Noratis AG Börsengang des Bestandsentwicklers von Wohnimmobilien im Marktsegment Scale (Seite 2)
eröffnet am 27.06.17 17:48:26 von
neuester Beitrag 28.05.24 12:28:43 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.003.011 von Covacoro am 21.12.23 20:09:28Das geht leider nicht, ist aber für Dich irrelevant.
Bist Du denn auch ein Betroffener?
Dann kannst Du ja aus dem Beispiel lernen resp. Deinen Anwalt entsprechend lenken.
Ansonsten unterliege ich jetzt der Schweigepflicht und kann daher in der Sache nichts mehr beitragen.
Bist Du denn auch ein Betroffener?
Dann kannst Du ja aus dem Beispiel lernen resp. Deinen Anwalt entsprechend lenken.
Ansonsten unterliege ich jetzt der Schweigepflicht und kann daher in der Sache nichts mehr beitragen.
Enteignung
Gibt es was neues von der Enteignungsfront?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.064.956 von Hasenfurt am 07.01.24 22:22:49Das wäre wie wenn man ein Haus abfackelt und als Entschädigung einen Kleinwagen bietet.
Zwischeninfo: Clearstream will meine Beschwerde nach den "veröffentlichten Verfahren" bearbeiten. Was auch immer das bedeutet. Consors kann keine Aktien einbuchen, da sie diese "nie erhalten" haben. Angeboten werden jetzt die 0,22 € je Bezugsrecht. Alle anderen Adressaten haben noch nicht geantwortet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.019.193 von Hasenfurt am 27.12.23 13:21:08
Passt, die Zahlen ja auch die lächerliche Entschädigung.
Zitat von Hasenfurt: Consors schreibt, dass Clearstream es versäumt habe, die Weisung an die Bezugsstelle weiterzuleiten..
Passt, die Zahlen ja auch die lächerliche Entschädigung.
Consors schreibt, dass Clearstream es versäumt habe, die Weisung an die Bezugsstelle weiterzuleiten..
Hoffe, dass sich da jeder Aktionär wehrt. Jeder der da betroffen ist, hat eine Verpflichtung sich zu wehren, da dies im Interesse aller Aktionäre ist, dass zukünftig so eine Schweinerei nicht mehr passiert.
@Alle,
die sich wehren möchten:
Um keine Ansprüche zu verwirken (das kann schnell gehen), muss man nun dringend ALLE Beteiligten Seiten "bösgläubig" machen und davon in Kenntnis setzen, dass man die Barzahlung zurückweist und auf Erfüllung des geschlossenen Vertrages pocht. Alle schließt Metzler ausdrücklich mit ein:
1. eigene Bank (geltende Lagerstellen AGBs anfordern; sämtliche Buchungs- und Auftragsbelege sowohl eingehend als auch ausgehend zu überreichen nebst Abtretungserklärung betreffend aller Rechte und Rechtspositionen)
2. Emittent
3. Metzler
4. Lagerstelle (Rechtsabteilung)
5. BaFin (Anzeige Unklarheiten bei einem Emittenten; offenbar gravierende Probleme bei einer Wertpapiersammelbank)
Alles (außer BaFin) per Einschreiben/Rückschein. Idealerweise mit anwaltlicher Hilfe, aber die Rechtsposition schützen sollten im Zweifel auch eindeutig formulierte Eigenschreiben.
Um die Wirtschaftsredaktionen wichtiger Pressemedien kümmere ich mich...
die sich wehren möchten:
Um keine Ansprüche zu verwirken (das kann schnell gehen), muss man nun dringend ALLE Beteiligten Seiten "bösgläubig" machen und davon in Kenntnis setzen, dass man die Barzahlung zurückweist und auf Erfüllung des geschlossenen Vertrages pocht. Alle schließt Metzler ausdrücklich mit ein:
1. eigene Bank (geltende Lagerstellen AGBs anfordern; sämtliche Buchungs- und Auftragsbelege sowohl eingehend als auch ausgehend zu überreichen nebst Abtretungserklärung betreffend aller Rechte und Rechtspositionen)
2. Emittent
3. Metzler
4. Lagerstelle (Rechtsabteilung)
5. BaFin (Anzeige Unklarheiten bei einem Emittenten; offenbar gravierende Probleme bei einer Wertpapiersammelbank)
Alles (außer BaFin) per Einschreiben/Rückschein. Idealerweise mit anwaltlicher Hilfe, aber die Rechtsposition schützen sollten im Zweifel auch eindeutig formulierte Eigenschreiben.
Um die Wirtschaftsredaktionen wichtiger Pressemedien kümmere ich mich...
Der ersten anwaltlichen Einschätzung liegt der Fall hier im Zweifel komplizierter als gedacht. Meine Benennung des Schuldigen nehme ich daher hiermit ausdrücklich zurück - es ist gar nicht ausgemacht, dass die Lagerstelle hier der Böse ist, erstmal ist sie nur "Ausgleichsanbieter". Ob im Auftrage eines Dritten (z.B. des Emittenten) ist unklar und muss offen bleiben. Tatsache ist, dass der Emittent das Angebot veröffentlicht hat und damit Anspruchsgegner ist, der aktienrechtliche „Gegenmaßnahmen“ einleiten kann resp. muss. Interessant ist doch, dass es nach der KE bei der "etwas schief" ging, trotzdem anschließend nochmal eine KE durchgeführt wurde. Aber nicht etwa um das "aufgetretene Problem" und rechtmäßige Ansprüche zu erfüllen sondern erneut den Großaktionär einseitig zu begünstigen. Allein dieser Umstand zeigt imho, dass Noratis und dessen Organe nahe an der Grenze der Rechtmäßigkeit agieren. Die KE unter BZR-Ausschluss kann man doch nur dann überhaupt rechtfertigen, wenn bei der "großen" KE zuvor das BZR gewährt wurde, wasin der Praxis gerade nicht passiert ist. Und zwar unter Mitwirkung des Emittenten und seiner abwickelnden Bank (Metzler). Dass Merz Eigeninteresse verfolgt ist per se nicht verwerflich - als AR-Vorsitszender hat Merz aber entscheidenden Einfluss auf den Vorstand als dessen "Vorgesetzter" und da wirds dann haarig, wenn dieser Vorstand absolut notwendige Handlungen zugunsten seines Großaktionärs und Chefs unterlässt.
D.h. auach die Noratis Organe haben bald ordentlich rechtlichen Ärger am Halse. Versprochen.
D.h. auach die Noratis Organe haben bald ordentlich rechtlichen Ärger am Halse. Versprochen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.003.062 von dogweiler am 21.12.23 20:21:24Ok, danke.
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