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    EQS-News  117  0 Kommentare 'Jahr des Whistleblowings': EQS Group setzt Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2023 fort

    Für Sie zusammengefasst
    • EQS Group AG setzt Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2023 fort
    • Umsatzwachstum von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
    • Erfolgreiches Übernahmeangebot stärkt Entwicklungspotenzial

    EQS-News: EQS Group AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
    'Jahr des Whistleblowings': EQS Group setzt Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2023 fort

    29.04.2024 / 10:00 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    „Jahr des Whistleblowings“: EQS Group setzt Wachstumskurs im Geschäftsjahr 2023 fort

     

    • Umsatzwachstum* von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
    • Regulatorische Rahmenbedingungen unterstützen Kundenzuwachs und Umsatzsteigerung insbesondere im Bereich Compliance
    • Erfolgreich vollzogenes Übernahmeangebot durch Finanzinvestor Thoma Bravo stärkt Wachstums- und Entwicklungspotenzial

    München – 29.04.2024

    Die EQS Group hat heute den Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2023 setzte das Unternehmen seinen Wachstumskurs fort und erzielte einen Umsatz* von EUR 69,40 Mio. (Vorjahr: EUR 60,29 Mio.). Der Bereich Compliance konnte ein starkes Umsatzwachstum von 18 Prozent verzeichnen. Im Segment Investor Relations stieg der Umsatz um 3 Prozent. Das EBITDA* ging auf EUR 3,28 Mio. zurück (Vorjahr: EUR 4,92 Mio.). Dies ist insbesondere auf Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot des Finanzinvestors Thoma Bravo zurückzuführen. Bereinigt um die Sonderaufwendungen lag das EBITDA* bei EUR 8,55 Mio. Der Konzernfehlbetrag* belief sich auf EUR -5,66 Mio.

    Hinweisgeber-Gesetzgebung stärkt Zuwachs im Compliance-Segment

    Das Wachstum der EQS Group wird maßgeblich vom Trend zunehmender Regulierungen im Bereich Compliance für Unternehmen und Organisationen geprägt. In diesem Geschäftsjahr sorgten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für starke Impulse. Dazu zählte vor allem die Richtlinie der EU zum Schutz von Whistleblowern, die Mitte 2023 in den meisten EU-Ländern in Kraft trat – auch in Deutschland mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

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