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     113  0 Kommentare Inkassoverband warnt vor Überregulierung durch falsch verstandenen Verbraucherschutz / BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann stellt Branchenreport23 vor (FOTO)

    Berlin (ots) - Die Anzahl der ins Inkasso übergebenen Forderungen stieg zwischen
    2020 und 2023 um rund 16 Prozent auf 33 Millionen Vorgänge. Gleichzeitig sank
    deren Wert um mehr als ein Viertel (28 %) und liegt nun im Durchschnitt bei 563
    Euro. Zugleich sank nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des
    Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) im Oktober 2021 die Höhe der
    abrechenbaren Inkassokosten um 25 Prozent. Dazu BDIU-Präsidentin Anke
    Blietz-Weidmann: "Das Abwälzen der Kosten des Zahlungsverzugs vom Verursacher
    auf Gläubiger und ihre Inkassodienstleister kann so nicht weitergehen!"

    Insgesamt belegt der Branchenreport23 des Inkassoverbandes erneut die
    volkswirtschaftliche Relevanz des Forderungsmanagements. Zum Jahresende hatten
    Inkassounternehmen insgesamt 97 Millionen Forderungen in der Bearbeitung. Die
    BDIU-Mitgliedsunternehmen realisierten dabei mehr als

    5 Milliarden Euro und trugen so wesentlich dazu bei, Liquidität, Arbeitsplätze
    und Investitionen der Gläubiger zu sichern. Blietz-Weidmann: "Gläubiger
    übergeben ihre Forderungen typischerweise ins Inkasso, nachdem sie selbst zwei
    bis drei Zahlungserinnerungen versendet haben. Erst danach übernimmt ein
    Inkassounternehmen eigenständig den weiteren Prozess. Meistens wird dabei eine
    einvernehmliche Lösung mit den Verbrauchern erreicht, während sich die Gläubiger
    auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können."

    Inkassodienstleister können auch das gerichtliche Mahnverfahren und die
    Zwangsvollstreckung nutzen. Das kommt aber nicht oft vor: Acht von zehn Fälle
    (78 %) werden außergerichtlich, das heißt im gegenseitigen Einvernehmen und ohne
    gerichtliche Zwangsmaßnahmen gelöst. "Das außergerichtliche Inkasso entlastet
    die Justiz in Form der Mahngerichte und Gerichtsvollzieher. Die wären mit der
    schieren Fülle an sich in Verzug befindlichen Forderungen schnell überfordert.
    Von unseren außergerichtlichen Lösungen profitieren aber auch die Schuldner.
    Denn sie sparen Gerichtskosten und kommen um den für viele unangenehmen Besuch
    des Gerichtsvollziehers herum", betont die neu gewählte BDIU-Präsidentin. Sie
    verweist zudem darauf, dass nur eine von zwanzig Forderungen im vorgerichtlichen
    Verfahren bestritten wird: "Es kommt nur selten zu grundsätzlichen
    Unstimmigkeiten über die Berechtigung einer Inkassoforderung", betont
    Blietz-Weidmann. Denn Inkassodienstleister hätten ja ein originäres Interesse
    daran, gewissenhaft zu prüfen, welche Forderungen sie zur Bearbeitung
    übernehmen.

    Inkassounternehmen arbeiten weitestgehend beschwerdefrei

    In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf die Beschwerdestatistik.
    BDIU-Ombudsfrau Sonja Steffen, von 2009 bis 2021 Mitglied des Bundestags,
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