honigbaer schrieb 23.08.23, 12:59
Der tiefste bezahlte Kurs war 0,49, insoweit waren die 0,35 vermutlich eine falsche Taxierung.
Ändert aber nichts daran, dass man nicht einfach mit weiteren Kapitalerhöhungen weitermachen kann, wenn ein Platzierung zum Mindestpreis 1,00 Euro nicht mehr möglich ist.
Als Insolvenzgefahr kann man die Kurse auch interpretieren, aber man hat doch vorwiegend eingesammeltes Eigenkapital verbraten und kein großes Schuldenproblem, oder doch? Will man die Verluste steuerlich retten, müsste man die AG weiter am Leben erhalten und mit einem Kapitalschnitt für einen Kurs über 1,00 Euro sorgen. Funktioniert aber alles auch nur, wenn kapitalkräftige Gesellschafter (Aktionäre) ein Interesse daran haben und ihr Investment nicht gänzlich abschreiben.
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