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    FinTech-Börsengang: Ferratum startet im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse - Aktie über (Seite 5) | Diskussion im Forum

    eröffnet am 20.02.15 08:57:08 von
    neuester Beitrag 28.05.24 14:12:41 von
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      schrieb am 20.04.24 17:22:56
      Beitrag Nr. 885 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.654.179 von lazy_invest am 20.04.24 16:45:44
      Zitat von lazy_invest: Nein, meines Wissens werden 15% von D einbehalten. Art. 10 Abs. 2 Buchstabe c DBA D-CH

      Was den Handel angeht, hast du wohl Recht. Zum Glück gibt es ein paar Alternativen. Aber ja, wird Zeit, dass sich EU und die Schweiz da mal einigen


      Diese 15% sind aber -soweit mir bekannt- in der Schweiz wie die 35% Schweizer Verrechnungssteuer anrechenbar.
      Multitude | 5,180 €
      5 Antworten
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      schrieb am 20.04.24 17:12:16
      Beitrag Nr. 884 ()
      Wie sind eure Einschätzungen zur kommenden Dividende ab Auszahlung 2025? Stark steigend oder nicht der Rede wert?

      Soweit ich es würdige......wird es auch 2025 nicht der HIT...da haben wir in Deutschland einige bessere Dividendenplayer
      Multitude | 5,180 €
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      schrieb am 20.04.24 17:10:55
      Beitrag Nr. 883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.777 von K1K1 am 20.04.24 14:09:23Doch, sie erheben. Und auch da greifen je nach Ansässigkeit weltweit und Rechtsform komplizierte Regeln nach den jeweiligen DBA/Abkommen.....

      Letztlich ist es aber so, dass die Finanzverwaltung der Schweiz bestens funktioniert.....anders als andere Länder...dort sind jahrelange Liegezeiten der Anträge die Regel....und zu oft kommt nie eine Erstattung.

      Werden also kommende Dividenden der Multitude künftig mit 35% Abzug schweizer Quellensteuer laufen? Davon nur 15% gleich in Deutschland anrechenbar auf Abmelkungssteuer........restliche 20% dann über Antrag an Staat Schweiz holbar.......
      Multitude | 5,180 €
      1 Antwort
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      schrieb am 20.04.24 16:45:44
      Beitrag Nr. 882 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.951 von K1K1 am 20.04.24 15:20:28Nein, meines Wissens werden 15% von D einbehalten. Art. 10 Abs. 2 Buchstabe c DBA D-CH

      Was den Handel angeht, hast du wohl Recht. Zum Glück gibt es ein paar Alternativen. Aber ja, wird Zeit, dass sich EU und die Schweiz da mal einigen
      Multitude | 5,180 €
      6 Antworten
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      schrieb am 20.04.24 15:20:28
      Beitrag Nr. 881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.864 von lazy_invest am 20.04.24 14:49:12
      Zitat von lazy_invest: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitaler…

      https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/…

      Erstattung teilweise möglich. Bearbeitungszeit mindestens 6 Monate (!).

      Berücksichtigen musst du zusätzlich, dass in der Schweiz ansässige Steuersubjekte die 35% Quellensteuer vollständig zurück erhalten und mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern müssen. Das macht bei gewissen Grössenordnungen der Dividende natürlich einen entsprechenden Unterschied zu den steuerlichen Verhältnissen in anderen Ländern. Macht somit im Sinne des Grossteils des Aktienkapitals (der Dividendenempfänger) absolut Sinn, das Schweizer Steuermodell zu nutzen.


      Hast Du Deine Quellen mal durchgelesen? Gemäß den Informationen in den beiden Links (Hervorhebung durch mich)

      "Im Ausland ansässige Empfänger können im schriftlichen Antragsverfahren durch Freistellung vom Steuerabzug oder Erstattung bereits einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer entlastet werden."

      wird in Deutschland nach dem Freistellungsantrag eben keine Quellensteuer (Kapitalertragssteuer) einbehalten.


      Und das Besteuerungsrecht für in Deutschland bezogene Dividenden liegt gem. DBA bei der Schweiz - insofern gibt es hier für in der Schweiz veranlagte auch keinen Unterschied und Dein vermeintliches Argument zieht nicht.

      Die Schweiz ist für Aktionäre in dieser Hinsicht einfach ein ungünstiger Ort.

      Hinzu kommt nebenbei, dass der Handel an den meisten Europäischen Börsen nicht mehr möglich ist.
      Multitude | 5,180 €
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      schrieb am 20.04.24 14:49:12
      Beitrag Nr. 880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.777 von K1K1 am 20.04.24 14:09:23https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitaler…

      https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/…

      Erstattung teilweise möglich. Bearbeitungszeit mindestens 6 Monate (!).

      Berücksichtigen musst du zusätzlich, dass in der Schweiz ansässige Steuersubjekte die 35% Quellensteuer vollständig zurück erhalten und mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern müssen. Das macht bei gewissen Grössenordnungen der Dividende natürlich einen entsprechenden Unterschied zu den steuerlichen Verhältnissen in anderen Ländern. Macht somit im Sinne des Grossteils des Aktienkapitals (der Dividendenempfänger) absolut Sinn, das Schweizer Steuermodell zu nutzen.
      Multitude | 5,180 €
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      schrieb am 20.04.24 14:09:23
      Beitrag Nr. 879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.653.465 von lazy_invest am 20.04.24 12:36:02
      Zitat von lazy_invest: Da offenbar der Grossteil der Aktien in der Schweiz gehalten werden, macht der Standort Schweiz für diesen Grossteil schlicht Sinn.


      Ich lasse mich gerne berichtigen, aber bei Steuerausländern erhebt Deutschland -im Gegensatz zur Schweiz, die Quellensteuern von 35% vorabkassiert- keine Quellensteuern!?
      Multitude | 5,180 €
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      schrieb am 20.04.24 12:36:02
      Beitrag Nr. 878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.652.247 von Kampfkater1969 am 20.04.24 06:47:33Da offenbar der Grossteil der Aktien in der Schweiz gehalten werden, macht der Standort Schweiz für diesen Grossteil schlicht Sinn.
      Multitude | 5,180 €
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      schrieb am 20.04.24 06:47:33
      Beitrag Nr. 877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.650.447 von K1K1 am 19.04.24 17:43:14Stimmt.....deshalb sollte man bei der Bewertung kommender Dividendenchancen bei dieser Aktie den Quellensteuerverlust oder den Arbeitsaufwand würdigen......

      Dabei wäre es so einfach, eine Sitzverlegung in ein Land, was 0% Quellensteuer erhebt oder nur die 15%, die man problemlos in Deutschland angerechnet bekommt.
      Multitude | 5,180 €
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      schrieb am 19.04.24 17:43:14
      Beitrag Nr. 876 ()
      Problem ist doch, dass eine Verlegung in die Schweiz erfolgen soll, dann schlägt bei Dividendenzahlungen die hohe Schweizer Quellensteuer zu, die nur äusserst zäh zurückerstattet wird. Ich habe da bis 1 1/2 Jahre (und dann auch nur auf nachhaken) Bearbeitungszeit gehabt. Es ging auch schon mal schneller, aber die Schweiz ist in dem Fall m.E. eine für Aktionäre ungünstige Wahl.
      Multitude | 5,200 €
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