NEL ASA - Elektrolyse-Spezialist aus Norwegen
eröffnet am 26.11.15 15:17:58 von
neuester Beitrag 01.06.24 15:30:27 von
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Zitat von yok: Quellensteuer Norwegen ist ein interessanter Aspekt, das wäre sehr nervig, wenn Norge da etwas abzieht, was man dann rückfordern muss. Aber meistens versuchen die Firmen das im Heimatland steuerneutral zu gestalten.
Werte brauchst du nicht zugrunde legen, die Börse entscheidet am Morgen nach dem Split über die Werte von Nel und Cavendish.
Da musst die Aktien zu 1822direkt übertragen. Dort gibt es die Vorabbefreiung sogar kostenlos.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.874.922 von Luuitschi am 01.06.24 13:18:31Quellensteuer Norwegen ist ein interessanter Aspekt, das wäre sehr nervig, wenn Norge da etwas abzieht, was man dann rückfordern muss. Aber meistens versuchen die Firmen das im Heimatland steuerneutral zu gestalten.
Werte brauchst du nicht zugrunde legen, die Börse entscheidet am Morgen nach dem Split über die Werte von Nel und Cavendish.
Werte brauchst du nicht zugrunde legen, die Börse entscheidet am Morgen nach dem Split über die Werte von Nel und Cavendish.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.874.130 von RandomGambler1 am 01.06.24 09:27:28Immer noch mit Denkfehler. Wenn du davon ausgehst, dass der Spin-off insgesamt Marketcap-neutral verläuft, dann hast du danach auf deinen Nellies genau so viel Verlust wie du Plus auf den Cavendishs hast, das kannst du miteinander verrechnen.
Hat jemand Erfahrung bei dem möglichen anstehenden Spin Off, welcher Wert zu Grunde gelegt wird? Tages - Endkurs vor dem Tag X des Spin Offs? Oder wird das abgekoppelte Kapital, von der Muttergesellschaft, als Maßstab genommen?
Einige User, haben ja schon Erfahrungen mit Spin Offs mitgemacht.
Danke für eure Erfahrungen und Rückmeldungen. 👍
Einige User, haben ja schon Erfahrungen mit Spin Offs mitgemacht.
Danke für eure Erfahrungen und Rückmeldungen. 👍
.......außer ausländische Dividenden. Diese unterliegen der Quellensteuer des jeweiligen Landes,
War auch mein letzter Beitrag dazu.
Danke und schönes Wochenende.
War auch mein letzter Beitrag dazu.
Danke und schönes Wochenende.
Zitat RandomGambert1
Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.........
Bei der EkSt. Erklärung werden die Gewinn- und Verlusttöpfe (aus Aktienhandel und Dividenden), in der Anlage KAP vom FA, miteinander verrechnet und die Höhe der KAP Steuer +Soli +ggf. Kirchen Steuer. am Jahresende ermittelt. Recht gebe ich Dir, im laufenden Jahr, wird der Gewinn- und Verlust, von Aktienhandel und Dividenden nicht verrechnet. Nur über die Einkommenssteuererklärung in der Anlage KAP! 😉
Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.........
Bei der EkSt. Erklärung werden die Gewinn- und Verlusttöpfe (aus Aktienhandel und Dividenden), in der Anlage KAP vom FA, miteinander verrechnet und die Höhe der KAP Steuer +Soli +ggf. Kirchen Steuer. am Jahresende ermittelt. Recht gebe ich Dir, im laufenden Jahr, wird der Gewinn- und Verlust, von Aktienhandel und Dividenden nicht verrechnet. Nur über die Einkommenssteuererklärung in der Anlage KAP! 😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.874.688 von Luuitschi am 01.06.24 12:00:54
https://www.ecoreporter.de/artikel/verluste-aus-aktiengesch%…
Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.
Bis dahin bleiben alle Steuerbescheide in diesem Punkt offen. Heißt: Sie müssen keinen Einspruch gegen die Bescheide einlegen. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass Aktienverluste auch mit Gewinnen aus etwa Dividenden oder Zinszahlungen verrechnet werden können, wird das Finanzamt die Steuerbescheide entsprechend abändern.
_______________________
Ich denke, das war mein letzter Post zu diesem Thema.
Eins habe ich gelernt, wer behauptet es sei einfach, der hat sich nicht tief genug eingearbeitet
Muss sowieso jeder selbst sich kundig machen und entscheiden.
Allen noch ein schönes WE.
Zitat von Luuitschi: ...
weiterhin werden Dividenden aus Aktien, EkSt. -technisch mit den Verlusten aus Verkauf von Aktien vom FA bei der Veranlagung KAP Einkünfte verrechnet.
https://www.ecoreporter.de/artikel/verluste-aus-aktiengesch%…
Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.
Bis dahin bleiben alle Steuerbescheide in diesem Punkt offen. Heißt: Sie müssen keinen Einspruch gegen die Bescheide einlegen. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass Aktienverluste auch mit Gewinnen aus etwa Dividenden oder Zinszahlungen verrechnet werden können, wird das Finanzamt die Steuerbescheide entsprechend abändern.
_______________________
Ich denke, das war mein letzter Post zu diesem Thema.
Eins habe ich gelernt, wer behauptet es sei einfach, der hat sich nicht tief genug eingearbeitet
Muss sowieso jeder selbst sich kundig machen und entscheiden.
Allen noch ein schönes WE.
Danke, verstehe jetzt!
Fazit; es kommt darauf an, wie NEL den Spin Off durchführt.
Super erklärt RandomGambier1
Fazit; es kommt darauf an, wie NEL den Spin Off durchführt.
Super erklärt RandomGambier1
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.874.661 von Luuitschi am 01.06.24 11:54:39Weil bei der Einlagerung der neuen Cavendish Aktien jeder Kurs über Null schon abgeltungssteuerpflichtg ist, mit 25%.
Das komplette Paket wird als Gewinn gesehen, mit Null € erworben, dann ist auch 0,0001 Cent Aktienkurs schon ein Gewinn
Sinkt also der Kurs, so bleibt doch die Steuerpflicht auf den aktuellen Restwert.
Ein Verkauf mit Verlust ist logischerweise in diesem Fall, aus steuerlicher Sicht, nicht möglich ( die Handelsgegühren etc. mal nicht betrachtet )
Anders sieht es aus, wenn die Cavendish nicht durch das Spin off Programm eingelagert, sondern einfach gekauft, angelegt wurden ( Fall A) unten ) .
Fällt dann der Kurs, gibt es keinen Gewinn, keine Steuer und man kann die Verluste mit eventuellen anderen Gewinnen verrechnen und so Steuern sparen.
Das komplette Paket wird als Gewinn gesehen, mit Null € erworben, dann ist auch 0,0001 Cent Aktienkurs schon ein Gewinn
Sinkt also der Kurs, so bleibt doch die Steuerpflicht auf den aktuellen Restwert.
Ein Verkauf mit Verlust ist logischerweise in diesem Fall, aus steuerlicher Sicht, nicht möglich ( die Handelsgegühren etc. mal nicht betrachtet )
Anders sieht es aus, wenn die Cavendish nicht durch das Spin off Programm eingelagert, sondern einfach gekauft, angelegt wurden ( Fall A) unten ) .
Fällt dann der Kurs, gibt es keinen Gewinn, keine Steuer und man kann die Verluste mit eventuellen anderen Gewinnen verrechnen und so Steuern sparen.
Ich denke, wir können schreiben, hin und her. So lange wir nicht wissen, wie NEL den Spin Off durchführt;
1. wie hoch ist die Bewertung der Cavendish gegenüber Altaktien
2. wird diese ggf. doch mit Null (also Neuaktie) angesetzt
3. wie erfolgt Sachdividende
4. wie ist der Aufteilungspreis /Entkopplungspreis
1. wie hoch ist die Bewertung der Cavendish gegenüber Altaktien
2. wird diese ggf. doch mit Null (also Neuaktie) angesetzt
3. wie erfolgt Sachdividende
4. wie ist der Aufteilungspreis /Entkopplungspreis
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