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    Verlustverrechnung - howto

    eröffnet am 27.03.24 09:58:49 von
    neuester Beitrag 31.05.24 13:28:06 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.376.541
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      schrieb am 31.05.24 13:28:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      eaglez,
      wenn du zuerst Aktie A verkaufst, wandert der Verlust in den Aktienverlusttopf (AVT). Beim Verkauf von Aktie B wird sofort geprüft, ob ein Betrag im AVT steht. € 2000,- oder mehr stehen im AVT ja drin. Von dem Betrag wird der Gewinn mit Aktie B abgezogen und keine Abgsteuer abgeführt. Du hast mit Aktie B echte € 2000,- Gewinn gemacht.

      Der AVT wurde zum 1.1.2009, glaub ich, gesetzlich eingeführt ohne zeitliche Begrenzung. Sollte er wieder gesetzlich abgeschafft werden, gibt es bestimmt eine lange Frist.
      Avatar
      schrieb am 30.05.24 23:59:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da ich bislang nur 1x eine Aktie mit Verlust verkauft habe (alle anderen liegen nach wie vor als Depotleichen darum), will ich hier auch nochmal nachhaken:

      a) Also wenn ich eine Aktie A mit 2000 EUR Verlust verkaufe und eine andere Aktie B mit 2000 EUR Gewinn vor Steuern, wäre dann der Topf wieder ausgeglichen?
      Weil wenn ich 25% Kapitalertragssteuer auf die Gewinne beim Verkauf von Aktie B zahlen muss, hab ich ja noch keine echte 2000 EUR Gewinn gemacht, eigentlich wären dann nur 1500 EUR ausgeglichen? Hieße das, ich müsste sozusagen einen effektiven Verlust in Höhe der abzuführenden Steuer hinnehmen?

      Oder anders ausgedrückt: Der Staat kassiert zwar 25% vom Ertrag, aber bei den Verlusten bleibe ich auf der Differenz zur abzuführenden Steuer sitzen?

      b) Der Verlustvortrag gilt zeitlich unbegrenzt?
      Avatar
      schrieb am 27.03.24 17:25:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      aabb... ,
      dein a) ist richtig

      Es ist aber sinnlos, mit Kosten (Ordergebühren) den Verlusttopf Aktien (VTA) auf null zu bringen. Vielleicht MUSST du demnächst einen Aktiengewinn realisieren und zahlst dann Abgsteuer. Wenn dein VTA allerdings von Jahr zu Jahr steigt, ohne daß deine Buchgewinne stärker steigen, spekulierst du falsch.
      Avatar
      schrieb am 27.03.24 16:44:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      In den Verstopf wird der echte Verlust eingestellt. In deinem Beispiel also die 10 Euro. Das heißt, dass bei einem Gewinn von 10 Euro Variante a) zutreffen würde und dein Verlusttopf damit auf 0 wäre.
      Avatar
      schrieb am 27.03.24 09:58:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich benötige bitte ein bissl Erleuchtung zur Verrechnung von Verlusten. Die Zahlen und Beispiele habe ich zur Vereinfachung und Nachvollziehbarkeit simplifiziert, es geht mir ums Verständnis.

      Im Verlusttopf habe ich 10€
      Abgeltungssteuer 25%
      Ziel: Verlust auf 0€ ausgleichen

      Momentan besitze ich Aktie x zum Kaufpreis 10€. Verkaufe ich sie zum Preis von 20€ = 10€ unversteuerter Gewinn, ist dann:

      a) der Topf bereits ausgeschöpft und das Ziel erreicht?
      b) oder muss der unversteuerte Gewinn aufgrund von 25% Abgeltungssteuer 40€ betragen? Man zahlt ja 25% auf den Gewinn -> Rechnung:

      10€ (Verlustvortrag) - (40€ Gewinn * 0,25) = 0€

      D.h. der Verkaufspreis der Aktie muss 10€ Kaufpreis + 40€ Gewinn = 50€ betragen um den Topf vollständig zu leeren!?

      Oder andersherum: wie hoch muss der Verkaufspreis sein, um den Topf zu nullen? Eine dazugehörige Rechnung wäre schön. Besten Dank!
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