interest and other interest 15,874 26,173 62,768 78,342 71,039
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Total 15,874 26,173 62,768 109,421 113,099
Other (income) expense 767 (1,690 ) 5,649 993 42
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Income (loss) from continuing operations before income taxes and other items (27,515 ) (51,664 ) (118,035 ) (127,284 ) (93,747 )
Income tax (expense) benefit (1,667 ) (4,258 ) 15,381 (10,980 ) (24,291 )
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Income (loss) from continuing operations before minority interest and equity earning (29,182 ) (55,922 ) (102,654 ) (138,264 ) (118,038 )
Minority interest in net income of subsidiaries (70 ) (94 ) (88 ) (63 ) (61 )
Equity loss in affiliate — (128 ) (420 ) — —
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Income (loss) from continuing operations (29,252 ) (56,144 ) (103,162 ) (138,327 ) (118,099 )
Loss from discontinued operations, net of income tax benefit — — — — —
Extraordinary loss, net of income tax — (8,180 ) — — —
Cumulative effect of change in accounting Principle, net of income tax — — (946 ) — —
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Net income (loss) (29,252 ) (64,324 ) (104,108 ) (138,327 ) (118,099 )
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Net income (loss) per share
Basic and diluted:
Continuing operations (1.53 ) (2.85 ) (5.21 ) (6.99 )
2
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Table of Contents
Year Ended December 31,
--------------------------------------------------------------------------------
1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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(€’000 except per share and operations data)
Net income (loss) (1.53 ) (3.26 ) (5.26 ) (6.99 ) (5.97 )
Balance Sheet Data (at period end)
Total assets 586,636 1,108,376 1,125,006 1,085,718 1,005,762
Total debt 224,762 754,333 852,660 909,255 946,381
Total liabilities 257,961 838,994 954,814 1,052,403 1,090,341
Shareholders’ equity/deficit 328,590 269,184 169,992 33,042 (84,930 )
Cash Flow Data
Net cash provided by operating activities 44,214 11,685 15,321 31,091 42,233
Net cash provided by (used in) investing activities (47,858 ) (387,759 ) (80,552 ) (37,012 ) (32,470 )
Net cash provided by (used in) financing activities 4,164 372,350 63,521 3,790 (5,313 )
Capital expenditures (excluding acquisitions) 31,704 99,817 68,636 36,861 32,701
Operations Data
Homes passed(1) 1,422,826 1,916,870 1,964,868 1,977,958 1,956,871
Ready for service homes(2) 30,456 412,538 440,883 448,088 463,153
Number of television subscribers 919,641 1,299,926 1,304,494 1,305,769 1,302,303
Number of Internet subscribers(3) 150 20,489 34,078 53,545 86,338
Number of digital television subscribers — 4,570 11,875 11,628 12,183
Total revenue generating units 919,791 1,325,185 1,351,235 1,371,774 1,405,862
Analog Video penetration(4) 64.6 % 67.8 % 66.4 % 66.0 % 66.6 %
Internet penetration(5) 0.5 % 3.9 % 7.0 % 11.9 % 18.6 %
Digital penetration(6) — 1.1 % 2.7 % 2.6 % 2.6 %
EBITDA (€’000)(7) 50,403 48,349 68,742 79,073 106,981
EBITDA margin(8) 47.6 % 38.9 % 41.5 % 43.4 % 54.0 %
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(1) At end of the period in 2003, 1,373,863 homes were passed by coaxial cable networks and approximately 583,008 were homes passed by fiber optic cable networks.
(2) Upgraded from the fiber node to the home (862 MHz and two-way capable).
(3) Includes 3,203 dial-up customers at December 31, 2001. We have not had dial-up customers at or after December 31, 2002.
(4) Analog television subscribers as a percentage of homes passed.
(5) High-speed Internet subscribers as a percentage of ready for service homes.
(6) Number of digital subscribers as a percentage of ready for service homes.
(7) We define EBITDA as earnings (loss) before discontinued operations, equity earnings (loss) in affiliates, extraordinary items, cumulative effect of change in accounting principle, minority interests, gain (loss) on disposal of fixed assets, net interest expense, income taxes and depreciation and amortization. Other participants in the cable television and broadband industries also use EBITDA, defined in a similar but often not exactly comparable manner, as a measure of performance. We believe that EBITDA is a useful supplement to net income and other income statement data in understanding cash flows generated from operations that are available for taxes, debt service and capital expenditures and because it is the most commonly used measure to analyze and compare cable television and broadband companies on the basis of operating performance, leverage and liquidity. EBITDA is not a U.S. GAAP measure of income (loss) or cash flow from operations and should not be considered as an alternative to net income as an indication of our financial performance or as an alternative to cash flow from operating activities as a measure of our liquidity.
(8) EBITDA margin is EBITDA divided by revenues.
The following schedule reconciles EBITDA to our U.S. GAAP financial statements:
3
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Table of Contents
Year ended December 31,
(€ in thousands)
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1999
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2000
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2001
--------------------------------------------------------------------------------
2002
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2003
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Operating profit (loss) (10,874 ) (27,181 ) (49,618 ) (16,870 ) 19,394
Depreciation and amortization 61,277 75,530 118,360 95,943 87,587
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EBITDA 50,403 48,349 68,742 79,073 106,981
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Exchange rate information
Effective January 1, 1999, Germany and ten other members of the European Union introduced the Euro as their official currency and established fixed conversion rates between their existing sovereign currencies and the Euro. Currency exchanges traded the Euro beginning January 4, 1999. Beginning on January 1, 2002, the Euro became the official currency of all member countries. There was a transition period, which ended February 28, 2002 during which the Deutsche Mark was used alongside the Euro.
The table below sets forth, for the periods and dates indicated, information concerning the exchange rate for the U.S. dollar against the Euro, based on the noon buying rate and expressed in U.S. dollar per Euro.
U.S. dollar per Euro
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Period-end Average
Calendar Year
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Rate
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Rate(1)
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High
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Low
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1999 0.9930 0.9445 0.9984 0.8466
2000 1.0652 1.0881 1.2092 0.9676
2001 0.8901 0.8993 0.9535 0.8370
2002 1.0485 0.9495 1.0485 0.8594
2003 1.2597 1.1411 1.2597 1.0361
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(1) The average of the noon buying rate on the last business day of each month during the year.
The following table sets forth, for the period indicated, information concerning the noon buying rate of U.S. dollar per Euro.
U.S. dollar per Euro
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Period-end
Month
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Rate
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High
--------------------------------------------------------------------------------
Low
--------------------------------------------------------------------------------
September 2003 1.1650 1.1650 1.0845
October 2003 1.1609 1.1833 1.1596
November 2003 1.1995 1.1995 1.1417
December 2003 1.2597 1.2597 1.1956
January 2004 1.2452 1.2935 1.2389
February 2004 1.2441 1.2848 1.2426
March 2004 1.2292 1.2431 1.2088
On March 31, 2004, the noon buying rate of U.S. dollar per Euro was €1 = $1.2292.
4
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Table of Contents
The rates stated above are provided solely for the convenience of the reader and are not necessarily the exchange rates, if any, we used in the preparation of our consolidated financial statements included elsewhere in this annual report. No representation is made that Deutsche Mark or Euro could have been, or could be, converted into U.S. dollars at these rates or at any other rates, or at all.
B. Capitalization and Indebtedness
Not applicable.
C. Reasons for Offer and Use of Proceeds
Not applicable.
D. Risk Factors
Risks associated with our business
On April 16, 2004 we have signed a financing transaction (the “Proposed Asset Sale and Purchase Transaction”) whereby we will, if the financing transaction is successful, (i) transfer substantially all of our assets to a special purpose vehicle, BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH (“BBKH”), which is an investment vehicle established by certain of our creditors, (ii) transfer, or receive funding for, substantially all of our known liabilities to BBKH, (iii) receive a cash consideration of €5 million that we intend, if it or any part of it is available for such a purpose, to distribute to our shareholders at the end of the liquidation of the Company and (iv) resolve on the liquidation of the Company. There can be no assurance that the Proposed Asset Sale and Purchase Transaction will be approved by the required majority of our shareholders, that the conditions precedent for closing the transaction will be met or that any part of the cash consideration received will be available for distribution to our shareholders. If we are unable to implement the Proposed Asset Sale and Purchase Transaction on terms substantially similar to those we have described, we would be likely to default on several of our existing credit facilities, which could lead to the commencement of insolvency proceedings. Insolvency proceedings would be likely to result in the total loss of value of the investment of our shareholders. You should read the following risk factors in light of the possibility that the Proposed Asset Sale and Purchase Transaction may not be implemented on terms substantially as disclosed in this annual report on Form 20-F.
The selected consolidated statements of operations and cash flow data set forth below for the years ended December 31 2001, 2002 and 2003 and the selected consolidated balance sheet data set forth below as of December 31, 2001, 2002 and 2003 have been derived from our consolidated financial statements, included elsewhere in this annual report, which have been prepared in accordance with accounting principles generally accepted in the United States (“U.S. GAAP”) and audited by Ernst & Young, independent auditors. The selected consolidated data presented below should be read in conjunction with our consolidated financial statements and notes thereto included elsewhere in this annual report.
The Deutsche Mark and the Euro had legal tender status through a transition period which ended February 28, 2002. Our consolidated financial statements for 1999 through 2003 were originally prepared in Euro. The selected consolidated financial data is not comparable to financial data of other companies that report in Euros and that restate amounts from currencies other than the Deutsche Mark.
Year Ended December 31,
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1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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(€’000 except per share and operations data)
Statement of Operations Data
Revenues 105,949 124,343 165,496 182,042 197,948
Operating costs and expenses:
Operations 24,543 30,794 43,669 47,900 47,039
Selling, general and administrative 18,590 27,981 34,878 36,172 32,755
Corporate overhead 12,413 17,219 18,207 16,465 11,173
Debt refinancing — — — 2,432 —
Depreciation and amortization 61,277 75,530 118,360 95,943 87,587
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Total 116,823 151,524 215,114 198,912 178,554
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Operating profit (loss) (10,874 ) (27,181 ) (49,618 ) (16,870 ) 19,394
Interest expense:
Convertible Second Secured Loan non-cash interest — — — 31,079 42,060
Other bank interest and other interest 15,874 26,173 62,768 78,342 71,039
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Total 15,874 26,173 62,768 109,421 113,099
Other (income) expense 767 (1,690 ) 5,649 993 42
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Income (loss) from continuing operations before income taxes and other items (27,515 ) (51,664 ) (118,035 ) (127,284 ) (93,747 )
Income tax (expense) benefit (1,667 ) (4,258 ) 15,381 (10,980 ) (24,291 )
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Income (loss) from continuing operations before minority interest and equity earning (29,182 ) (55,922 ) (102,654 ) (138,264 ) (118,038 )
Minority interest in net income of subsidiaries (70 ) (94 ) (88 ) (63 ) (61 )
Equity loss in affiliate — (128 ) (420 ) — —
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Income (loss) from continuing operations (29,252 ) (56,144 ) (103,162 ) (138,327 ) (118,099 )
Loss from discontinued operations, net of income tax benefit — — — — —
Extraordinary loss, net of income tax — (8,180 ) — — —
Cumulative effect of change in accounting Principle, net of income tax — — (946 ) — —
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Net income (loss) (29,252 ) (64,324 ) (104,108 ) (138,327 ) (118,099 )
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Net income (loss) per share
Basic and diluted:
Continuing operations (1.53 ) (2.85 ) (5.21 ) (6.99 )
2
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Table of Contents
Year Ended December 31,
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1999
--------------------------------------------------------------------------------
2000
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2001
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2002
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2003
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(€’000 except per share and operations data)
Net income (loss) (1.53 ) (3.26 ) (5.26 ) (6.99 ) (5.97 )
Balance Sheet Data (at period end)
Total assets 586,636 1,108,376 1,125,006 1,085,718 1,005,762
Total debt 224,762 754,333 852,660 909,255 946,381
Total liabilities 257,961 838,994 954,814 1,052,403 1,090,341
Shareholders’ equity/deficit 328,590 269,184 169,992 33,042 (84,930 )
Cash Flow Data
Net cash provided by operating activities 44,214 11,685 15,321 31,091 42,233
Net cash provided by (used in) investing activities (47,858 ) (387,759 ) (80,552 ) (37,012 ) (32,470 )
Net cash provided by (used in) financing activities 4,164 372,350 63,521 3,790 (5,313 )
Capital expenditures (excluding acquisitions) 31,704 99,817 68,636 36,861 32,701
Operations Data
Homes passed(1) 1,422,826 1,916,870 1,964,868 1,977,958 1,956,871
Ready for service homes(2) 30,456 412,538 440,883 448,088 463,153
Number of television subscribers 919,641 1,299,926 1,304,494 1,305,769 1,302,303
Number of Internet subscribers(3) 150 20,489 34,078 53,545 86,338
Number of digital television subscribers — 4,570 11,875 11,628 12,183
Total revenue generating units 919,791 1,325,185 1,351,235 1,371,774 1,405,862
Analog Video penetration(4) 64.6 % 67.8 % 66.4 % 66.0 % 66.6 %
Internet penetration(5) 0.5 % 3.9 % 7.0 % 11.9 % 18.6 %
Digital penetration(6) — 1.1 % 2.7 % 2.6 % 2.6 %
EBITDA (€’000)(7) 50,403 48,349 68,742 79,073 106,981
EBITDA margin(8) 47.6 % 38.9 % 41.5 % 43.4 % 54.0 %
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(1) At end of the period in 2003, 1,373,863 homes were passed by coaxial cable networks and approximately 583,008 were homes passed by fiber optic cable networks.
(2) Upgraded from the fiber node to the home (862 MHz and two-way capable).
(3) Includes 3,203 dial-up customers at December 31, 2001. We have not had dial-up customers at or after December 31, 2002.
(4) Analog television subscribers as a percentage of homes passed.
(5) High-speed Internet subscribers as a percentage of ready for service homes.
(6) Number of digital subscribers as a percentage of ready for service homes.
(7) We define EBITDA as earnings (loss) before discontinued operations, equity earnings (loss) in affiliates, extraordinary items, cumulative effect of change in accounting principle, minority interests, gain (loss) on disposal of fixed assets, net interest expense, income taxes and depreciation and amortization. Other participants in the cable television and broadband industries also use EBITDA, defined in a similar but often not exactly comparable manner, as a measure of performance. We believe that EBITDA is a useful supplement to net income and other income statement data in understanding cash flows generated from operations that are available for taxes, debt service and capital expenditures and because it is the most commonly used measure to analyze and compare cable television and broadband companies on the basis of operating performance, leverage and liquidity. EBITDA is not a U.S. GAAP measure of income (loss) or cash flow from operations and should not be considered as an alternative to net income as an indication of our financial performance or as an alternative to cash flow from operating activities as a measure of our liquidity.
(8) EBITDA margin is EBITDA divided by revenues.
The following schedule reconciles EBITDA to our U.S. GAAP financial statements:
3
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Table of Contents
Year ended December 31,
(€ in thousands)
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1999
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2000
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2001
--------------------------------------------------------------------------------
2002
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2003
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Operating profit (loss) (10,874 ) (27,181 ) (49,618 ) (16,870 ) 19,394
Depreciation and amortization 61,277 75,530 118,360 95,943 87,587
--------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------
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EBITDA 50,403 48,349 68,742 79,073 106,981
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--------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------
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Exchange rate information
Effective January 1, 1999, Germany and ten other members of the European Union introduced the Euro as their official currency and established fixed conversion rates between their existing sovereign currencies and the Euro. Currency exchanges traded the Euro beginning January 4, 1999. Beginning on January 1, 2002, the Euro became the official currency of all member countries. There was a transition period, which ended February 28, 2002 during which the Deutsche Mark was used alongside the Euro.
The table below sets forth, for the periods and dates indicated, information concerning the exchange rate for the U.S. dollar against the Euro, based on the noon buying rate and expressed in U.S. dollar per Euro.
U.S. dollar per Euro
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Period-end Average
Calendar Year
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Rate
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Rate(1)
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High
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Low
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1999 0.9930 0.9445 0.9984 0.8466
2000 1.0652 1.0881 1.2092 0.9676
2001 0.8901 0.8993 0.9535 0.8370
2002 1.0485 0.9495 1.0485 0.8594
2003 1.2597 1.1411 1.2597 1.0361
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(1) The average of the noon buying rate on the last business day of each month during the year.
The following table sets forth, for the period indicated, information concerning the noon buying rate of U.S. dollar per Euro.
U.S. dollar per Euro
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Period-end
Month
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Rate
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High
--------------------------------------------------------------------------------
Low
--------------------------------------------------------------------------------
September 2003 1.1650 1.1650 1.0845
October 2003 1.1609 1.1833 1.1596
November 2003 1.1995 1.1995 1.1417
December 2003 1.2597 1.2597 1.1956
January 2004 1.2452 1.2935 1.2389
February 2004 1.2441 1.2848 1.2426
March 2004 1.2292 1.2431 1.2088
On March 31, 2004, the noon buying rate of U.S. dollar per Euro was €1 = $1.2292.
4
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Table of Contents
The rates stated above are provided solely for the convenience of the reader and are not necessarily the exchange rates, if any, we used in the preparation of our consolidated financial statements included elsewhere in this annual report. No representation is made that Deutsche Mark or Euro could have been, or could be, converted into U.S. dollars at these rates or at any other rates, or at all.
B. Capitalization and Indebtedness
Not applicable.
C. Reasons for Offer and Use of Proceeds
Not applicable.
D. Risk Factors
Risks associated with our business
On April 16, 2004 we have signed a financing transaction (the “Proposed Asset Sale and Purchase Transaction”) whereby we will, if the financing transaction is successful, (i) transfer substantially all of our assets to a special purpose vehicle, BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH (“BBKH”), which is an investment vehicle established by certain of our creditors, (ii) transfer, or receive funding for, substantially all of our known liabilities to BBKH, (iii) receive a cash consideration of €5 million that we intend, if it or any part of it is available for such a purpose, to distribute to our shareholders at the end of the liquidation of the Company and (iv) resolve on the liquidation of the Company. There can be no assurance that the Proposed Asset Sale and Purchase Transaction will be approved by the required majority of our shareholders, that the conditions precedent for closing the transaction will be met or that any part of the cash consideration received will be available for distribution to our shareholders. If we are unable to implement the Proposed Asset Sale and Purchase Transaction on terms substantially similar to those we have described, we would be likely to default on several of our existing credit facilities, which could lead to the commencement of insolvency proceedings. Insolvency proceedings would be likely to result in the total loss of value of the investment of our shareholders. You should read the following risk factors in light of the possibility that the Proposed Asset Sale and Purchase Transaction may not be implemented on terms substantially as disclosed in this annual report on Form 20-F.
#298 xxt,
du scheinst primacom nicht ganz verstanden zu haben
ein EBITDA 2003 von >100 mio würde genügen, um apollo, bewertungsgutachter und willfährige spruchkammern (im fall zu erwartender anfechtungsklagen) ins schwitzen zu bringen
du scheinst primacom nicht ganz verstanden zu haben
ein EBITDA 2003 von >100 mio würde genügen, um apollo, bewertungsgutachter und willfährige spruchkammern (im fall zu erwartender anfechtungsklagen) ins schwitzen zu bringen
so,
was nützt operativ profitabel bei den Zinssätzen ?
Wenn ich drin wär, Reissleine !
Die Kurse sind noch akzeptabel.
was nützt operativ profitabel bei den Zinssätzen ?
Wenn ich drin wär, Reissleine !
Die Kurse sind noch akzeptabel.
euro adhoc: PrimaCom AG / Geschäftsberichte / PRIMACOM BERICHTET ÜBER
JAHRESABSCHLUSS 2003 (D) =
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mainz, 26. April 2004 - PrimaCom AG (Geregelter Markt Frankfurt, WKN
625910, OTC BB: PCAGY) veröffentlicht heute den konsolidierten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2003
Im Jahr 2003 stiegen die Umsatzerlöse um 8,7 Prozent oder 15,9 Mio.
Euro auf 197,9 Mio. Euro gegenüber 182,0 Mio. Euro im Vorjahr. Die
wesentliche Ursache für diesen Umsatzanstieg waren um 15,2 Mio. Euro
höhere Umsatzerlöse bei der niederländischen Tochtergesellschaft
Multikabel. Der Hauptfaktor für das Umsatzwachstum war der Anstieg
um 8,4 Mio. Euro in Multikabels Highspeed-Internet Service.
Das Betriebsergebnis verbesserte sich im Jahr 2003 um 36,3 Mio. Euro
auf einen Betriebsgewinn in Höhe von 19,4 Mio. Euro verglichen mit
einem Betriebsverlust in Höhe von 16,9 Mio. Euro im Jahr 2002. Der
Zinsaufwand stieg im Jahr 2003 um 3,7 Mio. Euro auf 113,1 Mio. Euro
verglichen mit 109,4 Mio. Euro im Jahr 2002. Hauptfaktor für den
gestiegenen Zinsaufwand war der höhere Zinssatz, der wandelbaren
zweitrangig besicherten Kreditlinie in Höhe von 375 Mio. Euro, im
Vergleich zu dem Zinssatz unter der revolvierenden erstrangig
besicherten Kreditlinie unter der dieser Betrag im wesentlichen im
ersten Quartal 2002 noch finanziert war.
Im Geschäftsjahr 2003 verzeichnete die Gesellschaft einen
Jahresfehlbetrag von 118,1 Mio. Euro bzw. 5,97 Euro pro Aktie
gegenüber einem Jahresfehlbetrag von 138,3 Mio. Euro bzw. 6,99 Euro
pro Aktie im Vorjahr. Insbesondere die Abschreibungen und die
Zinsaufwendungen trugen wesentlich zum Jahresfehlbetrag bei.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), stieg
von 79,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2002 um 35,3 Prozent oder 27,9
Mio. Euro auf 107,0 Mio. Euro im Jahr 2003, was vor allem auf den
positiven Beitrag des Highspeed-Internetzugangsdienstes und
anhaltende Maßnahmen zur Kostenreduzierung zurückzuführen ist. Das
EBITDA errechnet sich wie folgt: 19,4 Mio. Euro Betriebsergebnis plus
87,6 Mio. Abschreibungen.
Zum 31. Dezember 2003 belief sich die konsolidierte
Gesamtverschuldung von PrimaCom auf rund 946,4 Mio. Euro. Davon
entfielen 494,5 Mio. Euro auf die vorrangig besicherte Kreditlinie,
448,1 Mio. Euro auf den wandelbaren nachrangig besicherten
Bankkredit, 2,9 Mio. Euro auf Verpflichtungen aus Leasinggeschäften
und 0,8 Mio. Euro auf ausstehende Kaufpreisverpflichtungen.
Trotz der positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses zeigt die
Gesellschaft weiterhin nachhaltige Verluste. Im Ergebnis weist die
Gesellschaft per 31. Dezember 2003 negatives Eigenkapital in Höhe von
84,9 Mio. Euro aus, gegenüber einem positiven Eigenkapital in Höhe
von 33,0 Mio. Euro zum 31. Dezember 2002. Aufgrund der anhaltenden
dringlichen Notwendigkeit einer finanziellen Restrukturierung der
Gesellschaft hat die PrimaCom AG am 16. April 2004 eine
Finanztransaktion ("Proposed Asset Sale and Purchase Transaction")
abgeschlossen, derzufolge die Gesellschaft, wenn die Transaktion
durchgeführt wird, nahezu ihr gesamtes Vermögen auf die BK Breitband
Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg, überträgt.
Für weitere Informationen in Bezug auf diese Transaktion verweisen
wir auf die bereits veröffentliche Ad hoc-Meldung vom 16. April 2004.
Rückfragehinweis:
PrimaCom AG
Investor Relations
T.: +49(0)6131 944 522
E-Mail: investor@primacom.de
Tel: +49(0)6131 944 0
FAX: +49(0)6131 944 529
Email: investor@primacom.de
Ende der Mitteilung euro adhoc 26.04.2004
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Emittent: PrimaCom AGWWW: http://www.primacom.de
ISIN: DE0006259104
WKN: 625910
Indizes: CDAX, Prime All Share, Prime Standard
Börsen: Freiverkehr Baden-Württembergische Wertpapierbörse,
Bayerische Börse, Berliner Wertpapierbörse, Bremer Wertpapierbörse
(BWB), Börse Düsseldorf, Hamburger Wertpapierbörse, Niedersächsische
Börse zu Hannover; Geregelter Markt Frankfurter Wertpapierbörse
Branche: Telekommunikation
JAHRESABSCHLUSS 2003 (D) =
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mainz, 26. April 2004 - PrimaCom AG (Geregelter Markt Frankfurt, WKN
625910, OTC BB: PCAGY) veröffentlicht heute den konsolidierten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2003
Im Jahr 2003 stiegen die Umsatzerlöse um 8,7 Prozent oder 15,9 Mio.
Euro auf 197,9 Mio. Euro gegenüber 182,0 Mio. Euro im Vorjahr. Die
wesentliche Ursache für diesen Umsatzanstieg waren um 15,2 Mio. Euro
höhere Umsatzerlöse bei der niederländischen Tochtergesellschaft
Multikabel. Der Hauptfaktor für das Umsatzwachstum war der Anstieg
um 8,4 Mio. Euro in Multikabels Highspeed-Internet Service.
Das Betriebsergebnis verbesserte sich im Jahr 2003 um 36,3 Mio. Euro
auf einen Betriebsgewinn in Höhe von 19,4 Mio. Euro verglichen mit
einem Betriebsverlust in Höhe von 16,9 Mio. Euro im Jahr 2002. Der
Zinsaufwand stieg im Jahr 2003 um 3,7 Mio. Euro auf 113,1 Mio. Euro
verglichen mit 109,4 Mio. Euro im Jahr 2002. Hauptfaktor für den
gestiegenen Zinsaufwand war der höhere Zinssatz, der wandelbaren
zweitrangig besicherten Kreditlinie in Höhe von 375 Mio. Euro, im
Vergleich zu dem Zinssatz unter der revolvierenden erstrangig
besicherten Kreditlinie unter der dieser Betrag im wesentlichen im
ersten Quartal 2002 noch finanziert war.
Im Geschäftsjahr 2003 verzeichnete die Gesellschaft einen
Jahresfehlbetrag von 118,1 Mio. Euro bzw. 5,97 Euro pro Aktie
gegenüber einem Jahresfehlbetrag von 138,3 Mio. Euro bzw. 6,99 Euro
pro Aktie im Vorjahr. Insbesondere die Abschreibungen und die
Zinsaufwendungen trugen wesentlich zum Jahresfehlbetrag bei.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), stieg
von 79,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2002 um 35,3 Prozent oder 27,9
Mio. Euro auf 107,0 Mio. Euro im Jahr 2003, was vor allem auf den
positiven Beitrag des Highspeed-Internetzugangsdienstes und
anhaltende Maßnahmen zur Kostenreduzierung zurückzuführen ist. Das
EBITDA errechnet sich wie folgt: 19,4 Mio. Euro Betriebsergebnis plus
87,6 Mio. Abschreibungen.
Zum 31. Dezember 2003 belief sich die konsolidierte
Gesamtverschuldung von PrimaCom auf rund 946,4 Mio. Euro. Davon
entfielen 494,5 Mio. Euro auf die vorrangig besicherte Kreditlinie,
448,1 Mio. Euro auf den wandelbaren nachrangig besicherten
Bankkredit, 2,9 Mio. Euro auf Verpflichtungen aus Leasinggeschäften
und 0,8 Mio. Euro auf ausstehende Kaufpreisverpflichtungen.
Trotz der positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses zeigt die
Gesellschaft weiterhin nachhaltige Verluste. Im Ergebnis weist die
Gesellschaft per 31. Dezember 2003 negatives Eigenkapital in Höhe von
84,9 Mio. Euro aus, gegenüber einem positiven Eigenkapital in Höhe
von 33,0 Mio. Euro zum 31. Dezember 2002. Aufgrund der anhaltenden
dringlichen Notwendigkeit einer finanziellen Restrukturierung der
Gesellschaft hat die PrimaCom AG am 16. April 2004 eine
Finanztransaktion ("Proposed Asset Sale and Purchase Transaction")
abgeschlossen, derzufolge die Gesellschaft, wenn die Transaktion
durchgeführt wird, nahezu ihr gesamtes Vermögen auf die BK Breitband
Kabelnetz Holding GmbH, Hamburg, überträgt.
Für weitere Informationen in Bezug auf diese Transaktion verweisen
wir auf die bereits veröffentliche Ad hoc-Meldung vom 16. April 2004.
Rückfragehinweis:
PrimaCom AG
Investor Relations
T.: +49(0)6131 944 522
E-Mail: investor@primacom.de
Tel: +49(0)6131 944 0
FAX: +49(0)6131 944 529
Email: investor@primacom.de
Ende der Mitteilung euro adhoc 26.04.2004
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Emittent: PrimaCom AGWWW: http://www.primacom.de
ISIN: DE0006259104
WKN: 625910
Indizes: CDAX, Prime All Share, Prime Standard
Börsen: Freiverkehr Baden-Württembergische Wertpapierbörse,
Bayerische Börse, Berliner Wertpapierbörse, Bremer Wertpapierbörse
(BWB), Börse Düsseldorf, Hamburger Wertpapierbörse, Niedersächsische
Börse zu Hannover; Geregelter Markt Frankfurter Wertpapierbörse
Branche: Telekommunikation
EBITDA increased by 27.9 Mio. Euro or 35.3 percent from 79.1 million Euro in 2002 to 107.0 million Euro in 2003 , primarily as a result of the growth of high-speed Internet services in Multikabel and continuing cost reduction activities
junge, junge, rechnet die zahlen mal hoch auf die nächsten jahre!
es wird eng für apollo ...
junge, junge, rechnet die zahlen mal hoch auf die nächsten jahre!
es wird eng für apollo ...
Ich finde es eine Frechheit, das die Zahlen nur in den USA zuerst veröffentlicht werden, das kann noch Ärger geben.
Die Zahlen n sich sind nicht schlecht. 2002 wurden etwa 109 Mio Euro Zinsen gezahlt. Ich denke in dem Rahmen war es auch 2003 der Fall. Damit zeigt sich, das Primacom in etwa in der Lage ist die Zinszahlungen durch den Cash-Flow (vereinfacht EBITDA 107 Mio. Euro in 2003) zu tragen.
Ich stimme daher völlig mit damit überein, das eine Abfindung in Höhe von 25 Cent ein Witz ist und hier sich noch einiges bewegen wird.
Die Zahlen n sich sind nicht schlecht. 2002 wurden etwa 109 Mio Euro Zinsen gezahlt. Ich denke in dem Rahmen war es auch 2003 der Fall. Damit zeigt sich, das Primacom in etwa in der Lage ist die Zinszahlungen durch den Cash-Flow (vereinfacht EBITDA 107 Mio. Euro in 2003) zu tragen.
Ich stimme daher völlig mit damit überein, das eine Abfindung in Höhe von 25 Cent ein Witz ist und hier sich noch einiges bewegen wird.
Krass
Zinsaufwand stieg im Jahr 2003 um 3,7 Mio. Euro auf 113,1 Mio. Euro
verglichen mit 109,4 Mio. Euro im Jahr 2002.
Zinsaufwand stieg im Jahr 2003 um 3,7 Mio. Euro auf 113,1 Mio. Euro
verglichen mit 109,4 Mio. Euro im Jahr 2002.
Wenn ich eine Milliarde zur Verfügung hätte, würde ich auch den Laden mit einem Asset Deal kaufen und mich über eine Rendite von über 10% freuen. Mal sehen ob da noch andere Interessenten sich blicken lassen. Primacom ist eine Perle im sehr begehrtem Kabelmarkt, leider nur mit zu hohen Finanzierungskosten
Tolle Perle diese Primacom So wie es aussieht zahlen die Erwerber gut 90 Mio über Buchwert, wenn man unterstellt, dass alle Assets und Schulden übergehen. Da wird sich kein besseres Angebot mehr finden...
aus der ad hoc
Trotz der positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses zeigt die
Gesellschaft weiterhin nachhaltige Verluste. Im Ergebnis weist die
Gesellschaft per 31. Dezember 2003 negatives Eigenkapital in Höhe von
84,9 Mio. Euro aus
aus der ad hoc
Trotz der positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses zeigt die
Gesellschaft weiterhin nachhaltige Verluste. Im Ergebnis weist die
Gesellschaft per 31. Dezember 2003 negatives Eigenkapital in Höhe von
84,9 Mio. Euro aus
Kurs in FRA weiter unter druck
#312
nachdem du nun überall deine `meinung´ geschrieben hast, schlage ich vor noch einen neuen thread mit dieser wirklich wichtigen ansicht zu eröffnen...
nachdem du nun überall deine `meinung´ geschrieben hast, schlage ich vor noch einen neuen thread mit dieser wirklich wichtigen ansicht zu eröffnen...
Nein Hurri, das ist es nicht wert, aber ich habe mir wenigstens mal die Mühe gemacht einen konstruktiven Beitrag über den wirklichen Wert dieses von allen so gescholtenen Angebots und den angeblich "lächerlichen" 5 Mio EUR zu machen. Tatsache ist nun mal,
dass die Käufer mit Übernahme aller Schulden dieses Pleiteladens wesentlich mehr bieten, als viel glauben, nämlich 90 Mio EUR über Buchwert und dass es daher sehr wohl wahrscheinlich ist, dass das Angebot angenommen wird.
Beste Grüße
Shortguy
dass die Käufer mit Übernahme aller Schulden dieses Pleiteladens wesentlich mehr bieten, als viel glauben, nämlich 90 Mio EUR über Buchwert und dass es daher sehr wohl wahrscheinlich ist, dass das Angebot angenommen wird.
Beste Grüße
Shortguy
wenn ich diesen Namen Frick schon lese, stellen sich bei mir die Haare
Markus Frick schreibt von 0,30 auf 3 €, ist damit Primacom gemeint?
#316
ja sicher doch.
ja sicher doch.
Frick hat gekauft und will jetzt die Teile an die ganz Doofen loswerden! !
Shortguy:
Primacom schafft es eine Gesamtkapitalrendite von über 10% zu erwirtschaften. Und dies anscheinend auch langfristig. Damit ist Primacom operativ eine Perle.
Das einzige Problem ist die Verschuldung und die damit zusammenhängende Zinslast.
Angenommen du würdest 200 Mio. EK eisetzten und den Rest zu 5% finanzieren, rechne dann mal deine EK-Rendite aus (kannst du das?). Warum soll es bei solchen Schnäppchen keine weiteren Interessenten geben?
Primacom schafft es eine Gesamtkapitalrendite von über 10% zu erwirtschaften. Und dies anscheinend auch langfristig. Damit ist Primacom operativ eine Perle.
Das einzige Problem ist die Verschuldung und die damit zusammenhängende Zinslast.
Angenommen du würdest 200 Mio. EK eisetzten und den Rest zu 5% finanzieren, rechne dann mal deine EK-Rendite aus (kannst du das?). Warum soll es bei solchen Schnäppchen keine weiteren Interessenten geben?
Gott, was sind schon 200 Millionen?
Angenommen ich hätte Sie, würde mir was besseres einfallen als PRC zu retten.
Angenommen ich hätte Sie, würde mir was besseres einfallen als PRC zu retten.
Das einzige Problem ist die Verschuldung und die damit zusammenhängende Zinslast.
Nur führt dieses "einzige Problem" dazu, dass - mal unterstellt im Einzelabschluss auf AG Ebene sieht es nicht viel anders aus als im Konzernabschluss - die Gesellschaft zumindest bilanziell massiv überschuldet ist. Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt da nahe. Da kann man nicht mehr lange auf bessere Angebot warten, sonst machen sich die Leitungsorgane strafbar.
Nur führt dieses "einzige Problem" dazu, dass - mal unterstellt im Einzelabschluss auf AG Ebene sieht es nicht viel anders aus als im Konzernabschluss - die Gesellschaft zumindest bilanziell massiv überschuldet ist. Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt da nahe. Da kann man nicht mehr lange auf bessere Angebot warten, sonst machen sich die Leitungsorgane strafbar.
Du vergisst die "448,1 Mio. Euro auf den wandelbaren nachrangig besicherten Bankkredit", welche knapp die Hälfte der Verschuldung ausmachen. Würden diese gewandelt werden, sähe es ganz anders aus. Aber Apollo will ja den ganzen Kuchen und nicht die Hälfte. Ich bleibe dabei, das hier das letzte Wort noch nicht gefallen ist.
Warum sollten die Kreditgeber diesen Kredit denn bitteschön wandeln ? Die wollen doch nur ihr Geld zurück und für den Fall dass es bei Primacom gut gelaufen wäre, daran über das Wandlungsrecht partizipieren....aber warum wandeln wenn der Laden den Bach runtergeht ...?? Jetzt kommt ein potenter Käufer, der die Schulden übernimmt, was will die Bank mehr ?
Im Februar wurde gemeldet das Apollo einen Teil der Darlehen an Primacom übernommen hat. Die freuen sich bestimmt wenn jetzt die Übernahme durch die Aktionäre verhindert wird, denn dann muß Primacom Insolvenz anmelden, oder eben spätestens wenn die Darlehen von Apollo fällig gestellt werden!!
Im Falle einer Insolvenz könnten die die Assets bestimmt für viel weniger als 1Mrd rauskaufen und müßten keine Angst vor gerichtlichen Nachspielen haben, denn die Aktionäre wollten es ja dann so und nicht anders!
Ich denke mal mit dem bewußt niedrig gewählten Angebot an die Aktionäre wollen die genau das oben beschriebene erreichen!
So oder so, die Aktionäre verlieren bei diesem Spiel.
Im Falle einer Insolvenz könnten die die Assets bestimmt für viel weniger als 1Mrd rauskaufen und müßten keine Angst vor gerichtlichen Nachspielen haben, denn die Aktionäre wollten es ja dann so und nicht anders!
Ich denke mal mit dem bewußt niedrig gewählten Angebot an die Aktionäre wollen die genau das oben beschriebene erreichen!
So oder so, die Aktionäre verlieren bei diesem Spiel.
Apollo hat m.E. den Banken die Forderungen abgekauft um die Primacom in die Insolvenz zu treiben. Da die Aktionäre (50% Freefloat) das Angebot verhindern werden, kann Apollo dann ganz gemütlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens alles schlucken. Gefickt eingeschädelt
Wird die Mainzer Primacom veräußert?
US-Finanzinvestor Apollo hat die Übernahme offenbar schon vorbereitet/Verworrene Lage
Vom 17.02.2004
Von
Ralf Heidenreich
WIESBADEN/MAINZ Offiziell gibt es keine Statements, doch hinter den Kulissen wird heftig gerungen. Auf dem stark zersplitterten Kabelnetz-Markt brodelt es, nachdem sich die Anbieter reihenweise an den Kosten für den Netzausbau verhoben haben. Gespräche werden in alle Richtungen geführt und ganz nebenbei schickt sich der Branchenprimus Kabel Deutschland an, durch Übernahmen eine Monopolstellung einzunehmen.
In dieser verworrenen Gemengelage hat die Konsolidierungswelle offenbar jetzt auch Primacom erreicht: Wie aus Branchenkreisen verlautete, steht der Mainzer Kabelnetzbetreiber - mit über einer Million Kunden einer der Großen - vor der Übernahme durch Apollo. Der US-Finanzinvestor hat nach Brancheninformationen bereits Schulden von Primacom aufgekauft, um den Einstieg vorzubereiten. Dabei soll es sich um Forderungen von Banken handeln, die ab Ende 2004 in eine Mehrheitsbeteiligung umgewandelt werden können. Gestern sollte auf einer Aufsichtsratssitzung dieses Thema beleuchtet werden. Dazu machte Primacom jedoch keine Angaben.
2
Die Hintergründe für den Apollo-Vorstoß sind undurchsichtig. Das US-Unternehmen, das wie andere Beteiligungsgesellschaften in das Kabel-Geschäft einstieg, als die Telekom ihre Netze verkaufte, war bislang Eigentümer des hessischen Primacom-Wettbewerbers iesy. In dieser Konstellation würde die Übernahme der Mainzer Sinn machen, denn die beiden Netze ergänzen sich nach Meinung von Branchenkennern gut. Doch überraschenderweise soll Apollo seine iesy-Anteile an die Eigner von Kabel Deutschland verkauft haben.
Apollo und Primacom hüllen sich hierzu in Schweigen. Der Vorstand des Mainzer Kabelnetzbetreibers hatte in der Vergangenheit aber stets betont, dass er von einer Fusion derzeit nichts hält. Allerdings droht der riesige Schuldenberg von mehr als 900 Millionen Euro das Unternehmen zu erdrücken. Der hohe Verschuldungsgrad verursache Risiken, "die bis zur Bestandsgefährdung der Gesellschaft reichen", hatte der Vorstand bereits bei der Hauptversammlung im Juni 2003 erklärt.
Mit Argusaugen beobachten die Aktionärsschützer die weitere Entwicklung. "Wir werden genau darauf achten, dass die Interessen der Kleinaktionäre nicht unter die Räder kommen", sagte Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Sollten mehr als 30 Prozent übernommen werden, werde ein Abfindungsangebot gefordert. Auf jeden Fall müsse eine "langwierige Hängepartie" vermieden werden. Die Primacom AG, die an der Börse zum Penny-Stock abgerutscht ist, hat nach hohen Netz-Investitionen deutlich weniger Kunden akquiriert als erhofft. So überstieg in den ersten neun Monaten 2003 der Zinsaufwand mit 85,8 Millionen den Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) von 77,3 Millionen Euro.
Wird die Mainzer Primacom veräußert?
US-Finanzinvestor Apollo hat die Übernahme offenbar schon vorbereitet/Verworrene Lage
Vom 17.02.2004
Von
Ralf Heidenreich
WIESBADEN/MAINZ Offiziell gibt es keine Statements, doch hinter den Kulissen wird heftig gerungen. Auf dem stark zersplitterten Kabelnetz-Markt brodelt es, nachdem sich die Anbieter reihenweise an den Kosten für den Netzausbau verhoben haben. Gespräche werden in alle Richtungen geführt und ganz nebenbei schickt sich der Branchenprimus Kabel Deutschland an, durch Übernahmen eine Monopolstellung einzunehmen.
In dieser verworrenen Gemengelage hat die Konsolidierungswelle offenbar jetzt auch Primacom erreicht: Wie aus Branchenkreisen verlautete, steht der Mainzer Kabelnetzbetreiber - mit über einer Million Kunden einer der Großen - vor der Übernahme durch Apollo. Der US-Finanzinvestor hat nach Brancheninformationen bereits Schulden von Primacom aufgekauft, um den Einstieg vorzubereiten. Dabei soll es sich um Forderungen von Banken handeln, die ab Ende 2004 in eine Mehrheitsbeteiligung umgewandelt werden können. Gestern sollte auf einer Aufsichtsratssitzung dieses Thema beleuchtet werden. Dazu machte Primacom jedoch keine Angaben.
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Die Hintergründe für den Apollo-Vorstoß sind undurchsichtig. Das US-Unternehmen, das wie andere Beteiligungsgesellschaften in das Kabel-Geschäft einstieg, als die Telekom ihre Netze verkaufte, war bislang Eigentümer des hessischen Primacom-Wettbewerbers iesy. In dieser Konstellation würde die Übernahme der Mainzer Sinn machen, denn die beiden Netze ergänzen sich nach Meinung von Branchenkennern gut. Doch überraschenderweise soll Apollo seine iesy-Anteile an die Eigner von Kabel Deutschland verkauft haben.
Apollo und Primacom hüllen sich hierzu in Schweigen. Der Vorstand des Mainzer Kabelnetzbetreibers hatte in der Vergangenheit aber stets betont, dass er von einer Fusion derzeit nichts hält. Allerdings droht der riesige Schuldenberg von mehr als 900 Millionen Euro das Unternehmen zu erdrücken. Der hohe Verschuldungsgrad verursache Risiken, "die bis zur Bestandsgefährdung der Gesellschaft reichen", hatte der Vorstand bereits bei der Hauptversammlung im Juni 2003 erklärt.
Mit Argusaugen beobachten die Aktionärsschützer die weitere Entwicklung. "Wir werden genau darauf achten, dass die Interessen der Kleinaktionäre nicht unter die Räder kommen", sagte Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Sollten mehr als 30 Prozent übernommen werden, werde ein Abfindungsangebot gefordert. Auf jeden Fall müsse eine "langwierige Hängepartie" vermieden werden. Die Primacom AG, die an der Börse zum Penny-Stock abgerutscht ist, hat nach hohen Netz-Investitionen deutlich weniger Kunden akquiriert als erhofft. So überstieg in den ersten neun Monaten 2003 der Zinsaufwand mit 85,8 Millionen den Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) von 77,3 Millionen Euro.
Wenn Primacom Insolvenz anmeldet, dann heisst das nicht das damit automatisch die Assets an Apollo fliessen. Dann wird meistbietent verkauft, und damit ist das ganze doch recht ungewiss für Apollo.
Bei Coop seinerzeit wurde ein höherer Liquidationserlös erzeilt, als Schulden bestanden. So etwas ist theoretisch auch bei Primacom möglich, es braucht nur mind. zwei Interessenten.
Da könnte es attraktiver für Apollo sein, das Angebot zu vervierfachen und sich gütlich mit den Aktionären zu einigen.
Bei Coop seinerzeit wurde ein höherer Liquidationserlös erzeilt, als Schulden bestanden. So etwas ist theoretisch auch bei Primacom möglich, es braucht nur mind. zwei Interessenten.
Da könnte es attraktiver für Apollo sein, das Angebot zu vervierfachen und sich gütlich mit den Aktionären zu einigen.
wer bitte schön sollte denn noch Interesse an einer Übernahme der Assets haben??
prima Ergebniss
bin zufrieden, hab mit nem riesen Verlust gerechnet
äh ? Streubesitz gibts eigentlich noch
hat jemand mitgeschrieben ?
bin zufrieden, hab mit nem riesen Verlust gerechnet
äh ? Streubesitz gibts eigentlich noch
hat jemand mitgeschrieben ?
#326
Mit Argusaugen beobachten die Aktionärsschützer die weitere Entwicklung. "Wir werden genau darauf achten, dass die Interessen der Kleinaktionäre nicht unter die Räder kommen" , sagte Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.
danke für den hinweis!
seit bekanntgabe des deals mit apollo am 16.04.04 haben rd 4 mio aktien den besitzer gewechsel, d. s. 20%
die umsätze haben inzwischen wieder stark abgenommen
nicht auszuschließen, dass sich auch hauptaktionäre von einem teil ihrer papiere getrennt haben
es sieht danach aus, dass der kern des streubesitzes (ursprünglich > 50%) nicht bereit ist, zu kursen unter 30 aufzugeben (dh über die börse an apollo zu liefern)
Mit Argusaugen beobachten die Aktionärsschützer die weitere Entwicklung. "Wir werden genau darauf achten, dass die Interessen der Kleinaktionäre nicht unter die Räder kommen" , sagte Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.
danke für den hinweis!
seit bekanntgabe des deals mit apollo am 16.04.04 haben rd 4 mio aktien den besitzer gewechsel, d. s. 20%
die umsätze haben inzwischen wieder stark abgenommen
nicht auszuschließen, dass sich auch hauptaktionäre von einem teil ihrer papiere getrennt haben
es sieht danach aus, dass der kern des streubesitzes (ursprünglich > 50%) nicht bereit ist, zu kursen unter 30 aufzugeben (dh über die börse an apollo zu liefern)
Der wahnsinn geht heute weiter
Heute trennt sich wieder ein alt-aktionär von seinen papieren
nö
das sin ungeduldige zocker
das sin ungeduldige zocker
Stimmt zenman.....umsätze nicht gerade hoch...allerdings frage ich mich ob der brief echt ist zum schütteln ??? .... mal gespannt was die umsätze machen!
nachdem ASK ,29 gekauft wurde
oh wunder
hat er um nen cent erhöht
oh wunder
hat er um nen cent erhöht
09:58:16 0,30 5 000 XETRA
09:56:11 0,28 650 XETRA
09:34:38 0,29 5 000 XETRA
09:32:02 0,29 5 000 XETRA
augenscheinlich sammelt einer in 5k-packs ein
09:56:11 0,28 650 XETRA
09:34:38 0,29 5 000 XETRA
09:32:02 0,29 5 000 XETRA
augenscheinlich sammelt einer in 5k-packs ein
Ist das der Bäcker ,der Tria vorgestern bei 1,50 so supergenial gefunden hat ...?
na also, geht doch
11:32:01 0,30 21 000 XETRA
11:30:16 0,30 3 000 XETRA
11:32:01 0,30 21 000 XETRA
11:30:16 0,30 3 000 XETRA
wat issn nu mit FRICK ?
pusht er PRC oder net ?
weiss keiner was genaues, oder was ?
ich denk wir sollten jede unterstützung dankend annehmen
pusht er PRC oder net ?
weiss keiner was genaues, oder was ?
ich denk wir sollten jede unterstützung dankend annehmen
kauf nur. Ich kaufe dann unter 0,20 von den Frick-Broschen.
der meint Antisoma ist gestern auf auf 0,30 gefallen war sein Liebling
Zitat:
#2 von derdieschnautzelangsamvollhat 26.04.04 18:36:54 Beitrag Nr.: 12.880.489 12880489
Angeblich wird der Wert von Frick gepusht.
Gute Gelegenheit Eure Teile zu einem halbwegs guten Kurs zu entsorgen.
#2 von derdieschnautzelangsamvollhat 26.04.04 18:36:54 Beitrag Nr.: 12.880.489 12880489
Angeblich wird der Wert von Frick gepusht.
Gute Gelegenheit Eure Teile zu einem halbwegs guten Kurs zu entsorgen.
Hallo
ist ein Bäcker an Board ?
tausche Karnickelfleisch gegen Brot
ist ein Bäcker an Board ?
tausche Karnickelfleisch gegen Brot
und Morgen
da hab ich einen leckeren Topf, gefüllt bis zum Rand mit süßem Hoooooooooonig im Angebot!
denn die Natur war fleißig
da der nächste Winter bestimmt kommt, suche ich einen netten Schäfer, der mir dafür etwas Schafwolle (ausreichend für 2 Paar Socken) liefert
ne Oma die gerne strickt hab ich auch schon (die freut sich wenn sie was zu tun hat und nicht faul in der Bude rumhängen muß ) und ihr Magen freut sich auch schon, denn der mag Karnickelfleisch fürs Leben gern. Soll ja auch gesund sein !!!
Da sie ihr ganzes schönes Geld prima verzockt hat und lange keinen solchen Leckerbissen aufm Teller hatte, war sie von meinem Vorschlag begeistert.
da hab ich einen leckeren Topf, gefüllt bis zum Rand mit süßem Hoooooooooonig im Angebot!
denn die Natur war fleißig
da der nächste Winter bestimmt kommt, suche ich einen netten Schäfer, der mir dafür etwas Schafwolle (ausreichend für 2 Paar Socken) liefert
ne Oma die gerne strickt hab ich auch schon (die freut sich wenn sie was zu tun hat und nicht faul in der Bude rumhängen muß ) und ihr Magen freut sich auch schon, denn der mag Karnickelfleisch fürs Leben gern. Soll ja auch gesund sein !!!
Da sie ihr ganzes schönes Geld prima verzockt hat und lange keinen solchen Leckerbissen aufm Teller hatte, war sie von meinem Vorschlag begeistert.
Kommt morgen eine Empfehlung für Primacom im Aktionär?
Orderbuch:
Nur noch die "winzige" Portion zu 0,30 muss weg, dann ist der Weg nach oben frei.
Ordertiefe XETRA
Realtime Ordertiefe Stand 27.04.04 13:24
Anzahl Kauf Kurs Verkauf Anzahl
1 000 0,15
13 000 0,152
11 000 0,181
1 500 0,20
40 000 0,21
25 100 0,25
48 500 0,26
64 742 0,27
37 050 0,28
29 400 0,29
0,30 75 430
0,31 5 000
0,32 16 418
0,33 38 000
0,34 18 649
0,35 24 000
0,36 10 796
0,37 5 550
0,38 6 239
0,39 13 174
271 292 Ratio: 1,272 213 256
Nur noch die "winzige" Portion zu 0,30 muss weg, dann ist der Weg nach oben frei.
Ordertiefe XETRA
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11 000 0,181
1 500 0,20
40 000 0,21
25 100 0,25
48 500 0,26
64 742 0,27
37 050 0,28
29 400 0,29
0,30 75 430
0,31 5 000
0,32 16 418
0,33 38 000
0,34 18 649
0,35 24 000
0,36 10 796
0,37 5 550
0,38 6 239
0,39 13 174
271 292 Ratio: 1,272 213 256
Sind ja "nur" 22K €uro ... könntest du je selbst übernehmen @s0
Danke, hab schon 16k!
Waren aber mal deutlich mehr...
Zum Glück den Großteil letzte Woche zu 0,36 gegeben...
Waren aber mal deutlich mehr...
Zum Glück den Großteil letzte Woche zu 0,36 gegeben...
Na dann @s0 ... ich warte bei 0,25€
Ich stehe dann wohl mit einem Kauf-Limit hinter Dir bei genau 0,25!
Da tummeln sich wohl einige @s0 ... bin gespannt ob es so tief geht
Wer für 0,30 kauft, frißt auch kleine Kinder.
Ich sehe heute oder morgen eher die 0,31 als 0,25.
Es muss ja nur noch der XXX zu 0,30 weggeräumt werden und die Kaufseite hat wieder Überhand. Ich frage mich auch, ob das Ask echt ist.
Es muss ja nur noch der XXX zu 0,30 weggeräumt werden und die Kaufseite hat wieder Überhand. Ich frage mich auch, ob das Ask echt ist.
und jetzt der Hammer:
Da viele Tellerwäscher ihr sauer verdientes Geld in wertlose ???? Geschäftsanteile getauscht haben und die schlauen Lenker nicht die versprochenen Gewinne (auf die sie jetzt nebenbei bemerkt sogar verzichten würden) liefern können oder was eher wahrscheinlich ist wollen , muß sich der Leidgeprüfte überlegen wie er seine Maschine (Übersetzung für Professoren: seinen Magen) schmieren kann!
Und eines Nachts kommt die rettende Eingebung:
Da gibt es doch einen netten Karnickelzüchter/Bienenfreund /Schäfer/Oma ..... könnte ich mit denen nicht auch was tauschen???
Und da Fersehbildchen nun mal kein Schmierstoff sind, nimmt er eine alte rostige Schere und schneidet den Strick, der diese Bildchen liefert durch. Als erfreuliches Nebenprodukt muß sich das leere Bankkonto nicht mehr vor weiterem unerklärlichen Schwund fürchten, da die Post ab sofort keine Rechnung von unzuverläßigen Lieferanten bringt.
Oh Schreck denkt er, was mach ich jetzt bloß abends nach getaner Arbeit ohne die hübschen Bildchen
keine Panik mein lieber Freund auch hier gibt es Rettung:
DVBT
heißt das Zauberwort
sichtlich erleichtert wendet er sich den schönen Dingen des Lebens zu
Da viele Tellerwäscher ihr sauer verdientes Geld in wertlose ???? Geschäftsanteile getauscht haben und die schlauen Lenker nicht die versprochenen Gewinne (auf die sie jetzt nebenbei bemerkt sogar verzichten würden) liefern können oder was eher wahrscheinlich ist wollen , muß sich der Leidgeprüfte überlegen wie er seine Maschine (Übersetzung für Professoren: seinen Magen) schmieren kann!
Und eines Nachts kommt die rettende Eingebung:
Da gibt es doch einen netten Karnickelzüchter/Bienenfreund /Schäfer/Oma ..... könnte ich mit denen nicht auch was tauschen???
Und da Fersehbildchen nun mal kein Schmierstoff sind, nimmt er eine alte rostige Schere und schneidet den Strick, der diese Bildchen liefert durch. Als erfreuliches Nebenprodukt muß sich das leere Bankkonto nicht mehr vor weiterem unerklärlichen Schwund fürchten, da die Post ab sofort keine Rechnung von unzuverläßigen Lieferanten bringt.
Oh Schreck denkt er, was mach ich jetzt bloß abends nach getaner Arbeit ohne die hübschen Bildchen
keine Panik mein lieber Freund auch hier gibt es Rettung:
DVBT
heißt das Zauberwort
sichtlich erleichtert wendet er sich den schönen Dingen des Lebens zu
Orderbuch aktuell:
Ordertiefe XETRA
Realtime Ordertiefe Stand 27.04.04 16:07
Anzahl Kauf Kurs Verkauf Anzahl
18 000 0,182
1 500 0,20
40 000 0,21
5 000 0,22
5 000 0,23
5 000 0,24
41 600 0,25
37 500 0,26
52 742 0,27
28 050 0,28
0,29 13 588
0,30 67 180
0,31 26 699
0,32 46 458
0,33 38 000
0,34 4 950
0,35 17 000
0,36 10 796
0,37 5 550
0,38 6 239
234 392 Ratio: 0,991 236 460
Ordertiefe XETRA
Realtime Ordertiefe Stand 27.04.04 16:07
Anzahl Kauf Kurs Verkauf Anzahl
18 000 0,182
1 500 0,20
40 000 0,21
5 000 0,22
5 000 0,23
5 000 0,24
41 600 0,25
37 500 0,26
52 742 0,27
28 050 0,28
0,29 13 588
0,30 67 180
0,31 26 699
0,32 46 458
0,33 38 000
0,34 4 950
0,35 17 000
0,36 10 796
0,37 5 550
0,38 6 239
234 392 Ratio: 0,991 236 460
Was erziehlen die Kabelnetze und Kunden für einen Preis auf dem Markt ! Wenn man das weiß und gegen die 950 Mio Verbinlichkeiten stellt dann ist klar was Apollo für ein schnäpchen macht !
Fesseln und kassieren
Das neue TV-Kabel-Monopol verspricht enorme Profite, auch für die Kunden
http://www.zeit.de/2004/17/Argument_17
Das neue TV-Kabel-Monopol verspricht enorme Profite, auch für die Kunden
http://www.zeit.de/2004/17/Argument_17
Bin mal gespannt wann die umsätze wieder steigen
Der Verkäufer bei 0,30 hat sein Limit für 40.000 Stück angehoben auf die 0,31.
Beste Limits
Zahl Quant. Kaufpreis Verkaufspr. Quant. Zahl
1 8 550 0,28 0,29 2 700 2
5 35 742 0,27 0,30 14 448 4
2 15 000 0,26 0,31 51 800 3
7 55 600 0,25 0,32 16 018 5
1 10 000 0,24 0,33 36 000 3
Beste Limits
Zahl Quant. Kaufpreis Verkaufspr. Quant. Zahl
1 8 550 0,28 0,29 2 700 2
5 35 742 0,27 0,30 14 448 4
2 15 000 0,26 0,31 51 800 3
7 55 600 0,25 0,32 16 018 5
1 10 000 0,24 0,33 36 000 3
Fast kein umsatz heute
Der Boden ist wohl gefunden. Jetzt Käufe aus dem ASK.
Positioniert sich Frick doch noch?
Primacom 625910
Positioniert sich Frick doch noch?
Primacom 625910
Schon drei Pakete á 15.000 Stück.
2 im Xetra jetzt einer in FFM.
2 im Xetra jetzt einer in FFM.
@mfierke
Bestimmt ....die umsätze explodieren ja schon
Bestimmt ....die umsätze explodieren ja schon
mit Frick lief gestern übers Laufband aus 0,30 kann man 3 Euro machen
evtl. sollte er diese Aktie gemeint haben
evtl. sollte er diese Aktie gemeint haben
moin,
mfierke, frick meinte wohl irgend nen anderen Schrott.
PRC hält sich trotzdem ganz gut. Bei 0,31 kann man ja schon wieder 10Prozent einsacken.
mfierke, frick meinte wohl irgend nen anderen Schrott.
PRC hält sich trotzdem ganz gut. Bei 0,31 kann man ja schon wieder 10Prozent einsacken.
13:23:00 0,30 1 000 Düsseldorf
was sin das für menschen die sowas machen ?
was sin das für menschen die sowas machen ?
Nicht alle können sichs leisten in wenigen Tagen ein paar Tausender zu verlieren.
13:51:00 0,29 15 000 Frankfurt
ob das en sammler is ?
heut schon 4 x 15k
ob das en sammler is ?
heut schon 4 x 15k
Xetra nur noch 0,27/0,28.
SL-Welle kommt gleich.
SL-Welle kommt gleich.
schnauze
stop du losti
5 000 0,24
1 100 0,241
52 500 0,25
12 000 0,26
25 742 0,27
0,28 219
0,29 3 580
0,30 41 581
0,31 51 800
0,32 16 018
stop du losti
5 000 0,24
1 100 0,241
52 500 0,25
12 000 0,26
25 742 0,27
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0,32 16 018
Zenman,
zum auslösen von SL reichen auch wenige.
PS. wenn ich in irgendeinem Thread die Zahlenkolonnen der Orderbücher sehe, brauch ich gar nicht auf den Nick zu gucken !
Kannst nur Du sein.
zum auslösen von SL reichen auch wenige.
PS. wenn ich in irgendeinem Thread die Zahlenkolonnen der Orderbücher sehe, brauch ich gar nicht auf den Nick zu gucken !
Kannst nur Du sein.
Schon passiert.
war kein SL
hat bloss einer 50k zu 0,27 verkaufen wollen
hat bloss einer 50k zu 0,27 verkaufen wollen
Beginnt jetzt der finale Verkauf?
Rette sich wer kann?
Rette sich wer kann?
Oh je 0,26
!
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Klar bin ich ein Depp.
Aber mal sehen wo der Kurs heute Abend ist.....
Aber mal sehen wo der Kurs heute Abend ist.....
PRC wird weit unter die 0,25 fallen.
Warum weit?
Man kriegt 0,25 nach der Auflösung.
Unsicherheiten sind nur: die Dauer der Auflösung und die Kosten.
Nehmen wir mal 0,20 an, dann hat man schon nen fetten Discount.
Wenn die Bartransaktion auf der HV abgelehnt wird, dann kann Primacom allerdings Insolvenz anmelden...
Man kriegt 0,25 nach der Auflösung.
Unsicherheiten sind nur: die Dauer der Auflösung und die Kosten.
Nehmen wir mal 0,20 an, dann hat man schon nen fetten Discount.
Wenn die Bartransaktion auf der HV abgelehnt wird, dann kann Primacom allerdings Insolvenz anmelden...
Vielleicht kauft ja Comcast den Primacomverein auf. Die haben ja nach der nicht zustande gekommenen Disneyübernahme 66 Mrd zu besonderen Verwendung frei.....
15:47:54 0,28 17 000 XETRA
die pfeife kann net rechnen
hätt er 1100 st mehr genommen
hätt er gleich nen schönen buchgewinn gehabt
auf los
kauf mal einer die 1100 st
ne danke ICH hab fett genug
die pfeife kann net rechnen
hätt er 1100 st mehr genommen
hätt er gleich nen schönen buchgewinn gehabt
auf los
kauf mal einer die 1100 st
ne danke ICH hab fett genug
vor schreck setzt sich sogleich einer ins ,27er BID
100 0,241
9 000 0,242
32 500 0,25
44 600 0,26
7 471 0,27
0,28 1 029
0,29 55 917
0,30 35 032
0,31 5 500
0,32 13 018
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sofort nutzen KLEINSTanleger das zum aussteigen
15:55:38 0,27 1 000 XETRA
15:55:24 0,27 2 000 XETRA
is verständlich
bei dem risiko was die haben
zen
15:55:38 0,27 1 000 XETRA
15:55:24 0,27 2 000 XETRA
is verständlich
bei dem risiko was die haben
zen
da war grad son blödian
hat 25k zu 0,27 raushaun wollen
hat er auch gekriegt
16:00:00 0,28 20 000 Frankfurt
15:59:55 0,28 1 000 XETRA
15:59:51 0,27 17 049 XETRA
15:59:44 0,27 3 500 XETRA
15:58:35 0,27 4 471 XETRA
0,28 hätt er aber auch kriegen können
nu ja
es wird kein armen treffen
hat 25k zu 0,27 raushaun wollen
hat er auch gekriegt
16:00:00 0,28 20 000 Frankfurt
15:59:55 0,28 1 000 XETRA
15:59:51 0,27 17 049 XETRA
15:59:44 0,27 3 500 XETRA
15:58:35 0,27 4 471 XETRA
0,28 hätt er aber auch kriegen können
nu ja
es wird kein armen treffen
wird schon wissen, warum er verkauft.
nu ham wer en spread von über 10 %
25 000 0,24
6 100 0,241
9 000 0,242
32 500 0,25
54 600 0,26
0,29 55 917
0,30 35 032
0,31 3 500
0,32 13 018
0,33 10 000
dat wird den handel erschweren
25 000 0,24
6 100 0,241
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54 600 0,26
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0,31 3 500
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0,33 10 000
dat wird den handel erschweren
Schön...geht bald unter 0,25€
Mein Limit von 0,26 nicht ausgeführt!
Nach Verkauf zu 0,30 heute hätte das gut gepasst.
Der Verkäufer hat seine 40.000 Stück übrigens von 0,31 auf 0,29 gesenkt.
Ob er sie da endlich loswird? Denn dann ist der Druck raus ausm Buch.
Nach Verkauf zu 0,30 heute hätte das gut gepasst.
Der Verkäufer hat seine 40.000 Stück übrigens von 0,31 auf 0,29 gesenkt.
Ob er sie da endlich loswird? Denn dann ist der Druck raus ausm Buch.
@s0
Klar nur weil einer seine 40K loshat ist der druck raus
Und was ist mit den zig K die schon verkauft wurden
Klar nur weil einer seine 40K loshat ist der druck raus
Und was ist mit den zig K die schon verkauft wurden
@ ZOCKER
Bitte genau lesen:
Denn dann ist der Druck raus ausm Buch .
Da es viele Trader gibt, die auf das Xetrabuch schauen, ist das wichtig...
Bitte genau lesen:
Denn dann ist der Druck raus ausm Buch .
Da es viele Trader gibt, die auf das Xetrabuch schauen, ist das wichtig...
@s0
Na ja du weisst ja...im Xetrabuch wird gerne gefaked .... ich gebe da nicht so viel drauf...selbst die umsätze könnten zum teil gefacked sein!
Na ja du weisst ja...im Xetrabuch wird gerne gefaked .... ich gebe da nicht so viel drauf...selbst die umsätze könnten zum teil gefacked sein!
So, mein Kauf zu 0,26 wurde doch noch ausgeführt.
Hoffen wir auf bessere Kurse morgen...
Gute N8
Hoffen wir auf bessere Kurse morgen...
Gute N8
gabs diesmal keine bescheuerte Telefonkonferenz
Telefonkonferenz, ich mich krank
das Gestammel, zum KOTZEN !!!!
has anybody any question
Telefonkonferenz, ich mich krank
das Gestammel, zum KOTZEN !!!!
has anybody any question
Wird heute weiter gekotzt
Erste Taxe mies 0,26-0,27 in FFM.
Xetra 0,26-0,28 immerhin....
Xetra 0,26-0,28 immerhin....
Tja ... es wird weiter gekotzt...die 0,26€ wurden am stück verkauft
Jo, und bei 0,25 (dem "Cashwert") will jetzt keiner mehr kaufen...
400
Ist schon seltsam @ s0
Könnte also was faul sein
Könnte also was faul sein
@ zockerfreak
was Du hier täglich von Dir gibst, ist wirklich zum Kotzen !!
4mr
was Du hier täglich von Dir gibst, ist wirklich zum Kotzen !!
4mr
@4my
Dann kotz mal schön
Dann kotz mal schön
Wie schon geschrieben, die 0,25 sind SICHER bis auf 2 Bedenken.
1. Insolvenz wenn das Ding abgelehnt wird.
2. Lange Liquidationsdauer.
Ich habe KAUF-Limite in den Markt gelegt...
1. Insolvenz wenn das Ding abgelehnt wird.
2. Lange Liquidationsdauer.
Ich habe KAUF-Limite in den Markt gelegt...
jeder der meint die shares würden zu 0,25 oder tiefer verhökert muss doch schon sehr naiv sein...
es wird mit sicherheit noch bis auf 0,22-0,25 abgefischt.
@zocker
weniger ist manchmal mehr...
es wird mit sicherheit noch bis auf 0,22-0,25 abgefischt.
@zocker
weniger ist manchmal mehr...
Der Verkäufer der 40.000 Stück ist fertig Jedenfalls hat er sich aus dem Orderbuch verabschiedet. Die Käuferseite ist jetzt stark im Orderbuch liegt nach oben nicht so viel.
Anzahl Kauf Kurs Verkauf Anzahl
11 000 0,181
1 500 0,20
30 000 0,21
5 000 0,223
30 000 0,23
36 000 0,24
9 000 0,242
11 100 0,243
24 500 0,25
100 0,26
0,27 19 000
0,28 10 500
0,29 16 610
0,30 18 500
0,31 3 500
0,32 10 018
0,33 10 000
0,34 2 000
0,35 14 000
0,36 7 606
158 200 Ratio: 1,416 111 734
Anzahl Kauf Kurs Verkauf Anzahl
11 000 0,181
1 500 0,20
30 000 0,21
5 000 0,223
30 000 0,23
36 000 0,24
9 000 0,242
11 100 0,243
24 500 0,25
100 0,26
0,27 19 000
0,28 10 500
0,29 16 610
0,30 18 500
0,31 3 500
0,32 10 018
0,33 10 000
0,34 2 000
0,35 14 000
0,36 7 606
158 200 Ratio: 1,416 111 734
#406
es ist völlig schnurz wie das OB aussieht.
es ist völlig schnurz wie das OB aussieht.
@VROMB
Bei mir ist mehr besser
Bei mir ist mehr besser
@s0 #404
Deinen punkt zwei halte ich auch für wahrscheinlich....glaube nicht an eine insolvenz....so ist wenigstens eine gewisse summe pro aktie sicher.....nur die frage wie hoch diese summe sein wird
Deinen punkt zwei halte ich auch für wahrscheinlich....glaube nicht an eine insolvenz....so ist wenigstens eine gewisse summe pro aktie sicher.....nur die frage wie hoch diese summe sein wird
zocker, definitiv nicht unter 0,27...
@VROMB
Allerdings würde doch eine langwierige abwicklung den betrag verringern ..... siehe meldung :
- abhängig
von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Bestehen unvorhergesehener
Verbindlichkeiten, der tatsächlichen Dauer und der Kosten der
Auflösung) - weniger als EUR 5 Millionen betragen.
ZockerGruss
Allerdings würde doch eine langwierige abwicklung den betrag verringern ..... siehe meldung :
- abhängig
von verschiedenen Faktoren (z.B. dem Bestehen unvorhergesehener
Verbindlichkeiten, der tatsächlichen Dauer und der Kosten der
Auflösung) - weniger als EUR 5 Millionen betragen.
ZockerGruss
diese gefahr sehe ich leider auch zocker, wenn nicht vor mitte juni eine änderung kommt, muss man leider auch mit 0,20-0,22 rechnen...
mein limit steht seit tagen, aber noch nicht richtig in sicht.
mein limit steht seit tagen, aber noch nicht richtig in sicht.
Meines steht auch @VROMB .... na dann lassen wir uns mal überraschen
Moin, denke der richtige Zock geht erst morgen los.
Unter 20 cent.
Unter 20 cent.
Ich wäre vorsichtig. Liquidation einer AG dauert erfahrungsgemüß Jahre. Ausschüttung aus Liquidationserlös erfolgt erst, wenn auch alle schwebenden Verpflichtungen getilgt sind, insbesondere nach abschließender Betriebsprüfung durch das Finanzamt (die normalerweise immer mehrere Jahre "zurückhängt"). Liquidationskosten sind häufig "fix" (Anwälte, Abwickler, Betreuung von Abschlußbetriebsprüfung) und nicht größenabhängig....da können sich auch einige Mio EUR schnell verflüchtigen.....
Keiner will allerdings zu 0,25€ verkaufen ... noch
#417
Sehe ich auch so ... schnell geht da NIX über die bühne
#417
Sehe ich auch so ... schnell geht da NIX über die bühne
0,25er bid war fast leer, da kommen auf einmal 50.000 ins bid bei 0,26.
Verrückt...
Verrückt...
Die 0,25€ sind erst mal gefallen....bin mal gespannt wie es weitergeht
ZF,
morgen wissen wir mehr.
morgen wissen wir mehr.
Warum @derdie
der kurs wird die nächsten monate um die 0,25€ dümpeln ... abstauberlimits können da ganz sinnvoll sein
der kurs wird die nächsten monate um die 0,25€ dümpeln ... abstauberlimits können da ganz sinnvoll sein
Warum wissen wir morgen mehr?
Zum Schluss doch ganz ordentlich geschlossen.
0,26 im Xetra abgeräumt und FFM ein Umsatz zu 0,26 + hochgetaxt auf 0,26-0,28
Zum Schluss doch ganz ordentlich geschlossen.
0,26 im Xetra abgeräumt und FFM ein Umsatz zu 0,26 + hochgetaxt auf 0,26-0,28
Morgen könnte das große Zockersterben anstehen.
PRC, MNP, Intershop-Zahlen, ITN-Zahlen, IEM -Gewinnmitnahmen
Was PRC betrifft denke ich, daß sich niemand auf das "Vielleicht gibts 25 cent" über mehr als ein paar Tage einlassen wird.
PRC, MNP, Intershop-Zahlen, ITN-Zahlen, IEM -Gewinnmitnahmen
Was PRC betrifft denke ich, daß sich niemand auf das "Vielleicht gibts 25 cent" über mehr als ein paar Tage einlassen wird.
Na na DerDie ... du hast aber auch schon mal poitiver über PRC geschhrieben
ZF,
ja , aber vor dieser unseligen Geschichte und wegen der Zahlen.
Ausserdem hätte ich mir doch was an Nachrichten seitens PRC gewünscht.
Aktienkultur statt Verarschung
ja , aber vor dieser unseligen Geschichte und wegen der Zahlen.
Ausserdem hätte ich mir doch was an Nachrichten seitens PRC gewünscht.
Aktienkultur statt Verarschung
Primacom könnte auch zu einem Mantel werden und eine Entwicklung wie Fame durchmachen. Immerhin hat Primacom eine 1a Börsennotiz und ist nicht Insolvent.
Ich denke Primacom ist noch für einige Zocks gut. Ich hätte nicht erwartet das wir noch auf 0,25 fallen.
Ich denke Primacom ist noch für einige Zocks gut. Ich hätte nicht erwartet das wir noch auf 0,25 fallen.
xxt,
so gut wie Inso. Lt. PRC soll ja diese Übernahme die letzte Rettung sein.
so gut wie Inso. Lt. PRC soll ja diese Übernahme die letzte Rettung sein.
Ich hätte auch nicht damit gerechnet, dass es auf 0,25 geht. Interessant, denn es gibt reichlich Werte, die bei viel schlechteren Aussichten teurer sind. Ich meine, guckt mal was die bei Senator in der letzten Stunde aufgeführt haben. Dort wird den Altaktionären auch so gut wie nichts bleiben.
Bei Primacom ist die Situation doch interessanter, weil tatsächlich werthaltige Assets da sind. Klar sind die Aktionäre in einer schwachen Position, aber es würde mich sehr wundern, wenn da das letzte Wort gesprochen ist...
Die Zockermeute ist rational einfach nicht erfassbar...
Bei Primacom ist die Situation doch interessanter, weil tatsächlich werthaltige Assets da sind. Klar sind die Aktionäre in einer schwachen Position, aber es würde mich sehr wundern, wenn da das letzte Wort gesprochen ist...
Die Zockermeute ist rational einfach nicht erfassbar...
Satz des Tages von Pfandbrief ...Zeitlos
"Die Zockermeute ist rational einfach nicht erfassbar..."
Der Spruch verdient ein Eintrag in meinen "alltime beste Börsensprüche Dokument"...
Gratulation hierzu Pfandbrief,
Whyso
"Die Zockermeute ist rational einfach nicht erfassbar..."
Der Spruch verdient ein Eintrag in meinen "alltime beste Börsensprüche Dokument"...
Gratulation hierzu Pfandbrief,
Whyso
Mal sehen ob wir heute noch die 0,22 erreichen,dann leg ich mir eine erste Tradingposition zu.
Mfg Biokonom
Mfg Biokonom
hab hier was von 20%igen zinsen gelesen
kann mir einer erklärn
wieso die nich auf 6-7 % zinsen umschulden
zur not mit androhung von insolvenz
danke
zen
kann mir einer erklärn
wieso die nich auf 6-7 % zinsen umschulden
zur not mit androhung von insolvenz
danke
zen
Weil keiner bei niedrigeren Zinsen das Risiko eingeht.
Aber das Management ist schon verdammt dämlich.
Bei 20% Zins kann man schon fast von absichtlicher Entreicherung der Aktionäre durch Wucherzinsen sprechen. Siehe Dt. Nickel oder Rinol: Hier ist Libor+ ein wenig Zinsaufschlag durch eine Umschuldung erreicht worden...
Aber das Management ist schon verdammt dämlich.
Bei 20% Zins kann man schon fast von absichtlicher Entreicherung der Aktionäre durch Wucherzinsen sprechen. Siehe Dt. Nickel oder Rinol: Hier ist Libor+ ein wenig Zinsaufschlag durch eine Umschuldung erreicht worden...
Die 0,25 ist gefallen, aber dann war es schon komisch zu sehen, wie aus allen Ecken Kauflimite kamen.
Stimmt s0
Von 0,222 hoch auf 0,241.
Und die ASK - Seite steht felsenfest bei 0,27.
Da haben also viele Zocker ein Auge drauf und zeigen jetzt ihr Kaufinteresse...
Und die ASK - Seite steht felsenfest bei 0,27.
Da haben also viele Zocker ein Auge drauf und zeigen jetzt ihr Kaufinteresse...
@zenmam
Solange Primacom noch zahlungsfähig ist,solange lässt sich eine Bank nicht einschüchtern,Kreditverträge haben Laufzeiten
und Banken wissen meistens sehr gut bescheid über die noch vorhandene Liquidität bescheid und die wird ausgepresst bis zum bitteren Ende.Der Fehler liegt wie immer im Management und die machen sich jetzt vom Acker.
Mfg Biokonom
Solange Primacom noch zahlungsfähig ist,solange lässt sich eine Bank nicht einschüchtern,Kreditverträge haben Laufzeiten
und Banken wissen meistens sehr gut bescheid über die noch vorhandene Liquidität bescheid und die wird ausgepresst bis zum bitteren Ende.Der Fehler liegt wie immer im Management und die machen sich jetzt vom Acker.
Mfg Biokonom
ich mein
senator hat gestern abend mal schnell 100% gemacht
sowas passiert immer wieder mal
10:37:30 0,26 292 XETRA
10:32:42 0,27 8 000 XETRA
10:30:41 0,26 10 000 XETRA
18 000 0,235
7 500 0,237
10 000 0,24
10 000 0,242
40 000 0,25
0,27 7 927
0,28 10 205
0,29 15 607
0,30 16 500
0,32 10 018
senator hat gestern abend mal schnell 100% gemacht
sowas passiert immer wieder mal
10:37:30 0,26 292 XETRA
10:32:42 0,27 8 000 XETRA
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18 000 0,235
7 500 0,237
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40 000 0,25
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0,30 16 500
0,32 10 018
BID Xetra 0,25 mit 55.000 Stück
FFM Taxt 0,26-0,30
FFM Taxt 0,26-0,30
akt 0,27
7 500 0,237
10 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
29 585 0,26
0,27 5 205
0,28 22 650
0,29 17 862
0,30 16 500
0,32 10 018
7 500 0,237
10 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
29 585 0,26
0,27 5 205
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0,30 16 500
0,32 10 018
Fettes geld aber kein umsatz .... der wert ist TOT
yupp
das kann jetz wochenlang auf dem niveau rumpoppeln
und dann
schlagartig
+ 100% oder
+ 200% oder sogar
+ 300%
7 500 0,237
10 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
65 685 0,26
0,27 5 205
0,28 21 550
0,29 17 862
0,30 16 500
0,32 10 018
ich tipp aber mal, dass es sich um 0,30 einpendelt
das kann jetz wochenlang auf dem niveau rumpoppeln
und dann
schlagartig
+ 100% oder
+ 200% oder sogar
+ 300%
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55 000 0,25
65 685 0,26
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0,28 21 550
0,29 17 862
0,30 16 500
0,32 10 018
ich tipp aber mal, dass es sich um 0,30 einpendelt
12:05:17 0,27 5 000 XETRA
7 500 0,237
10 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
65 685 0,26
0,27 205
0,28 21 550
0,29 17 862
0,30 16 500
0,32 10 018
die ungeduldigen müssen raus
besser jetz
un alle auf einmal
dann verkauft keiner mehr ins BID
und das sin die voraussetzungen für einen langsamen, stetigen anstieg
7 500 0,237
10 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
65 685 0,26
0,27 205
0,28 21 550
0,29 17 862
0,30 16 500
0,32 10 018
die ungeduldigen müssen raus
besser jetz
un alle auf einmal
dann verkauft keiner mehr ins BID
und das sin die voraussetzungen für einen langsamen, stetigen anstieg
Richtig fettes geld
13:11:50 0,27 6 205 XETRA
ASK bleibt dünn
fein, fein
7 500 0,237
2 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
71 685 0,26
0,28 16 650
0,29 15 862
0,30 18 500
0,32 10 018
0,33 10 000
ASK bleibt dünn
fein, fein
7 500 0,237
2 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
71 685 0,26
0,28 16 650
0,29 15 862
0,30 18 500
0,32 10 018
0,33 10 000
13:37:54 0,27 10 000 XETRA
ASK 0,28 geht 1 cent runter
auch gut
solangs net nachgefüllt wird
7 500 0,237
2 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
71 685 0,26
0,27 2 637
0,28 4 100
0,29 15 862
0,30 18 500
0,32 10 018
ASK 0,28 geht 1 cent runter
auch gut
solangs net nachgefüllt wird
7 500 0,237
2 000 0,24
10 000 0,242
55 000 0,25
71 685 0,26
0,27 2 637
0,28 4 100
0,29 15 862
0,30 18 500
0,32 10 018
Taxe FFM 0,25-0,34
Wieder ein umsatzschwacher tag
Upps ... 0,30€
Primacom WKN 625910 0,30 +12%
Es wird doch schön ausm ASK gekauft!
Schon 30.000 Stück in Xetra.
FFM mit 2-fach Plusankündigung...
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0,32-0,33
#312 von Shortguy 26.04.04 17:53:37 Beitrag Nr.: 12.880.147
Tolle Perle diese Primacom So wie es aussieht zahlen die Erwerber gut 90 Mio über Buchwert, wenn man unterstellt, dass alle Assets und Schulden übergehen. Da wird sich kein besseres Angebot mehr finden...
aus der ad hoc
Trotz der positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses zeigt die
Gesellschaft weiterhin nachhaltige Verluste. Im Ergebnis weist die
Gesellschaft per 31. Dezember 2003 negatives Eigenkapital in Höhe von
84,9 Mio. Euro aus
18:03:22 Beitrag Nr.: 12.880.225
Ich habe mir wenigstens mal die Mühe gemacht einen konstruktiven Beitrag über den wirklichen Wert dieses von allen so gescholtenen Angebots und den angeblich " lächerlichen" 5 Mio EUR zu machen. Tatsache ist nun mal,
dass die Käufer mit Übernahme aller Schulden dieses Pleiteladens wesentlich mehr bieten, als viel glauben, nämlich 90 Mio EUR über Buchwert und dass es daher sehr wohl wahrscheinlich ist, dass das Angebot angenommen wird.
Tolle Perle diese Primacom So wie es aussieht zahlen die Erwerber gut 90 Mio über Buchwert, wenn man unterstellt, dass alle Assets und Schulden übergehen. Da wird sich kein besseres Angebot mehr finden...
aus der ad hoc
Trotz der positiven Entwicklung des Betriebsergebnisses zeigt die
Gesellschaft weiterhin nachhaltige Verluste. Im Ergebnis weist die
Gesellschaft per 31. Dezember 2003 negatives Eigenkapital in Höhe von
84,9 Mio. Euro aus
18:03:22 Beitrag Nr.: 12.880.225
Ich habe mir wenigstens mal die Mühe gemacht einen konstruktiven Beitrag über den wirklichen Wert dieses von allen so gescholtenen Angebots und den angeblich " lächerlichen" 5 Mio EUR zu machen. Tatsache ist nun mal,
dass die Käufer mit Übernahme aller Schulden dieses Pleiteladens wesentlich mehr bieten, als viel glauben, nämlich 90 Mio EUR über Buchwert und dass es daher sehr wohl wahrscheinlich ist, dass das Angebot angenommen wird.
#454
Na und, der Buchwert spieglt idR ja nicht den genauen Marktwert der Assets wieder.
Na und, der Buchwert spieglt idR ja nicht den genauen Marktwert der Assets wieder.
Primacom - Aktionäre sollten Auflösung zustimmen
Montag 3. Mai 2004, 16:57 Uhr
Mainz, 03. Mai (Reuters) - Der Kabelnetzbetreiber Primacom (Xetra: 625910.DE - Nachrichten - Forum) soll nach dem Willen von Vorstand und Aufsichtsrat wegen akuter Insolvenzgefahr seine Vermögenswerte an die Gläubiger verkaufen und anschließend aufgelöst werden.
Die beiden Führungsgremien teilten am Montag in Mainz Anzeige
mit, die Aktionäre sollten diese Beschlüsse auf der Hauptversammlung am 8. Juni fassen. Nur dadurch lasse sich das Überleben der mehr als 40 operativen Einzelgesellschaften sicherstellen. Als Entschädigung würden die Aktionäre eine Barabfindung in Höhe von 25 Cent je Aktie erhalten.
"Das Primacom-Management weiß, dass das ein radikaler Schritt ist. Aber er ermöglicht, dass das Unternehmen saniert und auf eine tragfähige Grundlage gestellt wird", begründete die Unternehmensführung ihre Absicht. "Denn Tatsache ist, dass das Unternehmen trotz zuletzt guter operativer Ergebnisse nicht in der Lage ist, seine Kreditkosten zu verdienen", hieß es weiter. Eine Alternative zur Auflösung gebe es derzeit nicht und sei auch nicht absehbar, erklärte Finanzvorstand Stefan Schwenkedel.
Im Geschäftsjahr 2003 hatte das im Geregelten Markt notierte Unternehmen einen Reinverlust von 118,1 (Vorjahr 138,3) Millionen Euro erwirtschaftet. Das entspricht 5,97 Euro pro Aktie. Allein der Zinsaufwand für die Verbindlichkeiten in Höhe von 946,4 Millionen Euro belief sich auf 113,1 Millionen Euro. Der Umsatz belief sich im zurückliegenden Jahr auf 197,9 Millionen Euro.
An der Börse wurden die Aktien bei geringen Umsätzen am Montag mit 32 Cent je Anteilsschein gehandelt, ein Aufschlag von 18,5 Prozent zum Schlusskurs am Freitag. Die seit Anfang 1999 an der Börse gehandelten Aktien hatten in der Boomphase der Kapitalmärkte Mitte des Jahres 2000 Kursenotizen von 100 Euro verzeichnet.
Primacom versorgt über seine Kabelnetze in Deutschland rund eine Millionen und in den Niederlanden rund 300.000 Haushalte mit Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Die Hauptgläubiger, die Investmentgesellschaften Appollo Management und JP Morgan Chase, hatten vor kurzem angekündigt, gegen fünf Millionen Euro in bar alle Vermögenswerte einschließlich Schulden zu übernehmen und auf eine neue Gesellschaft übertragen zu wollen. Dadurch könnten die Geschäfte von Primacom in der unter BK Breitband Kabelnetz Holding firmierenden neuen Gesellschaft zwar fortgeführt werden. Primacom würde im Gegenzug seine operative Basis und damit seinen Geschäftszweck verlieren.
sac/mit
Montag 3. Mai 2004, 16:57 Uhr
Mainz, 03. Mai (Reuters) - Der Kabelnetzbetreiber Primacom (Xetra: 625910.DE - Nachrichten - Forum) soll nach dem Willen von Vorstand und Aufsichtsrat wegen akuter Insolvenzgefahr seine Vermögenswerte an die Gläubiger verkaufen und anschließend aufgelöst werden.
Die beiden Führungsgremien teilten am Montag in Mainz Anzeige
mit, die Aktionäre sollten diese Beschlüsse auf der Hauptversammlung am 8. Juni fassen. Nur dadurch lasse sich das Überleben der mehr als 40 operativen Einzelgesellschaften sicherstellen. Als Entschädigung würden die Aktionäre eine Barabfindung in Höhe von 25 Cent je Aktie erhalten.
"Das Primacom-Management weiß, dass das ein radikaler Schritt ist. Aber er ermöglicht, dass das Unternehmen saniert und auf eine tragfähige Grundlage gestellt wird", begründete die Unternehmensführung ihre Absicht. "Denn Tatsache ist, dass das Unternehmen trotz zuletzt guter operativer Ergebnisse nicht in der Lage ist, seine Kreditkosten zu verdienen", hieß es weiter. Eine Alternative zur Auflösung gebe es derzeit nicht und sei auch nicht absehbar, erklärte Finanzvorstand Stefan Schwenkedel.
Im Geschäftsjahr 2003 hatte das im Geregelten Markt notierte Unternehmen einen Reinverlust von 118,1 (Vorjahr 138,3) Millionen Euro erwirtschaftet. Das entspricht 5,97 Euro pro Aktie. Allein der Zinsaufwand für die Verbindlichkeiten in Höhe von 946,4 Millionen Euro belief sich auf 113,1 Millionen Euro. Der Umsatz belief sich im zurückliegenden Jahr auf 197,9 Millionen Euro.
An der Börse wurden die Aktien bei geringen Umsätzen am Montag mit 32 Cent je Anteilsschein gehandelt, ein Aufschlag von 18,5 Prozent zum Schlusskurs am Freitag. Die seit Anfang 1999 an der Börse gehandelten Aktien hatten in der Boomphase der Kapitalmärkte Mitte des Jahres 2000 Kursenotizen von 100 Euro verzeichnet.
Primacom versorgt über seine Kabelnetze in Deutschland rund eine Millionen und in den Niederlanden rund 300.000 Haushalte mit Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Die Hauptgläubiger, die Investmentgesellschaften Appollo Management und JP Morgan Chase, hatten vor kurzem angekündigt, gegen fünf Millionen Euro in bar alle Vermögenswerte einschließlich Schulden zu übernehmen und auf eine neue Gesellschaft übertragen zu wollen. Dadurch könnten die Geschäfte von Primacom in der unter BK Breitband Kabelnetz Holding firmierenden neuen Gesellschaft zwar fortgeführt werden. Primacom würde im Gegenzug seine operative Basis und damit seinen Geschäftszweck verlieren.
sac/mit
Pressemitteilung Mainz, 30.04.2004
PrimaCom AG strebt radikale Entschuldung an
Konsequente Fortführung des operativ eingeschlagenen Wegs / Übernahme der Verbindlichkeiten sowie aller Vermögenswerte durch die BK Breitband Kabelnetz Holding / 25 Cent pro Aktie / Abwendung der Insolvenzgefahr
Vorstand und Aufsichtsrat der Primacom AG haben sich dazu entschlossen, die PrimaCom AG nahezu vollständig von ihren erdrückenden Finanzverbindlichkeiten zu befreien, indem sie die Vermögenswerte einschließlich des Namens PrimaCom an die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH verkaufen. Anschließend soll die PrimaCom AG, die dann über kein operatives Geschäft mehr verfügen würde, aufgelöst werden. Über diese beiden Schritte sollen die Aktionäre auf der anstehenden Hauptversammlung entscheiden. Durch die Transaktion soll das Überleben der über 40 Einzelgesellschaften, die heute unter dem Namen PrimaCom Management GmbH zusammengefasst sind, auf ein sicheres und zukunftsfähiges Fundament gestellt werden.
Dr. Jens Kircher, Vorstand Operatives Geschäft der PrimaCom: "Das PrimaCom-Management weiß, dass das ein radikaler Schritt ist. Aber er ermöglicht es, dass das Unternehmen saniert und auf eine tragfähige Grundlage gestellt wird. Denn Tatsache ist, dass das Unternehmen trotz zuletzt guter operativer Ergebnisse nicht in der Lage ist, seine Kreditkosten zu verdienen. Mit anderen Worten: Die PrimaCom AG befindet sich finanziell in einem Abwärtsstrudel, dem das Unternehmen nur durch eine radikale Neustrukturierung der Schulden entkommen kann. Deshalb werden wir auf der Hauptversammlung an den Realitätssinn unserer Aktionäre appellieren und sie bitten, dem Vertrag mit der BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH zuzustimmen." Damit befindet sich das operative Geschäft in einem sicheren Hafen. Für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner bleibt die PrimaCom ein verlässlicher Partner. Die finanzielle Restrukturierung eröffnet die Möglichkeit, die eingeschlagene Strategie der Kundenorientierung und technischen Führerschaft konsequent fortzuführen bzw. weiterzuentwickeln.
Apollo Management L.P. und die JP Morgan Chase Bank, die beiden Hauptgläubiger der PrimaCom AG, die auch Eigner der BK Breitband Kabelnetz Holding sind, bieten der Gesellschaft insbesondere eine Zahlung von fünf Millionen Euro an. Das entspricht einem Wert von rund 25 Cent pro Aktie, der den Aktionären mit Auflösung der Gesellschaft zufließen soll.
Auch Prof. Dr. Stefan Schwenkedel, Vorstand Finanzen, plädiert vorbehaltlos für die Annahme des Planes, die vom PrimaCom-Management gemeinsam mit den beiden Hauptgläubigern ausgehandelt wurde: "Wir haben uns in den vergangenen 18 Monaten vergeblich darum bemüht, einen Investor zu finden. Die mit Apollo Management L.P. und JP Morgan Chase ausgehandelte Transaktion ist die einzige Möglichkeit, um einen Restwert der Aktie zu realisieren. Eine Alternative sehe ich nicht, auch nicht in den kommenden Monaten. Zum selben Schluss kommen auch mehrere externe Berater, mit denen wir alle denkbaren Alternativszenarien durchgespielt haben. Sollten die Anteilseigener dem Vorschlag nicht zustimmen, ist die Insolvenz eine konkrete und unmittelbare Bedrohung."
Immerhin, so Schwenkedel weiter, erlasse die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH der PrimaCom AG nicht nur deren Finanzschulden gegenüber Konzernfremden, die zum Jahresende 2003 bei cirka 448 Millionen Euro lagen, sondern refinanziere auch die Schulden der Tochtergesellschaften, die sich zum Jahresende 2003 auf cirka 498 Millionen Euro belaufen. Insgesamt ergibt sich somit ein Transaktionsvolumen von fast 1 Milliarde Euro. Dies sei angesichts der derzeitigen Bewertung von Kabelnetzen eine stolze Summe. Betrachte man den Gesamtumfang der Transaktion, werde auch klar, warum sich die Suche nach einem Investor, trotz intensiver Bemühungen, so schwierig und langwierig gestaltete. Das hieße, dass ein externer Investor eine Finanzierungszusage über 946 Mio. Euro zuzüglich weiterer erheblicher Kosten und Ausgaben hätte machen müssen. Unter der Annahme, dass die Verbindlichkeiten zum Nennbetrag abgelöst würden, bedeute eine solche Transaktion einen Kaufpreis für PrimaCom in Höhe des neunfachen EBITDA (Jahresüberschuss vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen). Das liegt über den Bewertungen, zu denen vergleichbare Kabelnetze in der jüngsten Zeit in Deutschland und den Niederlanden gehandelt worden seien.
"Ich hoffe sehr, dass unsere Aktionäre mitziehen und unsere konstruktive Lösung absegnen.", ergänzt Jens Kircher. Die Hauptversammlung wird am 8. Juni 2004 in Mainz stattfinden.
Zur PrimaCom AG:
(www.primacom.de) ist ein bedeutender privater Kabelnetzbetreiber mit über fünf Prozent Marktanteil in Deutschland und den Niederlanden. PrimaCom bietet eine breite Palette an analogen, digitalen und interaktiven Kabeldiensten. In Deutschland ist PrimaCom der Kabelnetzbetreiber mit der größten digitalen Erfahrung. Kunden, die an das aufgerüstete 862 MHz Breitbandkabelnetz angeschlossen sind, haben den Zugang zu mehr als 100 TV- und Radioprogrammen, zu interaktiver Filmbestellung (Video on Demand) und zu Highspeed Internetdiensten. PrimaCom verfügt über rund 2 Mio. anschließbare Haushalte und versorgt 1,3 Mio. Kunden, davon 1,0 Mio. in Deutschland und 300.000 in den Niederlanden. Die Aktien der PrimaCom werden an der Frankfurter Börse (ISIN: DE0006259104 / WKN: 625910, Xetra Symbol: "PRC.ETR") und in den USA im OTC BB Markt (Symbol: "PCAGY") gehandelt.
zu beachten ist : Der Vorstand des bedeutenden Kabelnetzbetreibers bittet alle Aktionäre, ihrer Enteignung zuzustimmen, damit die Herren Vorstände ihrer neuen Tätigkeit bei der Firma BK irgendwas nachgehen können. (siehe Einladung zur HV und Vertrag)
Liebe Herren Vorstände, dann teilt uns bitte mal mit, wieviele Anteile Ihen an der BK... zugeteilt wurden !!!
PrimaCom AG strebt radikale Entschuldung an
Konsequente Fortführung des operativ eingeschlagenen Wegs / Übernahme der Verbindlichkeiten sowie aller Vermögenswerte durch die BK Breitband Kabelnetz Holding / 25 Cent pro Aktie / Abwendung der Insolvenzgefahr
Vorstand und Aufsichtsrat der Primacom AG haben sich dazu entschlossen, die PrimaCom AG nahezu vollständig von ihren erdrückenden Finanzverbindlichkeiten zu befreien, indem sie die Vermögenswerte einschließlich des Namens PrimaCom an die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH verkaufen. Anschließend soll die PrimaCom AG, die dann über kein operatives Geschäft mehr verfügen würde, aufgelöst werden. Über diese beiden Schritte sollen die Aktionäre auf der anstehenden Hauptversammlung entscheiden. Durch die Transaktion soll das Überleben der über 40 Einzelgesellschaften, die heute unter dem Namen PrimaCom Management GmbH zusammengefasst sind, auf ein sicheres und zukunftsfähiges Fundament gestellt werden.
Dr. Jens Kircher, Vorstand Operatives Geschäft der PrimaCom: "Das PrimaCom-Management weiß, dass das ein radikaler Schritt ist. Aber er ermöglicht es, dass das Unternehmen saniert und auf eine tragfähige Grundlage gestellt wird. Denn Tatsache ist, dass das Unternehmen trotz zuletzt guter operativer Ergebnisse nicht in der Lage ist, seine Kreditkosten zu verdienen. Mit anderen Worten: Die PrimaCom AG befindet sich finanziell in einem Abwärtsstrudel, dem das Unternehmen nur durch eine radikale Neustrukturierung der Schulden entkommen kann. Deshalb werden wir auf der Hauptversammlung an den Realitätssinn unserer Aktionäre appellieren und sie bitten, dem Vertrag mit der BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH zuzustimmen." Damit befindet sich das operative Geschäft in einem sicheren Hafen. Für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner bleibt die PrimaCom ein verlässlicher Partner. Die finanzielle Restrukturierung eröffnet die Möglichkeit, die eingeschlagene Strategie der Kundenorientierung und technischen Führerschaft konsequent fortzuführen bzw. weiterzuentwickeln.
Apollo Management L.P. und die JP Morgan Chase Bank, die beiden Hauptgläubiger der PrimaCom AG, die auch Eigner der BK Breitband Kabelnetz Holding sind, bieten der Gesellschaft insbesondere eine Zahlung von fünf Millionen Euro an. Das entspricht einem Wert von rund 25 Cent pro Aktie, der den Aktionären mit Auflösung der Gesellschaft zufließen soll.
Auch Prof. Dr. Stefan Schwenkedel, Vorstand Finanzen, plädiert vorbehaltlos für die Annahme des Planes, die vom PrimaCom-Management gemeinsam mit den beiden Hauptgläubigern ausgehandelt wurde: "Wir haben uns in den vergangenen 18 Monaten vergeblich darum bemüht, einen Investor zu finden. Die mit Apollo Management L.P. und JP Morgan Chase ausgehandelte Transaktion ist die einzige Möglichkeit, um einen Restwert der Aktie zu realisieren. Eine Alternative sehe ich nicht, auch nicht in den kommenden Monaten. Zum selben Schluss kommen auch mehrere externe Berater, mit denen wir alle denkbaren Alternativszenarien durchgespielt haben. Sollten die Anteilseigener dem Vorschlag nicht zustimmen, ist die Insolvenz eine konkrete und unmittelbare Bedrohung."
Immerhin, so Schwenkedel weiter, erlasse die BK Breitband Kabelnetz Holding GmbH der PrimaCom AG nicht nur deren Finanzschulden gegenüber Konzernfremden, die zum Jahresende 2003 bei cirka 448 Millionen Euro lagen, sondern refinanziere auch die Schulden der Tochtergesellschaften, die sich zum Jahresende 2003 auf cirka 498 Millionen Euro belaufen. Insgesamt ergibt sich somit ein Transaktionsvolumen von fast 1 Milliarde Euro. Dies sei angesichts der derzeitigen Bewertung von Kabelnetzen eine stolze Summe. Betrachte man den Gesamtumfang der Transaktion, werde auch klar, warum sich die Suche nach einem Investor, trotz intensiver Bemühungen, so schwierig und langwierig gestaltete. Das hieße, dass ein externer Investor eine Finanzierungszusage über 946 Mio. Euro zuzüglich weiterer erheblicher Kosten und Ausgaben hätte machen müssen. Unter der Annahme, dass die Verbindlichkeiten zum Nennbetrag abgelöst würden, bedeute eine solche Transaktion einen Kaufpreis für PrimaCom in Höhe des neunfachen EBITDA (Jahresüberschuss vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen). Das liegt über den Bewertungen, zu denen vergleichbare Kabelnetze in der jüngsten Zeit in Deutschland und den Niederlanden gehandelt worden seien.
"Ich hoffe sehr, dass unsere Aktionäre mitziehen und unsere konstruktive Lösung absegnen.", ergänzt Jens Kircher. Die Hauptversammlung wird am 8. Juni 2004 in Mainz stattfinden.
Zur PrimaCom AG:
(www.primacom.de) ist ein bedeutender privater Kabelnetzbetreiber mit über fünf Prozent Marktanteil in Deutschland und den Niederlanden. PrimaCom bietet eine breite Palette an analogen, digitalen und interaktiven Kabeldiensten. In Deutschland ist PrimaCom der Kabelnetzbetreiber mit der größten digitalen Erfahrung. Kunden, die an das aufgerüstete 862 MHz Breitbandkabelnetz angeschlossen sind, haben den Zugang zu mehr als 100 TV- und Radioprogrammen, zu interaktiver Filmbestellung (Video on Demand) und zu Highspeed Internetdiensten. PrimaCom verfügt über rund 2 Mio. anschließbare Haushalte und versorgt 1,3 Mio. Kunden, davon 1,0 Mio. in Deutschland und 300.000 in den Niederlanden. Die Aktien der PrimaCom werden an der Frankfurter Börse (ISIN: DE0006259104 / WKN: 625910, Xetra Symbol: "PRC.ETR") und in den USA im OTC BB Markt (Symbol: "PCAGY") gehandelt.
zu beachten ist : Der Vorstand des bedeutenden Kabelnetzbetreibers bittet alle Aktionäre, ihrer Enteignung zuzustimmen, damit die Herren Vorstände ihrer neuen Tätigkeit bei der Firma BK irgendwas nachgehen können. (siehe Einladung zur HV und Vertrag)
Liebe Herren Vorstände, dann teilt uns bitte mal mit, wieviele Anteile Ihen an der BK... zugeteilt wurden !!!
Eine Zustimmung der Aktionäre kommt überhaupt nicht in Frage, da das Gesamtvolumen von 1 Milliarde mit den 5 Millionen Handgeld an die Aktionäre in krassem Mißverhältnis steht.
Apollo & Co. wissen schon, warum sie so handeln und nicht anders. Die Suggestion des Vorstandes, es ginge nicht besser, würde bedeuten, dass Apollo & Co. bis an die Grenzen des Möglichen gegangen wären, und das ist natürlich nicht der Fall.
Wäre die Abfertigung höher, z.B. 20 Millionen, könnte man darüber reden. Aber auch dann ist es deutlich naheliegender, dass Apollo über einen Kapitalschnitt/Kapitalerhöhung einsteigt. Dann gehören ihnen halt nur 100 % - x, wobei über x genauso wie über die 5 Millionen in bar zu verhandeln wäre.
Leider sieht man grad heute wieder jede Menge Zocker in dem Papier, die überhaupt nicht daran denken dürften, ihre Rechte zu wahren.
Apollo & Co. wissen schon, warum sie so handeln und nicht anders. Die Suggestion des Vorstandes, es ginge nicht besser, würde bedeuten, dass Apollo & Co. bis an die Grenzen des Möglichen gegangen wären, und das ist natürlich nicht der Fall.
Wäre die Abfertigung höher, z.B. 20 Millionen, könnte man darüber reden. Aber auch dann ist es deutlich naheliegender, dass Apollo über einen Kapitalschnitt/Kapitalerhöhung einsteigt. Dann gehören ihnen halt nur 100 % - x, wobei über x genauso wie über die 5 Millionen in bar zu verhandeln wäre.
Leider sieht man grad heute wieder jede Menge Zocker in dem Papier, die überhaupt nicht daran denken dürften, ihre Rechte zu wahren.
Wie dumm seid ihr eigentlich Vorstände der Primacom AG
Ist mir doch scheiss egal ob Ihr eure Vorstandsjob + Aktienoptionen+ Dienstwagen behalten dürft oder nicht.
Das Beste ist wenn Primacom Insolvenz anmeldet. Damit wäre endlich der Vorstand entmachtet.
Ich habe mein Aktienanteil auf 15000 Stück gesteigert.
Eyyy das sind doch nur lächerliche 4000 Euro.
Scheiss darauf"!!!!! Ich stimme mit NEIN; NEIN und NEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ist mir doch scheiss egal ob Ihr eure Vorstandsjob + Aktienoptionen+ Dienstwagen behalten dürft oder nicht.
Das Beste ist wenn Primacom Insolvenz anmeldet. Damit wäre endlich der Vorstand entmachtet.
Ich habe mein Aktienanteil auf 15000 Stück gesteigert.
Eyyy das sind doch nur lächerliche 4000 Euro.
Scheiss darauf"!!!!! Ich stimme mit NEIN; NEIN und NEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Primacom: Kein harter Sanierungskurs
Verträge sollen nach Übernahme bestehen bleiben/Künftige Eigentümer bieten 25 Cent pro Aktie
Vom 04.05.2004
Von
Ralf Heidenreich
MAINZ Die hoch verschuldete Mainzer Primacom AG wird zwar von der BK Breitband Kabelnetz Holding geschluckt, ein knallharter Sanierungskurs mit massivem Personalabbau steht ihr aber nicht bevor. Ein Sprecher des Unternehmens wies entsprechende Befürchtungen zurück. Die künftigen Eigentümer - BK Breitband ist eine Tochter der US-Investmentgesellschaft Apollo und der JP Morgan Chase Bank - "haben nicht die Absicht, ins operative Geschäft einzugreifen", sagte ein Primacom-Sprecher.
Die Investoren seien darauf bedacht, dass das Unternehmen den eingeschlagenen Kurs in Ruhe weiterverfolgen könne. Operativ befinde sich der Kabelnetzbetreiber auf dem richtigen Weg. Primacom zählt 838 Mitarbeiter, davon 130 in Rheinland-Pfalz, wovon wiederum der größte Teil in Mainz seinen Arbeitsplatz hat.
In einer Mitteilung warb der Primacom-Vorstand gestern für die Übernahme, über die die Aktionäre auf der Hauptversammlung im Juni entscheiden. "Das Management weiß, dass das ein radikaler Schnitt ist. Die Primacom AG befindet sich jedoch in einem Abwärtsstrudel, dem das Unternehmen nur durch eine radikale Neustrukturierung der Schulden entkommen kann. Deshalb werden wir an den Realitätssinn unserer Aktionäre appellieren", so Vorstand Jens Kircher.
Den Plänen zufolge gehen mit der Transaktion die kompletten Vermögenswerte inklusive des Namens Primacom auf die neuen Eigentümer über, die Primacom AG wird nach einer Übergangszeit aufgelöst. Im Gegenzug übernimmt BK Breitband die gesamte Schuldenlast von 946 Millionen Euro. Damit soll das Überleben der über 40 Einzelgesellschaften, die in der Primacom GmbH zusammengefasst sind, sichergestellt werden. Für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner ändere sich nichts, sagte der Sprecher. Die Verträge würden so weitergeführt, wie sie derzeit bestehen. Lediglich die Holding Primacom AG werde aufgelöst. Die Primacom GmbH bleibe als Ansprechpartner bestehen.
Fünf Millionen Euro wollen die neuen Eigentümer für die Übernahme zahlen. Das entspricht rund 25 Cent pro Aktie, die den Aktionären mit Auflösung der Gesellschaft zufließen sollen. Primacom war 1999 mit 29 Euro pro Papier an der Börse gestartet; der Kurs kletterte zeitweise bis auf etwa 100 Euro. Aktionärsschützer wollten das Angebot noch nicht bewerten. "Wir werden genau prüfen, ob der Wert realistisch ist", sagte Andreas Lange von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Wenn ein begründeter Verdacht bestehe, dass zu wenig geboten werde, erwäge man gerichtliche Schritte. Der Börsenkurs kletterte gestern um mehr als 20 Prozent auf deutlich über 30 Cent. 2003 kletterte das operative Ergebnis deutlich auf 107 Millionen Euro. Das reicht nicht, um die Zinsen für Schulden zu tilgen. Diese häuften sich während der New-Economy-Hausse an, als vom früheren Management immer neue Kredite aufgenommen wurden, um eine exzessive Expansion zu betreiben.
Verträge sollen nach Übernahme bestehen bleiben/Künftige Eigentümer bieten 25 Cent pro Aktie
Vom 04.05.2004
Von
Ralf Heidenreich
MAINZ Die hoch verschuldete Mainzer Primacom AG wird zwar von der BK Breitband Kabelnetz Holding geschluckt, ein knallharter Sanierungskurs mit massivem Personalabbau steht ihr aber nicht bevor. Ein Sprecher des Unternehmens wies entsprechende Befürchtungen zurück. Die künftigen Eigentümer - BK Breitband ist eine Tochter der US-Investmentgesellschaft Apollo und der JP Morgan Chase Bank - "haben nicht die Absicht, ins operative Geschäft einzugreifen", sagte ein Primacom-Sprecher.
Die Investoren seien darauf bedacht, dass das Unternehmen den eingeschlagenen Kurs in Ruhe weiterverfolgen könne. Operativ befinde sich der Kabelnetzbetreiber auf dem richtigen Weg. Primacom zählt 838 Mitarbeiter, davon 130 in Rheinland-Pfalz, wovon wiederum der größte Teil in Mainz seinen Arbeitsplatz hat.
In einer Mitteilung warb der Primacom-Vorstand gestern für die Übernahme, über die die Aktionäre auf der Hauptversammlung im Juni entscheiden. "Das Management weiß, dass das ein radikaler Schnitt ist. Die Primacom AG befindet sich jedoch in einem Abwärtsstrudel, dem das Unternehmen nur durch eine radikale Neustrukturierung der Schulden entkommen kann. Deshalb werden wir an den Realitätssinn unserer Aktionäre appellieren", so Vorstand Jens Kircher.
Den Plänen zufolge gehen mit der Transaktion die kompletten Vermögenswerte inklusive des Namens Primacom auf die neuen Eigentümer über, die Primacom AG wird nach einer Übergangszeit aufgelöst. Im Gegenzug übernimmt BK Breitband die gesamte Schuldenlast von 946 Millionen Euro. Damit soll das Überleben der über 40 Einzelgesellschaften, die in der Primacom GmbH zusammengefasst sind, sichergestellt werden. Für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner ändere sich nichts, sagte der Sprecher. Die Verträge würden so weitergeführt, wie sie derzeit bestehen. Lediglich die Holding Primacom AG werde aufgelöst. Die Primacom GmbH bleibe als Ansprechpartner bestehen.
Fünf Millionen Euro wollen die neuen Eigentümer für die Übernahme zahlen. Das entspricht rund 25 Cent pro Aktie, die den Aktionären mit Auflösung der Gesellschaft zufließen sollen. Primacom war 1999 mit 29 Euro pro Papier an der Börse gestartet; der Kurs kletterte zeitweise bis auf etwa 100 Euro. Aktionärsschützer wollten das Angebot noch nicht bewerten. "Wir werden genau prüfen, ob der Wert realistisch ist", sagte Andreas Lange von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Wenn ein begründeter Verdacht bestehe, dass zu wenig geboten werde, erwäge man gerichtliche Schritte. Der Börsenkurs kletterte gestern um mehr als 20 Prozent auf deutlich über 30 Cent. 2003 kletterte das operative Ergebnis deutlich auf 107 Millionen Euro. Das reicht nicht, um die Zinsen für Schulden zu tilgen. Diese häuften sich während der New-Economy-Hausse an, als vom früheren Management immer neue Kredite aufgenommen wurden, um eine exzessive Expansion zu betreiben.
Alles Betrug,5 Millionen ist ein Lacher,die Leute müssen in den Knast,haben 29€ pro Aktie kassiert und wie die Haffa Brüder auf unsere kosten in St. Tropez gelebt und die Weiber aufgerissen,ab nach Sibirien.
Wenn man davon ausgeht, das Apollo in den letzten Tagen auf der Käuferseite war, kann man davon ausgehen, das dieses Angebot, welches ja doch sehr zur Verunsicherung beigetragen hat, aber keine Chance auf der HV hat, zumindest dafür gesorgt hat, das Apollo sich günstig eindecken konnte.
Ich gehe fest davon aus, das das Angebot nochmal erhöht wird. Mein Tip sind 20 Mio. für die Aktionäre.
Ich gehe fest davon aus, das das Angebot nochmal erhöht wird. Mein Tip sind 20 Mio. für die Aktionäre.
Wenn Sie bloß 10 Millionen = 50 Cent/ Aktie bieten, dann bekommen sie fast sicher die Zustimmung. Schon mal nachgeschaut, wieviel Stücke unter 50 Cent gehandelt worden sind??? Diejenigen, die da gekauft haben, sind dann alle im Plus und gehen gerne auf das Angebot ein.
KURS BEI sagenhaften 0,34 !!!!
anscheinend wurde erst der kurs bis in den tiefsten keller getrieben und alle einigermaßen billig auszulösenden SL gekillt um jetzt den nächsten schwung mit erklecklichen stückzahlen E I N Z U F A H R E N
ich habe mir mal die mühe gemacht und nachgerechnet; steckt apollo und consorten hinter den wesentlichen kursbewegungen unter berücksichtigung der meldepflichen nach erreichen relevanter stückzahlschwellen, so hat der ganze raid weniger als 90.000 EURO gekostet bei einem "steuerbaren" aktionärsanteil von knapp 20
und anlegervermögen von 18 MIO EURO vernichtet (ohne den ausgewiesenen apooolooooooooonischen !!!! anteil %
manipulatorisches verhalten bester schule.
zockt die dummen und ängstlichen ab
setzt geld ein und verliert planmäßig
lacht euch ins fäustchen wenn alle SL (-,22) !!!! nach unten gekillt sind
räumt dann das potenzial der zocker bei + 50 % ( -,33 )!!!!! ab
und habt folglich euren JOB gut gemacht
APOLLO und CO. schluckt PRIMA
Jeder ist doch selber schuld, wenn er bei 0,22€ noch verkauft. Bei diesem Kurs gab es doch fast kein Risiko mehr.
Desweiteren, 0,25€ gehen meiner Meinung nach nie durch.
the champion
Desweiteren, 0,25€ gehen meiner Meinung nach nie durch.
the champion
habe gestern für 0,34 """GEKAUFT "" auch verkehrt?????
Bin mal gespannt wie es weitergeht
Glaube nicht an eine aufstockung des angebotes .... dann bleibt wohl nur die insolvenz wenn die aktionäre ablehnen
Glaube nicht an eine aufstockung des angebotes .... dann bleibt wohl nur die insolvenz wenn die aktionäre ablehnen
ZF
du hättest welche zu 0,26 nehmen sollen
jetz isses zu spät
du hättest welche zu 0,26 nehmen sollen
jetz isses zu spät
@Zenman
Mach dir mal keine sorgen um mich
Mach dir mal keine sorgen um mich
apollo will den laden haben
da isses normales geschäftsgebaren erst mal fast nix
anzubieten (0,25 cent)
die aktionäre wern auf der HV 2 € verlangen
einigung auf 1 €
SO laufen geschäfte
inso kann apollo nich brauchen
ein paar mio € mehr bei 1 mrd € kaufpreis
bedeutet erhöhung im promille-bereich
da isses normales geschäftsgebaren erst mal fast nix
anzubieten (0,25 cent)
die aktionäre wern auf der HV 2 € verlangen
einigung auf 1 €
SO laufen geschäfte
inso kann apollo nich brauchen
ein paar mio € mehr bei 1 mrd € kaufpreis
bedeutet erhöhung im promille-bereich
@zenman
Klar können es die aktionäre verlangen...nur das wird keiner bezahlen .... wirst schon sehen wie apollo die inso brauchen kann
Klar können es die aktionäre verlangen...nur das wird keiner bezahlen .... wirst schon sehen wie apollo die inso brauchen kann
wenn se inso wollten
warum wollen se dann kaufen ?
warum wollen se dann kaufen ?
@zenman
5M € halte ich nicht für ein kaufangebot...eher für eine frechheit...die können sich so ein angebot leisten ... und keiner ist bereit mehr zu bezahlen....oder stehen die interessenten schon schlange ....auf jeden fall wird die HV spannend!
5M € halte ich nicht für ein kaufangebot...eher für eine frechheit...die können sich so ein angebot leisten ... und keiner ist bereit mehr zu bezahlen....oder stehen die interessenten schon schlange ....auf jeden fall wird die HV spannend!
Primacom wird unter Wert verkauft. Da macht Apollo ein Schnäppchen. Es kommt bei dem Deal nicht auf 10 Mio. an. Eine Insolvenz könnte für Apollo einige Nachteile bringen. Ichgehe fest von einem verbessertem Angebot aus.
Welche nachteile @xxt
wenn ich apoolo wär
würd ich mir die mehrheit über die börse kaufen
da geht der kurs zwar im hoch bis vielleicht 1,50 €
dafür krieg ich auf der HV dann den rest aber für 0,25 €
und das wär ne sichere sache
würd ich mir die mehrheit über die börse kaufen
da geht der kurs zwar im hoch bis vielleicht 1,50 €
dafür krieg ich auf der HV dann den rest aber für 0,25 €
und das wär ne sichere sache
Steuerliche Nachteile (Verlustvortrag geht verloren)
Die Unternehmensteile könnten einzeln vom Insolvenzverwalter verkauft werden und es könnten hier mehrere Intressenten auf dem Plan stehen.
Der jetzige Deal ist so gut für Apollo, dass die Aufstocken werden.
Die Unternehmensteile könnten einzeln vom Insolvenzverwalter verkauft werden und es könnten hier mehrere Intressenten auf dem Plan stehen.
Der jetzige Deal ist so gut für Apollo, dass die Aufstocken werden.
verlustvorträge gehn verloren ?
das sin mehrere 100 mio steuerfreier gewinn und die hälfte davon dann steuerersparnis
das sin mehrere 100 mio steuerfreier gewinn und die hälfte davon dann steuerersparnis
Heute kommen die 0,42. Freitag 0,50.
Schätze mal heute abend schliessen wir wieder unter 0,30€
Fragen zur Enteignung der Aktionäre bei Primacom, evtl. Thema für Börsenaufsicht und Staatsanwalt:
1. Warum sind Dr. Schwarz-Schilling und Dr. von Dohnanyi als Aufsichtsratvorsitzender und Stellvertreter zurückgetreten?
2. Warum sind die Herren, ungewöhnlicherweise, trotz Rücktritt immer noch im Aufsichtsrat?
3. Könnte es sein, dass es noch Interessen zu vertreten gibt? Firmenprofil:
Dr. Schwarz-Schilling & Partners is a Management Consultancy firm for companies active in the German telecom, media and technology markets
We provide management support in:
- Corporate Finance and Mergers & Acquisitions
- Strategy and Business Development
It was founded in 1993 by Dr. Christian Schwarz-Schilling, who was the German Minister for Post and Telecommunications and a Member of the German Parliament
We have an extensive network of relationships in the economic and political sectors through Dr. Schwarz-Schilling & Partner`s name recognition and reputation
With our international Partners in London, Paris, Madrid and Bangkok we work on multinational crossborder opportunities an deals.
4. Sind Prof. Dr. Schwenkedel, Vorstand der Primacom und Dr. Schwarz-Schilling ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender, jetzt Aufsichtsrat der Primacom Geschäftspartner in 2Venture AG? Wurde die Aufsichtspflicht des Aufsichtsratvorsitzenden dadurch beeinträchtigt, mit Dr. Schwenkedel Geschäftspartner in einer gemeinsamen Firma zu sein, die angeblich nichts mit Primacom zu tun hat?
5. Wurden die Verträge der Vorstände in den letzten 12 Monaten, während über die Insolvenz der Primacom diskutiert wurde, zu deren Vorteil oder zum Nachteil der Primacom verändert?
6. Haben die Vorstände bzw. manche Aufsichtsräte bei der geplanten Übernahme durch Apollo persönliche und finanzielle Vorteile, zum Nachteil der Aktionäre?
7. Vertreten die Aufsichtsratmitglieder der UPC bei Primacom, Mr. Mike Moriarty und Mr. Shane O’Neill die Interessen aller Aktionäre wie gesetzlich vorgeschrieben, oder nur die Interessen der UPC?
8. Warum kooperiert UPC mit Vorstand und Apollo zum Schaden der Aktionäre? Gibt es Nebenabsprachen zwischen Vorstand, Apollo und UPC, die eventuell mit der Übernahme von Multikabel durch UPC zu tun haben?
9. Wurde nach anderen, günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Geldgebern gesucht?
10. Sind die Beratungs, Wirtschaftsprüfer- und Anwaltskosten (Morgan Stanley etc.) der sogenannten Umstrukturierung bei Primacom durch Vorstand und Apollo erheblich höher als das Angebot an die Aktionäre? Zahlt Apollo oder Primacom die Kosten der Übernahme?
11. Wurden die bestehenden Kreditverträge (J.P. Morgan etc.) jemals durch kompetente, unabhängige Fachanwälte geprüft bzw. begutachtet?
12. Sollte man Vorstände, die gegen ihre Arbeitgeber und Eigentümer (Aktionäre) agieren fristlos entlassen und juristische Konsequenzen erwägen?
13. Stimmt es, dass der neue Aufsichtsratvorsitzende Heinz Eble gegen Vorstand Dr. Kircher wegen evtl. strafrechtlich relevanten Unkorrektheiten zum Schaden der Primacom ermittelt?
14. Falls ja, wusste sein Kollege Prof. Dr. Schwenkedel davon oder war er etwa beteiligt?
15. Wurde Strafanzeige erstattet?
16. Hat Apollo die Kursentwicklung bei Primacom durch Insiderwissen mit Hilfe des Vorstandes manipuliert?
17. Hat Apollo durch Indiskretionen den Kurs negativ beeinflusst, um dann Aktien zu kaufen und die Mehrheit für die Hauptversammlung zu erreichen?
Fragen, Fragen und Fragen!
1. Warum sind Dr. Schwarz-Schilling und Dr. von Dohnanyi als Aufsichtsratvorsitzender und Stellvertreter zurückgetreten?
2. Warum sind die Herren, ungewöhnlicherweise, trotz Rücktritt immer noch im Aufsichtsrat?
3. Könnte es sein, dass es noch Interessen zu vertreten gibt? Firmenprofil:
Dr. Schwarz-Schilling & Partners is a Management Consultancy firm for companies active in the German telecom, media and technology markets
We provide management support in:
- Corporate Finance and Mergers & Acquisitions
- Strategy and Business Development
It was founded in 1993 by Dr. Christian Schwarz-Schilling, who was the German Minister for Post and Telecommunications and a Member of the German Parliament
We have an extensive network of relationships in the economic and political sectors through Dr. Schwarz-Schilling & Partner`s name recognition and reputation
With our international Partners in London, Paris, Madrid and Bangkok we work on multinational crossborder opportunities an deals.
4. Sind Prof. Dr. Schwenkedel, Vorstand der Primacom und Dr. Schwarz-Schilling ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender, jetzt Aufsichtsrat der Primacom Geschäftspartner in 2Venture AG? Wurde die Aufsichtspflicht des Aufsichtsratvorsitzenden dadurch beeinträchtigt, mit Dr. Schwenkedel Geschäftspartner in einer gemeinsamen Firma zu sein, die angeblich nichts mit Primacom zu tun hat?
5. Wurden die Verträge der Vorstände in den letzten 12 Monaten, während über die Insolvenz der Primacom diskutiert wurde, zu deren Vorteil oder zum Nachteil der Primacom verändert?
6. Haben die Vorstände bzw. manche Aufsichtsräte bei der geplanten Übernahme durch Apollo persönliche und finanzielle Vorteile, zum Nachteil der Aktionäre?
7. Vertreten die Aufsichtsratmitglieder der UPC bei Primacom, Mr. Mike Moriarty und Mr. Shane O’Neill die Interessen aller Aktionäre wie gesetzlich vorgeschrieben, oder nur die Interessen der UPC?
8. Warum kooperiert UPC mit Vorstand und Apollo zum Schaden der Aktionäre? Gibt es Nebenabsprachen zwischen Vorstand, Apollo und UPC, die eventuell mit der Übernahme von Multikabel durch UPC zu tun haben?
9. Wurde nach anderen, günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Geldgebern gesucht?
10. Sind die Beratungs, Wirtschaftsprüfer- und Anwaltskosten (Morgan Stanley etc.) der sogenannten Umstrukturierung bei Primacom durch Vorstand und Apollo erheblich höher als das Angebot an die Aktionäre? Zahlt Apollo oder Primacom die Kosten der Übernahme?
11. Wurden die bestehenden Kreditverträge (J.P. Morgan etc.) jemals durch kompetente, unabhängige Fachanwälte geprüft bzw. begutachtet?
12. Sollte man Vorstände, die gegen ihre Arbeitgeber und Eigentümer (Aktionäre) agieren fristlos entlassen und juristische Konsequenzen erwägen?
13. Stimmt es, dass der neue Aufsichtsratvorsitzende Heinz Eble gegen Vorstand Dr. Kircher wegen evtl. strafrechtlich relevanten Unkorrektheiten zum Schaden der Primacom ermittelt?
14. Falls ja, wusste sein Kollege Prof. Dr. Schwenkedel davon oder war er etwa beteiligt?
15. Wurde Strafanzeige erstattet?
16. Hat Apollo die Kursentwicklung bei Primacom durch Insiderwissen mit Hilfe des Vorstandes manipuliert?
17. Hat Apollo durch Indiskretionen den Kurs negativ beeinflusst, um dann Aktien zu kaufen und die Mehrheit für die Hauptversammlung zu erreichen?
Fragen, Fragen und Fragen!
@ Zockerfreak
"... und keiner ist bereit mehr zu bezahlen....oder stehen die interessenten schon schlange"
TraderA hat etwas von einem zweiten Bieter gehört oder gelesen! ;-)
"... und keiner ist bereit mehr zu bezahlen....oder stehen die interessenten schon schlange"
TraderA hat etwas von einem zweiten Bieter gehört oder gelesen! ;-)
@lukim
Na ja ... gerüchte gibts viele ... könnte auch ein grund für den kursanstieg der letzten tage erklären....bleibt aber wohl nur eine spekulation!
Na ja ... gerüchte gibts viele ... könnte auch ein grund für den kursanstieg der letzten tage erklären....bleibt aber wohl nur eine spekulation!
Wie hieß der Vorgänger von PimaCom ?
Habe in Google eingetippt und nichts gefunden ?
Ist bestimmt interessant, zu erfahren was die Vorgänger gemacht haben.
Habe in Google eingetippt und nichts gefunden ?
Ist bestimmt interessant, zu erfahren was die Vorgänger gemacht haben.
primaabzocker
Registriert seit: 05.05.2004
User ist momentan: Online seit 05.05.2004 12:16:17
Username: primacomreality
Registriert seit: 05.05.2004
User ist momentan: Offline
Letztes Login: 05.05.2004 10:40:53
was bist denn du/ihr fürn willi/s ?
ihr seid keine persönlichkeiten
ihr seid stinkende geistesfürze im internet
Registriert seit: 05.05.2004
User ist momentan: Online seit 05.05.2004 12:16:17
Username: primacomreality
Registriert seit: 05.05.2004
User ist momentan: Offline
Letztes Login: 05.05.2004 10:40:53
was bist denn du/ihr fürn willi/s ?
ihr seid keine persönlichkeiten
ihr seid stinkende geistesfürze im internet
ihr seid stinkende geistesfürze im internet
Zenmann mach kein Scheiß und beantworte meine Frage wenn Du kannst!
vorgänger ?
also vergangenheit
vielleicht primacam ?
also vergangenheit
vielleicht primacam ?
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