Inkassoverband warnt vor Überregulierung durch falsch verstandenen Verbraucherschutz / BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann stellt Branchenreport23 vor (FOTO)
Berlin (ots) - Die Anzahl der ins Inkasso übergebenen Forderungen stieg zwischen
2020 und 2023 um rund 16 Prozent auf 33 Millionen Vorgänge. Gleichzeitig sank
deren Wert um mehr als ein Viertel (28 %) und liegt nun im Durchschnitt bei 563
Euro. Zugleich sank nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) im Oktober 2021 die Höhe der
abrechenbaren Inkassokosten um 25 Prozent. Dazu BDIU-Präsidentin Anke
Blietz-Weidmann: "Das Abwälzen der Kosten des Zahlungsverzugs vom Verursacher
auf Gläubiger und ihre Inkassodienstleister kann so nicht weitergehen!"
Insgesamt belegt der Branchenreport23 des Inkassoverbandes erneut die
volkswirtschaftliche Relevanz des Forderungsmanagements. Zum Jahresende hatten
Inkassounternehmen insgesamt 97 Millionen Forderungen in der Bearbeitung. Die
BDIU-Mitgliedsunternehmen realisierten dabei mehr als
2020 und 2023 um rund 16 Prozent auf 33 Millionen Vorgänge. Gleichzeitig sank
deren Wert um mehr als ein Viertel (28 %) und liegt nun im Durchschnitt bei 563
Euro. Zugleich sank nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) im Oktober 2021 die Höhe der
abrechenbaren Inkassokosten um 25 Prozent. Dazu BDIU-Präsidentin Anke
Blietz-Weidmann: "Das Abwälzen der Kosten des Zahlungsverzugs vom Verursacher
auf Gläubiger und ihre Inkassodienstleister kann so nicht weitergehen!"
Insgesamt belegt der Branchenreport23 des Inkassoverbandes erneut die
volkswirtschaftliche Relevanz des Forderungsmanagements. Zum Jahresende hatten
Inkassounternehmen insgesamt 97 Millionen Forderungen in der Bearbeitung. Die
BDIU-Mitgliedsunternehmen realisierten dabei mehr als
5 Milliarden Euro und trugen so wesentlich dazu bei, Liquidität, Arbeitsplätze
und Investitionen der Gläubiger zu sichern. Blietz-Weidmann: "Gläubiger
übergeben ihre Forderungen typischerweise ins Inkasso, nachdem sie selbst zwei
bis drei Zahlungserinnerungen versendet haben. Erst danach übernimmt ein
Inkassounternehmen eigenständig den weiteren Prozess. Meistens wird dabei eine
einvernehmliche Lösung mit den Verbrauchern erreicht, während sich die Gläubiger
auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können."
Inkassodienstleister können auch das gerichtliche Mahnverfahren und die
Zwangsvollstreckung nutzen. Das kommt aber nicht oft vor: Acht von zehn Fälle
(78 %) werden außergerichtlich, das heißt im gegenseitigen Einvernehmen und ohne
gerichtliche Zwangsmaßnahmen gelöst. "Das außergerichtliche Inkasso entlastet
die Justiz in Form der Mahngerichte und Gerichtsvollzieher. Die wären mit der
schieren Fülle an sich in Verzug befindlichen Forderungen schnell überfordert.
Von unseren außergerichtlichen Lösungen profitieren aber auch die Schuldner.
Denn sie sparen Gerichtskosten und kommen um den für viele unangenehmen Besuch
des Gerichtsvollziehers herum", betont die neu gewählte BDIU-Präsidentin. Sie
verweist zudem darauf, dass nur eine von zwanzig Forderungen im vorgerichtlichen
Verfahren bestritten wird: "Es kommt nur selten zu grundsätzlichen
Unstimmigkeiten über die Berechtigung einer Inkassoforderung", betont
Blietz-Weidmann. Denn Inkassodienstleister hätten ja ein originäres Interesse
daran, gewissenhaft zu prüfen, welche Forderungen sie zur Bearbeitung
übernehmen.
Inkassounternehmen arbeiten weitestgehend beschwerdefrei
In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf die Beschwerdestatistik.
BDIU-Ombudsfrau Sonja Steffen, von 2009 bis 2021 Mitglied des Bundestags,
und Investitionen der Gläubiger zu sichern. Blietz-Weidmann: "Gläubiger
übergeben ihre Forderungen typischerweise ins Inkasso, nachdem sie selbst zwei
bis drei Zahlungserinnerungen versendet haben. Erst danach übernimmt ein
Inkassounternehmen eigenständig den weiteren Prozess. Meistens wird dabei eine
einvernehmliche Lösung mit den Verbrauchern erreicht, während sich die Gläubiger
auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können."
Inkassodienstleister können auch das gerichtliche Mahnverfahren und die
Zwangsvollstreckung nutzen. Das kommt aber nicht oft vor: Acht von zehn Fälle
(78 %) werden außergerichtlich, das heißt im gegenseitigen Einvernehmen und ohne
gerichtliche Zwangsmaßnahmen gelöst. "Das außergerichtliche Inkasso entlastet
die Justiz in Form der Mahngerichte und Gerichtsvollzieher. Die wären mit der
schieren Fülle an sich in Verzug befindlichen Forderungen schnell überfordert.
Von unseren außergerichtlichen Lösungen profitieren aber auch die Schuldner.
Denn sie sparen Gerichtskosten und kommen um den für viele unangenehmen Besuch
des Gerichtsvollziehers herum", betont die neu gewählte BDIU-Präsidentin. Sie
verweist zudem darauf, dass nur eine von zwanzig Forderungen im vorgerichtlichen
Verfahren bestritten wird: "Es kommt nur selten zu grundsätzlichen
Unstimmigkeiten über die Berechtigung einer Inkassoforderung", betont
Blietz-Weidmann. Denn Inkassodienstleister hätten ja ein originäres Interesse
daran, gewissenhaft zu prüfen, welche Forderungen sie zur Bearbeitung
übernehmen.
Inkassounternehmen arbeiten weitestgehend beschwerdefrei
In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf die Beschwerdestatistik.
BDIU-Ombudsfrau Sonja Steffen, von 2009 bis 2021 Mitglied des Bundestags,