Liberty Global - LiLAC - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.06.16 13:00:24 von
neuester Beitrag 01.03.19 18:35:21 von
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...ist ein Tracking-Stock von Liberty Global, abgespalten letzten Juli;
trackt die Perfomance der Assets in chile und Puerto Rico.
Sind im Moment dabei, weitere Assets von Cable & Wireless (Peru, Kolumbien, fast ganz Mittelamerika) zu übernehmen.
trackt die Perfomance der Assets in chile und Puerto Rico.
Sind im Moment dabei, weitere Assets von Cable & Wireless (Peru, Kolumbien, fast ganz Mittelamerika) zu übernehmen.
habe mir mal ein paar Ansichtsstücke geholt
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.604.030 von R-BgO am 13.06.16 14:29:42und noch ein paar dazu
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.597.619 von R-BgO am 12.06.16 13:00:24
spin-off
Thread: Liberty Latin America
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.635.436 von R-BgO am 06.01.18 09:35:03
wurde gegenwertslos ausgebucht
Fehler!
es war ein split-off und damit ist die bisherige tracking-stock obsolet;wurde gegenwertslos ausgebucht
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.695.949 von R-BgO am 12.01.18 11:45:31Sofort bei Comdirect reklamieren, die sollen das bei WM datenservice überprüfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.696.924 von Benedikta am 12.01.18 13:03:40
"...vielen Dank für Ihre Geduld bzgl. Ihrer Anfrage zum Umtausch Liberty Global/Liberty America.
Ich habe soeben die Antwort aus der Fachabteilung erhalten, welche ich Ihnen hiermit gerne weiterleite.
Wir haben den Vorgang von unserem Provider mit folgendem Ergebnis prüfen lassen:
Unsere Quellen bestätigen den Feldinhalt. Die Emittentin hat in ihren Veröffentlichungen auf die gesellschaftsrechtl. Transaktionen verwiesen/hingewiesen. Hierin wird u.a. explizit auf die
- Zuteilung der Shares, die das Latin America und Carribean Business repräsentieren, sowie
- den Verfall der Werte der Liberty Global PLC Reg. Sh. A LiLAC DL -,01 infolge Umtausch in die "deferred Shares" (Shares ohne wirtschaftlichen Wert und Recht) verwiesen.
Dass sich die gesellschaftsrechtl. Sachverhalte buchungstechnisch wie ein Umtausch darstellen, ist insofern nachrangig, da hierin die steuerlichen Aspekte ggf. unberücksichtigt blieben.
Entgegen Ihrer Annahme eines steuerpflichtigen Umtausches unter Berücksichtigung der Anschaffungsdaten gehen hier die Anschaffungsdaten/-kosten der Altgattung im Zuge des Umtausches in die "deferred Shares" (Shares ohne wirtschaftlichen Wert und Recht) verloren.
Unstrittig hingegen ist die steuerpflichtige Zuteilung der Liberty Latin America Ltd. Shares, da die Voraussetzungen gem. Rz. 113-115 BMF nicht erfüllt sind.
Hinweislich sei anzumerken, dass es nicht der WM oder dem deutschen Steuer-Regime obliegt, Vorteile/Nachteile der Aktionäre aus dem Vorgehen ausländischer Gesellschaften zu berücksichtigen.
Änderungen wurden nicht vorgenommen. Eine Überprüfung des Vorgangs kann nun nur noch im Rahmen der persönlichen Veranlagung vorgenommen werden."
sofort gemacht...
HEUTE (!) kam die Antwort:"...vielen Dank für Ihre Geduld bzgl. Ihrer Anfrage zum Umtausch Liberty Global/Liberty America.
Ich habe soeben die Antwort aus der Fachabteilung erhalten, welche ich Ihnen hiermit gerne weiterleite.
Wir haben den Vorgang von unserem Provider mit folgendem Ergebnis prüfen lassen:
Unsere Quellen bestätigen den Feldinhalt. Die Emittentin hat in ihren Veröffentlichungen auf die gesellschaftsrechtl. Transaktionen verwiesen/hingewiesen. Hierin wird u.a. explizit auf die
- Zuteilung der Shares, die das Latin America und Carribean Business repräsentieren, sowie
- den Verfall der Werte der Liberty Global PLC Reg. Sh. A LiLAC DL -,01 infolge Umtausch in die "deferred Shares" (Shares ohne wirtschaftlichen Wert und Recht) verwiesen.
Dass sich die gesellschaftsrechtl. Sachverhalte buchungstechnisch wie ein Umtausch darstellen, ist insofern nachrangig, da hierin die steuerlichen Aspekte ggf. unberücksichtigt blieben.
Entgegen Ihrer Annahme eines steuerpflichtigen Umtausches unter Berücksichtigung der Anschaffungsdaten gehen hier die Anschaffungsdaten/-kosten der Altgattung im Zuge des Umtausches in die "deferred Shares" (Shares ohne wirtschaftlichen Wert und Recht) verloren.
Unstrittig hingegen ist die steuerpflichtige Zuteilung der Liberty Latin America Ltd. Shares, da die Voraussetzungen gem. Rz. 113-115 BMF nicht erfüllt sind.
Hinweislich sei anzumerken, dass es nicht der WM oder dem deutschen Steuer-Regime obliegt, Vorteile/Nachteile der Aktionäre aus dem Vorgehen ausländischer Gesellschaften zu berücksichtigen.
Änderungen wurden nicht vorgenommen. Eine Überprüfung des Vorgangs kann nun nur noch im Rahmen der persönlichen Veranlagung vorgenommen werden."
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.816.494 von R-BgO am 23.05.18 17:18:02Ich glaube, die drücken sich da mit fadenscheinigen Bürokratenargumenten um eine (für sie wohl teure und umständliche) Korrektur des Vorgangs.
Tatsache ist, dass WM und die Bank auf ihren Bescheinigungen den Vorgang als "spin-off" eingestuft haben, was nachweislich FALSCH ist. Die Originaldokumente der Firma Liberty besagen eindeutig, dass es ein "split-off" war: Die Firma Liberty Latin America, deren Anteile wir bereits besaßen, wurde von der Mutterfirma abgespalten, wodurch ein Aktientausch nötig wurde. Es muss in diesem Fall § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG gelten: "In diesen Fällen, in denen der Anteilseigner eines Unternehmens für die Hingabe der Anteile einer Gesellschaft neue Anteile einer anderen Gesellschaft erhält, treten die erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile. Die Anschaffungskosten der hingegebenen Anteile werden in den neuen Anteilen fortgeführt. Der Anteilstausch stellt hierbei keine Veräußerung nach § 20 Absatz 2 EStG dar."
Wahrscheinlich hat WM Probleme mit den zugegebenermaßen ungewöhnlichen "tracking stocks". Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass wir die neuen Aktien gar nicht erst erhalten hätten, wenn wir die alten, die gleichzeitig ausgebucht wurden, nicht vorher entgeltlich erworben hätten. Bei dem ganzen Vorgang handelte es sich eben nicht um eine Ausschüttung, sondern um einen Tausch. (Ganz so als hätte man alte Geldscheine gegen neue eingetauscht.)
Wenn die Bank bzw. WM bei diesem Tausch die Einbuchung der neuen Aktien als Gewinn behandeln möchte, muss es konsequenterweise die wertlose Ausbuchung der alten auch als Verlust behandeln.
Tatsache ist, dass WM und die Bank auf ihren Bescheinigungen den Vorgang als "spin-off" eingestuft haben, was nachweislich FALSCH ist. Die Originaldokumente der Firma Liberty besagen eindeutig, dass es ein "split-off" war: Die Firma Liberty Latin America, deren Anteile wir bereits besaßen, wurde von der Mutterfirma abgespalten, wodurch ein Aktientausch nötig wurde. Es muss in diesem Fall § 20 Absatz 4a Satz 1 EStG gelten: "In diesen Fällen, in denen der Anteilseigner eines Unternehmens für die Hingabe der Anteile einer Gesellschaft neue Anteile einer anderen Gesellschaft erhält, treten die erhaltenen Anteile an die Stelle der hingegebenen Anteile. Die Anschaffungskosten der hingegebenen Anteile werden in den neuen Anteilen fortgeführt. Der Anteilstausch stellt hierbei keine Veräußerung nach § 20 Absatz 2 EStG dar."
Wahrscheinlich hat WM Probleme mit den zugegebenermaßen ungewöhnlichen "tracking stocks". Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass wir die neuen Aktien gar nicht erst erhalten hätten, wenn wir die alten, die gleichzeitig ausgebucht wurden, nicht vorher entgeltlich erworben hätten. Bei dem ganzen Vorgang handelte es sich eben nicht um eine Ausschüttung, sondern um einen Tausch. (Ganz so als hätte man alte Geldscheine gegen neue eingetauscht.)
Wenn die Bank bzw. WM bei diesem Tausch die Einbuchung der neuen Aktien als Gewinn behandeln möchte, muss es konsequenterweise die wertlose Ausbuchung der alten auch als Verlust behandeln.
auch in 2018 wieder großer Impairment-Verlust
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