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Die Fa. Telecontrol GmbH. & Co.KG. ist uns ja über die Beteiligungen des 1. und 2. Funds mit zusammen DM 342.000,- DM Einlage bekannt. An Informationen seitens GUB kam, daß zwischenzeitlich eine AG gegründet wurde (GUB-Einblick) und daß ein Konkursantrag für die KG. gestellt worden sei.
Nun scheint es so zu sein, daß die GmbH. & Co.KG. zumindest teilweise in eine AG aufgegangen ist.
Die erste vorbörsliche Emission ist längst abgeschlossen, den Verkaufsprospekt für die zweite kann man aktuell bei future securities einsehen. Die AG scheint lediglich per e-mail oder fax (0261-8854-261) erreichbar, mit im Hause sitzt allerdings eine "Zukunfts-Technologie-Beteiligungs-AG" mit der Tel.-Nr. 0261-8854-190. Der Hauptanschluß scheint ja identisch zu sein. Wichtige Auszuüge aus beiden Emissionsprospekten kommen im Folgenden, die Frage bleibt:
Was ist mit der (zugegebenermaßen) geringen Beteiligung der GUB passiert?
Noch auf dem Vertriebstreffen soll G.G. geäußert haben, er bezweifele noch den Erfolg der Unternehmung.
Weiß jemand von Euch mehr darüber?

Aus dem Wertpapierverkaufsprospekt für die erste vorbörsliche Emission

2. Rechtliche Angaben zur Aktiengesellschaft

Gründung, Sitz und Gegenstand: Die TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft wurde am 18.02.1998 von den beiden KG-Gründern Petra Bauersachs und Guido Ciburski gegründet.

Die Handelsregister-Nummer lautet: Koblenz, HRB 5491

Die Wertpapier-Kennnr. lautet: 745420

Die TC Unterhaltungselektronik AG führt ihren Ursprung auf die TC TeleControl Elektronik GmbH & Co. KG, Koblenz zurück, deren Gründung am 10. November 1995 erfolgte, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz HRA 4134.

Die KG hat die Entwicklungsarbeiten an der i-Box im April 1996 begonnen und innerhalb von 18 Monaten erfolgreich beendet. Aufgrund des Gesellschaftsbeschlusses der KG vom September 1997 sollte diese Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Während der Umwandlung stellte sich der Fortbestand der KG als rechtlich notwendig heraus. Daher zahlt die AG der KG die Entwicklungskosten langfristig zurück und erhält dafür jetzt weitgehend das operative Geschäft und sämtliche notwendigen Rechte, sowie die Nutzung des Anlagevermögens. Die KG wird die wichtigsten Verträge an die AG verpachten.


Aus dem Wertpapierverkaufsprospekt für die zweite vorbörsliche Emission
der TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft, Koblenz , Stand 3/99, Endfassung
Lagebericht zum 1.2.1999

Die Tele-Fee ® ist patentrechtlich geschützt und hat in den einmaligen selektiven und universellen Steuerungsmöglichkeiten von TV & Videogeräten keinerlei Konkurrenz zu erwarten. Die verblüffenden TV-Nutzungsmöglichkeiten sind seit April 1997 am Markt, technisch ausgereift und werden von der Presse hoch gelobt (->Hier klicken zur Presse- Seite). Anfang 1999 wurde die Funktion der TV-Werbeunterdrückung, mit der weltweit erstmals TV-Spots sowohl aus dem Fernsehen als auch aus Videoaufnahmen ausgeblendet werden, der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Resonanz der Pressekonferenz vom 26.1.99 war erwartungsgemäß sehr groß (reuters, dpa, ap, etc.).

Auch über 300 Fachhändlern haben bisher Interesse am Vertrieb gezeigt: Das Vertriebsnetz soll maximal auf 600 Fachhändler vergrößert werden. Zudem wurden z. B. mit TV-Spielfilm und DeutschlandRadio starke Marketingpartner gefunden.

Um einen dauerhaften Bekanntheitsgrad bei Endkunden zu erreichen, fehlte bislang das initiale Marketing-Budget. Presseberichterstattungen, Kundenanfragen und Bestellungen zeigen, daß die Produktlinien vom Markt begeistert aufgenommen werden. Dies wird zusätzlich durch eine repräsentative Marktumfrage der Kölner Result GmbH unterstrichen (hier klicken->;).

Obige Planzahlen basieren auf der Bereitstellung eines großen Marketing- Budgets, um die erforderliche Bekanntheit der Produkte herzustellen. Die Mittel für diese Marketing-Kampagne sollen durch die Aufnahme von Neu- Aktionären und Venture-Capital-Unternehmen bereitgestellt werden. Insgesamt wird ein Mittelzufluß von ca. DM 10 Mio. zzgl. Fremdkapital in Höhe von DM 2 Mio. innerhalb 1999 durch den Börsengang erwartet. Allein bei Berücksichtigung der oben genannten zwei Produkte sind die Möglichkeiten der TC Unterhaltungselektronik AG für die Geschäftsjahre ab 1999 als gut zu bezeichnen.

In einem für die Bilanzierung notwendig gewordenen Gutachten ermittelte ein bestellter und vereidigter Sachverständiger einen Verkehrs-Wert des Patentes der Gründer in Höhe von DM 80 Mio.. Dabei wurden Einbaumodule oder die Business to Business-Produkte nicht eingerechnet. An den Verwertungsrechten für die Tele-Fee erhielt die TC Unterhaltungselektronik AG alle notwendigen Lizenzrechte.

Insgesamt bewertet der Vorstand die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das nun laufende Geschäftsjahr 1999 und die kommenden Geschäftsjahre als positiv.

Koblenz, den 24.2.1999

Bekannte Risiken: 1. Obwohl ein rechtlich selbständiges Unternehmen, wird sich die TC Unterhaltungselektronik AG noch mindestens bis zu dessem Abschluß mit dem Konkursverfahren der TC TeleControl Elektronik GmbH & Co. KG - zumindest indirekt- auseinanderzusetzen haben. Besonders von den Gegnern der TV-Werbeunterdrückung wird die Beendigung des Geschäftsbetriebs dieses reinen Entwicklungsunternehmens dazu benutzt werden, die AG und/oder das Produkt in Mißkredit zu bringen. Der Vorstand schätzt die imageschädigende Wirkung der Konjunktion der AG mit dem Wort "Konkurs" daher als wesentlich höher ein, als tatsächlich vorhandene eventuelle wirtschaftliche Risiken.

Zur Vorgeschichte: Der Entwicklungs- KG wollte die Aktiengesellschaft bis zum Sommer 1998 als Co-Investor dienen und zusammen mit der tbg das erste Marketing-Budget erstellen, mit dessen Hilfe die Produkte in den Markt eingeführt werden sollten. Kurz vor der Bundestagswahl wurde das seit über eineinhalb Jahren gemeinsam betriebene Projekt von der tb-GmbH (Fördermittelgeber) aufgekündigt, nachdem bekannt wurde, daß das Unternehmen nicht auf die TV-Werbeunterdrückung verzichten will. Ob die neue Regierung (dessen Kanzler unseres Wissens nach kein Duz-Freund von Leo Kirch ist) dem Projekt wieder positiv gegenüber steht, ist wahrscheinlich. Dies wurde noch nicht unter Beweis gestellt, da in Zukunft aufgrund der langwierigen Antragsprozeduren und umfangreichen Mitspracherechte (die tbg hatte seinerzeit den Verzicht auf Werbeunterdrückung zur Förderbedingung gemacht!) auf öffentliche Förderdarlehn konsequent verzichtet wird. Nach Bekanntwerden der Förderabsage hat die AG die Zusammenarbeit mit der KG vertragsgemäß aufgekündigt, da diese nicht mehr im Interesse der Aktionäre und der Aktiengesellschaft lag. Ohne die Unterstützung der AG war die KG selbst nicht mehr überlebensfähig, daher wurde pflichtgemäß Antrag auf Konkurs gestellt. Zur Eröffnung war genügend Masse vorhanden, das Verfahren selbst ist noch nicht abgeschlossen. Es muß auch mit Forderungen des Konkursverwalters gegen die AG gerechnet werden. Deren Erfolgsaussichten schätzt der Vorstand jedoch gering ein. Bisher hat die AG keine bzw. geringe Schäden durch die tbg Absage erlitten (mit Ausnahme eines Zeitverlustes von ca. 6-10 Monaten), vorsorgehalber dort aber Schadensersatzansprüche dem Grunde nach geltend gemacht.
 
aus der Diskussion: GUB ./. TeleControl
Autor (Datum des Eintrages): dr. waigel  (28.07.99 10:55:22)
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