checkAd

    Gericht  125  0 Kommentare Wirecard-Musterverfahren wird nicht aufgeteilt

    Für Sie zusammengefasst
    • Bayerisches Oberstes Landesgericht lehnt Aufspaltung der Wirecard-Musterklage ab.
    • Musterverfahren umfasst Klagen gegen 11 Personen und Unternehmen.
    • Verfahren gegen Braun, Beteiligungsgesellschaft und EY abgetrennt.

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - In der Wirecard-Musterklage ehemaliger Aktionäre des Konzerns gegen den früheren Vorstandschef Markus Braun und zehn weitere Beklagte bleibt es bei einem einzelnen Verfahren: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die vom Musterkläger geforderte Aufspaltung in zwei Verfahren abgelehnt. Im Falle einer Abtrennung käme es zu zwei parallelen Musterverfahren mit teilweise identischen Feststellungszielen, erklärte das Gericht in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss.

    Der Kollaps des Wirecard-Konzerns im Sommer 2020 hatte neben dem Strafverfahren hunderte von Zivilklagen zur Folge. Bei einem Großteil dieser Klagen handelt es sich um Schadenersatzklagen früherer Wirecard-Aktionäre und -Anleger gegen den seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft sitzenden Ex-Vorstandschef Markus Braun und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die mutmaßlich falschen Wirecard-Bilanzen testiert hatte. Um nicht eine Vielzahl sehr ähnlicher Klagen jeweils einzeln entscheiden zu müssen, hatte das Landgericht München I das Musterverfahren initiiert.

    Darin gebündelt sind Klagen gegen insgesamt elf Menschen und Unternehmen: An erster Stelle steht Braun, an zweiter EY. Die weiteren Beklagten sind der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, Brauns persönliche Vermögensverwaltung, der seit bald vier Jahren untergetauchte frühere Wirecard-Vertriebsvorstand Jan Marsalek, Ex-Finanzvorstand Alexander von Knoop, der im Strafprozess als Kronzeuge auftretende frühere Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus und vier der ehedem beteiligten Wirtschaftsprüfer.

    Der Musterkläger hatte beantragt, die Verfahren gegen Braun, dessen Beteiligungsgesellschaft und EY abzutrennen und separat zu verhandeln. Brauns Beteiligungsgesellschaft ist mittlerweile ebenfalls insolvent, deswegen hat das Gericht das Musterverfahren gegen diese Firma unterbrochen. Gegen die zehn weiteren Beklagten läuft das Verfahren weiter.

    Nicht unter den Beklagten im Musterverfahren ist der frühere Wirecard-Chefbuchhalter, der im Strafprozess dritter Angeklagter neben Braun und Bellenhaus ist. Insolvenzverwalter Jaffé ist im Musterverfahren Beklagter, hat aber selbst ebenfalls Klagen gegen Braun und andere ehemalige Wirecard-Spitzenmanager eingereicht./cho/DP/zb





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    Gericht Wirecard-Musterverfahren wird nicht aufgeteilt In der Wirecard-Musterklage ehemaliger Aktionäre des Konzerns gegen den früheren Vorstandschef Markus Braun und zehn weitere Beklagte bleibt es bei einem einzelnen Verfahren: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die vom Musterkläger geforderte …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer