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    NEL ASA - Elektrolyse-Spezialist aus Norwegen

    eröffnet am 26.11.15 15:17:58 von
    neuester Beitrag 01.06.24 08:32:10 von
    Beiträge: 20.680
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      schrieb am 01.06.24 08:32:10
      Beitrag Nr. 20.680 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.873.659 von RandomGambler1 am 31.05.24 23:28:33Warum ist das denn so schwierig zu begreifen? Die Cavendishs sind neu und gratis, also versteuerst du sie bei Verkauf komplett. Am Ende aller Deals bezahlst du KESt und Soli auf (Verkauf Nel neu + Verkauf Cavendish)- Kauf Nel alt. Jeder Gewinn wird vom Finanzamt gleich besteuert.
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      schrieb am 01.06.24 07:34:39
      Beitrag Nr. 20.679 ()
      Also du machst doch bei Nel dann automatisch einen Verlust. Du hast zum Beispiel für 10000 gekauft nach Abspaltung , sagen wir mal 25% ist deine Nel nur noch 7500 Wert das heißt du hast dort ein Minus von 2500 , besitzt dafür aber für 2500 Cavendish , also geht die Rechnung null auf null auf. Verkaufst du jetzt deine nel hast du einen Steuerverlust von 25%. Solltest du Gewinn machen egal mit welcher Firma sind nach deinem Steuerfreibetrag automatisch 25% Steuer auf deinen Gewinn fällig ist in Deutschland leider so!
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      schrieb am 31.05.24 23:28:33
      Beitrag Nr. 20.678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.873.425 von beton0815 am 31.05.24 22:07:35
      Zitat von beton0815: ...

      Seit 2021 werden die neuen Aktien mit Anschaffungskosten von Null bewertet, sodass sich auch hier keine Steuer ergibt. Die Versteuerung erfolgt erst bei Veräußerung dieser Aktien.

      https://klardenker.kpmg.de/spin-off-aktien-steuerpflichtig-o…


      Man versteuert also doch. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

      Da die neuen Aktien mit Anschaffungskosten von Null bewertet werden, stellt sich mir die Frage,
      ob später bei Veräußerung die vollen Aktien versteuert werden
      oder eben nur eine Versteuerung auf einen eventuell angefallenen Gewinn erfolgt ... :rolleyes:
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      schrieb am 31.05.24 22:34:02
      Beitrag Nr. 20.677 ()
      Lassen wir uns überraschen, deine Depot führende Bank macht das eh automatisch. Und ob du Verkaufen willst oder nicht kann außer dir eh kein anderer entscheiden! Ich kann nur sagen das ich noch keine Nachteile hatte.
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      schrieb am 31.05.24 22:25:41
      Beitrag Nr. 20.676 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.873.425 von beton0815 am 31.05.24 22:07:35Hast du deinen link selbst weitergelesen? Gericht: Es reicht, wenn wesentliche Merkmale einer Abspaltung vorliegen
      Der Bundesfinanzhof sorgte nun für mehr Klarheit und urteilte ganz überwiegend zugunsten der Aktionär:innen: In Urteilen aus dem Juli 2021 entschied er, dass auch die Spin-off-Aktien der US-amerikanischen Unternehmen Hewlett-Packard und Ebay/Paypal im Jahr 2015 steuerfrei waren. Laut Gericht reiche es aus, dass wesentliche Merkmale einer Abspaltung nach deutschem Recht vorlagen, das heißt, die Schaffung einer neuen Gesellschaft und die nachfolgende Ausgabe der Spin-off-Aktien an die Altaktionär:innen. Diese Rechtsprechung ist auf Spin-offs ab 2013 anwendbar. In einem weiteren Urteil vom Oktober 2021 dehnte das Gericht diese Rechtsprechung am Beispiel Kraft Foods auf die nach der Einführung der Abgeltungsteuer bis 2012 aus.

      Anders verhält es sich übrigens laut einem Urteil des Gerichts von 2021 bei der Ausgabe von US-amerikanischen Verizon-Aktien an die Vodafone-Aktionär:innen im Jahr 2014. Diese Übertragung war laut Gericht keine Abspaltung nach deutschem Recht – und ist entsprechend steuerpflichtig.

      Zitat von beton0815: Genau das wird hier behandelt

      Deutsche oder ausländische Abspaltungen?

      Wenn es sich um eine deutsche Abspaltung handelt, werden die Anschaffungskosten anteilig nach dem Bezugsverhältnis auf die neuen Aktien verteilt. So geschehen etwa bei Daimler-Aktionär:innen, die im vergangenen Dezember für zwei Daimler-Aktien eine Daimler-Truck-Aktie eingebucht bekamen. Die Folge: Ein steuerpflichtiger Ertrag resultiert aus der Zuteilung an die Anleger:innen nicht.

      Bei Abspaltungen im Ausland hingegen, wird es etwas komplexer. Es bestanden bis dato Unklarheiten darüber unter welchen Voraussetzungen eine steuerneutrale Abspaltung vorlag. Die neuen Aktien wurden vielmehr regelmäßig als Sachdividende behandelt – und auf den Gegenwert Abgeltungssteuer einbehalten. Für Anleger:innen bedeutete dies oftmals eine erhebliche Steuerbelastung.

      Seit 2021 werden die neuen Aktien mit Anschaffungskosten von Null bewertet, sodass sich auch hier keine Steuer ergibt. Die Versteuerung erfolgt erst bei Veräußerung dieser Aktien.

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      schrieb am 31.05.24 22:07:35
      Beitrag Nr. 20.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.873.173 von alexwking am 31.05.24 21:12:27Genau das wird hier behandelt

      Deutsche oder ausländische Abspaltungen?

      Wenn es sich um eine deutsche Abspaltung handelt, werden die Anschaffungskosten anteilig nach dem Bezugsverhältnis auf die neuen Aktien verteilt. So geschehen etwa bei Daimler-Aktionär:innen, die im vergangenen Dezember für zwei Daimler-Aktien eine Daimler-Truck-Aktie eingebucht bekamen. Die Folge: Ein steuerpflichtiger Ertrag resultiert aus der Zuteilung an die Anleger:innen nicht.

      Bei Abspaltungen im Ausland hingegen, wird es etwas komplexer. Es bestanden bis dato Unklarheiten darüber unter welchen Voraussetzungen eine steuerneutrale Abspaltung vorlag. Die neuen Aktien wurden vielmehr regelmäßig als Sachdividende behandelt – und auf den Gegenwert Abgeltungssteuer einbehalten. Für Anleger:innen bedeutete dies oftmals eine erhebliche Steuerbelastung.

      Seit 2021 werden die neuen Aktien mit Anschaffungskosten von Null bewertet, sodass sich auch hier keine Steuer ergibt. Die Versteuerung erfolgt erst bei Veräußerung dieser Aktien.

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      schrieb am 31.05.24 21:12:27
      Beitrag Nr. 20.674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.873.095 von RandomGambler1 am 31.05.24 20:54:40Also ich habe das jetzt bei Daimler /Daimler Truck mitgemacht und bei HEXAGON Comp. /Hexagon Purus und hatte nie Steuerlich Nachteile. Hört also bitte auf mit den Märchen, der ein oder andere könnte es glauben. Sorry das musst mal sein.
      Zitat von RandomGambler1:
      Zitat von yok: Die Steuergeschichte ist völlig egal, wie das Finanzamt das im Endeffekt gestaltet... es werden immer alle Gewinne versteuert, ob ein Teil schon beim Spin-off abgerechnet wird oder alles erst beim Verkauf macht doch nicht wirklich was aus.


      Das sehe ich, wie schon erwähnt, anders.
      Es wird zum Spin Off einen Stichtag geben, wer da die NEL Aktie hält, nimmt an dem Spim Off automatisch teil.

      Dazu zwei Beispiele :

      Aktionär A verkauft seine NEL Aktien vor dem Stichtag. Wir nehmen an, es gäbe keinen Gewinn an den Aktien.
      Nach dem Split kauft er NEL und Cavendish mit dem Verkaufserlös, - anteilig im Verhältnis des Spin Offs.
      Steuerpflicht keine.

      Aktiomär B behält die gleiche Anzahl NEL Aktien, auch ohne bisherigen Gewinn und nimmt den Spin Off mit.
      Nach der Einlagerung der neuen Cavendish Aktien hat er den gleichen Aktienbestand wie Aktionär A.

      Aber er hat eine 25% ige Steuerschuld auf die neuen Cavendish Aktien, die in vollem Umfang als steuerlicher Gewinn betrachtet werden.
      _____________________

      By the way, - ist das nur in Deutschland so ? Weiß da jemand was ?
      Was machen die Amis und die anderen Europäer ?
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      schrieb am 31.05.24 21:03:17
      Beitrag Nr. 20.673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.873.086 von Wayne_MaGu am 31.05.24 20:53:15'Sachdividende' habe ich auch noch nie gehört, steuerliches Neuland.

      Schlimmstenfalls wird sie als Kapitalertrag angesehen, da kann man sie auch nicht mit Aktienverlusten verrechnen. 25% Steur sind fällig, macht in der Regel die Bank.

      Wenn sie als Gewinn angesehen würde, müsste man auch 25% Steuer zahlen, könnte es aber mit Aktienverlusten verrechnen.

      Aber genau weiß ich es nicht, n.m.M. !
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      schrieb am 31.05.24 20:54:40
      Beitrag Nr. 20.672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.872.666 von yok am 31.05.24 19:11:21
      Zitat von yok: Die Steuergeschichte ist völlig egal, wie das Finanzamt das im Endeffekt gestaltet... es werden immer alle Gewinne versteuert, ob ein Teil schon beim Spin-off abgerechnet wird oder alles erst beim Verkauf macht doch nicht wirklich was aus.


      Das sehe ich, wie schon erwähnt, anders.
      Es wird zum Spin Off einen Stichtag geben, wer da die NEL Aktie hält, nimmt an dem Spim Off automatisch teil.

      Dazu zwei Beispiele :

      Aktionär A verkauft seine NEL Aktien vor dem Stichtag. Wir nehmen an, es gäbe keinen Gewinn an den Aktien.
      Nach dem Split kauft er NEL und Cavendish mit dem Verkaufserlös, - anteilig im Verhältnis des Spin Offs.
      Steuerpflicht keine.

      Aktiomär B behält die gleiche Anzahl NEL Aktien, auch ohne bisherigen Gewinn und nimmt den Spin Off mit.
      Nach der Einlagerung der neuen Cavendish Aktien hat er den gleichen Aktienbestand wie Aktionär A.

      Aber er hat eine 25% ige Steuerschuld auf die neuen Cavendish Aktien, die in vollem Umfang als steuerlicher Gewinn betrachtet werden.
      _____________________

      By the way, - ist das nur in Deutschland so ? Weiß da jemand was ?
      Was machen die Amis und die anderen Europäer ?
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      schrieb am 31.05.24 20:53:15
      Beitrag Nr. 20.671 ()
      sorry, wenn es nicht passen sollte, aber vllt. kann der ein oder andere Mal auf diese "Sachdividende" eingehen und erläutern, von der "Der Aktionär" schrieb:

      "Nel habe außerdem eine interne Umstrukturierung durchgeführt, bei der die Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten von Nel im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Fueling sowie die Anteile an den entsprechenden Tochtergesellschaften von Nel auf Cavendish Hydrogen übertragen wurden, heißt es weiter. Vorbehaltlich der Entscheidung von Nel, die Ausgliederung abzuschließen und die separate Börsennotierung von Cavendish Hydrogen anzustreben, sollen demnach die Anteile an Cavendish Hydrogen als Sachdividende an die Aktionäre von Nel ausgeschüttet werden.

      Quelle: https://www.deraktionaer.de/artikel/mobilitaet-oel-energie/n…
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