Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen
eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
neuester Beitrag 09.06.24 15:45:02 von
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Ich denke die FDP hat beim Binding-Gesetz aufgrund der Blockadehaltung der SPD, den Geist aufgegeben und setzt auf eine Abschaffung des Gesetzes durch die Gerichte. Es scheint verlorene Lebenszeit zu sein, sich immer wieder politisch bei diesem Thema mit der SPD auseinanderzusetzen. Im Gegenzug versucht die FDP noch irgendwie in der laufenden Legislaturperiode, ein paar Verbesserungen für deutsche Anleger hinzubekommen, Steuererhöhungen zu verhindern und Freibeträge zu erhöhen. Vielleicht mischt bald die CDU wieder in der Regierung mit, dann kann man die als deutscher Anleger mit der Gesetzesabschaffung weiter beackern.
Es gab 2 gute Ausgänge beim BFH.
1. Sehr schnelle Ablehnung der Revision, damit es schnell weitergeht - das wurde nix
2. Gelegenheit für die Richtervorlage nutzen
Wenn 2. auch nicht kommt und der BFH ein Jahr für die Revision verschwendet, ist das übel.
Ein Skandal wäre es aber, wenn der BFH fürs FA und gegen das FG entscheidet.
1. Sehr schnelle Ablehnung der Revision, damit es schnell weitergeht - das wurde nix
2. Gelegenheit für die Richtervorlage nutzen
Wenn 2. auch nicht kommt und der BFH ein Jahr für die Revision verschwendet, ist das übel.
Ein Skandal wäre es aber, wenn der BFH fürs FA und gegen das FG entscheidet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.914.319 von JohnGalt123 am 08.06.24 16:53:14Wir reden aneinander vorbei. Art 100 Abs. 1 GG gibt jedem Richter das Recht und die Pflicht,
ein Gesetz vom BVerfG auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Da steht nichts von Hauptverfahren, AdV o.ä.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_100.html
Art 100
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt,
für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung
eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch
Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
Für die Entscheidung ist es relevant, ob Binding verfassungswidrig ist, auch wenn schon Zweifel reichen würden.
Frau Jachmann-Michel wird nicht verboten, schon jetzt das BVerfG anzurufen. Das BVerfG könnte die Nicht-Annahme beschließen,
weil der BFH auch so die Revision ablehnen könnte. Aber dann kopiert sich halt ein FG die BFH-Vorlage und schickts selber hin.
Natürlich wäre das unüblich. Üblich ist, dass der BFH sich die Mühe nicht macht - löst sich ja vielleicht alles noch in Wohlgefallen auf.
Aber hier haben wir halt den größten Verfassungsbruch im Steuerrecht seit 1949.
ein Gesetz vom BVerfG auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Da steht nichts von Hauptverfahren, AdV o.ä.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_100.html
Art 100
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt,
für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung
eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch
Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
Für die Entscheidung ist es relevant, ob Binding verfassungswidrig ist, auch wenn schon Zweifel reichen würden.
Frau Jachmann-Michel wird nicht verboten, schon jetzt das BVerfG anzurufen. Das BVerfG könnte die Nicht-Annahme beschließen,
weil der BFH auch so die Revision ablehnen könnte. Aber dann kopiert sich halt ein FG die BFH-Vorlage und schickts selber hin.
Natürlich wäre das unüblich. Üblich ist, dass der BFH sich die Mühe nicht macht - löst sich ja vielleicht alles noch in Wohlgefallen auf.
Aber hier haben wir halt den größten Verfassungsbruch im Steuerrecht seit 1949.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.913.563 von startvestor am 08.06.24 11:31:01
Wie gesagt geht es in dem AdV-Rechtszug nicht. Gerichte können nur über das beantragte entscheiden.
Bei AdV ist das ob man vorläufig zahlen muss. Über AdV kann auch das BVerfG entscheiden wenn nötig, normalerweise klärt das spätestens der BFH. Gekippt ist dadurch aber nichts, es können sich dann nur mehr Leute auf AdV berufen, je nach Urteil nur bei persönlichen Voraussetzungen (drohende Insolvenz etc.). Müsste dann alles individuell nachgewiesen werden, wobei die Begründungshürden vor Gericht sehr hoch sind. Was jemand normales als drohende Insolvenz betrachtet gilt nicht, es muss richterkonform sein.
Gekippt werden kann Binding nur im Hauptsacheverfahren vom BVerfG.
Zitat von startvestor: Es braucht eine Vorlage zum BVerfG, egal ob von FG oder BFH oder aus welchem Anlaß.
Ich denke, Frau Jachmann-Michel könnte die Motivation haben, auch aus einer AdV-Revision heraus das Ding zu schreiben. Aber bisher habe ich die Motivation der Richter kolossal überschätzt.
Wir müssen zum BVerfG, egal wie.
Wie gesagt geht es in dem AdV-Rechtszug nicht. Gerichte können nur über das beantragte entscheiden.
Bei AdV ist das ob man vorläufig zahlen muss. Über AdV kann auch das BVerfG entscheiden wenn nötig, normalerweise klärt das spätestens der BFH. Gekippt ist dadurch aber nichts, es können sich dann nur mehr Leute auf AdV berufen, je nach Urteil nur bei persönlichen Voraussetzungen (drohende Insolvenz etc.). Müsste dann alles individuell nachgewiesen werden, wobei die Begründungshürden vor Gericht sehr hoch sind. Was jemand normales als drohende Insolvenz betrachtet gilt nicht, es muss richterkonform sein.
Gekippt werden kann Binding nur im Hauptsacheverfahren vom BVerfG.
Ich habe mal Gutting, Güntzler und Toncar auf FB befragt. Mal schauen, ob wenigstens einer antwortet.
Andererseits könnte es auch wieder Kalkül der FG sein, die denken, Frau Jachmann-Michel wird's schon machen, die kann es am besten.
Ich meine nicht Ablehnung, sondern Nicht-Annahme. Aber das BVerfG muss bedenken, dass dann eines der FG die Vorlage des BFH kopieren und selber einreichen kann.
Wäre dann irgendwie lächerlich.
Wäre dann irgendwie lächerlich.
Aber es gibt das Risiko, dass das BVerfG die Richtervorlage ablehnt, weil der BFH die Revision auch einfach so ablehnen kann, es reichen ja verfassungsrechtliche Zweifel:
https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449…
Das wäre spitzfindig, aber denkbar. Ich glaube nicht, dass es jemals eine Richtervorlage in einer AdV-Revision gab.
Hier bei Binding, dem vielleicht größten Verfassungsbruch seit 1949 - zumindest im Steuerrecht - wäre es angezeigt.
Aber wie wahrscheinlich ist es, dass Jachmann-Michel es macht? Wie motiviert ist sie?
https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449…
Das wäre spitzfindig, aber denkbar. Ich glaube nicht, dass es jemals eine Richtervorlage in einer AdV-Revision gab.
Hier bei Binding, dem vielleicht größten Verfassungsbruch seit 1949 - zumindest im Steuerrecht - wäre es angezeigt.
Aber wie wahrscheinlich ist es, dass Jachmann-Michel es macht? Wie motiviert ist sie?
Ich denke, eine Einschränkung, wann ein Gericht eine Richtervorlage erstellen darf, gibts nicht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtig…
Das Problem ist eher, Frau Jachmann-Michel müsste es nicht. Das FG RLP musste es auch nicht, ist ja nur "Vorprüfung" da AdV.
Insofern wäre mir lieber, sie lässt sich mehr Zeit und macht die Vorlage, als dass sie einfach nur das FG bestätigt.
Irgendwer wird irgendwann due Vorlage zu machen haben.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtig…
Das Problem ist eher, Frau Jachmann-Michel müsste es nicht. Das FG RLP musste es auch nicht, ist ja nur "Vorprüfung" da AdV.
Insofern wäre mir lieber, sie lässt sich mehr Zeit und macht die Vorlage, als dass sie einfach nur das FG bestätigt.
Irgendwer wird irgendwann due Vorlage zu machen haben.